boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Deutschland



Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 59Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 59 von 59
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 03.10.2023, 08:16
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.774
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.342 Danke in 9.206 Beiträgen
Standard

@MarinaR

Dann noch eine grundsätzliche Sache:
Das Leben auf einem Boot ist keine preiswerte Lebensform,
wenn ein wenig Komfort damit verbunden sein soll.

500-600 EUR im Monat für Miete/Liegplatzkosten ist nun wirklich
in Deutschland das Minimum. Wir haben ja hier im Forum Leute
die in der Vergangenheit oder auch aktuell auf ihrem Boot dauer-
haft leben. Sicher können die auch ihre individuellen Kosten fürs
Liegen nennen, wird aber kaum darunter sein.

Klaus, der ein 0-EUR-Leben-auf-dem-Wasser nicht kennt
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 03.10.2023, 08:27
Benutzerbild von Flomar
Flomar Flomar ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.04.2018
Ort: Jade
Beiträge: 179
Boot: Argo Relaks 720 & Lakeman 540 Pilothouse
Rufzeichen oder MMSI: 211862100
238 Danke in 116 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Moin,
hier geht es doch um Dauerhaft oder eine längere Zeit Still zu liegen.
An Öffentliche Anleger geht das kostenlos.
Dem möchte ich widersprechen. Dauerhaft kostenlos wird es nicht geben. Beispiel Berlin https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...__forceHttps=1 hier ist eine zeitliche Begrenzung auf 24 Stunden. Ähnliches bei uns im Elbe-Weser-Schiffahrtsweg z. B. Schleuse Lintig. : 24 Stunden frei, danach 50 ct pro Meter. Schleuse Oldenburg max. 24 Stunden. Das liegt natürlich immer in der Hand des zuständigen Wasserstraßen- u. Schiffahrtamtes. Bei uns in der Gegend müsste man sich sogar eine Ankerboje fürs dauerhafte Liegen anpachten. Und jeder "öffentliche" Hafen hat eine Gebührenordnung. Wenn dort Sportboote überhaupt zugelassen sind, zahlt man auch. Und ob man an einem Kanal einfach an einer Spundwand festmachen darf, stelle ich auch in Frage... Das Fahrwasser wird in der Regel bei künstlichen Wasserstraßen durch die Ufer (auch systembedingte Spundwände) begrenzt. Also liegt man dort praktisch im Fahrwasser. (und da hat man kein Boot stillzulegen) Bleibt also nur noch das Ankern an dafür vorgesehenen stellen.
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 03.10.2023, 08:33
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.774
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.342 Danke in 9.206 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flomar Beitrag anzeigen
Und ob man an einem Kanal einfach an einer Spundwand festmachen darf, stelle ich auch in Frage...
Kannste machen, ist aber so. Nicht an jeder Spundwand, aber
an den beschilderten Liegestellen, ca. alle 10 bis 15 km, darfst du
mit deinem Kleinfahrzeug (richtig so Tommi?) festmachen.

Klaus, der das jedes Jahr auf seiner Urlaubsfahrt nutzt
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 03.10.2023, 08:36
Benutzerbild von wernerw
wernerw wernerw ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 1.440
Boot: Motorkreuzer Senior
Rufzeichen oder MMSI: DF7688
4.132 Danke in 1.267 Beiträgen
Standard

Moin

Ich hatte ähnliche Pläne. Punkt 1 wenn du deine Wohnung auflösen willst.... Du brauchst eine Meldeadresse an Land weiterhin wo man dich postalisch erreichen kann. Ohne gehts nicht.

