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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 01.03.2004, 14:01
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Standard Trailer mit Boot überführen - wie?

Habe eine Fortgeschrittenen-Frage zum Thema Kfz-Zulassung. Folgender Sachverhalt:

Sportboot auf HEKU-Trailer, 540kg zGG, Bauj. 1984, ungebremst, TÜV abgelaufen in 05/2001, aber angemeldet, steht in Wickede/Ruhr und soll nach Dortmund (ca. 35 km). Zustand schließt aufgrund div. Rostspuren den direkten Weg zum TÜV aus, soll erst kurz überarbeitet werden und dann zum TÜV (inkl. Ablastung für 100km/h-Regelung).

Theorie 1: ein Kurzzeitkennzeichen darf nicht an einem zugelassenen Fahrzeug/Anhänger montiert werden

Theorie 2: Fahrt nur zum nächsten TÜV und auf dem direkten Weg zulässig

Wie kriege ich das Ding jetzt nach Dortmund? Oder: Wie hoch ist das Bußgeld für knapp 3 Jahre TÜV überziehen ?
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Andreas
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  #2  
Alt 01.03.2004, 14:08
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marsvin marsvin ist offline
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Standard

Hallo Andreas,
Bussgeld für 3 Jahre TÜV überziehen würde ich nicht riskieren, evtl. auch noch Probleme mit der Versicherung. Leihe dir doch einen Autotrailer, gibt es in jeder Stadt für kleines Geld an einer Tankstelle, da ziehst du den Trailer mit Boot rauf, verzurrst das Ganze mit ein paar Spanngurten, und schon bist du sicher und gesetzeskonform unterwegs.. Habe ich mehrfach so durchgeführt,
Gruß
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #3  
Alt 01.03.2004, 14:08
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Theorie 3: Du leihst Dir für ca. 50 Euro/Tag nen PKW-Transport-Anhänger und packst alles da drauf.
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Charly
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  #4  
Alt 01.03.2004, 14:11
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Ich war schneller !
Siggi
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  #5  
Alt 01.03.2004, 14:12
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Charly
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  #6  
Alt 01.03.2004, 14:31
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Kostjanix Kostjanix ist offline
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Hallo!
Wenn es sich nur um 35 km handelt würde ich ein freund hiterherfahren lassen! Wenn du dann normal fährst dürften die 35 km kein problem sein! Und solltest du doch angehalten werden bist du auf dem weg zum Tüv.

Gruß Kostjanix

PS Dreist kommt weiter
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Und kost Benzin auch 3,10€ macht ja nix, Kostjanix
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  #7  
Alt 01.03.2004, 14:41
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Flamingo Flamingo ist offline
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Ich habe das gleiche Problem für meine paar km bis zum Wasser (Trailer angemeldet aber auch schon lange Tüv abgelaufen) . Nehme immer ein Kurzkennzeichen Bei der Zulassungsstelle fragt keiner nach Papieren und ich komme mit rund 18 Euro davon .
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  #8  
Alt 01.03.2004, 15:00
Segelwilly
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Moin,
ein Anruf beim Straßenverkehsamt sollte Aufschluss bringen...oder beim TÜV.
Gruß Willy
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  #9  
Alt 01.03.2004, 15:10
Harry Harry ist offline
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Mal ne Überlegung.....
Wenn du doch eh ablasten möchtest, wirt du doch neu anmelden müssen.
Wie stehts denn mit abmelden und dann Kurzkennzeichen.?

...oder ist das eine gewaltige, zeitaufwendige Prozedur?

Harry
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  #10  
Alt 01.03.2004, 15:22
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Seestern Seestern ist offline
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@Willy: das war mein erster Versuch, aber der einzig wirklich kompetente StVA-Mitarbeiter (Hr. Kleimeier, Do-Aplerbeck), dem ich traue, hat wohl Urlaub ... und TÜV-Leute neigen dazu, mich am Telefon ganz anders zu verstehen, als sich der Sachverhalt vor Ort dann herausstellt (letztes Jahr mit Mopped probiert).

