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  #1  
Alt 29.08.2024, 18:32
Capri1750 Capri1750 ist offline
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Standard Kategorie C

hier heißt es: Betrieb in küstennahmen Gewässern.

Eine Definition was dies konkret heißt, finde ich nicht.. Hatte nur mal 30SM gelesen..

Aber weis jemand konkret was gemeint ist??
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  #2  
Alt 29.08.2024, 19:03
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JoKei JoKei ist gerade online
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Wie weit ist küstennah?







...so einigte man sich auf die ungefähre Weite eines Kanonenschusses mit einheitlich drei Seemeilen (3 sm × 1,852 km/sm = 5,556 km).



Ahoi...
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  #3  
Alt 29.08.2024, 19:08
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Kat. C 3 sm laut WSA Bremen.
Wichtiger ist Wind und Welle.

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=213382
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  #4  
Alt 29.08.2024, 20:59
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Zitat:
Zitat von JoKei Beitrag anzeigen
...so einigte man sich auf die ungefähre Weite eines Kanonenschusses mit einheitlich drei Seemeilen (3 sm × 1,852 km/sm = 5,556 km).

Ahoi...
Da die Kanonen schon lange nicht mehr nur in solch Spuckweite schießen, sollte Küstennähe entsprechend angepasst werden
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  #5  
Alt 29.08.2024, 21:01
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Desertbyte Desertbyte ist offline
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Richtig - der Punkt ist die zulässige Wellenhöhe.

Meine kleine Bahia 20 / Kat.C ist für Fahrtenbereich 2 bis 20sm zugelassen…

…die Ausrüstung an Bord muss halt entsprechen und das Wetter innerhalb der Parameter.
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LG, Roland

- Der Wetterbericht: Weiterhin nachts dunkel! -
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  #6  
Alt 29.08.2024, 21:12
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Ich verstehe das so:
Dein Boot, wenn es cat c ist, ist für einschließlich Windstärke 6 und/oder Wellen von bis zu 2m zertifiziert. Unabhängig der Entfernung zum Land.
Diese Bedingungen treten typischerweise in küstennahen Gewässern auf. Ansonsten ist es dem Boot Wurst, ob die 2m Welle auf der Müritz oder der Nordsee trifft. Wobei die Frequenz auf der Nordsee von ca 4-6 Sekunden noch angenehmer sein sollte, als auf der Müritz mit ca 2 Sekunden.
__________________
Beste Grüße,
Phil
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  #7  
Alt 29.08.2024, 21:26
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CE-Seetauglichkeitseinstufung

https://de.wikipedia.org/wiki/CE-See...eitseinstufung


Kategorie C
Ausgelegt für Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m auftreten können (z. B. in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen).
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

Wir sind ein Forum und nicht Google.
Hier darf man sich für die Hilfe auch Bedanken.
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  #8  
Alt 30.08.2024, 20:42
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Den Begriff "küstennah" findet man in der Richtlinie auch nicht mehr.

Es heißt:

C. Ein Wasserfahrzeug der Entwurfskategorie C gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 6 und signifikante
Wellenhöhe bis einschließlich 2 m ausgelegt.

https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...353460&from=EN

Kann ich davon ausgehen, dass sich entsprechendes Wetter einstellt, ist die Entfernung zur Küste egal. Mit zunehmender Entfernung kann man aber nicht davon ausgehen, dass sich dem widersprechende Verhältnisse einstellen. Deswegen kann man bei zu großer Entfernung von einer Nichteinhaltung seemännischer Sorgfaltspflichten ausgegangen werden.

Zöge man Wikipedia heran, dürfte man überhaupt nicht herausfahren, denn Windstärken über 6 und eine Wellenhöhe von 2 m kann auch locker im Greifswalder Bodden überschritten werden.
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Gruß und gute Fahrt

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Kapitaenwalli
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  #9  
Alt 31.08.2024, 06:30
ALBKR ALBKR ist offline
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Zitat:
Zitat von Capri1750 Beitrag anzeigen
hier heißt es: Betrieb in küstennahmen Gewässern.

Eine Definition was dies konkret heißt, finde ich nicht.. Hatte nur mal 30SM gelesen..

Aber weis jemand konkret was gemeint ist??
„Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (Sportseeschifferscheinverordnung)
§ 1 Anwendungsbereich

(2) … Küstennahe Seegewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.“
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Alexander
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  #10  
Alt 31.08.2024, 08:12
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Zöge man Wikipedia heran, dürfte man überhaupt nicht herausfahren, denn Windstärken über 6 und eine Wellenhöhe von 2 m kann auch locker im Greifswalder Bodden überschritten werden.
Bleibt aber zu erwähnen, dass man angelangt an der Grenze von C nach B wohl ganz sicher die Besatzung das Problem ist, weniger das Boot an sich.