Ein Tipp von mir: charterte mal nächste Saison ein 12m Boot und sammle erste Erfahrungen. Man merkt schnell was du brauchst und was dir fehlt an Bord.
Für das ganzjährige Wohnen muss das Boot auch für geeignet sein, d.h. Isolierung usw. Wenn es kälter wird. Das werden die wenigsten Gebrauchtboote hergeben, da die im Winter nicht gefahren werden und oft im Winterlager an Land liegen.
__________________
Gruß
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 03.10.2023, 08:44
Benutzerbild von Flomar
Flomar Flomar ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.04.2018
Ort: Jade
Beiträge: 179
Boot: Argo Relaks 720 & Lakeman 540 Pilothouse
Rufzeichen oder MMSI: 211862100
238 Danke in 116 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Kannste machen, ist aber so. Nicht an jeder Spundwand, aber
an den beschilderten Liegestellen, ca. alle 10 bis 15 km, darfst du
mit deinem Kleinfahrzeug (richtig so Tommi?) festmachen.

Klaus, der das jedes Jahr auf seiner Urlaubsfahrt nutzt
Moin Klaus,
ja, Du legst an den vorgesehenen Stellen an und übernachtest dort. Aber sicherlich keine Wochen oder Monate. Und wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht doch irgendwo eine Regelung seitens der "Kanalverwaltung" (WSA) gibt, die das zeitlich einschränkt. Sonst würde ich mir ja auch lieber so einen kostenlosen Liegeplatz zulegen wollen.
Da lobe ich mir die Niederländer... da sind selbst auf den kleinsten Kanälen Liegestellen ausgewiesen und immer mit einem Schild versehen, wie lange man diese (zumeist kostenlos) nutzen kann. Da gibt es auch Stege mitten in der Wallachei wo man kostenlos liegen darf oder man kauft sich für einen kleinen Betrag eine Vingette oder Fahne um diese Anlagen nutzen zu können.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 03.10.2023, 08:45
Neck Neck ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.03.2013
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2.462
1.482 Danke in 911 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Da ist doch schon wieder jemand,der denkt das geht alles für ganz wenig Geld…
Wenn die 600 schon Zuviel sind , wird das nüscht.
Einfach mal bei Petermänchen nachlesen was da alles kommt.
Das geht für ganz wenig Geld, sogar kostenlos.
Ob das Jedermanns Sache ist, steht auf einem anderen Blatt, aber das Funktioniert.

Manfred
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 03.10.2023, 08:55
Neck Neck ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.03.2013
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2.462
1.482 Danke in 911 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flomar Beitrag anzeigen
Dem möchte ich widersprechen. Dauerhaft kostenlos wird es nicht geben. Beispiel Berlin https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...__forceHttps=1 hier ist eine zeitliche Begrenzung auf 24 Stunden. Ähnliches bei uns im Elbe-Weser-Schiffahrtsweg z. B. Schleuse Lintig. : 24 Stunden frei, danach 50 ct pro Meter. Schleuse Oldenburg max. 24 Stunden. Das liegt natürlich immer in der Hand des zuständigen Wasserstraßen- u. Schiffahrtamtes. Bei uns in der Gegend müsste man sich sogar eine Ankerboje fürs dauerhafte Liegen anpachten. Und jeder "öffentliche" Hafen hat eine Gebührenordnung. Wenn dort Sportboote überhaupt zugelassen sind, zahlt man auch. Und ob man an einem Kanal einfach an einer Spundwand festmachen darf, stelle ich auch in Frage... Das Fahrwasser wird in der Regel bei künstlichen Wasserstraßen durch die Ufer (auch systembedingte Spundwände) begrenzt. Also liegt man dort praktisch im Fahrwasser. (und da hat man kein Boot stillzulegen) Bleibt also nur noch das Ankern an dafür vorgesehenen stellen.
Dauerhaft wohl nicht ganz so, aber für einen langen Zeitraum wohl, das geht.
Binnenschiffe machen das doch auch so, sogar ohne Wachmann an Bord.
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 03.10.2023, 08:57
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.278
Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.225 Danke in 1.483 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Das geht für ganz wenig Geld, sogar kostenlos.
Ob das Jedermanns Sache ist, steht auf einem anderen Blatt, aber das Funktioniert.

Manfred
Moin

Kostenlos?

