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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#26
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@MarinaR
Dann noch eine grundsätzliche Sache: Das Leben auf einem Boot ist keine preiswerte Lebensform, wenn ein wenig Komfort damit verbunden sein soll. 500-600 EUR im Monat für Miete/Liegplatzkosten ist nun wirklich in Deutschland das Minimum. Wir haben ja hier im Forum Leute die in der Vergangenheit oder auch aktuell auf ihrem Boot dauer- haft leben. Sicher können die auch ihre individuellen Kosten fürs Liegen nennen, wird aber kaum darunter sein. Klaus, der ein 0-EUR-Leben-auf-dem-Wasser nicht kennt
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#27
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#28
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an den beschilderten Liegestellen, ca. alle 10 bis 15 km, darfst du mit deinem Kleinfahrzeug (richtig so Tommi?) festmachen. Klaus, der das jedes Jahr auf seiner Urlaubsfahrt nutzt
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#29
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Moin
Ich hatte ähnliche Pläne. Punkt 1 wenn du deine Wohnung auflösen willst.... Du brauchst eine Meldeadresse an Land weiterhin wo man dich postalisch erreichen kann. Ohne gehts nicht. Ein Tipp von mir: charterte mal nächste Saison ein 12m Boot und sammle erste Erfahrungen. Man merkt schnell was du brauchst und was dir fehlt an Bord. Für das ganzjährige Wohnen muss das Boot auch für geeignet sein, d.h. Isolierung usw. Wenn es kälter wird. Das werden die wenigsten Gebrauchtboote hergeben, da die im Winter nicht gefahren werden und oft im Winterlager an Land liegen.
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Gruß
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#30
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ja, Du legst an den vorgesehenen Stellen an und übernachtest dort. Aber sicherlich keine Wochen oder Monate. Und wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht doch irgendwo eine Regelung seitens der "Kanalverwaltung" (WSA) gibt, die das zeitlich einschränkt. Sonst würde ich mir ja auch lieber so einen kostenlosen Liegeplatz zulegen wollen. Da lobe ich mir die Niederländer... da sind selbst auf den kleinsten Kanälen Liegestellen ausgewiesen und immer mit einem Schild versehen, wie lange man diese (zumeist kostenlos) nutzen kann. Da gibt es auch Stege mitten in der Wallachei wo man kostenlos liegen darf oder man kauft sich für einen kleinen Betrag eine Vingette oder Fahne um diese Anlagen nutzen zu können. |
#31
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Ob das Jedermanns Sache ist, steht auf einem anderen Blatt, aber das Funktioniert. Manfred |
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Binnenschiffe machen das doch auch so, sogar ohne Wachmann an Bord. |
#33
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Kostenlos? Klar kann man sich irgendwie durchs leben schummeln, aber jeder möchte für seine ehrliche Arbeit auch ehrliches Geld haben. Nur mal ein Beispiel: Müll. Ich liege an einer vermeintlich kostenfreier Stelle und irgendwie produziert jeder Müll. Den muss ich loswerden, fragt sich wo. Und die Entsorgung kostet eben. Weil da Menschen sind, die für ehrliche Arbeit Geld wollen. Irgendwie bezahlt das auch jeder. Kostenlos ist nichts. Das zu verdrängen kann auch rücksichtslos sein.
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli
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#34
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Ein Stillegen eines Binnenschiffes für mehrer Wochen an "Landgangsstellen" für "lau" kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen. |
#35
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nach meinen Kenntnisstand ist Rhein und Donau kostenlos zu befahren. Die Weser, westdeutsches Kanalgebiet sind Abgaben zu entrichten, Nutzunggebühren, die je nach Fracht und Fahrtstrecke zu entrichten sind. Früher haben das die sogenannten "Hebestellen" voolzogen, heute bargeldlos. Die Leerfahrt ist kostenlos und somit auch die Öffentlichen Anleger. Die Hafen haben eine eigene Hafenverordnung, die alles Regelt und so muß ein Schiff nach dem Lade oder Löschgang den Hafen verlassen oder Liegegebühr bezahlen. Da keiner Geld ausgeben will fahren die Schiffe zum öffentlichen Anleger, das Auto mit Autokran von Deck und warten auf Order. HGK war mein Arbeitgeber. Gruß |
#36
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Die Schifffahrtsabgaben sind komplett entfallen. Ausnahme Mosel und NOK.
