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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen.

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  #1  
Alt 02.10.2023, 14:34
MarinaR MarinaR ist offline
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Standard in D Binnengewässern anlegen?

Hallo zusammen,

ich möchte bald mit einem Motorboot die deutschen Binnengewässer erkunden und dabei auf dem Boot leben.

Ich habe schon einiges gelesen, dass das alles nicht so einfach ist... Yachthäfen gibt es zwar wohl genug, aber das ist ja immer mit erheblichen Kosten verbunden. Mal für ne Nacht und zum Wasserbunkern/Tanken/Landstrom beziehen ist das sicher immer mal möglich.

Ich möchte aber ggf. auch mal ne Woche irgendwo liegen oder zwei, nix tun, Schiff reparieren oder die Umgebung besuchen etc.

Diese Spundwände, die ich da mal als Bild eingestellt habe, die sich ja wohl für die große Berufsschifffahrt, die müssen ja auch mal schlafen...

Kann man da (vielleicht nicht grad prominent in der Mitte, aber so am Anfang oder Ende) einfach so mal ne Zeit liegen (Bilder sind Dortmund-Ems-Kanal)?

Oder wie macht man dass Leben auf nem Schiff ohne Yachthafen-hopping machen zu müssen!?
Lieben Dank;)
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  #2  
Alt 02.10.2023, 15:33
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Kannste machen, bis das Ordnungsamt bzw eher die WSP dich anmahnt.

Es gibt ausgewiesene ankerplätze für sowas.


Und wie es andere machen? Sie mieten einen Liegeplatz.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #3  
Alt 02.10.2023, 15:42
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Oft sind auf einer Seite Anleger für Sportboote die sehen aber auch nicht groß anders aus.
Stehen aber Schilder wo man es erkennen kann.
Wir haben im Kanal meist an solchen Anleger übernachtet.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #4  
Alt 02.10.2023, 15:46
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Moin,

grundsätzlich gilt in Deutschland: du darfst festmachen, wo es nicht verboten ist.
Ein zeitliches Limit für das Liegen an solchen Liegestellen gibt es nicht.

Auf den Kanalstrecken gibt es ausgewiesene Liegestellen für die Berufsschifffahrt.
Dort darfst du nicht festmachen. Aber, wie du vermutest, gibt es häufig am Anfang
oder Ende einen Bereich "Sport" (der ist ausgeschildert). Dort kannst du so lange
liegen bleiben, wie du willst.

Teilweise gibt es auch z.B. in Berlin/Brandenburg 23-Stunden- oder 24-Stunden-Anleger.
Das ist - glaube ich - selbsterklärend, dort sollst du nach einem Tag weiter fahren.

Für eine Nacht kann man i.d.R. und nach Absprache mit dem Schleusenpersonal auch
mal im Wartebereich einer Schleuse übernachten (nur zur Fahrtunterbrechung).

Für längere und sichere Aufenthalte bietet es sich an, als Gastlieger
in einem Verein (bieten teilweise auch günstige Langzeittarife an) oder
in einer gewerblichen Marina festzumachen.

Wenn das Boot entsprechend technisch ausgestattet ist, kann man auch sehr
gut länger Ankern und z.B. mit dem Beiboot an Land übersetzen.

Mit welchem Boot (Größe?) willst du unterwegs sein? Welches Fahrgebiet
schwebt dir vor? Bist du Sommer wie Winter unterwegs?

Klaus, der manchmal auch mehrere Tage keine Marina anläuft
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  #5  
Alt 02.10.2023, 15:51
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Kannste machen, bis das Ordnungsamt bzw eher die WSP dich anmahnt.

Es gibt ausgewiesene ankerplätze für sowas.
Das erste ist Quatsch! Und wo gibt es "ausgewiesene" Ankerplätze?

Klaus, der sich über ein Ordnungsamtsbesuch wundern würde
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  #6  
Alt 02.10.2023, 15:58
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Das erste ist Quatsch! Und wo gibt es "ausgewiesene" Ankerplätze?

Klaus, der sich über ein Ordnungsamtsbesuch wundern würde
Ich meine damit schon dauerhaftes liegen, nicht eine oder zwei nächte. Irgendwann kommt da jemand und macht "dudu"...irgendwann....

Ankerplätze siehe Bild aus navship, lila ankersymbol.
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Gordon

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  #7  
Alt 02.10.2023, 16:06
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Zitat:
Ich meine damit schon dauerhaftes liegen, nicht eine oder zwei nächste. Irgendwann kommt da jemand und macht "dudu"...irgendwann....

