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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.01.2016, 13:11
Tamino Tamino ist offline
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Bei einem Boot, das für 130.000 € in Deutschland von einem Makler verkauft wird , sei die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt. Was bedeutet das jetzt für einen deutschen Käufer, der das Boot u.a. in Deutschland nutzen will ?
__________________
Handbreit Jens
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  #2  
Alt 11.01.2016, 13:17
medo medo ist offline
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Standard

Das Boot würde in die EU importiert werden, d.h. du musst beim Finanzamt die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen!

Tipp: Nach einem anderen Boot umschauen (ausser das Boot soll in der Schweiz bleiben). Eventuell ist aber auch die EU-UST bezahlt, das musst du dann aber mit Rechnung nachweisen.
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  #3  
Alt 11.01.2016, 13:21
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wormdorm wormdorm ist offline
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CH Mehrwertsteuer 8%
BRD Mehrwertsteuer 19%

Zum Bootspreis kommen also 11% hinzu, plus rund 150 Euro Verzollungsgebühren.

Aber das ist natürlich eine Frage der Verhandlung, wie das Komplettpaket am Ende aussieht (Transport usw.)
__________________
Gruss

Matthias

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  #4  
Alt 11.01.2016, 13:22
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Wenn du das Boot in Deutschland von einem Händler (Gewerbetreibender) kaufst, muss der Händler die 19% USt in der Rechnung offen ausweisen und an das Finanzamt abführen.
Wenn du das Boot in der Schweiz kaufst und nach Deutschland überführst, lässt du dir die Schweizer USt erstatten und zahlst dann die Einfuhrumsatzsteuer.
Viele Grüße
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  #5  
Alt 11.01.2016, 13:22
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Welchen Bootstyp suchst Du denn bzw. was hast im Auge (Hersteller, Grösse, Aufbau)?
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Gruss

Matthias

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  #6  
Alt 11.01.2016, 13:23
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Wenn du das Boot in Deutschland von einem Händler (Gewerbetreibender) kaufst, muss der Händler die 19% USt in der Rechnung offen ausweisen und an das Finanzamt abführen.
Wenn du das Boot in der Schweiz kaufst und nach Deutschland überführst, lässt du dir die Schweizer USt erstatten und zahlst dann die Einfuhrumsatzsteuer.
Viele Grüße
Das macht es ja gerade wegen der deutlich unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze so uninteressant....
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Gruss

Matthias

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  #7  
Alt 11.01.2016, 13:38
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Bitte bringt nichts durcheinander.

1. MwSt. muss der Verkäufer zustimmen und das geht nur wenn der Verkäufer ein MwSt.-ID hat. Das heisst als privater Verkäufer kann ich keine MwSt. am Käufer geben

2. MwSt. + Spesen musst du in BRD zahlen, und zwar 19%, egal ob du in der Schweiz die MwSt. bekommen hast oder nicht.

3. Ob es sich lohnt oder nicht ein Boot zu kaufen sei dahingestellt, es kann ja sein, das genau dieses Boot gewünscht wird. Da zahlt man gerne etwas mehr.

Ganz wichtig: Ob man die MwSt. bekommt und wieviel man bekommt ist vom Verkäufer abhängig, er kann trotz den 8% auch nur 5% MwSt. zurückgeben und der rest für sich einsacken.
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  #8  
Alt 11.01.2016, 13:41
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Zitat:
Zitat von Gonzales Beitrag anzeigen
Bitte bringt nichts durcheinander.

1. MwSt. muss der Verkäufer zustimmen und das geht nur wenn der Verkäufer ein MwSt.-ID hat. Das heisst als privater Verkäufer kann ich keine MwSt. am Käufer geben

Ganz wichtig: Ob man die MwSt. bekommt und wieviel man bekommt ist vom Verkäufer abhängig, er kann trotz den 8% auch nur 5% MwSt. zurückgeben und der rest für sich einsacken.