https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedD...ngskosten.html
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#37
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Moin
Diese Liegestellen gehören zur Infrastruktur und damit zur Daseinsvorsorge. Wer die wohl bezahlt...
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
#38
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Aber das ist ja jetzt nicht die befriedigende Antwort an einen Sportschiffer, der möglichst kostenlos auf Dauer liegen möchte. |
#39
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Das ist sicherlich an solchen Liegestellen möglich, sofern man kein "campingähnliches Leben" entfaltet. Übrigens gibt es im westdeutschen Kanalnetz neuerdings sogar WSV-Liegestellen mit Frischwasserversorgung und Stromanschluss für Sportboote (allerdings nicht kostenlos). Zitat:
in der Provinz Friesland. Ansonsten ist selbstverständlich die Bootsinfrastruktur in NL hervorragend. Aber zum "Durchschlauchen"?! Mal ein Beispiel von unserem leider verstorbenen Bootsfreund Hubert. Kann man alles hier im Forum nachlesen. https://www.boote-forum.de/showthrea...hlight=Rapante oder https://www.boote-forum.de/showthrea...hlight=Rapante Er hat sich monatelang in NL und in Deutschland an kostenlosen Liegestellen rumgetrieben. Aber das hat eben auch seine Grenzen, wenn es in den Winter geht. Zum Schluß lag er hier in Berlin bei einem Verein und hat monatlich seine Liegegebühr vom Amt bezahlt bekommen. Jahre zuvor hatte er sich als "Hafenmeister" in einem gewerblichen Hafen verdingt, um dort kostenfrei liegen zu können. Das ging auch nur ein paar Monate gut... Klaus, der die Freiheit auf dem Wasser liebt, jedoch auch weiß, daß es diese nicht kostenlos gibt
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#40
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Auf den Kanälen besteht überwiegend ein Liegeverbot. Liegen bedeutet nicht fahren, egal ob vor Anker oder festgemacht am Ufer. Auch in anderen Revieren teilweise verboten. Müritz Elde Wasserstrasse z.B.
Auf diesen Strecken darf man nur an ausgewiesenen Liegestellen festmachen. Die maximale Liegedauer an den Liegestellen ist oftmals begrenzt. Generell zum Beispiel in Berlin oder am NOK. Generell ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, nach Absprache mit dem WSA und Genehmigung, die Liegezeiten zu überschreiten. Ich möchte hier an den Kollegen erinnern, der gerne in Edelsbüttel/Calberlah liegt. Der Zahlt eine Gebühr und darf an der dortigen Liegestelle länger verbleiben. Ich meine z.B auf dem DEK gilt max 3 Tage, sofern an der Liegestelle keine abweichende Regelung vermerkt ist. MLK ebenfalls. Was nicht beschränkt ist, ist z.B Ankern auf einem Fluss oder See. Solange kein gesondertes Verbot besteht und man das Fahrwasser frei hält, kann man da unbegrenzt liegen. Man muss aber damit rechnen, dass eine Verfügung erlassen wird, um den Platz wieder zu räumen. Ich bin einem Spezialisten begenet, der sein Boot in Münster dauerhaft an öffentlichen Liegestellen liegen hat. Maximale Liegedauer 3 Tage. Alle 3 Tage legt der sein Boot um. Er pendelt zwischen zwei Liegestellen hin und her. Man kann dauerhaft auf dem Boot leben ohne Yachthafen. Aber man muss in Bewegung bleiben. Probleme gibt es eher mit Trinkwasser. Das bekommt man nicht überall.