@Harry: klar, abmelden und neu anmelden muss sowieso sein. Aber Anmelden nur mit TÜV -> vorher vorführen -> vor Vorführung aufhübschen -> aufhübschen in der Garage -> vorher Transport in die Garage

@Siggi, Charly: das lag so nahe, da habe ich nicht dran gedacht! Kostet 35 EUR/24h und spart einmal nach Wickede fahren (Anhängerbrief holen), Kurzzeitkennzeichen (18 EUR), .... also rechnet sich. Werde ich wohl so angehen.

Ich berichte mal über den Rest ...
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  #11  
Alt 01.03.2004, 15:29
Segelwilly
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ich weiß noch was!
So wie das Dingen ist, zum nächsten TÜV, dann mit Mängelbericht zur Werkstatt deiner Wahl...
Willy
PS. nur stillegen dürfen sie ihn dir nicht...so sicher muss er sein.
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  #12  
Alt 01.03.2004, 15:37
Harry Harry ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern
@Harry: klar, abmelden und neu anmelden muss sowieso sein. Aber Anmelden nur mit TÜV -> vorher vorführen -> vor Vorführung aufhübschen -> aufhübschen in der Garage -> vorher Transport in die Garage
Soweit war das schon klar, nur gilt das Kurzkennzeichen m.E. auch für Überführungsfahrten >>> also nicht nur zum TÜV.
So habe ich meinen Trailer auch ins hiesige Ausland gebracht .... mit der Angabe beim Straßenverkehrsamt, wohin es denn gehen soll.
Was ich brauchte .... Versicherung.
... und der Trailer mußte im Geltungsbereich des StVA. stehen (also von dort aus überführt werden).

Harry
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  #13  
Alt 01.03.2004, 15:38
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Seestern Seestern ist offline
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Ist auch nicht billiger als die Transporter-Variante, fürchte ich, denn die TÜV- Gebühr ist dann ja zum Himmel.

DEKRA sagt, eine normale HU reicht, Vollabnahme ist nach 18 Monaten _Stilllegung_ - ist aber ja noch zugelassen. Gut.

In meinem nächsten Leben fange ich beim TÜV an:
08:00 - 15:30 (abzgl. Pausen !!!!)
Dekra: 07:30 - 18:00 durchgehend
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  #14  
Alt 01.03.2004, 16:45
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DASFLOKRA DASFLOKRA ist offline
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Hallo Andreas

Ich würde auch erst zum TÜV fahren mängelbericht abholen und nach der Reparatur wieder vorfahren. Die TÜV-Gebühren musst du so oder so zahlen, die Nachuntersuchung kostet 9 EURO. Hat auch den Vorteil das du genau weißt was du für den TÜV alles machen musst.

Florian
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  #15  
Alt 01.03.2004, 18:59
Harry Harry ist offline
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Hmmm... wohl mißverständlich ausgedrückt..

Kurzversicherung besorgen > Kurzkennzeichen für Überführung besorgen und am Trailer anpappen > zur Garage fahren > aufhübschen > TÜV Vorführung.

Soweit meine Vorstellung.
... ist aber nicht billig, wegen dem Versicherungsbeitrag.
Das waren bei mir.... ca. 70€ + Schild .. Pi mal Auge 18€
Wenn also der Transport per Huckepack günstiger ist, dann macht das Sinn, so zu verfahren.

Gruß Harry
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  #16  
Alt 01.03.2004, 20:48
Günter Günter ist offline
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Zitat:
Zitat von Harry
Hmmm... wohl mißverständlich ausgedrückt..

Kurzversicherung besorgen > Kurzkennzeichen für Überführung besorgen und am Trailer anpappen > zur Garage fahren > aufhübschen > TÜV Vorführung.

Soweit meine Vorstellung.
... ist aber nicht billig, wegen dem Versicherungsbeitrag.
Das waren bei mir.... ca. 70€ + Schild .. Pi mal Auge 18€
Wenn also der Transport per Huckepack günstiger ist, dann macht das Sinn, so zu verfahren.