Kannst Du das mal bitte so erklären, dass es verständlich ist?
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Gruss

Matthias

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  #9  
Alt 11.01.2016, 13:47
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Was genau hast du nicht verstanden?
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  #10  
Alt 11.01.2016, 13:50
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Bei einem Boot, das für 130.000 € in Deutschland von einem Makler verkauft wird.
Darum geht es! Der Makler ist in Deutschland steuerpflichtig, fertig!
Wenn der Kaufpreis 130.000 € ist, dann führt er 20.756€ USt ab.
Viele Grüße
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  #11  
Alt 11.01.2016, 13:51
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Makler = Vermittler, d.h. nicht der Eigentümer/Besitzer, von welchem Betrag soll der UST abführen?
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  #12  
Alt 11.01.2016, 13:58
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Bemessungsgrundlage ist das sog. Entgelt, das der Kunde zahlt. Deswegen musst du die USt aus dem Brutto rausrechnen.
Netto 109.244
Ust 20.756
Brutto 130.000
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  #13  
Alt 11.01.2016, 14:04
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Zitat:
Zitat von Gonzales Beitrag anzeigen
Was genau hast du nicht verstanden?

Da hab ich doch im Zitat fett markiert.
Wie soll ein Verkäufer einer Mwst zustimmen?

Entweder er verkauft als privat in die EU und dann muss der Käufer die 19% im Falle BRD bezahlen, plus Zollgebühren.

Verkauft er gewerblich, dann ist es die Mwst Differenz der beiden Länder.

Deswegen meine Frage, wie Du das meinst mit der Verkäufer muss zustimmen?
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Matthias

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  #14  
Alt 11.01.2016, 14:10
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Ist der Makler der Verkäufer? Meist eben nicht, er ist nur Vermittler. Der Verkäufer sitzt vermutlich in der Schweiz und der Makler sagt CH-MwSt sind bezahlt. soll heissen, wenn du es in CH bewegen willst, alles ok, willst du es überführen, bezahlst du noch Deutsche MwSt.
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  #15  
Alt 11.01.2016, 14:13
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Deswegen meine Frage, wie Du das meinst mit der Verkäufer muss zustimmen?
Ich meinte zustimmen bei vertragabschluss, das die MwSt. zurückerstattet wird.
Zustimmen ist eigentlich das falsche wort, vielmehr ist es freiwillig, ob der Verkäufer die MwSt. rausrücken will oder nicht. Es gibt kein Gesetz, das einem Verkäufer verpflichtet die MwSt. am Kunden weiterzugeben oder diese vom Staat zurückzuverlangen.
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  #16  
Alt 11.01.2016, 14:20
medo medo ist offline
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Bemessungsgrundlage ist das sog. Entgelt, das der Kunde zahlt. Deswegen musst du die USt aus dem Brutto rausrechnen.
Netto 109.244
Ust 20.756
Brutto 130.000
Der Makler kassiert aber diesen Betrag nicht, da er nicht Eigentümer/Besitzer ist! Wenn du eine Immobilie über einen Makler kaufst, dann erhält der Makler eine Provision aber nicht den Kaufpreis! Wenn es da um den Eigentümer/Besitzer ginge, dann wäre das ein Händler und kein Makler!

Für mich ist das Thema damit durch, das geballte Know-How des BF erschlägt mich hier förmlich (Unterschiede zwischen Makler und Händler, schweizer und EU-Einfuhr UST etc. zu erötern übersteigt meine zeitlichen Möglichkeiten weit).
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  #17  
Alt 11.01.2016, 14:22
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Auf Immobilien zahlst du keine Umsatzsteuer!
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  #18  
Alt 11.01.2016, 14:27
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
Bei einem Boot, das für 130.000 € in Deutschland von einem Makler verkauft wird , sei die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt. Was bedeutet das jetzt für einen deutschen Käufer, der das Boot u.a. in Deutschland nutzen will ?
Mir ist da eins nicht so ganz klar
  1. So wie Du es schreibst verkauft ein Makler in Deutschland das Boot, also wäre in diesem Fall der Makler auch der Verkäufer, oder sehe ich das falsch
  2. Oder meinst Du, dass das Boot von einem Makler in Deutschland vermittelt wird, dann wäre Deine Formulierung nicht ganz richtig und der Makler nicht der Verkäufer
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
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  #19  
Alt 11.01.2016, 14:41
medo medo ist offline
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Auf Immobilien zahlst du keine Umsatzsteuer!
Du verstehst offensichtlich den Unterschied zwischen einem Vermittler und einem Verkäufer nicht, daher ist es nicht zielführend diese Diskussion weiter zu führen.