Klar kann man sich irgendwie durchs leben schummeln, aber jeder möchte für seine ehrliche Arbeit auch ehrliches Geld haben.

Nur mal ein Beispiel:

Müll. Ich liege an einer vermeintlich kostenfreier Stelle und irgendwie produziert jeder Müll. Den muss ich loswerden, fragt sich wo. Und die Entsorgung kostet eben. Weil da Menschen sind, die für ehrliche Arbeit Geld wollen. Irgendwie bezahlt das auch jeder.

Kostenlos ist nichts. Das zu verdrängen kann auch rücksichtslos sein.
__________________
Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #34  
Alt 03.10.2023, 09:11
Benutzerbild von Flomar
Flomar Flomar ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.04.2018
Ort: Jade
Beiträge: 179
Boot: Argo Relaks 720 & Lakeman 540 Pilothouse
Rufzeichen oder MMSI: 211862100
238 Danke in 116 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Dauerhaft wohl nicht ganz so, aber für einen langen Zeitraum wohl, das geht.
Binnenschiffe machen das doch auch so, sogar ohne Wachmann an Bord.
Schade, dass sich hier kein (Berufs-) Binnenschiffer zu Wort meldet. Die zahlen nämlich für die Benutzung von Kanälen und Schleusen. In Köln z. B. hat man denen das Anlegen an damals dafür vorgesehen Stellen verboten. Jetzt dürfen Sie zur "Erledigung von Behördengängen" oder "Übernachten" 10 Liegeplätze in den HÄfen der HGK kostenlos nutzen. Fürs Be- und Entladen sind jedoch die Hafengebühren zu zahlen.
Ein Stillegen eines Binnenschiffes für mehrer Wochen an "Landgangsstellen" für "lau" kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen.
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 03.10.2023, 09:26
Neck Neck ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.03.2013
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2.462
1.482 Danke in 911 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flomar Beitrag anzeigen
Schade, dass sich hier kein (Berufs-) Binnenschiffer zu Wort meldet. Die zahlen nämlich für die Benutzung von Kanälen und Schleusen. In Köln z. B. hat man denen das Anlegen an damals dafür vorgesehen Stellen verboten. Jetzt dürfen Sie zur "Erledigung von Behördengängen" oder "Übernachten" 10 Liegeplätze in den HÄfen der HGK kostenlos nutzen. Fürs Be- und Entladen sind jedoch die Hafengebühren zu zahlen.
Ein Stillegen eines Binnenschiffes für mehrer Wochen an "Landgangsstellen" für "lau" kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen.
Na, dann wollen wir mal,
nach meinen Kenntnisstand ist Rhein und Donau kostenlos zu befahren.

Die Weser, westdeutsches Kanalgebiet sind Abgaben zu entrichten, Nutzunggebühren, die je nach Fracht und Fahrtstrecke zu entrichten sind.
Früher haben das die sogenannten "Hebestellen" voolzogen, heute bargeldlos.

Die Leerfahrt ist kostenlos und somit auch die Öffentlichen Anleger.
Die Hafen haben eine eigene Hafenverordnung, die alles Regelt und so muß ein Schiff nach dem Lade oder Löschgang den Hafen verlassen oder Liegegebühr bezahlen.
Da keiner Geld ausgeben will fahren die Schiffe zum öffentlichen Anleger, das Auto mit Autokran von Deck und warten auf Order.
HGK war mein Arbeitgeber.
Gruß
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 03.10.2023, 09:41
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 05.05.2014
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 3.918
Boot: Vetus Bellus 1200
Rufzeichen oder MMSI: 211610920
11.156 Danke in 3.113 Beiträgen
Standard

Die Schifffahrtsabgaben sind komplett entfallen. Ausnahme Mosel und NOK.
https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedD...ngskosten.html
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #37  
Alt 03.10.2023, 09:42
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.278
Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.225 Danke in 1.483 Beiträgen
Standard

Moin

Diese Liegestellen gehören zur Infrastruktur und damit zur Daseinsvorsorge.