Ankerplätze siehe Bild aus navship, lila ankersymbol
"DuDu" auf welcher Rechtsgrundlage? Da würde ich freundlich "Guten Tag
und auf Wiedersehen" sagen.

Diese Ankersymbole in der Karte sind mögliche geeignete und auch
beliebte Ankerplätze. Trotzdem darf ich überall ankern, wo ich möchte
und nicht die Leichtigkeit der druchgehenden Schifffahrt behindere oder
gefährde. Und es gibt Stellen oder Strecken auf Flüssen und in Kanälen
mit einem generellen Ankerverbot. Aber da sind wir wieder bei dem
Grundsatz: überall erlaubt, wo es nicht verboten ist.

By the way: ich ankere heute auf dem Jungfernsee bei Potsdam bei km 17.
Da liegt Jahr ein, Jahr aus eine große Linssen vor Anker. Heute auch wieder.
Das ist völlig okay, sofern er nicht mitten in der Fahrrinne ankert.

Klaus, der immer ein Plätzchen findet
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  #8  
Alt 02.10.2023, 16:29
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
"DuDu" auf welcher Rechtsgrundlage?
Ich denke jedes fleckchen erde gehört irgenwem. Sobald es den stört musst du da weg.

Wenn es der gemeinde gehört wäre das Ordnungsamt entsprechend zuständig.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #9  
Alt 02.10.2023, 16:35
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Schau mal hier nach Rummelsberger Bucht. Dort und in der Umgebung kann man sehen wo das hinführen kann.
Bei allen Optimismus. Länger irgendwo liegen mal so liegen ohne Bezahlung wird kaum so gehen. Die hier bisher geantwortet haben liegen auch schon mal vor Anker oder woanders. Haben aber in der Regel einen Heimathafen. Aus gutem Grund.
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  #10  
Alt 02.10.2023, 16:56
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Alles was man zum Stillliegen im Bereich der deutschen Bundeswasserstraßen wissen muss steht allgemein im Kapitel 7 und im besonderen in den Kapiteln XX.10 (z.B. Kapitel 21.10) der BinSchStrO.
Dann gibt es noch die Kapitel XX.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge.

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 02.10.2023, 17:01
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... Und wo gibt es "ausgewiesene" Ankerplätze? ...
Weiß der Geier oder weiß er nicht, wo genau es die gibt, aber es muss sie wohl geben

Im § 7.03 2. heißt es:
Auf einem Abschnitt, auf dem das Ankern nach Nummer 1 Buchstabe a verboten ist, darf ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage nur auf einer Strecke ankern, die durch das Tafelzeichen E.6 (Anlage 7) gekennzeichnet ist, und nur auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht.


Gruß Lutz
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  #12  
Alt 02.10.2023, 17:08
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Ich denke jedes fleckchen erde gehört irgenwem. Sobald es den stört musst du da weg.

Wenn es der gemeinde gehört wäre das Ordnungsamt entsprechend zuständig.
Das ist Quatsch,
Klaus-Fronmobil in #4 und #5 hat Recht.
Ein Ordnungsamt kommt nie, kenn ich auch nicht auf dem Wasser.
Es kann die WSP, WSV oder WSA kommen, aber da kommt keiner.

Du darst an jedem öffentlichen Anleger Übernachten, ein Zeitlimlit kenn ich nicht.
Solang du nicht mitten am Anleger liegst sonder am Ende oder Anfang, so das die Berufler noch Platz haben ist alles in Ordnung und die ausgewiesenen Liegestellen für Fahrgastschiffahrt und Tanker, Kegel-Fahrzeuge frei lassen.

Gruß Manfred
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  #13  
Alt 02.10.2023, 17:10
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Weiß der Geier oder weiß er nicht, wo genau es die gibt, aber es muss sie wohl geben

Im § 7.03 2. heißt es:
Auf einem Abschnitt, auf dem das Ankern nach Nummer 1 Buchstabe a verboten ist, darf ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage nur auf einer Strecke ankern, die durch das Tafelzeichen E.6 (Anlage 7) gekennzeichnet ist, und nur auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht.


Gruß Lutz
Ankerplätze sind Plätze wo geankert wird, ist im Kanal verboten.

Alles andere sind Liegeplätze.

Gruß Manfred
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  #14  
Alt 02.10.2023, 17:28
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Ankerplätze sind Plätze wo geankert wird, ...
100% Zustimmung

Ankern
Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
..., ist im Kanal verboten. ...
Anfrage an Radio Eriwan:
Ist das Ankern in einem Kanal verboten?
Antwort:
Im Prinzip ja. Es sei denn, dass Ankern durch das Tafelzeichen E.6 ausdrücklich erlaubt ist.


Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
... Alles andere sind Liegeplätze.
Ein ankerndes Fahrzeug ist nach § 1.01 22. stillliegend.

Damit ist jeder Ankerplatz gleichzeitig auch ein Liegeplatz,
aber nicht jeder Liegeplatz zwingend ein Ankerplatz.

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 02.10.2023, 17:45
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
100% Zustimmung

Ankern

Anfrage an Radio Eriwan:
Ist das Ankern in einem Kanal verboten?
Antwort:
Im Prinzip ja. Es sei denn, dass Ankern durch das Tafelzeichen E.6 ausdrücklich erlaubt ist.




Ein ankerndes Fahrzeug ist nach § 1.01 22. stillliegend.

Damit ist jeder Ankerplatz gleichzeitig auch ein Liegeplatz,
aber nicht jeder Liegeplatz zwingend ein Ankerplatz.

Gruß Lutz
Das Ankern im Kanal ist generell Verboten, da gibt es kein Erlaubnis,
weil der Kanal künstlich angelegt ist und die Sohle, Boden mit Beton, Ton oder und Reisig abgedichtet ist.

Und eine Grundberührung mit Böschung oder Kanalsohle ist auch nicht erlaubt.
Kopfvor auf Böschung ist auch nicht statthaft um Leute aussteigen zu lassen.

Gruß Manfred
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  #16  
Alt 02.10.2023, 20:27
MarinaR MarinaR ist offline
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Das sind alles sehr kontroverse Antworten ;)

Vielleicht einfach kurz zu mir:
Also den SBF Binnen und See habe ich dieses Jahr gemacht, Aber der ist ja auch nicht wirklich das Plastik wert, auf dem er gedruckt ist. Den "Ein-Tages-Präsenzkurs" hätte ich mir auch schenken können, da wußte ich schon alles vom Online-lernen. Und die Praxis ist ja auch... 3x 30 min, wobei 2x mir auch gereicht hätten für die Prüfung...

Was ich als schwimmende Wohnung haben möchte, ist wohl vermutlich mit "Kajütboot" ganz gut beschrieben. Länge so nicht wirklich unter 10 m. Aber mehr als 13, da müßte es schon ein Traum sein. Gebraucht, älter und gern etwas "Refit-bedürftig" aber natürlich noch so tauglich, dass man nicht ein Vermögen reinstecken muss, um es vor dem Totalschaden zu bewahren...

Meine derzeitige Wohnung möchte ich dann aufgeben und fest auf dieses Boot ziehen.
Das Ziel ist vornehmlich ersteinmal in Deutschland die Wasserstraßen kennenzulernen längerfristig oder bei Bedarf gern auch auf Niederlande, Frankreich etc. ausgeweitet.

Daraus resultieren für mich schon mal zwei Punkte: Ein fester "Heimathafen" als Mitglied in einem e.V. beispielsweise kann - wenn er entsprechend günstig ist - schon sein, aber es wird höchst selten vorkommen, dass ich dort öfter oder längere Zeit verbringe. Ein Tagesausflügler oder auch über mehrere Tage nach denen ich dann wieder den Heimathafen anlaufe, soll es nicht geben.

(Ich kann auch die Geschäftswelt vom Chartern nicht verstehen, die dann "kleine Rennboote" stundenweise vermieten. Eine halbe Stunde lang rast man zu einer Flussinsel, grillt dann ein paar Würstchen, um dann die letzte halbe Stunde wieder zurück zu rasen) Aber das nur ganz nebenbei.

Wenn nun der Winter bei -30° über voraussichtlich mehrere Wochen das Leben auf dem Schiff unmöglich macht... dann muss man sich vorübergehend natürlich was ausdenken, klar...
Was man so bei einen Youtubern verfolgen kann ist, dass sie von Yachthafen zu Yachthafen fahren, von denen es wohl auch recht viele gibt! Da wird es aber in den Wintermonaten auch enger mit der Auswahl, weil viele da zu machen. Nun,jeder Yachthafen von denen, die entsprechende Infos übers Internet zur Verfügung stellen, haben recht ähnliche Liegeplatzkosten pro Tag. Ich würde jetzt aus meinem Bauchgefühl sagen das dreht sich so gern ab 20 Euro pro Nacht, mal natürlich auch weniger, aber eher häufiger mehr.
Würde ich das ähnlich machen, wären wir schnell bei 600 Euro im Monat und das ist mir zu viel. Desweiteren will ich auch nicht den Rekord im "Alle Seen/Flüsse/Kanäle im kürzesten Zeitraum beschiffen" brechen; heißt, ich will gar nicht tagtäglich von 07:00 bis 19:00 fahren, damit ich quasi schnellstmöglich von München ins Ijsselmeer gelange.

