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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Zwangsentstempelung Anhänger, eine kleine Anekdote...
Wir haben bei uns im Verein eine kleinen 750 Kg Anhänger. Diesen habe ich Dezember letzten Jahres auf unseren Verein zugelassen.
Und zwar bei der D***. Beim zulassen gab es schon Probleme, falsche Evb Nummer. Eine die auf den Verein lief. Dies sei so nicht möglich laut Zulassungsstelle. Okay, kurz meinen Versicherungsvertreter und ne neue Evb Nummer bekommen die auf mich lief. Anhänger zugelassen und gut war. Ne Woche später den Vertrag bekommen und gleich überwiesen. Auch für dieses Jahr mit. Es hätte jetzt so schön enden können, doch dann wäre die Geschichte bier zu Ende und ich zufrieden. Aber: Am 1.4. kam ein Brief von der Zulassungsstelle wegen Zwangsabmeldung weil kein Versicherungsschutz bestehe. Hä, war doch bezahlt! Ich meinen Versicherungsmensch angerufen und ihn gefragt was da los sei. Er rief mich nach 10 Minuten zurück und sagte, ja wir hätten nicht bezahlt und auf Schreiben nicht reagiert. Daraufhin habe ich ihn nen Screenshot geschickt das dass Geld vom Kongo abgegangen sei. Ebenso habe ich ihm gesagt das keine Schreiben angekommen sind. Er rief mich am nächsten Tag an und sagte das unser Vertrag ne andere Nummer bätte. Hm, alles nochmal kontrolliert, ne, Nummer stimmt mit meinen Unterlagen überein. Wieder ihn angerufen, okay, er mailt mir den Vertrag zu. Nun kommts, da steht ne ganz andere Adresse drinnen und mein Nahme fehlt auch, der Verein steht drin. Sofort das Geld überwiesen, wieder den Screenshot zugeschickt und im Gespräch sagt er er kümmere sich. Das war am 6.4. Am 14. 4. rief ich bei der Zulassungsstella an ob alles geklärt sei. Die nette Dame sagte nein, von der Versicherung sei noch nichts da. Es wäre aber am 13.4. schon jemand rausgeschickt worden zur Zwangsentstempelung. Ich wieder den Vertreter angebimmelt und ihn gefragt was das für ein Saftladen sei. Okay, nicht wirklich aber schon leicht angepieselt. Er kümmert sich. Nach ner Stunde rief er zurück und sagte ja, das hätten die verpennt aber jetzt sei es erledigt. Ich sagte ihm noch, falls da ne Kostennote kommt würde ich die weiterreichen. Er würde sich drum kümmern. Na ja, kommt wie es kommen muss, Samstag war die Rechnung von der Zulassungsstelle, 125,00 Euro! Ich ihn wieder angerufen, Bescheid gesagt und ihn die Rechnung zugemailt. Heute rief er an, die Versicherung übernimmt nichts. Grüße Jetzt bin ich richtig pissig...
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#2
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Mir auch vor einigen Monaten passiert, EVB Nummer eines stornierten Vertrages hat in der Zulassungsstelle die von mir korrekt angegebene EVB Nummer "überlagert", allerdings war die Zwangsstillegung nur knapp unter 40.-
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#3
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Wechsel die Versicherung / Vertreter. Der scheint unfähig zu sein.
Denn die Versicherung meldet elektronisch der Zulassungsstelle in regelmäßigen Abständen, ob eine Pflichtversicherung besteht. Da liegt nch meiner Meinung der Fehler. Die 125 euro ist die Geldbuße, egal welches Fahrzeug. Und Sei froh, das es kein Auto war, sonst hätte es nicht nur Punkte gegeben. "Wenn kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen." Das ist meinem Nachbaren passiert, obwohl das Auto in der Garage stand. Da ging es um ein Sessionkennzeichen. Kunde hat am 1.1.überwiesen. Die Versicherung aber nicht zum 1.4. auf sein Konto gutgeschrieben. Also Automatische Meldung dann an die Zulassungsstelle, elektronisch. Die Zulassungsstelle hat mit der Polizei in Berlin sich sogar Zugang zur Garage verschafft und die Nummernschilder mitgenommen, weil Sie keinen Fahrzeugschein einziehen konnten. Das war 11.4 Und gegen die Versicherung hat Er nun eine Anwalt einschalten müssen, weil der Gesamtschaden in dem Fall bei 600 Euro liegt. (Versicherungswechsel zum schlechten Tarif, da die Versicherung sich bis jetzt weigert, die Prozente frei zu geben,. Die Argumentieren bis Heute ist, es gibt einen gültigen Vertrag. + Polizei und Ordungsamteinsatz Gebühren + Geldbußen) Von einer Wiederzulassung mit 4 Wochen Wartezeit in Berlin mal ganz zu schweigen. Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.