Wer die wohl bezahlt...
__________________
Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 03.10.2023, 09:54
Benutzerbild von Flomar
Flomar Flomar ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.04.2018
Ort: Jade
Beiträge: 179
Boot: Argo Relaks 720 & Lakeman 540 Pilothouse
Rufzeichen oder MMSI: 211862100
238 Danke in 116 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Die Schifffahrtsabgaben sind komplett entfallen. Ausnahme Mosel und NOK.
https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2019/20190408_Stundungskosten.html
Das ist richtig so. Habe ich auch nachgelesen. Für den Berufsschiffer ist das Übernachten, Landgang und Abwarten auf die nächste Lieferung im Grunde kostenlos. Das ändert aber nichts daran, dass es von solchen Liegestellen viel zu wenige gibt. Daher müssen viele in Gebührenpflichtige Häfen ausweichen.
Aber das ist ja jetzt nicht die befriedigende Antwort an einen Sportschiffer, der möglichst kostenlos auf Dauer liegen möchte.
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 03.10.2023, 10:13
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.774
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.342 Danke in 9.206 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flomar Beitrag anzeigen
Moin Klaus,
ja, Du legst an den vorgesehenen Stellen an und übernachtest dort. Aber sicherlich keine Wochen oder Monate.
Wenn ich den/die TO richtig verstanden habe, dann soll es ja immer nur für max. ein/zwei Wochen sein.
Das ist sicherlich an solchen Liegestellen möglich, sofern man kein "campingähnliches Leben" entfaltet.
Übrigens gibt es im westdeutschen Kanalnetz neuerdings sogar WSV-Liegestellen mit Frischwasserversorgung
und Stromanschluss für Sportboote (allerdings nicht kostenlos).


Zitat:
Zitat von Flomar Beitrag anzeigen
Da lobe ich mir die Niederländer... da sind selbst auf den kleinsten Kanälen Liegestellen ausgewiesen und immer mit einem Schild versehen, wie lange man diese (zumeist kostenlos) nutzen kann. Da gibt es auch Stege mitten in der Wallachei wo man kostenlos liegen darf oder man kauft sich für einen kleinen Betrag eine Vingette oder Fahne um diese Anlagen nutzen zu können.
Der/die TO hat ja explizit nach Deutschland gefragt. Die Marrekrite-Plätze gibt es in NL überwiegend nur
in der Provinz Friesland. Ansonsten ist selbstverständlich die Bootsinfrastruktur in NL hervorragend.
Aber zum "Durchschlauchen"?!

Mal ein Beispiel von unserem leider verstorbenen Bootsfreund Hubert.
Kann man alles hier im Forum nachlesen.
https://www.boote-forum.de/showthrea...hlight=Rapante
oder
https://www.boote-forum.de/showthrea...hlight=Rapante

Er hat sich monatelang in NL und in Deutschland an kostenlosen Liegestellen rumgetrieben.
Aber das hat eben auch seine Grenzen, wenn es in den Winter geht. Zum Schluß lag er hier
in Berlin bei einem Verein und hat monatlich seine Liegegebühr vom Amt bezahlt bekommen.
Jahre zuvor hatte er sich als "Hafenmeister" in einem gewerblichen Hafen verdingt, um dort
kostenfrei liegen zu können. Das ging auch nur ein paar Monate gut...

Klaus, der die Freiheit auf dem Wasser liebt, jedoch auch weiß,
daß es diese nicht kostenlos gibt
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 03.10.2023, 10:17
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 05.05.2014
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 3.918
Boot: Vetus Bellus 1200
Rufzeichen oder MMSI: 211610920
11.156 Danke in 3.113 Beiträgen
Standard