Nicht auf einem Segelboot, aber ich will hier gerne mal so manch einen "Theoretiker" bei einem 6er Wind und 2m Welle sehen auf einem Motorboot, egal auf welchem Gewässer...


Grüße

Totti
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  #11  
Alt 31.08.2024, 08:24
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

die Besatzung ist oft schon viel früher das Problem. Da braucht es keine 2 m Welle.

Bezüglich der Verbindung zum Motorboot gebe ich dir völlig recht. 2 Meter Welle (wirkliche 2 Meter, nicht die 2 Meter aus subjektiver Einschätzung) im falschen Revier, z.B. flachem Wasser in der westlichen Ostsee oder in den Mündungen an der Nordsee sind alles andere als lustig. Beim Segeln auf dem Atlantik hatte ich mal Wellen von 6 - 8 Meter. Die kamen als Ausläufer von einem weit entfernten Sturm und bescherten eine lustige Berg- und Talfahrt. Von Wellenberg zu Wellenberg war der Abstand sicher über 50 Meter. Für uns waren die überhaupt nicht gefährlich. Die Tanker, die von Gibraltar gegenan liefen, hatten mächtige Probleme. Bei uns an Bord war ein Schiffbauingenieur und konnte das auch gut erklären. Die Warnung vor "heavy waves" über Funk kam auch nicht umsonst.

Es kommt eben immer auf die Verhältnisse an und da sind die CE-Bestimmungen eben sehr unbestimmt.
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Kapitaenwalli
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Alt 31.08.2024, 08:39
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Zitat:
Zitat von ALBKR Beitrag anzeigen
„Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (Sportseeschifferscheinverordnung)
§ 1 Anwendungsbereich

(2) … Küstennahe Seegewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.“
Küstennahe Seegewässer sind aber nicht die Küstennahen Gewässer um die es in der CE ging.
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  #13  
Alt 31.08.2024, 10:29
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Küstennahe Seegewässer sind aber nicht die Küstennahen Gewässer um die es in der CE ging.

Steht wo?
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Alexander
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  #14  
Alt 31.08.2024, 10:37
NAJ NAJ ist offline
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Zitat:
Zitat von ALBKR Beitrag anzeigen
Steht wo?
Hast Du doch selbst geschrieben, bei Dir ging es um den Erwerb eines Scheins nach der Sportseeschifferscheinverordnung, und nicht um Einordnungen einer CE.

Zitat:
(1) Führer von Yachten und Traditionsschiffen können als Nachweis ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge
1.
in den Küstengewässern einen Sportküstenschifferschein,
2.
in den küstennahen Seegewässern einen Sportseeschifferschein und
3.
in der weltweiten Fahrt eine Sporthochseeschifferschein
nach den Vorschriften dieser Verordnung erwerben. Traditionsschiffe mit einer Rumpflänge unter 15 Meter und nicht mehr als 25 Personen an Bord gelten als Yachten.
(2) Küstengewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Küstennahe Seegewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Die weltweite Fahrt umfaßt alle Meere.
Zitat Ende.

Das hat nix mit ner CE zu tun
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  #15  
Alt 31.08.2024, 12:11
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Desertbyte Desertbyte ist offline
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Und das mit der CE hat mit dem richtigen Leben nur bedingt zu tun…

…ich fahr mein Kat.C Boot trotz 20sm Zulassung nicht mal bei 1m Wellen raus und wenn es 100x 2m Wellen abreiten könnte.

Weil es schlicht keinen Spass macht.
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  #16  
Alt 31.08.2024, 13:02
Thor Sten Thor Sten ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Bleibt aber zu erwähnen, dass man angelangt an der Grenze von C nach B wohl ganz sicher die Besatzung das Problem ist, weniger das Boot an sich.

Nicht auf einem Segelboot, aber ich will hier gerne mal so manch einen "Theoretiker" bei einem 6er Wind und 2m Welle sehen auf einem Motorboot, egal auf welchem Gewässer...


Grüße

Totti
Wir haben auch schon verschiedenes erlebt und einiges davon brauche ich nicht nochmal. Aber auch das hängt sehr stark vom Boot ab. Mit einem 11m Stahlverdränger sind wir 2015 mal mehrere Tage auf Ameland eingeweht gewesen. Der erste Tag der mir wieder "irgendwie fahrbar" erschien (und wir waren schon drei Tage im Verzug) hatte zwar nur noch 5 in Böen 6 Windstärken aber noch ca. 1,5m Welle im Bereich zwischen Schiermonnikoog und Ameland. Das war nicht schön. Außerdem konnten wir danach den Inhalt sämtlicher Schränke neu sortieren.
Ein anderes Mal waren wir bei 9 Windstärken und 6-8m Welle vor Neufundland unterwegs. Das wackelte zwar auch ziemlich und alle Außenbereiche waren gesperrt, ließ sich aber noch aushalten. Das Boot war aber auch deutlich größer (AIDA) aber auch ein Motorboot und kein Segelboot
__________________
Gruß Thorsten

Alles wird gut.
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  #17  
Alt 31.08.2024, 14:19
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Hast Du doch selbst geschrieben, bei Dir ging es um den Erwerb eines Scheins nach der Sportseeschifferscheinverordnung, und nicht um Einordnungen einer CE.