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#4
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Zitat:
Na, darüber hätte sich mein Anwalt aber auch gefreut.
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Liebe Grüße, Örni |
#5
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Bin ich froh dass die Behörden sonst keine Sorgen und genug Personal für solche Dinge haben.
Hatte diese Unstimmigkeit auch schon mit meinem Cabrio, irgendwie ist es in den Zufallsgenerator der Zulassung geraten und Ziel einer behördlichen Maßnahme geworden. Konnte die Stilllegung aber abbiegen weil der Wagen über Winter eh still gelegt ist, H Saisonkennzeichen. Immerhin hat die Versicherung schnell und richtig reagiert. |
#6
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Hatte auch mal so ein Drama, da stand der Herr vor der Tür und wollte die Plakette abkratzen. Konnte zum Glück alles richtig stellen. Schuld war auch die Versicherung....
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Gruß Marco Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit. |
#7
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Moin Leute
Das hört sich ja unglaublich an und scheint kein Einzelfall zu sein. Da gehört den Versicherern aber mal ordentlich
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#8
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Das passiert, wenn behödliches auf Privatwirtschaft trifft und man dummerweise von beiden abhängig ist
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#9
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Wann kommt die Anekdote?
Zulassungsbehörde legt Fahrzeug still, nachdem nach Schreiben mit Fristsetzung noch immer kein Versicherungsschutz nachgewiesen wurde und kassiert dafür Verfahrenskosten. Und ja das Ordnungsamt kommt dann tatsächlich vor Ort und die Polizei schreibt das Fahrzeug zur Fahndung aus. Passiert in Deutschland ständig. Zum Schutz der Bürger übrigens - wenn mit unversicherten Fahrzeugen Unfälle passieren ...
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#10
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Wobei mir grad einfällt,
als ich im Sommer unsere Neptun verkauft habe, gab ich den Trailer zugelassen mit. Hatte alle Daten, der Käufer schien vertrauenswürdig. Nach einer Woche habe ich bei der Zulassungsstelle angefragt ob die Ummeldung schon erfolgt ist und da sie es nicht war, gefragt was ich machen muss wenn sie nicht erfolgt. "Anwalt nehmen, zivilrechtlich vorgehen, wir machen von uns aus nichts". War aber dann am folgenden Montag erledigt. Willy |
#11
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Im Grunde ist es ja richtig das das so geahndet wird. Nur ist das nicht schön wenn ein anderer das verschuldet hat.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#12
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Na bei einer Neptun wird ja ein Hänger mit grünem Kennzeichen dabei gewesen sein? Dann wäre es völlig irrelevant, wann der Hänger umgeschrieben wird.
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#13
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Gleich im ersten Beitrag, oder du guckst nochmal nach was eine Anekdote ist.
Gesendet von meinem SM-G990B mit Tapatalk
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Gruß Marco Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit.
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#14
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Zitat:
Warum irrelevant? Ich hatte ihn separat versichert und wenn er irgendwo verbotener Weise herum steht, bin ich der Halter und bekomme Post. |
#15
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Zitat:
den Kaufvertrag grundsätzlich zur Zulassungsstelle senden. Beim Hänger geht das alles noch. Beim Auto hat mir ein Versicherungsverteter gesagt, dass einer seiner Kunden an einen Rumänen sein Auro verkauft hat und zugelassen übergeben hatte. Der Fuhr nach einem halbem Jahr noch damit quer durch Europa. Und sein Kunde hat immer wieder Knöllchen abwehren müssen. Jedesmal mit einem Anwalt. Selbst die KFZ Steuer wurde während dieser Zeit weiter eingezogen, da nicht ordungsgemäß umgemeldet. Beim Verkauf an einen Ausländer wird das Fahrzeug immer !!! Abgemeldet übergeben. Auch wenn der einen Deutschen Wohnsitz habt. Besser ist sich Kurzkennzeichen zu holen, zur Übergabe, um auf Nummer sicher zu gehen. Das erspart jede Menge Ärger. Grüße Frank
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#16
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Verstehe ich nicht.
