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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Das ist ne Kupplung von Auto HAK, simpel, aber funktioniert, auf Korrosion muß man achten. Das Ding kriegste auch selber gewechselt, vielleicht hilft Dir ein Freund dabei. Richten ist nicht erlaubt.
Tausch das Teil aus, wird Dich nicht ruinieren, dann haste Ruhe und ein gutes Gewissen. Der E-Satz bleibt ja am Auto, das ist schon die halbe Miete. Die Kupplungen werden in der Bucht angeboten. |
#27
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Ansonsten kupplung.de, je nach Auto deutlich unter 100€
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#28
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Nach einem Auffahrunfall ohne sichtliche Schäden wurde mir damals die komplette starre Anhängerkupplung ersetzt, weil Sicherheitsteil.
Wer mit abnehmbarer Anhängerkupplung ohne Anhänger unterwegs ist, bekommt bei einem Unfall eine Teilschuld, wenn das gegnerische Fahrzeug dadurch beschädigt wird. So damals der Versicherer. Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß, Rolf
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Alle haben gesagt, es geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht. |
#29
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Auch so eine Mähr, die wohl nicht auszurotten ist
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#30
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Die abnehmbare AHK muss bei Nichtgebrauch nur ab, wenn der Kugelkopf das hintere Kennzeichen verdeckt. Sprich, wenn das Kennzeichen unten in der Stossstange befestigt ist.
Bei einem Auffahrunfall ist es ansonsten völlig egal, da zahlt immer der Verursacher. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#31
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Zitat:
bitte nicht den §249BGB mit dem VVG verwechseln oder in einen Topf werfen. Die Fristen sind über das EU Verbraucherrecht geregelt worden und gelten damit auch für das Haftpflicht Schadenrecht nach §249BGB. In diesem Zusammenhang mussten die Versicherer aber auch ihre AKB´s anpassen. Das geschah im August 2008, hierzu gab es die übliche Information mit geänderten AGB´s zu der Rechnung. Hier sind wir im Vertragsverhältnis nach §§ 631 ff BGB Werkvertrag, VVG, AKB usw... Was der Versicherer am liebsten nur akzeptieren möchte oder für den Bluff um eine Freispruch zu bekommen dem Anspruchsteller gegenüber argumentiert spielt primär keine Rolle. Zu den übrigen Ideen mit WD40 usw... Der Zustand der Kupplung seit dem Schadenereignis ist bisher unverändert und so sollte es auch bleiben bis ein Gutachter das Ganze dokumentiert hat. Auch wenn einige Zeit vergangen ist kann die Zuordnung zu dem damaligen Schaden meist immer noch abgeleitet werden. Und da finde ich die Schilderung des TO erstmal nachvollziehbar und auch glaubhaft. Insofern der Verursacher seinen Schaden über seine Kasko Versicherung (falls vorhanden) gemeldet und eventuell abgerechnet hat, ist der Versicherer sowieso schon über den Vorgang informiert. Ich bin gespannt wie das ganze ausgeht...
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Gruß Enno
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#32
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Zitat:
Habe mir erst vor Kurzem eine AHK angebaut und bin schön nach Handbuch vorgegangen (Drehmomente, Position der Befestigungselemente, da kann viel falsch gemacht werden wenn man da ohne Sinn und Verstand rumbastelt. Ich bin auch allergisch wenn einem da ein Anhänger ohne Zugfahrzeug entgegen kommt weil jemand meint pfuschen zu müssen!!). Das hat schon seine Gründe wenn der Hersteller seine Tests fährt, die muß man nicht wiederholen!! Wenn das auf den Rahmen durchgeschlagen hat, viel Spaß!! Auch habe ich nach einem Unfall meine AHK vom anderen baugleichen Fz. abgeschraubt, aber keine sichtbaren Schäden gefunden (Für ne Rißprüfung fehlt mir momentan die Zeit, das Ding ist erstmal gesperrt).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#33
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Zitat:
Dem ist nicht so, aber es wird trotzdem vom ADAC empfohlen, eine abnehmbare AHK auch abzunehmen... wozu hat man auch eine abnehmbare anbauen lassen, wenn man sie nicht abnimmt? LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt... |
#34
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So , es sieht Gott sei Dank gut aus .
Man muss es erstmal 1 Tag in WD 40 weichen lassen wenn man es seit Jahren nicht an hatte . Danach mit etwas Kraft gibt der Haken und die je Hebeleinheit auf. Dieser muss wirklich richtig nach hinten gedrückt werden sonst kommt der Kugelkopf nicht heraus . Etwas Flugrost ist drauf aber alles gut . Der Kugelkopf sieht nickt verformt aus und der Stahlträger täuscht etwas durch die Runde Heckschürze. Der Kopf lässt sich auch gut einrasten und sitzt feste . Der Sicherheitshaken sitzt wirklich nicht genau am Bolzen aber das ist original sei … Er wird mit einer Feder angedrückt und im Fall der Fälle wenn eine Drehbewegung stattfinden sollte was nicht möglich ist weil das Schwenkelement von hinten eine starke Feder hat würde sich er Sicherheitshaken am Bolzen festhalten und dieses verhindern . Der Schock war erstmal groß aber das sieht gut aus .
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#35
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und dann würde ich zukünftig besser den Kugelkopf abnehmen, wenn er nicht benötigt wird...sonst könnte in einem erneuten Schadensfall - also Auffahrunfall Heck - die Versicherung beim Schadensersatz knausern...hat es leider schon vielfach gegeben.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#36
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Ja. Gab es sehr vereinzelt schon.
Allerdings hatte in allen den Fällen die ABG/ABE der Anhängerkupplung den Vermerk des Herstellers „Bei Nicht-Benutzung ist der Kugelkopf vom Fahrzeug abzunehmen“ oder so ähnlich. Ich verstehe auch nicht warum viele eine abnehmbare AHK haben, diese aber nicht abnehmen. Dann hätte es auch eine starre sein können (die ist auch noch viel günstiger). Wenn es einen Grund gibt, dass es eine starre AHK am Auto nicht zulässig ist (weil z B Kennzeichen oder Nebelschlussleuchte vom Kugelkopf verdeckt werden), so ist die bei Nicht-Gebrauch abzunehmen, da sonst die BGE des Auto erloschen ist. Dann kann/darf auch eine Versicherung knausern. Edit: Ganz egal ob die AHK nun wieder (augenscheinlich) OK ist, nach einem Heckaufprall wird eine AHK ersetzt, da schon kleine/unsichtbare Schäden dazu führen können dass die AHK im Betrieb versagt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
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