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  #26  
Alt 13.12.2011, 16:29
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Arno Beitrag anzeigen
Nur der lieben Ordnung wegen: Sinken ist in der Regel versichert.Wer aber Öl,Treibstoff usw.abpumt muß den Gewässerschaden einschließlich der Beseitigungskosten selbst bezahlen.
Moin,

so kenne ich es auch.

In meinen Versicherungsunterlagen finde ich auch nichts dass die Bilgenpumpe bei Abwesenheit auf Automatik zu stehen hat.

Hat da jemand andere Info`s? Ausser vom Hörensagen?
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Gruss Vestus
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  #27  
Alt 13.12.2011, 18:11
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Oder man wiegt ab was einem günstiger kommt,Anzeige wegen fahrlässiger Gewässer Verunreinigung ,oder total Verlust des Bootes und Versicherung zahlt nicht.

Ich hab meine Entscheidung getroffen denn wenn es untergeht ist die verunreinig noch größer!
Na ja,

wenn dieser Kommentar von einem Staatsanwalt gelesen wird, wird man mit Fahrlässigkeit nicht mehr durchkommen. Das ist dann grobe Fahrlässigkeit = billigend in Kauf nehmend, und dann bewegen sich die Strafen eher im oberen Rahmen. Die Geldstrafe wird nicht ohne sein. Aber jeder wie er denkt.

StGB § 324 Gewässerverunreinigung

(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
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Gruss Vestus
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  #28  
Alt 13.12.2011, 21:15
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Ja da gebe ich dir recht:-( das etwas doof!
Ich hoffe mal die staatsanwälte sind hier nicht unterwegs,hoffe die sind nur im Golf-Forum )

Aber mal ne frage du scheinst ja belesen zu sein im Bereich StGB,
Was meint das Gesetz mit"wer unbefugt Gewässer verunreinigt"?
Wer wäre denn befugt?
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Gruss Malte
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  #29  
Alt 13.12.2011, 21:30
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In meinem Boot steht die Bilgenpumpe auf Automatik.
Ist mir Ladde was die Hafenverordnung oder die Waschpo davon hält.Zumal in meiner Bilge nix,aber auch nix an Öl oder sonstigen Verunreinigungen zu suchen hat.Da sorge ich schon für
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Gruß
Frank
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  #30  
Alt 13.12.2011, 22:45
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Was meint das Gesetz mit"wer unbefugt Gewässer verunreinigt"?
Wer wäre denn befugt?
Moin,

grundsätzlich ist niemand befugt Gewässer zu verunreinigen, wobei Gewässer nicht nur Oberflächengewässer sind, auch Grundwasser gehört dazu.

Es gibt aber Ausnahmen, z.B. Landwirte, Kernkraftbetreiber, Abwasserverbände, Feuerwehren, THW, etc. dürfen im Rahmen der ihren erteilten Erlaubnisse straffrei Schindluder betreiben ( Pestizide, Löschschaum u.ä.).

Sportbootfahrer dürfen definitiv keine Gewässer verunreinigen. Allein das Einlassen von Bilgenwasser in Gewässer ist in D eine Straftat, wobei es unerheblich ist ob das Bilgenwasser verunreinigt ist oder nicht.

Bilgenwasser ist aufzufangen und an einer geeigneten Stelle zu entsorgen, sagt der Gesetzgeber.
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Gruss Vestus
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  #31  
Alt 13.12.2011, 22:47
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Ok danke ,
Das ist doch mal ne Aussage !
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  #32  
Alt 13.12.2011, 23:26
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Dann darf man auch nicht einfach Pipi ins Wasser machen, wenn man kein Klo im Boot hat.

Aber es ist gut das es so viele Gesetze gibt.

Vielleicht muss man die Bilge-Pumpe umbenennen und dann bei der WaPo anmelden damit in Notfall das Wasser aus dem Boot gepumpt werden kann.

@Malte
Wuerde mich nicht wundern wenn Du auch noch eine Anzeige bekommst, das Wasser aus Deinem Boot habt ihr sicherlich nicht aufgefangen

Roland
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  #33  
Alt 14.12.2011, 00:18
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Dumme Frage: Kann beim Außenborder die Pumpe nicht auf Automatik stehen? Da gelangt doch in der Regel kein Öl ins Boot, oder sehe ich das falsch? Das Problem des gefrierenden Wassers ist damit aber noch nicht gelöst.
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  #34  
Alt 14.12.2011, 08:29
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Ich meine, hier im Forum erfahren zu haben, dass keine Werft mehr ein Boot mit direkt am Akku angeschossener Bilgepumpe ausliefert. Also Hauptschalter aus heißt Pumpe aus. Der Altbestand hat die Qual der Wahl. Ich halte die Bilge sauber und sündige weiter.
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  #35  
Alt 14.12.2011, 10:16
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Dumme Frage: Kann beim Außenborder die Pumpe nicht auf Automatik stehen? Da gelangt doch in der Regel kein Öl ins Boot, oder sehe ich das falsch? Das Problem des gefrierenden Wassers ist damit aber noch nicht gelöst.
Querulant
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  #36  
Alt 14.12.2011, 10:41
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Dumme Frage: Kann beim Außenborder die Pumpe nicht auf Automatik stehen? Da gelangt doch in der Regel kein Öl ins Boot, oder sehe ich das falsch? Das Problem des gefrierenden Wassers ist damit aber noch nicht gelöst.
Hi ,
ne , normal dürfte da nichts passieren , es sei denn dein Tank weist eine Undichtigkeit auf und der Sprit fließt in die Bilge.
Ich habe meine Pumpe ja auch mit einem Schwimmschalter ausgestattet , die pumt dann nur "Regenwasser" aus der Bilge.