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#41
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Damit das Rätselraten über Liegestellen aufhört, hier mal ein Blick in die Binnenschifffahrtsstraßenordnung Teil II
Dort sind die Bestimmungen für die jeweiligen Strecken, bzw Fahrtgebiete festgelegt. Hier mal ein Beispiel: Norddeutsche Kanäle: § 15.10 Stillliegen Einem Kleinfahrzeug ist das Stillliegen an einer Liegestelle ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen gestattet. Eigentlich ist das ein redaktioneller Fehler. Es hätte unter §15.24 gehört. Besondere Bestimmungen für Kleinfahrzeuge. Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) § 22.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Ein Kleinfahrzeug muss auf einem Kanal, in einem engen Fahrwasser und auf einem unübersichtlichen Gewässerabschnitt grundsätzlich rechts fahren. Ein schleppendes Kleinfahrzeug darf höchstens neun Kleinfahrzeuge im Anhang führen. Es dürfen höchstens drei Kleinfahrzeuge gekuppelt fahren. Abweichend von § 3.20 braucht ein Kleinfahrzeug bei Nacht kein weißes Licht zu führen, wenn es an einer genehmigten Liegestelle stillliegt. Einem Kleinfahrzeug ist das Stillliegen ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen gestattet. Ein Kleinfahrzeug soll, sofern möglich, nur an den Enden einer Liegestelle stillliegen. Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf der Unteren Havel-Wasserstraße von km 0,00 bis km 4,00. Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Das ist sehr speziell: Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf einem Kanal und nicht auf der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,00 bis zur Stralauer Spitze (km 25,65). Eine ungenehmigte Liegestelle, ist eine normale (öffentliche) Liegestelle. Eine genehmigte Liegestelle ist z,B ein privater Anleger oder ein Vereinssteg. usw....
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#42
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Oldskipper,
alles gut Aufgelistet. Nun möchte ich gerne zum Beispiel in Wolfsburg, MLK am HBF, ein öffentlicher Anleger mit einem Sportboot liegen. Frage? Wie lange darf ich mit eienm Sportboot da liegen. Die Strecke ist wohl Bekannt, Ost-West-Ost Strecke, Ruhrgebiet- Berlin Gruß Manfred |
#43
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Zitat:
Hallo Manfred und natürlich auch allen anderen, netten BF-ler hier . Ich erwähnte dies halt, da ja der TE schrieb, die deutschen Binnengewässer erkunden zu wollen . Ein paar Tage bis max eine Woche liegen finde ich noch OK . Es ist wie fast immer : Wenn es Überhand nimmt u.o. Beschwerden eingehen, wird sehr wahrscheinlich bald ein beamtender die passenden Schilder eindübeln lassen . Dauerliegen sehe ich bisher in Deutschland nur sehr günstig, wenn man eine Wasserfläche direkt beim WSA mietet . Folglich eigene Steganlage oder Eigentümergemeinschaft . Klar das geht nicht überall, aber an vielen schönen Plätzen . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
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Hallo MarinaR ( ohne Namen )
Zunächst einmal von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum ! Natürlich kein Muß, wäre aber freundlich dich angenehm ansprechen zu können . Also wie auf dem Steg die netten Begegnungen . Dein Vorhaben muß sehr gut überlegt und geplant werden ! Dann, Stichwort Lebensqualität, . . . , deine Ansprüche wirst du bestimmt selber am besten kennen . Was geht gesundheitlich ? Auch später ? Ich z.B. liebe es auf dem Wasser zu sein, wo auch immer in der Welt . Steht Wetter, Klima hinter dir, ist es für die meisten easy . Dunkle Zeit mit Kälte, Nässe, Eis u. Schnee : Hier hätte ich keine Freude im Schiff zu leben, wo eine Kältezone die andere jagt, oder anhaltend feucht oder nass . Einen Ofen zu heizen