Mein Nachbar hatte wegen Hausfriedensbruch eine Anzeige gestellt. Die Staasanwaltschaft hat die aber nicht angenommen. Die darf, nicht nur in Berlin, entsschieden , ob dieser Anzeige nachgegangen wird , oder eben nicht. Du als kleiner Bürger hast da kaum eine Möglichkeit. Frage mal genauer in dem Fall eine Anwalt. Wenn Du nicht Jornalist bist und es mit "Im öffentlichen Intresse" begründest, wird das meistens nicht mal angenommen. Und selbst wenn, kann es Dir passieren, das es sang und klanglos nach 6 Monaten einfach eingestellt wird. Dann wäre der nächste Schritt eine Wiederaufnahme des Verfahrenes vor einem Gericht zu erzwingen. Spätestens ab dann bist Du 1000 Euro für den Anwalt los und hast immer noch nicht die Garantie , dass es positiv entschieden ist. Du bräuchtest Geld und Einfluss... Bei Gefahr im Verzug hat die Polizei umfangreiche Sonderrechte. Und in Sachsen ( Leipzig ) und Bayern ( München) und Berlin gehen die mit einem Schlüssedienst auf den Grundstück. Von den Städten weis ich das, von Kollegen. Es gibt andere Bundesländer, die handhaben das vieleicht anders. Da gibt es regionale Unterschiede. Grüße Frank
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#17
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Zitat:
Was Verkäufe angeht, so siebe ich schon die eingehenden Mail, (lasse nur die internen von eBay Kleinanzeigen zu) und wer dann überhaupt her kommt, hat schon die erste Prüfung geschafft Gruß Willy |
#18
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Meinem Neffen ist einem Betrüger aufgesessen.
Hat seinen Mercedes verkauft an einen vermeintlich "Deutschen" Wagen wurde angemeldet verkauft. Aber der Ausweis des Herrn war/ist gefälscht!!! Da er den Kaufvertrag der Zulassungsstelle und Versicherungsgesellschaft mitgeteilt hat, flog der Schwindel auf. Aktuell ist der Wagen nicht ab bzw. umgemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben. Die Versicherung und Steuer läuft so lange weiter auf ihn.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#19
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Zitat:
Zur Fahndung ausgeschreiben heißt ja, ich habe den Wagen nicht mehr im Besitz und habe in dem Fall auch das Eigentum . Viel Aufwand und ohne Anwalt kaum durchzudrücken. So etwas ist mir auch mal passiert. Auto ohne TÜV verkauft über E bay. war abgemeldet. Kaufvertrag gemnacht. Ausweis zeigen lassen und Daten eingetragen Auto auf den Hänger noch verladen geholfen. 2012 (12 Monate später) erhielt ich vom einer Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO eine Entsorgungsrechnung von insgesammt 1200 Euro mit Parkgebühren und Erdreichaustausch . Das Fahrzeug wurde dort abgestellt und ausgeschlachtet. Der Ausweis war gefälscht, die Adresse gab es nicht. Den Namen gab es in D 23 mal. Kein Foto vom Ausweis gemacht, war leider ein Fehler. Die Wohnungsbaugesellschaft ist ans Ordungsamt ran getreten, die eine Umweltfirma und die Zulassungstelle eingeschaltet und den letzten Halter ermittelt. Mich . 500 Eur beim Verkauf erhalten, 1200 Euro zahlen müssen. Schöner Verlust. Ich bin nicht mal aufgefordert worden, da was zu entsorgen. Wegen Gefahr im Verzug wurde sofortiges handeln verlangt. Wäre auf einer öffentlichger Straße anders gewesen. Charakter Bilding Pech gehabt Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. Geändert von corvette-gold (28.04.2023 um 22:30 Uhr)
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#20
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Freiheitsstrafe gibts bei fehlendem Versicherungsschutz doch nur, wenn man trotzdem am Verkehr teilnimmt.
Wenn ein Autl "Zwangsstillgelegt" wird, bekommt man normalerweise erstmal die Aufforderung zum Abmelden mit Fristsetzung. mich hat nur das "Zugang verschaffen" weil kein Schein eingezogen werden konnte irritiert und bis dato kann und will ich nicht glauben, dass die Staatsgwalt in eine Garage einbricht um von einem ungebremsten Anhänger eine Plakette abzukratzen. Aber wie auch immer...
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Liebe Grüße, Örni |
#21
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Zitat:
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