Auf den Kanälen besteht überwiegend ein Liegeverbot. Liegen bedeutet nicht fahren, egal ob vor Anker oder festgemacht am Ufer. Auch in anderen Revieren teilweise verboten. Müritz Elde Wasserstrasse z.B.
Auf diesen Strecken darf man nur an ausgewiesenen Liegestellen festmachen.
Die maximale Liegedauer an den Liegestellen ist oftmals begrenzt. Generell zum Beispiel in Berlin oder am NOK.
Generell ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, nach Absprache mit dem WSA und Genehmigung, die Liegezeiten zu überschreiten.
Ich möchte hier an den Kollegen erinnern, der gerne in Edelsbüttel/Calberlah liegt. Der Zahlt eine Gebühr und darf an der dortigen Liegestelle länger verbleiben.
Ich meine z.B auf dem DEK gilt max 3 Tage, sofern an der Liegestelle keine abweichende Regelung vermerkt ist. MLK ebenfalls.

Was nicht beschränkt ist, ist z.B Ankern auf einem Fluss oder See. Solange kein gesondertes Verbot besteht und man das Fahrwasser frei hält, kann man da unbegrenzt liegen. Man muss aber damit rechnen, dass eine Verfügung erlassen wird, um den Platz wieder zu räumen.

Ich bin einem Spezialisten begenet, der sein Boot in Münster dauerhaft an öffentlichen Liegestellen liegen hat. Maximale Liegedauer 3 Tage. Alle 3 Tage legt der sein Boot um. Er pendelt zwischen zwei Liegestellen hin und her.

Man kann dauerhaft auf dem Boot leben ohne Yachthafen. Aber man muss in Bewegung bleiben. Probleme gibt es eher mit Trinkwasser. Das bekommt man nicht überall.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #41  
Alt 03.10.2023, 10:56
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 05.05.2014
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 3.918
Boot: Vetus Bellus 1200
Rufzeichen oder MMSI: 211610920
11.156 Danke in 3.113 Beiträgen
Standard

Damit das Rätselraten über Liegestellen aufhört, hier mal ein Blick in die Binnenschifffahrtsstraßenordnung Teil II
Dort sind die Bestimmungen für die jeweiligen Strecken, bzw Fahrtgebiete festgelegt.
Hier mal ein Beispiel:
Norddeutsche Kanäle:
§ 15.10 Stillliegen
Einem Kleinfahrzeug ist das Stillliegen an einer Liegestelle ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen gestattet.

Eigentlich ist das ein redaktioneller Fehler. Es hätte unter §15.24 gehört. Besondere Bestimmungen für Kleinfahrzeuge.

Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29)
§ 22.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
Ein Kleinfahrzeug muss auf einem Kanal, in einem engen Fahrwasser und auf einem unübersichtlichen Gewässerabschnitt grundsätzlich rechts fahren.

Ein schleppendes Kleinfahrzeug darf höchstens neun Kleinfahrzeuge im Anhang führen. Es dürfen höchstens drei Kleinfahrzeuge gekuppelt fahren.

Abweichend von § 3.20 braucht ein Kleinfahrzeug bei Nacht kein weißes Licht zu führen, wenn es an einer genehmigten Liegestelle stillliegt.

Einem Kleinfahrzeug ist das Stillliegen ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen gestattet.

Ein Kleinfahrzeug soll, sofern möglich, nur an den Enden einer Liegestelle stillliegen.

Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf der Unteren Havel-Wasserstraße von km 0,00 bis km 4,00.

Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29)
Das ist sehr speziell:
Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf einem Kanal und nicht auf der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,00 bis zur Stralauer Spitze (km 25,65).

Eine ungenehmigte Liegestelle, ist eine normale (öffentliche) Liegestelle. Eine genehmigte Liegestelle ist z,B ein privater Anleger oder ein Vereinssteg.

usw....
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 03.10.2023, 11:02
Neck Neck ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.03.2013
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2.462
1.482 Danke in 911 Beiträgen
Standard

Oldskipper,
alles gut Aufgelistet.
Nun möchte ich gerne zum Beispiel in Wolfsburg, MLK am HBF, ein öffentlicher Anleger mit einem Sportboot liegen.
Frage?
Wie lange darf ich mit eienm Sportboot da liegen.
Die Strecke ist wohl Bekannt, Ost-West-Ost Strecke, Ruhrgebiet- Berlin