ist rustikal bestimmt schön, aber immer dran zu bleiben um nicht zu frieren kein Spass . Dann noch vielleicht mit Wasserfall an Türen u. Fenstern u.o. hinter den Vertäfelungen . Wenn das Geld äußerst eng bemessen ist, sehr ich eine gute Lebensqualität an Bord eher nicht . Es sei denn, man besitzt schuldenfrei ein Top Schiff . Dennoch meinen Respekt an viele, die sich so durchkämpfen, weil sie eben ihren Lebenstraum erfüllen und folglich nur so glücklich sein können . Wie hier schon angesprochen wurde : Mit z.B. einem ordentlichen Dampfer ist es leicht so etwas zu leben . - Mindestgröße - Top isoliert - Technik autark so gut es geht - Große Vorräte / Brennstoff, Wasser, . . . - Klasse WC mit auch ordentlicher Dusche, . . . - Waschmaschine-Trockner - Top Galey mit allen Pütt u. Pann . - Möglichkeiten, Ausübung von Hobbys um u. an Bord Hier auch mal ein, vermute ich, wertvoller Link zu Peter, dem ich wieder kürzlich in den NL Technik-Support gab : https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=270623 Grüße : TOMMI
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#46
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Meines Erachtens ist der ganze (Sport)-Schifffahrtsbereich zum Glück noch nicht bis ins kleinste Detail durch Gesetze und Verordnungen überreguliert. Im Bereich des "Anlegens" gilt ja auch die "gute Seemannschaft" und die "leichtigkeit des Schiffsverkehrs". Charakter einer Wasserstraße ist von A nach B zu kommen. Und das so einfach (und komfortabel) wie möglich. Ein Sportboot dient Freizeit und Erholungszwecken, nicht aber überwiegend (preiswerten) Wohnzwecken. Solange es keine Verbote gibt und auch keine Kläger, kann im Grunde so lange "parken" wie man will. Wenn aber jemand dauerhaft auf einem öffentlichen Liegeplatz liegen würde und andere Wassersportler dadurch keinen Liegeplatz bekommen und beispielsweise vor einer Schleuse stundenlang "rumdümpeln" müssen oder 20 km weiter fahren müssen um zu übernachten oder sich zu erholen, dann verstößt dies schon gegen die "Leichtigkeit des Schiffsverkehrs" oder die gute Seemannschaft. Für "längerfristige" Sachen gibts halt Häfen, Sportboothäfen oder Marinas. Ähnlich verhält es sich mit der Berufsschifffahrt.... da würde ja alleine aus dem Unternehmenszweck keiner auf die Idee kommen, sein Schiff länger als nötig irgendwo festzumachen. Und ob ein Binnenschiffer mit eingem Schiff bei seinem 4-Wöchigen Urlaub sein eigenes Schiff einer öffentlichen Liegestelle anvertraut, stelle ich in Frage.
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#47
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Kann ich auch bestätigen, lebe ja auch seit 4 Jahren auf dem Boot, die Ausstattung ist enorm wichtig und viel weniger als an Land kostet der Spaß auch nicht. Trotzdem will ich nicht mehr tauschen.
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen
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#48
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Moin
Und es gibt noch mehr Wasserstraßen, deren Benutzung Geld kostet. In Nordwestdeutschland Weser-Elbe-Wasserweg und die Kanäle in Ostfriesland soweit nicht Bundeswasserstraße.
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
#49
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Zitat:
Wir hatten hier schon sehr viel Leute, die die gleiche Idee wie du hatten und gescheitert sind. Auf einem Boot leben ist teuerer als eine Wohnung. Wenn du an Liegeplatzkosten keine 600 Euro stemmen kannst, vergiss die ganze Geschichte. Es werden noch erheblich andere Kosten auf dich zukommen.
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#50
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Klaus, der (leider) auch Dauerlieger an öffentlichen Liegestellen benennen kann
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