Zitat:
(1) Führer von Yachten und Traditionsschiffen können als Nachweis ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge
1.
in den Küstengewässern einen Sportküstenschifferschein,
2.
in den küstennahen Seegewässern einen Sportseeschifferschein und
3.
in der weltweiten Fahrt eine Sporthochseeschifferschein
nach den Vorschriften dieser Verordnung erwerben. Traditionsschiffe mit einer Rumpflänge unter 15 Meter und nicht mehr als 25 Personen an Bord gelten als Yachten.
(2) Küstengewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Küstennahe Seegewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Die weltweite Fahrt umfaßt alle Meere.
Zitat Ende.

Das hat nix mit ner CE zu tun
Absolut korrekt.
Und die Betonung liegt auf: "können" als Nachweis ihrer Befähigung....


Grüße

Totti
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  #18  
Alt 31.08.2024, 20:15
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Hm. was soll ich sagen? Mein Standartspruch heißt immer: its the Man,not the maschine (oder so ähnlich)
Mein Boot hat "B" und das nutze ich auch, natürlich mit Köpfchen
Wenn ich das Meer quere nützen mit die theoretischen Zahlen gar nichts, ich bin jetzt der Boss , der Käptn, auf meinem Hirn kommt es an..


Möglichkeiten mein Leben in Gefahr zu bringen gibt es zuhauf. Wenns sein muss erfährt niemand davon aber das ist nicht unser Thema.Es kommt auf das "Wie " an wie ich ein Ziel erreiche und wie heil ich zu Hause ankomme.

An diesem Tag hätte ich das Mittelmeer queren können-0 Problemo
Hier : Cat B, 5m Rib mit 60 PS. Tankvolumen 60l , 40l Reserve, Handy, UKW Funk, Proviant für 3 Tage an Bord.Sämtliche Ersatzteile für Notsituationen dabei. Alles von langer Hand vorberietet . An diesen Tag 180km gefahren.
Man sieht : alles nur Theorie-es kommt auf den Mann und die Vorbereitung an und das Boot und dem Motor dem man sein Vertrauen schenkt.
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Sepp
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  #19  
Alt 03.09.2024, 14:04
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Die Wellenlänge spielt dabei eine gewaltige Rolle. Hatten bei unserer Rundfahrt auf der Ostsee eine sig. Wellenhöhe von 1m in der Wetterinfo, da würde ich das nächste Mal nicht losfahren. Das ist nicht so komfortabel, da hat man ganz schön zu tun. Aber Manschaft und Technik hatte damit kein Problem.

https://de.wikipedia.org/wiki/Signif...ellenh%C3%B6he
__________________
Viele Grüße Tilo

In meinem Alter vernünftig? Das lassen wir mal lieber.
Keine Zeit dafür....
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  #20  
Alt 04.09.2024, 07:58
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
CE-Seetauglichkeitseinstufung

https://de.wikipedia.org/wiki/CE-See...eitseinstufung


Kategorie C
Ausgelegt für Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m auftreten können (z. B. in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen).
Ja, das schreibt Wikipedia so. Das was in der Klammer steht ist aber eine "Interpretation" oder Erläuterung. Es ist aber kein Richlinientext mehr.
Der Begriff "küstennahen Gewässern" stammt m.E. aus der Richtlinie 94/25/EG in der Version 2003 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:214:0018:0035E:PDF). Dort taucht der Begriff noch auf. In der Version 2013 - jetzt RICHTLINIE 2013/53/EU (https://www.ce-zeichen.de/templates/...2013-53-eu.pdf) ist er dann ersatzlos gestrichen. Wie einige schon geschrieben haben nur noch Wellenhöhe und Windstärke.


Ob der Begriff "küstennahe Gewässern" für vor dem Inkrafttreten (18.01.2017) der RICHTLINIE 2013/53/EU entworfene Boote (ist ja eine Entwurfskategorie) noch eine Rolle spielt, kann ich nicht beurteilen.



Ansonsten zur Sportseeschifferscheinverordnung
Zitat:
Zitat von ALBKR Beitrag anzeigen
„Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (Sportseeschifferscheinverordnung)
§ 1 Anwendungsbereich

(2) … Küstennahe Seegewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.“
also eher weniger im Sinne von EU Sportbootrichtlinien.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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