Gruß Manfred
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 03.10.2023, 11:11
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2009
Ort: An der Sieg, nicht weit vom Rhein
Beiträge: 3.755
Boot: ZAR Formenti ZF-3 Tender, Ex-Schleppboot Hondsbosch 15,38m lang, 3,26m schmal 30 t
8.633 Danke in 2.431 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
TOMMI,
den kann ich so Zustimmen..
Ankerverbot: Auch an Düker, Unterwasser-Kabelverlegung,
aber im Kanal ist das Ankern sowieso Verboten.

Gruß Manfred

Hallo Manfred und natürlich auch allen anderen, netten BF-ler hier .

Ich erwähnte dies halt, da ja der TE schrieb, die deutschen Binnengewässer
erkunden zu wollen .

Ein paar Tage bis max eine Woche liegen finde ich noch OK .


Es ist wie fast immer : Wenn es Überhand nimmt u.o. Beschwerden eingehen,
wird sehr wahrscheinlich bald ein beamtender die passenden Schilder
eindübeln lassen .


Dauerliegen sehe ich bisher in Deutschland nur sehr günstig,
wenn man eine Wasserfläche direkt beim WSA mietet .
Folglich eigene Steganlage oder Eigentümergemeinschaft .

Klar das geht nicht überall, aber an vielen schönen Plätzen .


Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 03.10.2023, 11:40
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 05.05.2014
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 3.918
Boot: Vetus Bellus 1200
Rufzeichen oder MMSI: 211610920
11.156 Danke in 3.113 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Oldskipper,
alles gut Aufgelistet.
Nun möchte ich gerne zum Beispiel in Wolfsburg, MLK am HBF, ein öffentlicher Anleger mit einem Sportboot liegen.
Frage?
Wie lange darf ich mit eienm Sportboot da liegen.
Die Strecke ist wohl Bekannt, Ost-West-Ost Strecke, Ruhrgebiet- Berlin

Gruß Manfred
Falls da nichts anderes auf dem Schild steht, max 3 Tage.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #45  
Alt 03.10.2023, 12:21
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2009
Ort: An der Sieg, nicht weit vom Rhein
Beiträge: 3.755
Boot: ZAR Formenti ZF-3 Tender, Ex-Schleppboot Hondsbosch 15,38m lang, 3,26m schmal 30 t
8.633 Danke in 2.431 Beiträgen
Standard

Hallo MarinaR ( ohne Namen )

Zunächst einmal von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum !

Natürlich kein Muß, wäre aber freundlich dich angenehm ansprechen zu können .
Also wie auf dem Steg die netten Begegnungen .


Dein Vorhaben muß sehr gut überlegt und geplant werden !
Dann, Stichwort Lebensqualität, . . . , deine Ansprüche wirst du bestimmt
selber am besten kennen . Was geht gesundheitlich ? Auch später ?


Ich z.B. liebe es auf dem Wasser zu sein, wo auch immer in der Welt .
Steht Wetter, Klima hinter dir, ist es für die meisten easy .

Dunkle Zeit mit Kälte, Nässe, Eis u. Schnee :

Hier hätte ich keine Freude im Schiff zu leben, wo eine Kältezone
die andere jagt, oder anhaltend feucht oder nass .
Einen Ofen zu heizen ist rustikal bestimmt schön,
aber immer dran zu bleiben um nicht zu frieren kein Spass .
Dann noch vielleicht mit Wasserfall an Türen u. Fenstern u.o.
hinter den Vertäfelungen .

Wenn das Geld äußerst eng bemessen ist,
sehr ich eine gute Lebensqualität an Bord eher nicht .
Es sei denn, man besitzt schuldenfrei ein Top Schiff .

Dennoch meinen Respekt an viele, die sich so durchkämpfen,
weil sie eben ihren Lebenstraum erfüllen und folglich nur so
glücklich sein können .