Und Immobilienerwerb ist nicht zwangsweise UST befreit, bei gewerblich genutzten Immobilien kann auf die UST-Befreiung verzichtet werden, das hat aber nichts mit dem Unterschied zwischen einem Makler und einem Verkäufer zu tun.

Aber wie schon geschrieben, mir ist meine Zeit zu schade sie hier mit Diskussionen über EU-Einfuhrsteuern zu verbringen, daher du hast Recht und ich habe Ruhe.
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  #20  
Alt 11.01.2016, 15:44
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CoolWater CoolWater ist offline
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Ob die Schweizer MWST herauszurechnen ist, bezweifle ich.
Bei Einfuhr gilt der Kaufvertrag. Der Kaufvertrag muss den Handelswert wiedergeben.
darauf und auf die Transportkosten werden 19% EUST berechnet.
Fragt einfach mal bei dem Zollagenten an der Schweizerisch- Deutschen Grenze nach.
Meine Empfehlung Ist die Firma Zollimpex.
Die Verkaufsrechnung muss überwiegend ausreichend belegen, dass das Boot in der CH oder EU hergestellt wurde.
ist es ein Boot aus einem Drittland, bitte vorher mit dem Zollagenten sprechen, was die brauchen.
Makleraussagen zählen da eher weniger.
__________________
Wo ein Willy da ein Boot.
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  #21  
Alt 11.01.2016, 16:35
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hermann.l hermann.l ist offline
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Boot: 9,99 m Holzboot . Bj. 1965 . Plankenbau mit OM602
Rufzeichen oder MMSI: DD****
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Moin.
Der TE hat sich "vor Schreck" garnicht mehr gemeldet da hier ein Expertenstreit über
die Steuermodalitäten im Gange ist. Der TE sollte sich mal äußern.
Wer verkauft ? Wo wird verkauft ? Wo soll die Übergabe sein ? Welche Abgaben
sind nachweisbar im KP enthalten? Nach welchem Recht richtet sich der
Kaufvertrag ? Wo soll der Heimathafen sein ?
Heimathafen und Nutzungsgebiet müssen ja nicht im selben Staat liegen.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #22  
Alt 11.01.2016, 16:48
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.154
6.581 Danke in 4.127 Beiträgen
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Der wird sich wohl woanders erkundigt haben.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #23  
Alt 11.01.2016, 21:01
Tamino Tamino ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordsee
Beiträge: 1.545
Boot: Southerly 110
1.740 Danke in 731 Beiträgen
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Es handelt sich um dieses Boot :http://www.boatshop24.com/de/nimbus-...torboot/920941
__________________
Handbreit Jens
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  #24  
Alt 11.01.2016, 22:13
Benutzerbild von Gonzales
Gonzales Gonzales ist offline
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Boot: Cobalt 220 Bowrider
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Für mich ist der Fall klar, bleibt das Boot in CH, so wird es 120'000€ kosten, wird es nach DE überführt, so kostet es 135'000 €
Die Frage ist ob mit oder ohne Transportkosten.
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  #25  
Alt 11.01.2016, 22:44
herrmic herrmic ist offline
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Registriert seit: 08.02.2003
Ort: Hamburg Umland
Beiträge: 2.838
Boot: sold
20.714 Danke in 6.446 Beiträgen
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Boote Polch ist Händler mit Firmensitzen in D + CH.

Das Boot befindet sich am Firmensitz in Traben-Trarbach, also in D.

Verkaufspreis für D 135 k€ versteuert, für CH 120 k€ + Transportkosten.

Steht doch alles in der Anzeige.

Preisunterschied begründet, wie Matthias schon in #3 geschrieben, 8% vs 19%.

Schweizer Mwst. bezahlt für deutschen Käufer nur nebensächlich.

Hätte der Händler dir aber bestimmt auch telefonisch erklärt,

aber du läßt uns hier Rätsel raten.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer

Geändert von herrmic (12.01.2016 um 21:52 Uhr)
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