Gruß Harry
Eine Versicherung ist bei Sportanhängern nicht nötig! Sie sind mit dem Zugfahrzeug versichert!
Viele Zulassungsstellen wissen das nicht. Als ich mein Boot das erste Mal mit Kurzkennzeichen transportiert hab, wollten sie auch eine Versicherungskarte haben. Beim zweiten Mal hab ich sie darauf hingewiesen, dass ich keine brauche. Die mussten erst bei ihrem Chef nachfragen und dann ging es auch ohne!

Gruß

Günter
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  #17  
Alt 01.03.2004, 21:06
Harry Harry ist offline
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Alles klar, Günther.
Das macht kostenmäßig schon eine Menge aus und ist ein guter Tipp.

Ich war mir in meinem Fall nicht ganz sicher, >>> wegen Austria Fahrzeug und deutschen Trailer + grenzüberschreitenden Verkehr.
Außerdem wenig Zeit, also quasi "Hau-Ruck Aktion."

Hier, im Ösiland, muß ich den Hänger separat versichern und zur Einzelabnahme(sofern ich da meinen Versicherungsmenschen richtig verstanden habe)

Gruß Harry
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  #18  
Alt 02.03.2004, 09:24
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Seestern Seestern ist offline
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Also:

Willy's Tipp scheint der praktikabelste zu sein: morgen um 16:00 Uhr Übergabe, 10 Fahrt zur Dekra Werl, HU machen lassen, klappt -> OK, klappt nicht -> Mängelkarte, erlaubt die Fahrt nach Hause. Nachuntersuchung bei jeder beliebigen Dekra/TÜV-Station.

Wenn die DEKRA-Station mich nicht mehr dran nimmt - macht um 17:00 Uhr zu - muss ich nach Dortmund, die haben bis 18:00 Uhr auf.

Ist also offiziell erlaubt (naja - weitgehend), kostet nur ggfs. die Nachuntersuchung, und ich fühl mich ausreichend wohl dabei.

Und das beste ist: gibt man auf dekra.de bei der Suche "58739 Wickede" ein, ist Dortmund der nächste Treffer! Den Ausdruck nehme ich mal mit, falls mich ein Ordnungshüter fragt, wohin ich des Weges bin.
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Andreas
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  #19  
Alt 03.03.2004, 21:12
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Standard Re: Trailer mit Boot überführen - wie?

Zitat:
Zitat von Seestern
Habe eine Fortgeschrittenen-Frage zum Thema Kfz-Zulassung. Folgender Sachverhalt:

Sportboot auf HEKU-Trailer, 540kg zGG, Bauj. 1984, ungebremst, TÜV abgelaufen in 05/2001, aber angemeldet, steht in Wickede/Ruhr und soll nach Dortmund (ca. 35 km). Zustand schließt aufgrund div. Rostspuren den direkten Weg zum TÜV aus, soll erst kurz überarbeitet werden und dann zum TÜV (inkl. Ablastung für 100km/h-Regelung).

Theorie 1: ein Kurzzeitkennzeichen darf nicht an einem zugelassenen Fahrzeug/Anhänger montiert werden

Theorie 2: Fahrt nur zum nächsten TÜV und auf dem direkten Weg zulässig

Wie kriege ich das Ding jetzt nach Dortmund? Oder: Wie hoch ist das Bußgeld für knapp 3 Jahre TÜV überziehen ?

Hallo !

Geh zum Autohändler Deiner Wahl, und Frag Ihn ob er Dir seine Roten Kennzeichen mal leihen würde.

MfG Michael
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  #20  
Alt 03.03.2004, 23:15
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Standard Re: Trailer mit Boot überführen - wie?

Zitat:
Zitat von michav8
.....
Hallo !
Geh zum Autohändler Deiner Wahl, und Frag Ihn ob er Dir seine Roten Kennzeichen mal leihen würde.
MfG Michael
aaarrrghhhh

autohändler/autowerkstätten haben üblicherweise ein ständiges rotes kennzeichen für pkw

$autohändler muss also von der zulassungsstelle ein zusätzliches rotes kennzeichen für anhänger holen und dieses bei der abrechnung (meist vierteljährlich) mit seiner versicherungsgesellschaft angeben.

ein schlechtes geschäft für $autohändler.