Gruß vom Leukermeer,
Udo
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  #37  
Alt 14.12.2011, 11:03
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi ,
ne , normal dürfte da nichts passieren , es sei denn dein Tank weist eine Undichtigkeit auf und der Sprit fließt in die Bilge.
Ich habe meine Pumpe ja auch mit einem Schwimmschalter ausgestattet , die pumt dann nur "Regenwasser" aus der Bilge.

Gruß vom Leukermeer,
Udo
Ich bin ein Außenborder-Fan und Malte hat meinen kleinen Seitenhieb auf die Innenborder-Fraktion wohl verstanden!
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  #38  
Alt 14.12.2011, 11:14
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Dumme Frage: Kann beim Außenborder die Pumpe nicht auf Automatik stehen? Da gelangt doch in der Regel kein Öl ins Boot, oder sehe ich das falsch? Das Problem des gefrierenden Wassers ist damit aber noch nicht gelöst.
Wenn etwas ein Problem sein kann, dann doch höchstens der Tank.
Ansonsten dürfte ich gar keine Bilgenpumpe benutzen, da es doch völlig Latte ist, ob ölverschmutztes Wasser durch eine automatisch geschaltene Pumpe oder manuell geschaltete Pumpe abgepumpt wird.

Die Bilge muß einfach frei von Öl sein oder ich darf keine Bilgepumpe verwenden.
Oder wäre etwa die Alternative das verschmutzte Wasser dort abzupumpen wo es keiner sieht?

Da ich verantwortungsvoll mit dem Gewässer umgehen will, halte ich eine automatische Pumpe für weniger problematisch.
Den Tank kann ich regelmäßig überprüfen und er ist relativ geschützt vor äußeren Einflüssen. Da halte ich einen Schaden an den Seeventilen oder dem Balg am Z etc. für wahrscheinlicher.
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  #39  
Alt 14.12.2011, 14:04
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Ich habe 3x in unserem Hafen erlebt, daß ein Boot abgesoffen ist. Keines hatte eine automatische Bilgenpumpe, aber nur in einem Fall hätte die was ausgerichtet. Sehr hilfreich wäre allerdings eine Alarmanlage gewesen. 2 Boote sind über Nacht auf Grund gegangen, obwohl genügend Leute auf ihren Booten schliefen - aber wer guckt ständig nach den anderen Booten?
Wenn eine Alarmanlage losjodelt bestimmt!
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Gruß
Ewald
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  #40  
Alt 14.12.2011, 18:38
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Deswegen ist mein Schwimmschalter direkt von der Batterie mit dem Horn verbunden, die Pumpe wird (im Notfall) manuell eingeschaltet.
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Gruss Vestus
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  #41  
Alt 14.12.2011, 19:20
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
ABER: Bau Dir vorher nen entsprechenden Filter ein.

Diesen hier habe ich auf meiner Coronet und jeder sollte einen haben um unsere Umwelt und entsprechend das Revier für unser Hobby zu erhalten.

http://www.wavestream.co.uk/wavestream_system1.htm
Nun, bei 1-40 Liter die Minute kannst Du Deine Bilgenpumpe auch gleich abschalten

Zitat:
Zitat von seebaer150 Beitrag anzeigen
Ansonsten hat in einer Bilge kein Dreck etwas zu suchen. Diese sollte blitzblank sein.
Genau, deswegen gibt es auch bei mir nebenan die Station für "Bilgenwasserentsorgung"...

Abgesehen davon, meine Welle wird bauartbedingt immer etwas Wasser durchlassen und da sie auch noch fettgeschmiert ist, ist es kein Evian.

Dann empfehle ich noch einen Blick in z.B. die Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg

Dort steht geschrieben:
Zitat:
§ 38Lenzgeräte
Alle Fahrzeuge müssen mit einem der Größe des Fahrzeuges und seinem Verwendungszweck entsprechenden geeigneten Lenzgerät ausgerüstet sein.
Der Gesetzgeber hat also offensichtlich noch nichts davon bemerkt, dass Lenzen eine strafbare Handlung ist.

Viele Grüße von

Andreas, der 2 Bilgenpumpen hat
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  #42  
Alt 14.12.2011, 19:51
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen

Der Gesetzgeber hat also offensichtlich noch nichts davon bemerkt, dass Lenzen eine strafbare Handlung ist.
Wenn der Kahn mit Personen an Bord kurz vorm Absaufen ist, ist es egal ob die Bilge ölverschmiert ist oder nicht. Not kennt kein Gebot.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (14.12.2011 um 19:58 Uhr) Grund: RSF
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