Wie hier schon angesprochen wurde :

Mit z.B. einem ordentlichen Dampfer ist es leicht so etwas zu leben .

- Mindestgröße
- Top isoliert
- Technik autark so gut es geht
- Große Vorräte / Brennstoff, Wasser, . . .
- Klasse WC mit auch ordentlicher Dusche, . . .
- Waschmaschine-Trockner
- Top Galey mit allen Pütt u. Pann .
- Möglichkeiten, Ausübung von Hobbys um u. an Bord


Hier auch mal ein, vermute ich, wertvoller Link zu Peter,
dem ich wieder kürzlich in den NL Technik-Support gab :

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=270623


Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #46  
Alt 03.10.2023, 12:29
Benutzerbild von Flomar
Flomar Flomar ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.04.2018
Ort: Jade
Beiträge: 179
Boot: Argo Relaks 720 & Lakeman 540 Pilothouse
Rufzeichen oder MMSI: 211862100
238 Danke in 116 Beiträgen
Standard

Meines Erachtens ist der ganze (Sport)-Schifffahrtsbereich zum Glück noch nicht bis ins kleinste Detail durch Gesetze und Verordnungen überreguliert. Im Bereich des "Anlegens" gilt ja auch die "gute Seemannschaft" und die "leichtigkeit des Schiffsverkehrs". Charakter einer Wasserstraße ist von A nach B zu kommen. Und das so einfach (und komfortabel) wie möglich. Ein Sportboot dient Freizeit und Erholungszwecken, nicht aber überwiegend (preiswerten) Wohnzwecken. Solange es keine Verbote gibt und auch keine Kläger, kann im Grunde so lange "parken" wie man will. Wenn aber jemand dauerhaft auf einem öffentlichen Liegeplatz liegen würde und andere Wassersportler dadurch keinen Liegeplatz bekommen und beispielsweise vor einer Schleuse stundenlang "rumdümpeln" müssen oder 20 km weiter fahren müssen um zu übernachten oder sich zu erholen, dann verstößt dies schon gegen die "Leichtigkeit des Schiffsverkehrs" oder die gute Seemannschaft. Für "längerfristige" Sachen gibts halt Häfen, Sportboothäfen oder Marinas. Ähnlich verhält es sich mit der Berufsschifffahrt.... da würde ja alleine aus dem Unternehmenszweck keiner auf die Idee kommen, sein Schiff länger als nötig irgendwo festzumachen. Und ob ein Binnenschiffer mit eingem Schiff bei seinem 4-Wöchigen Urlaub sein eigenes Schiff einer öffentlichen Liegestelle anvertraut, stelle ich in Frage.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 03.10.2023, 15:11
Benutzerbild von Kanalhummel
Kanalhummel Kanalhummel ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.05.2017
Ort: wo der Anker fällt,Buten und Binnen
Beiträge: 750
Boot: Verdränger Bruijsvlet 14.40 , und Jaba FM 260
Rufzeichen oder MMSI: Ella-Sophie , DH 6276
1.052 Danke in 474 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Da ist doch schon wieder jemand,der denkt das geht alles für ganz wenig Geld…
Wenn die 600 schon Zuviel sind , wird das nüscht.
Einfach mal bei Petermänchen nachlesen was da alles kommt.
Kann ich auch bestätigen, lebe ja auch seit 4 Jahren auf dem Boot, die Ausstattung ist enorm wichtig und viel weniger als an Land kostet der Spaß auch nicht. Trotzdem will ich nicht mehr tauschen.
__________________
LG Christian
Lieber im Schiff schlafen
als im Schlaf schiffen
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #48  
Alt 03.10.2023, 17:34
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.278
Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.225 Danke in 1.483 Beiträgen
Standard

Moin

Und es gibt noch mehr Wasserstraßen, deren Benutzung Geld kostet.