rote nummer gibbet es übrigens nur noch für handel/handwerk als ständiges "rotes" kennzeichen.
für den rest der welt gilt "kurzfrist-kennzeichen" (schwarzes zeitlich begrenztes kennzeichen). und diese dinger kannste nichtmal verlängern, ist jedesmal ein neues erforderlich.

le loup
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  #21  
Alt 05.03.2004, 12:14
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Und SO ist es dann gelaufen:

Boot gestern abgeholt, mit 34 Monate abgelaufenen TÜV durch den Straßenverkehr auf direktem Weg zur nächsten Dekra, <5km. Nichts passiert, keine Kontrolle, aber der Dekra-Mensch sagte, wäre auch nicht zulässig (gewesen).

Dann DER HAMMER: 2x HU (ja, zweimal!). Denn HU gibt es heutzutage nur noch bis zur eigentlichen Fälligkeit (also ohne Überziehen), Minimum aber einen Monat, also bis April/2004. Und dann hat er gleich nochmal eine HU gemacht, bis 03/06. Fazit: 1x prüfen, 1x Plakette, 2x 21 EUR Gebühr. Super.

Bis auf den Hinweis ("geringe Mängel"), dass ich die Achse mal entrosten könnte, Plakette erhalten. Dann gestern abend das Boot am 2-to-Kran (beim Kumpel in der Halle) auf nen Sliptrailer umgeladen, Trailer wird jetzt in der Garage aufgearbeitet.

Danke an alle Tipp-Geber!
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Andreas
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  #22  
Alt 05.03.2004, 12:27
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Zitat:
Zitat von Seestern
.........
Dann DER HAMMER: 2x HU (ja, zweimal!). Denn HU gibt es heutzutage nur noch bis zur eigentlichen Fälligkeit (also ohne Überziehen), Minimum aber einen Monat, also bis April/2004. Und dann hat er gleich nochmal eine HU gemacht, bis 03/06. Fazit: 1x prüfen, 1x Plakette, 2x 21 EUR Gebühr. Super.
...............
und wieder mal ein schönes beispiel, wie durch solche unsinnigen gesetze der staat zusätzlich steuern abgreift.

die masse der kleinigkeiten machts.

le loup
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  #23  
Alt 05.03.2004, 12:37
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Zweimal Gebühren für einmal prüfen

Wenn ich mal gar keine Einschläge mehr merke, gehe ich auch in die Politik.

Gruß
Norman
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  #24  
Alt 05.03.2004, 12:38
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Zitat:
Zitat von Seestern

Dann DER HAMMER: 2x HU (ja, zweimal!). Denn HU gibt es heutzutage nur noch bis zur eigentlichen Fälligkeit (also ohne Überziehen), Minimum aber einen Monat, also bis April/2004. Und dann hat er gleich nochmal eine HU gemacht, bis 03/06. Fazit: 1x prüfen, 1x Plakette, 2x 21 EUR Gebühr. Super.
Ich habe für 6-8 Jahre HU fälligen Trailer, bei der Dekra, nur 1 x bezahlt!
Allerdings gab es keine volle zwei Jahre.
Sondern nur bis zu dem Monat wo der Trailer das letzte mal bei der HU war.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #25  
Alt 05.03.2004, 12:51
Segelwilly
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Na bitte Andreas, geht doch.
Ich hatte bei der BMW auch weit überzogen und noch Glück, das ich mich nicht 2x anstellen musste! Der Typ hat gemeint, wenn ich 2x zahle, müsste er auch 2x prüfen!!!
Noch besser war es vor einiger Zeit mit meinem Dienstwagen,
die Telekom zahlte nur die einfache Wäsche OHNE Trocknen....ich fuhr also bei der deutschen Shell in die Waschanlage und die Sache lief an, als das Auto sauber war, heulte das Trockengebläse los und ich war erfreut.
Als das Auto trocken war, setzte sich die Sprühanlage nochmal in Bewegung und machte das Auto wieder nass! Ich war verblüfft und vermutete fälschlicherweise einen Fehler in der Anlage, den ich dem Pächter meldete.
Nö, weit gefehlt, "die Telekom zahlt die Trocknung nicht, also machen wir ihn wieder nass".

Willy
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