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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hilfe: wie Flaggenführung auf Binnengewässern
Hallo zusammen
isch hätt da jern mal ein Problem .... Wie ist eigentlich die Flaggenführung auf Binnenseen? Ich möchte setzen Vereinstander Booteforum-Wimpel Skippers Flagge (natürlich nur wenn an Bord) Was kommt Steuerbord, was kommt Backbord unter die Saling, in welcher Reihenfolge? Danke und Gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#2
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Kleiner Tip:
Da Du vermutlich nicht alleine auf dem See sein wirst, schau einfach mal auf die anderen Boote, da kannst Du Dir was "abgucken". So lernt man ganz einfach! Aber es kommen sicher noch ein paar Gesetzestexte... |
#3
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ich kann dir das von den bay. Seen sagen, da setzt jeder was er will und wo er will.
Ich glaube nicht, dass es da Vorschriften gibt, zumindest sind sie mir nicht bekannt und ich habe auch noch nie gehört, dass eine Flaggenführung von der ständig präsenten Polizei beanstandet wurde. Dafür besteht ja eine Kennzeichnungspflicht. Also wie geschrieben, mach es wie die anderen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#4
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...denk an die Gastlandflagge!
Willy |
#5
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Zitat:
prruuust monitormitbierbespritz le loup - der den sinn des aufhängens bunter lappen nie verstehen wird |
#6
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Zitat:
Willy |
#7
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Zitat:
Übrigens die Bayernflagge ist keine Gastlandflagge sondern eine Nationale. Hi.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#8
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Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. |
#9
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Da wendet man sich ganz vertrauensvoll an die Kreuzerabteilung, dort gibt es eine Broschüre "Yachgebräuche" oder so ähnlich, dort stehen äußerst bedeutungsschwangere Dinge drin, oder man macht das so, wie man das für richtig hält. Aus bestimmten Gründen würde ich aber nicht den Jolly Roger setzen - aber das haben wir ja schon mal recht kontrovers diskutiert.
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#10
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#11
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Servus,
am Bayrischen Meer bitte am Heck den Adenauer und den Wittelsbacher als Gastlandflagge - so outet sich der Touri
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#12
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Flaggenführung
Zitat:
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#13
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moin,
die flagge ist lediglich ein inoffizielles symbol. siehe auch vorletzte "yacht"! falsche flagenführung wird als verstoss gegen das gesetzt entsprechend geandet!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#14
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... ist aber nicht wirklich was neues.
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Gruß Hans-Jörg |
#15
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Ausser am Bodensee, der ist zwar binnen, zählt aber als internationales Gewässer:
Also als Nationale gelten nur: der Adenauer der Kreisky und die Helvetia Da in Lindau ein Schwabe Hafenmeister ist erübrigt sich das Setzen der Weissbier ( = Wittelsbacher ) Flagge. Ggf. kannst du noch den Badenwimpel ( kurz als Herzog bezeichnet ) auf dem deutsche Ufer setzen. Für kleinere nicht CH Motorboote hat sich eine Europa Flagge mit den nationalen Farben der 3 Anrainerstaaten eingebürgert. Hab noch nie gehört, dass da einer ein Bussgeld kassiert hat. Na Ja wir nehmen es hier halt nicht so preussisch genau. Sind doch eher mediterran veranlagt. Gruss Frank |
#16
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Erst mal Danke für all die Antworten.
Und dann zur kritischen Rückschau und Selbstkritik. Ist mein Informationsbedarf gedeckt? Nein!! Warum nicht, sind die Antworten falsch? Nein! Was ist dann falsch? Die Frage. Aha! Es ging mir gar nicht um die Flagge sondern um die "Wimpelführung" an der Saling. Wo kommt der Vereinswimpel hin, der BFF-Wimpel, Skipper's Stander (siehe Avatar), zieht man einen Gastclubstander auf (analog Gastlandflagge) usw. Was ich auf See machen muß ist klar. Aber Binnen kenne ich mich noch nicht so aus. Danke und gruß Christoph
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#17
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Re: Flaggenführung
[quote="Olaf"]
Zitat:
das ist doch wohl das letzte! aufgrund welcher rechtsgrundlage ein bussgeld gefordert wird muss mir jeder polizist vor ort sofort erklären können. und nach ausgiebigem studium diverser links und websites hab ich noch immer nix gefunden. offenbar ist es binnen völlig egal, welche bunten lappen ich irgendwo raushänge. le loup |
#18
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Binnen besteht doch gar keine Pflicht einen Adenauer zu setzen, oder?
Und den Wimpel würde ich hinhängen wo man ihn am besten sieht.
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#19
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Hallo,
Als unser Oldtimer noch in der Schweiz lag, hatten wir das Schweizer Kreuzli dran. Ein netter Herr der Wasserschutzpolizei machte mich eines Tages darauf aufmerksam, daß unsere Flagge nicht das richtige Seitenverhältnis habe: Die Schweizer Flagge ist eine der wenigen quadratischen Flaggen. Es ist doch sehr beruhigend, daß es in der Schweiz keine anderen Probleme gibt. Bis dann! Ludwig |
#20
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Zitat:
im speziellen fall argumentierten die so: es besteht keine pflicht, aber wenn sie eine flagge am heck führen darf es nur der adenauer sein. und genau das ist nirgendwo rechtsverbindlich für den binnenbereich nachlesbar. wenn ich binnen irgendwelche bunte lappen ans boot hänge, beispielsweise ein handtuch mit europaflagge, soll ich nach deren rechtsverständnis zahlen müssen. fazit: nicht zahlen - gegen eventuellen bussgeldbescheid einspruch erheben - sowas gerichtlich klären lassen. es kann doch wohl nicht sein, dass ich irgendwelche bunten lappen binnen nicht an meinem boot aufhängen darf - wo auch immer ich will. le loup |
#21
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Flaggenführung
Hai,
nur mal so zur Erinnerung zum Thema Flagge, Wimpel, Stander usw.., guckt Ihr hier: 1. http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...ehrung&start=0 2. http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...uehrung#132718 und vielleicht auch hier 3. http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...fuehrung#53993 Gruss Uwe
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Beste Grüße Uwe
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#22
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#23
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Hallo Cristoph,
guckst Du auch mal hier: http://www.yachtschule-spittler.de/d...enfuehrung.pdf Gruß Jörg |
#24
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Moin,
ja, ja, die lieben Berliner Ordnungshüter. War es nicht letztes Jahr, wo sie bei nicht vorhandenem Radarreflektor abkassiert hatten? Nur, es gibt/gab keine Vorschrift, wie ein Radarreflektor aus zu sehen hat. Jörg |
#25
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Re: Flaggenführung
Zitat:
Hier heißt es in §14: "Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen." Und in §17 steht: "Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt ... Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden."
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Gruß Heinz-Dieter |
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