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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Es geht mir nicht darum mit den Nachbarn jetzt auf Deibel komm raus einen Streit anzufangen. Er ist einfach ein etwas eigenartiger Mensch und damit muß ich nun leben. Das einzige was mal vorgefallen ist, ist das meine Kinder Steinchen rüber geworfen haben. Das ist aber schon bald 1 Jahr her und entschuldigt haben sie sich auch.
Warum er nun die Motorsäge hat kreisen lassen weiß ich nicht. Ich werde bestimmt keine Anzeige wegen unbefugten Betretens oder so machen da ich das lächerlich finde. Ich werde ihn mir schon noch schnappen und dann mal mit ihn reden. Kann ja auch nicht sein das alle ein gutes Verhältnis haben aber eben einer so bisschen aus der Reihe tanzt. Es ist noch nie ein böses Wort zwischen uns gefallen und wenn wir uns gesehen haben haben wir uns auch stets gegrüßt. Man hat eben nur nicht so ein Kontakt wie zu den anderen Nachbarn. Er hat weder zu uns noch zu den anderen Nachbarn Kontakt. Warum er keinen will wissen wir nicht... Ich weiß bis heute nicht einmal wie er heißt ![]() Um nochmal eins klar und deutlich zu sagen... wir wissen nicht warum er auf einmal alles abgesägt hat und können es uns nur so erklären das es wohl um den neuen Zaun geht. Aber wie ihr auf den Bildern sehen könnt steht der Haselnussstrauch immer noch auf mein Grundstück (zur Hälfte). Wenn ihn das Teil so stört oder Dreck macht, warum hat er denn nie was gesagt? Ich hätte den auch mit ihn zusammen rausgerissen wenn`s ihn so stört. Ich hab die Nüsse eh nie gegessen ![]() Das mit der Hecke mußte aber nicht sein. Kann natürlich auch so sein das er sich selbst erschrocken hat was für ein Loch da auf einmal ist als er den dicken Ast weggeschnitten hat. Auch über sowas kann man reden... Nur einfach alles in einer schnellen Aktion ausführen und sich danach nicht einmal melden finde ich schon dreist. Wie ihr vielleicht merkt, der Puls geht langsam wieder runter ![]() Hab auch keine Lust die nächsten Jahre alle paar Monate zum Gericht laufen zu müssen da die Anwälte da wieder wer weiß was draus machen. Ich warte einfach mal ab was er da nun macht und vielleicht stellt er ja Sichtschutzelemente auf und schon spare ich wieder viel Geld ![]()
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#52
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Rechtlich gesehen ist der Baumeigentümer für die Beseitigung der Äste verantwortlich. Hat er die Äste nach einer gewissen Frist nicht beseitigt, tritt die Selbsthilfe in Kraft und die Kosten können den Eigentümer übertragen werden. Da die Haselnus noch nicht treibt, kann man auch noch nicht von begonnener Wachstumszeit reden. Der eigentümer kann natürliche eine einstwillige Verfügung zur Unterlassung erwirken, muß die Arbeit dann aber am Ende selbst erledigen.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#53
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Ohne Zustimmung des Eigentümers würde ich kein Grundstück so einfach betreten. Hat dich z.B. sein Rottweiler dann am Schlawickel hast du das Nachsehen. Ein Beispiel zum Betreten fremder Grundstücke: Folgendes Urteil ist interessant: Fußball in Nachbars Garten Landet der Fußball in Nachbars Garten, dürfen Kinder ihn nicht eigenständig vom fremden Grundstück holen. Sie müssen klingeln und um Herausgabe des Balls bitten. Das entschied das Landgericht München. Im konkreten Fall hatte eine Frau ihren Nachbarn verklagt. Dessen Sohn hatte seinen Fußball zweimal auf ihr Grundstück geschossen. Das erste Mal holte der Junge den Ball selbst zurück. Beim zweiten Mal beschlagnahmte die Nachbarin den Ball und verklagte den Vater auf Schadensersatz. Das Gericht plädierte auf gegenseitige Rücksichtnahme und fällte ein salomonisches Urteil. Kinder dürfen fremde Grundstücke nicht ohne Genehmigung betreten und Nachbarn sollten kein generelles Fußballverbot vor ihrem Gartenzaun verhängen.LG München: Az: 505454/03 |
#54
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MfG Roland ![]() ![]() ![]()
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#55
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Falsch: Der Rotweiler ist so zu halten, daß es nicht passieren kann. Außer ich klettere gewaltsam über den Zaun.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#56
