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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Mehrwertsteuer ?
Hallo Skipperinnen und Skipper
Wer kennt sich aus mit der Mehrwertsteuer. Wenn ich in Deutschland etwas bestelle, wird die Mehrwertsteuer nicht in Rechnung gestellt. Bei der Einfuhr in die Schweiz wird der Zoll und auch die Mehrwertsteuer belastet. Soweit so gut! Angenommen ich kaufe in Deutschland ein Schiff, welches VerMehrwertsteuert ist. Der damalige Käufer hat in Deutschland ersteuert und die Werft in Holland hat den entsprechenden Beleg. Wenn ich nun so ein Gebrauchtboot kaufe, will der Käufer natürlich auch den Gegenwert der Mehrwertsteuer; auch verständlich. Aber, bei der Einfuhr in die Schweiz muss ich verzollen und die CH-Mehrwertsteuer abliefern. Kann in die MWSt in Deutschland wieder zurückfordern; kann dies der Verkäufer tun; oder habe ich nun einfach Pech. Wer kennt sich hier aus? Bin für Tips und möglichst genaue Abläufe empfänglich.
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz Skipper Hans Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch |
#2
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Das haut nur hin,wenn der Verkäufer das Boot gewerblich genutzt hat und vorsteuerabzugsberechtigt war.Ist wie bei Gebrauchtwagen;da steht auch immer dabei Mwst ausweisbar.Wenn du ein Schiff von einem Privatmann kaufst, hat der die Mwst bezahlt und es ist nichts zurückzukriegen.Daß du nicht in der EU bist und dann eure Steuern noch zusätzlich abdrücken darfst:Pech.Aber deine Landsleute wollen das ja so.
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#3
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Hallo Michael,
schön dich hier zu lesen! Aber aufpassen, das Forum ist wie ein Virus! @Whisper, Michael hat recht, Du muß jemaden finden der dir die MwSt ausweist. Dann wird eine AE (Ausfuhrerklärung) ausgefüllt und wenn Du diese abgestempelt zurück zum Händler bringst, erstattet er Dir die deutsche MwSt.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#4
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Hallo Michael, hallo Cyrus
Besten Dank für Eure prompte Reaktion. Alles klar. Mit dem letzten Satz hat Michael wohl recht! Kann ja mal klären, ob bei doppelter Steuerbelastung das Schiff besser schwimmt oder der Unterhalt geringer ausfallen wird.
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz Skipper Hans Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch |
#5
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Hallo Hans,
der Vorbesitzer eines meiner Boote ist Schweizer. Er hatte das Boot in Mülhausen liegen und außerhalb der Saison immer unter Zollverschluß. Könnte mir vorstellen, dass das Entfällt wenn die Mehrwertsteuer in einem EG Land gezahlt wurde.
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Charly |
#6
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In diesem Falle wirst Du die D-MWSt bezahlen müssen. M.E. hast Du bei einem Occ-Boot keine Chance, diese zurückzuholen.
Ob es mit doppelter Versteuerung besser schwimmt? Nun, der Import von Sportbooten ist relativ kompliziert, wenn nicht zum teil unmöglich. Ich würde Dir empfehlen, die Sachlage unter Vorlage deines konkreten Vorhaben auf Deinem Schiffahrtsamt zu besprechen. Die helfen Dir sicher weiter. Aufgepasst bei Motoren, Diesel- und Fäkalientankanlagen und Gasanlagen. Herzliche Grüsse Urs |
#7
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Hallo Hans,
"...Deine Landsleute wollen das ja so...", nicht nur Deine - die unsrigen auch, allerdings mit dem deutlich höheren MwSt-Satz. Bei Privat-zuPrivat ist das halt so. Ich sage Dir aber nicht, dass man dieses Problem generell über den entsprechenden Kaufvertrag regelt...von diesem wird ja der fällige Steuersatz berechnet....so kommst Du auch zu den 8% Differenz. Und so. Gruss, Mathias |
#8
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Hi Urs
Danke für den Tip! Habe bereits die Liste der homologierten Maschinen für die Schweiz (Quelle: Empa), inkl. der Bodensee-Typen. Die anderen CH-Vorschriften kenne ich im Detail (z.B. Fäk-Auslass). Ist ein schwieriges Unternehmen, ich weiss.
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#9
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Hoi Hans und Urs,
auch ich habe mein Schiff von privat gekauft und importiert. Gewichtszoll entfaellt, die D MwSt gibt es nicht zurueck und die CH MwSt wird gemaess Kaufvertrag faellig. Leider hat unsere eidgenoessische Zollverwaltung eine halbwegs Ahnung ueber realistische gerechte Kaufpreise. Bei Vorliegen schwerer Maengel laut vorgelegtem Kaufvertrag ( z.B. Osmose oder Motordefekt; fehlende Segel etc. ), sind allerdings heftige Abzuege gemaess schweizerischem Kostenniveau zulaessig. Frank ( ZG ) |
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