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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot Import nach Kroatien Zoll/MWST
Liebe Bootsgemeinde.
ich möchte mir evt nächste Woche ein Boot für 180k kaufen, (BJ 1997). Liegt in Spanien und ist Nettopreis, MWST wurde nicht bezahlt. Ich möchte das Boot mit meiner kroatischen Firma kaufen (NICHT als Privatperson). Auf was ist zu achten. Kann ich das Boot NETTO kaufen und es dann problemlos nach Kroatien überführen? Gibt es beim Import Dinge zu beachten? Meine kroatische Steuerberaterin ist leider schwer an Corona erkrankt und für mich momentan nicht erreichbar ((((((((((( Bin für alle Tipps dankbar |
#2
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Hat Deine Firma bzw. der Verkäufer eine gültige MwSt. Nr? Dann kannst Du das Boot als innergemeinschaftlichen Erwerb steuerfrei kaufen. Ob sich das bei HR MwSt. 25% lohnt, ist die zweite Frage, aber vielleicht gibt es die Vorsteuerregel ja auch bei Euch in HR.
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#3
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ja beide firmen habe uid nummern. beide firmen verchartern bzw die hr firma würde das boot verchartern
warum hätte die hr-ust dann einen einfluss wenn es ohnehin ein steuerfreier import wäre (ausser beim verkauf an private)? |
#4
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Hast du keinen Steuerberater der dies verbindlich und rechtssicher klärt?
Klaus, verwundert
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#5
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doch, liegt wie eingangs erwähnt im kh mit corona, das seit 2 wochen
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#6
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Kann das denn eine Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung sein? Offenbar führt doch der Verkäufer keine USt ab, dann kann auch nichts erstattet werden, wie das bei gewerblichen Käufen der Fall ist.
Innergemeinschaftliche Lieferung setzt m.E. tatsächlich eine Lieferung voraus und keine Selbstabholung. Entscheidend ist hier aber, dass man dadurch keine Steuern spart, sondern im Empfangsland USt zu entrichten hat, hier also in Kroatien. Insgesamt hat Fronmobil natürlich den besten Tipp gegeben: Steuerberater fragen. Auch in Kroatien gibt es nicht nur einen.
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Ralf aus Erfurt
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#7
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Zitat:
Bist Du da sicher? Ich kenne den Begriff des innergemeinschaftlichen Erwerbs, das sollte die Abholung einschließen. Das haben wir z.B. mehrfach mit Autos gemacht, die wir steuerfrei beim EU Händler abgeholt haben. Das wurde von D Finanzamt nie beanstandet. Geändert von zooom (02.08.2022 um 15:32 Uhr) |
#8
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Natürlich kannst du die Ware auch selbst abholen bei deinem Lieferanten im EU-Ausland, das mache ich permanent.
Du musst zusehen, dass du beim Grenzübertritt alle Papiere (Rechnung und/oder Lieferschein) dabei hast und ggfs. auch noch einen Nachweis, dass du Unternehmer bist. Ich habe mir sowas mal vom hiesigen Finanzamt ausstellen lassen, was ich dann bei mir führe (bzw. auch, wenn ich auf Messen bin auf Ständen meiner Lieferanten). Ich sehe bei deinem Vorhaben kein Problem. Du solltest dir freilich im Klaren sein, dass das Boot ins Geschäftsvermögen eingeht. Das bedeutet auch, dass das Boot irgendwann mal wieder aus dem Vermögen raus muss. Das geht nicht mit dem Verkauf von einem symbolischen Euro an dich selbst, sondern mit einem öffentlich bestellten Sachverständigen. Sicher schickt das FA eh einen eigenen, beauftragten Sachverständigen. Das sind Dinge, wo das FA später genau hinschaut vor Allem dann, wenn denen die Vercharterung eher als privates Hobby schlüssiger erscheint. Gruß Totti
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#9
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Wir antworten hier mit dem Kenntnisstand von D, das Schiff soll aber nach HR, da können die Kriterien Geschäfts- bzw. Privatvermögen schon anders sein, das unterliegt nicht dem EU Recht, wie der innergemeinschaftliche Erwerb.
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#10
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Ist ganz einfach….die spanische Firma schreibt a Rechnung an die kroatische Firma ohne Mehrwertsteuer, man braucht dazu die UID Nummer, Kopie der Unternehmensdaten usw…aber das weis alles der Verkäufer, er muss ja bei seinem Finanzamt nachweisen, dass der Verkauf an die kroatische Firma rechtens war….der Käufer hat in dem Fall überhaupt kein Risiko
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#11
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VOR so einem Kauf checkt Verkäufer die USt. ID , damit braucht man keinen weiteren Nachweis mehr mitzubringen, denn in der Prüfung der UID werden genaue Daten der Firma abgefragt, schon eine falsche Hausnummer führt zur Zurückweisung.
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#12
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Zitat:
Dass er die nochmal nach vergütet bekommt vom Käufer, ist eher zweifelhaft. Ich hatte gerade so einen Strategen als Käufer nach PL, die VAT Nummer war erloschen, abweichende Lieferadresse von den tatsächlichen (ehemaligen) Unternehmensdaten. Ich habe ihm also die 23% PL-MwSt. berechnet. Das ist für ihn auch kein großes Problem, sollte er dennoch die Rechnung in die Buchhaltung einlegen können. Die kann er dann aus Polen vergüten lassen. Geht ja auch für uns in diversen Angelegenheiten, etwa beim Tanken im Ausland mit Geschäftswagen. Da bekommst du ja auch keinen Netto-Beleg. Grüße Totti
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#13
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Ich sprach auch nur von der Plausibilitätsprüfung der MwSt. ID Nummer, die man bei der BaFa machen kann.
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#14
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Offensichtlich kommt das öfter vor, heute eine weitere Bestellung mit VAT Nummer aus Slowenien, direkt mit Paypal bezahlt. VAT Nummer ungültig, hatte ich in all den Jahren noch nie. Und jetzt 2x innerhalb von 10 Tagen.
Nicht dass sich da eine geschäftliche Methode anbahnt, nice try... Grüße Totti
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