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Da ist in diesem speziellen Falle nicht annähernd auch nur eine Voraussetzung geschaffen!! Ach so, wenn ich also einen Hund zu Sicherung meines Eigentums einsetze und jemand mein eingezäuntes oder klar als Privateigentum erkenntliches Grundstück ohne meine Zustimmung betritt, hat der Hund sich passiv zu verhalten. Wusste ich noch gar nicht. Aber wozu hat man dann Wachhunde?? ![]() ![]() ![]() |
#57
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#58
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Wenn ich mir das so alles durchlese komm ich nur zu einer Erkenntnis:
Peace sucks. Ich hätte also gar keine Zeit um hier ausführlich zu diskutieren was der Nachbar denn alles abgesägt hat. ![]() Der Tag hat nur 24 Stunden, und genauso lange kriegt der Penner aufn Sack. Garantiert. ![]()
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini |
#59
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An Namenlos (Rolopolo)
Dein Grundstück würde ich schon allein deswegen nicht betreten, weil deine Beiträge zum Teil schon meines Empfindens nach zu aggressiv sind. Mit dem Hund und Leiterrecht hast du mich schon recht gut verstanden.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#60
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Hallo Klaus,
Es hat aufgehört zu schneien und ich habe mal Bilder gemacht, was aus einem Haselnusstrauch werden kann. Der steht noch 2 m hinter der Hecke. Ich muß alle 2Jahre die Äste über meinen Wäscheplatz entfernen.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#61
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Grüsse Ulli
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#62
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Lass doch einfach Spundwände auf Deiner Grenze reinrammen - 2,5 m hoch, 50 m lang, oben schön rostig!
Auf der Seite des Nachbarn knallst Du so`n Teerzeugs drauf - und Ruhe ist! ![]() Dann ragt nichts mehr rüber, keine Wurzeln, keine bösen Blicke! Oder alternativ: Lass die Spundwand weg und pflanze Bambus an die Grenze. Dann sieht demnächst der Rasen Deines Nachbarn aus, wie ein Fakir-Rasen! ![]() Noch besser: Warte, bis der Nachbar in den Urlaub fährt und verteile Hochleistungs-Rasendünger auf seiner Rasenfläche! Nach 3 Wochen steht das 1 m hoch! ![]() Man, gibt das schöne Ideen, den Kleinkrieg am Gartenzaun fortzuführen. Und wenn Blut spritzt, kommt man noch ins Privatfernsehen. ![]()
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Gruß Stefan ![]()
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#63
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Maschendrahtzaun
mehr fällt mir nicht mehr ein hierzu ![]() wenn es dir auf den Nägeln brennt geh zu ihm und wasch ihm verbal die Rübe--sofort-- je länger du wartest um so mehr verraucht deine Wut ![]() ...vergiss die Bilder nicht ![]()
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe |
#64
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Das Geld fürn Anwalt würde ich mir sparen, allerdings wäre so ein knallrosa oder besser PINK hässlich unansehnlicher Sichtschutz eine wirksame Lösung. Evtl. denkt er dann drüber nach, was er fabriziert hat und hat ja dann auch bis es zugewachsen ist das ergebnis davon vor der nase...
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Grüße von der Mosel Alex |
#65
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Mal ganz ehrlich, einige von euch möchte ich nicht als Nachbarn haben..... oder doch, denn schlechte Ideen hab ich auch immer gute.
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#66
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So in etwa habe ich auch und schreibe vom ersten an meinen Namen drunter ![]()
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#67
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Hier ein Bild von mir: Roland du darfst auch Hannilein zu mir sagen!! |
#68
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Nun genug zerlabert!
Klaus ich wünsche dir viel Glück bei der Lösung dieses Problems. Egal was bisher vorgefallen ist, allerdings mit dieser Aktion hat sich der Meister eindeutig zu weit aus dem Fenster gelegt. Ich finde, das sollte man ihm verständlich machen. |
#69
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Also hätte ich vor dem Rottweiler doch weniger zu befürchten, wie vor dir.