Daher meine Fragestellung, nach den Möglichkeiten an einem Ort eine Weile zu verweilen...

Einiges ist mir natürlich dabei auch schon klar.
Beim Festmachen oder Ankern niemanden behindern; außerhalb des Fahrwassers; nicht in Kanälen ankern (daher meine Frage nach Liegeplätzen); In Seen ankern wo es nicht verboten ist wobei da natürlich ausgewiesene Ankerplätze durchaus von Vorteil sein können; nicht anlegen, wo die Berufsschiffahrt ein bis drei blaue Kegel führen muss und und und... Achja, Bäume darf man hier auch nicht benutzen ;)

Ich hoffe halt, dass es nicht so kompliziert ist, wie mit Campern, wo man an ausgewiesenen Stellen sein Wohnmobil für länger als ne halbe Stunde aufstellen darf oder immer auf teure Campingplätze ausweichen muss.
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  #17  
Alt 02.10.2023, 20:31
MarinaR MarinaR ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Bild aus navship, lila ankersymbol.
Hm, was bedeuten wohl die gelben Tonnen mit den roten Topzeichen um die Insel herum?
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  #18  
Alt 02.10.2023, 20:54
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Føx Føx ist offline
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Zitat von MarinaR Beitrag anzeigen
Hm, was bedeuten wohl die gelben Tonnen mit den roten Topzeichen um die Insel herum?
Bleib weg.

Is halt naturschutzkrams. Davor ankern is erlaubt, darin nicht.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #19  
Alt 02.10.2023, 22:34
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Bitte lasst den Begriff Berufsschiff heraus .

Fahrzeug oder Kleinfahrzeug sind der Unterschied .


Es kann auch eine 16m Yacht ein Fahrzeug sein und die Berechtigung an
den großen Liegestellen ( . . . " Berufsschiffe " . . . ) festzubinden, haben .
Rechtlich dann ein Sportschiff .

Ausgenommen natürlich Stellen für Kegelschiffe .


Die Beschilderung "Sport" sehe ich zwar erkennbar,
aber als nicht ausgegohren .

Demnach könnte ja ein sehr großes Sportschiff allen Booten den Platz nehmen .
( wenn er zuerst ankommt )


Darüberhinaus lokal immer genau schauen,
manche Liegeplätze sind auch zweckgebunden .


Kleinfahrzeug am Fahrzeug-Liegeplatz .

Habe ich auch schon beansprucht . Und richtig, am Ende .
Mal über Nacht zur Erholung, keine andere Option in der Nähe,
wird kein ordentlicher WSP-Beamte ein Ticket schreiben .
Man sollte aber auch nicht meckern, wenn eine Verholung nötig ist,
um ein dann hin passendes Fahrzeug Raum zu geben .

Langes, unberechtigtes Liegen schließe ich hier völlig aus .



Thema binnen Ankern :

Bitte auch nicht unter Bauwerken und Hochspannungsleitungen !





Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #20  
Alt 03.10.2023, 06:52
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Liegeplätze in Deutschland zum dauerhaften Wohnen auf dem Boot wird es außerhalb ganz weniger Marinas nicht geben. IN der Wintersaison gibts meisten nicht mal Wasser und Strom oder Toiletten und Duschen. Und der nächste Waschsalon ist meistens auch nicht um die Ecke. Die Abwässer können auch nicht entsorgt werden. Für eine Sommersaison scheint das noch zu klappen und je nach Region kann man, wenn man selbst in einem teilnehmenden Verein ist bis zu 3 Tage kostenlos in einem teilnehmenden Freihafen-Verein liegen (gilt jetzt z. B. nur für Bremen und umzu). Trotzdem würde alleine das Bunkern von Wasser und Strom plus Liegegeld mit der Zeit ziemlich ins Geld gehen. Deutschland hat für dauerhaftes Liegen im Gegensatz zu den NIederlanden einfach keine Infrastruktur.
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  #21  
Alt 03.10.2023, 06:55
Neck Neck ist offline
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TOMMI,
den kann ich so Zustimmen..
Ankerverbot: Auch an Düker, Unterwasser-Kabelverlegung,
aber im Kanal ist das Ankern sowieso Verboten.