In Nordwestdeutschland Weser-Elbe-Wasserweg und die Kanäle in Ostfriesland soweit nicht Bundeswasserstraße.
__________________
Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 03.10.2023, 19:20
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.989
9.697 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MarinaR Beitrag anzeigen
ich möchte bald mit einem Motorboot die deutschen Binnengewässer erkunden und dabei auf dem Boot leben.

Ich habe schon einiges gelesen, dass das alles nicht so einfach ist... Yachthäfen gibt es zwar wohl genug, aber das ist ja immer mit erheblichen Kosten verbunden. Mal für ne Nacht und zum Wasserbunkern/Tanken/Landstrom beziehen ist das sicher immer mal möglich.


Zitat:
Zitat von MarinaR Beitrag anzeigen
Würde ich das ähnlich machen, wären wir schnell bei 600 Euro im Monat und das ist mir zu viel.

Wir hatten hier schon sehr viel Leute, die die gleiche Idee wie du hatten und gescheitert sind. Auf einem Boot leben ist teuerer als eine Wohnung. Wenn du an Liegeplatzkosten keine 600 Euro stemmen kannst, vergiss die ganze Geschichte. Es werden noch erheblich andere Kosten auf dich zukommen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #50  
Alt 03.10.2023, 23:32
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.774
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.342 Danke in 9.206 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Damit das Rätselraten über Liegestellen aufhört, hier mal ein Blick in die Binnenschifffahrtsstraßenordnung Teil II
Dort sind die Bestimmungen für die jeweiligen Strecken, bzw Fahrtgebiete festgelegt.
Hier mal ein Beispiel:
Norddeutsche Kanäle:
§ 15.10 Stillliegen
Einem Kleinfahrzeug ist das Stillliegen an einer Liegestelle ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen gestattet.

Eigentlich ist das ein redaktioneller Fehler. Es hätte unter §15.24 gehört. Besondere Bestimmungen für Kleinfahrzeuge.

Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29)
§ 22.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
Ein Kleinfahrzeug muss auf einem Kanal, in einem engen Fahrwasser und auf einem unübersichtlichen Gewässerabschnitt grundsätzlich rechts fahren.

Ein schleppendes Kleinfahrzeug darf höchstens neun Kleinfahrzeuge im Anhang führen. Es dürfen höchstens drei Kleinfahrzeuge gekuppelt fahren.

Abweichend von § 3.20 braucht ein Kleinfahrzeug bei Nacht kein weißes Licht zu führen, wenn es an einer genehmigten Liegestelle stillliegt.

Einem Kleinfahrzeug ist das Stillliegen ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen gestattet.

Ein Kleinfahrzeug soll, sofern möglich, nur an den Enden einer Liegestelle stillliegen.

Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf der Unteren Havel-Wasserstraße von km 0,00 bis km 4,00.

Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29)
Das ist sehr speziell:
Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf einem Kanal und nicht auf der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,00 bis zur Stralauer Spitze (km 25,65).

Eine ungenehmigte Liegestelle, ist eine normale (öffentliche) Liegestelle. Eine genehmigte Liegestelle ist z,B ein privater Anleger oder ein Vereinssteg.

usw....
Die Betonung liegt auf unbemannt ... befraut und alles was dazwischen liegt.

Klaus, der (leider) auch Dauerlieger an öffentlichen Liegestellen benennen kann
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!

Geändert von Fronmobil (03.10.2023 um 23:58 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 59Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 59 von 59



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
C-Map Karte mit Binnengewässern ? Kapi Technik-Talk 14 17.06.2009 08:15
Wankarte von Deutschen Binnengewässern gesucht... User: 3512 Kein Boot 3 16.06.2007 07:35
Sumpfboot auf Binnengewässern ?? AndreasR Allgemeines zum Boot 9 13.02.2005 16:06
selbstschleifendes Antifouling auf Binnengewässern Ixy Allgemeines zum Boot 2 09.12.2004 15:26
Hilfe: wie Flaggenführung auf Binnengewässern chris-b Allgemeines zum Boot 67 27.10.2004 20:40


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.