Dachte immer oben das kleine Bild bist du. ![]()
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MfG Roland ![]() ![]() ![]()
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#70
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Meine inzwischen schrecklich riesige Fichtenhecke auf der Nordseite steht vermutlich auch nach Neuvermessung genau auf der Grenze, aber der Nachbar denkt gar nicht daran diese abzusägen
![]() ![]() ![]() Und den Nachbarn auf der anderen Seite (Ligusterhecke 4m? hoch) hab ich, als sie eingezogen sind, gleich gesagt, sie müssen ihre Seite selber schneiden, wär schon immer so gewesen ( was gar nicht stimmt) ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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#71
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![]() Zitat:
mit einem kleinen nicht ganz unbedeutendem zusatz. ![]() Die Absicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss dem Nachbarn vor der Ausübung angezeigt werden. Die Anzeige hat je nach Bundesland zwischen zwei Wochen und einem Monat vorher zu erfolgen. Untersagt der Nachbar die Ausübung der Betretung und Benutzung seines Grundstücks, darf das Grundstück nicht ohne Weiteres betreten werden. Stattdessen ist eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. |
#72
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![]() Zitat:
Nach der Vermessung gibt es einen Grenztermin/Abmarkungstermin an dem alle Beteiligten geladen werden. Dabei wird das Ergebnis bekannt gegeben (Verwaltungsakt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (auch schriftlich möglich) läuft die Rechtsbehelfsfrist, in der du Widerspruch/Klage einlegen kannst (wenn Du der Meinung bist, dass falsch vermessen wurde). Zitat:
![]() ![]() ![]() Wer schon mal ein Grundstück (mit Hilfe des Notars) erworben hat, kennt die Klausel "so wie es steht und liegt mit allem Zubehör..." Das hat eine Bedeutung. Nach bürgerlichem Recht, gehört alles zum Grundstück, was darauf ist. Ausnahmen sind selbstständiges Gebäudeeigentum u.ä.. Er hat also die Hecke und den Haselstrauch mit erworben. Nun, nachdem festgestellt wurde, dass dies so ist, kann er damit machen was er will... Streitet Euch nicht, trinkt am WE ein Bier am Zaun/Hecke. Es ist sehr teuer, dass Haus wegen einem blöden Nachbarn zu wechseln... PS: Die max. Zaunhöhe und -art ist meist ebenfalls im Nachbarrecht oder örtlichen Satzungen geregelt... Immer friedlich... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#73
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![]() Zitat:
Der Postbote betritt nicht unbefugt sondern hat berechtigtes Interesse. Das bezieht sich auch nicht auf den Weg zur Haustür. Das Eigentum ist durch das Gesetz geschützt! Nimmt der Eigentümer dein "Eindringen" hin, o.K.. Passt ihm dein unerwünschter Besuch nun nicht und zeigt dich an, hast du ein Problem. Sonst könnte ja jeder ungestraft in deinem Garten herumlatschen. In diesem Falle hätte er den Strauch ggf. von seiner Seite aus wegsägen können. § 123 Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Miterworben hat er allenfalls Dinge vom Grundstücksverkäufer und nicht solche die mit Rechten Dritter behaftet sind. |
#74
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Sorry, wenn ich hier nicht in die gleiche Kerbe schlage, aber wenn ich die Fotos mit Deinen Anpflanzungen betrachte, dann würde ich an Deiner Stelle etwas kürzer treten. Sonst hast Du nämlich bald keine oder sehr niedrig und dünn geschnittene Anpflanzungen.
Die Abstände Deiner Pflanzen zum Nachbargrundstück, egal ob alte oder neue Grenze, entsprechen nämlich in keiner Weise den Anforderungen des §37 des Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.) Von viel Respekt gegenüber dem Recht des (alten und neuen) Nachbarn zeugt dies auch nicht gerade. Wie allerdings der §40 bei Eigentümerwechsel auszulegen ist ![]() Auch eine rostige Spundwand oder die schweinchenrosa Sichtblenden könnten wegen dem § 31 eventuell nur von kurzer Dauer sein. Bei allem Ärger würde ich eine Lösung suchen, mit der beide Seiten leben können. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#75
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Moin Rolopolo,
wo nimmst Du immer diese schönen Informationen her. "Alle Straftaten müssen angezeigt werden" Zur Sicherheit nochmal (steht ja weiter oben schon, aber Du glaubst es scheinbar nicht). Das stimmt nicht. Wenn Du neugierig geworden bist, suche die nächste Uni auf --> Rechtswissenschaften --> Strafrecht für Anfänger. Kann sich jeder reinsetzten und lauschen. Deswegen steht ja im zitierten § im II ... wird nur auf Antrag verfolgt. Es gibt Offizialdelikte (die von Amtswegen verfolgt werden), nur sind weder Sachbeschädigung, noch Hausfriedensbruch noch Beleidigung eines davon. cu Stefan |
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