Gruß Manfred
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  #22  
Alt 03.10.2023, 07:08
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Liegeplätze in Deutschland zum dauerhaften Wohnen auf dem Boot wird es außerhalb ganz weniger Marinas nicht geben. IN der Wintersaison gibts meisten nicht mal Wasser und Strom oder Toiletten und Duschen. Und der nächste Waschsalon ist meistens auch nicht um die Ecke. Die Abwässer können auch nicht entsorgt werden. Für eine Sommersaison scheint das noch zu klappen und je nach Region kann man, wenn man selbst in einem teilnehmenden Verein ist bis zu 3 Tage kostenlos in einem teilnehmenden Freihafen-Verein liegen (gilt jetzt z. B. nur für Bremen und umzu). Trotzdem würde alleine das Bunkern von Wasser und Strom plus Liegegeld mit der Zeit ziemlich ins Geld gehen. Deutschland hat für dauerhaftes Liegen im Gegensatz zu den NIederlanden einfach keine Infrastruktur.
Das ist Quatsch,
du kannst mit einem Boot dauerhaft in Deutschland liegen und Wohnen.
Nur diese Liegeplätze sibd nicht überall zu finden, wo du gerne Liegen möchtest.

Dafür mußt du aber auf viele Annehmlichen verzichten.
Trinkwasser mit einem Kanister besorgen, vieles kann mit Außenbordswasser gemacht werden.
Ein Fahrrad an Bord wäre sinnvoll.
Grau und Toilettenwasser ins versenkte Herft.

Einige Liegestellen haben Stromanschluß, Strom an Bord vielleicht Null oder mit Solar.

Ich würde so etwas nicht machen, das ist ein Leben wie im Wohnwagen auf Dauer, ohne festen Wohnsitz.

Für mich würde nur ein autarkes Boot in Frage kommen mit eigene Strom Versorgung, großen Trinkwasser und Diesel Tank, 1000-1500 Ltr.

Gruß Manfred
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  #23  
Alt 03.10.2023, 07:40
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Moin Manfred,
ich bin mit meinem Kommentar auf die Fragestellung und Vorstellung des Beitragstellers "MarinaR" eingegangen.
Ihm scheint ein monatliches Liegegeld von 600 EUR schon zu viel zu sein. Es scheint sich bei seinem "Wohn/Kajütboot" auch nicht um eine Luxusjacht mit großem Tank, Generator etc. für eine "autarke" Versorgung zu handeln. Wer ein solches Boot hat, für den spielen 20 EUR Liegegeld am Tag keine Rolle.
Ich persönlich wüsste auch gar nicht, wo ich in der Wintersaison alle 2 oder 3 Tage anlegen könnte ohne eine hohe Fahrtdiztanz zwischen den beiden Punkten zurücklegen zu müssen. Natürlich könnte ich auf dem Mittellandkanal zwischen Sportbootsteeg bei Schleuse A zur Schleuse B und wieder zurück fahren. ABer welchen Sinn ergibt das?
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  #24  
Alt 03.10.2023, 08:08
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Moin Manfred,
ich bin mit meinem Kommentar auf die Fragestellung und Vorstellung des Beitragstellers "MarinaR" eingegangen.
Ihm scheint ein monatliches Liegegeld von 600 EUR schon zu viel zu sein. Es scheint sich bei seinem "Wohn/Kajütboot" auch nicht um eine Luxusjacht mit großem Tank, Generator etc. für eine "autarke" Versorgung zu handeln. Wer ein solches Boot hat, für den spielen 20 EUR Liegegeld am Tag keine Rolle.
Ich persönlich wüsste auch gar nicht, wo ich in der Wintersaison alle 2 oder 3 Tage anlegen könnte ohne eine hohe Fahrtdiztanz zwischen den beiden Punkten zurücklegen zu müssen. Natürlich könnte ich auf dem Mittellandkanal zwischen Sportbootsteeg bei Schleuse A zur Schleuse B und wieder zurück fahren. ABer welchen Sinn ergibt das?
Moin,
hier geht es doch um Dauerhaft oder eine längere Zeit Still zu liegen.
An Öffentliche Anleger geht das kostenlos.

Nur die Infrastruktur bleibt dabei auf der Strecke.
Machbar ist das.

Gruß Manfred
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  #25  
Alt 03.10.2023, 08:16
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Da ist doch schon wieder jemand,der denkt das geht alles für ganz wenig Geld…
Wenn die 600 schon Zuviel sind , wird das nüscht.
Einfach mal bei Petermänchen nachlesen was da alles kommt.
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Gruß Bergi :

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