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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.06.2020, 23:23
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Werner_K Werner_K ist offline
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Standard MwSt wird gesenkt, die Gelegenheit gebrauchte Boote ohne MwSt-Nachweis nachzuversteue

Hallo Skipper,

es sind von uns ja viele unterwegs, die sich ein gebrauchtes Boot gekauft haben, bei dem kein Nachweis über die entrichtete MwSt dabei war. Es wird zwar immer wieder davon abgeraten, aber bei älteren Booten, die obendrein mehrere Vorbesitzer hatten und nur in Deutschland unterwegs sind, drückt man schonmal ein Auge zu. Vor allem, wenn man für das Boot mit diesem Nachweis locker mal eine vier- bis fünfstellige Summe mehr hinlegen muss.

Was aber, wenn man mal die Sauerkraut-Tour die Mosel rauf durch Frankreich machen will? Oder gar auf einen Törn ans Mittelmeer nach Italien, oder nach Skandinavien. Wenn da mal der Zoll an Bord kommt, steht man blöd da.

Auch ich habe so ein Boot. Und ich denke schon länger darüber nach, die MwSt nach Kaufwert an den Fiskus nachzuentrichten. Obwohl mir klar ist, dass die selbstverständlich damals entrichtet wurde, als das Boot bei uns in den Verkehr gebracht wurde. Nachweisen kann ich das bloß nicht, das ist das Problem.
Spätestens dann wird es relevant, wenn ich mit dem Boot auch anderswo unterwegs sein will als in den heimischen Gewässern.

Jetzt mit der Corona-Krise senkt unsere Regierung die MwSt. zum Ende des Jahres. Ob das auch für Boote gilt, auch für gebrauchte Boote, die man nachversteuern will? Was meint ihr dazu? Wenn der gesenkte Satz auch für Boote gilt, wäre man doch mit dem Klammerbeutel gepudert, die Gelegenheit nicht zu nutzen.

LG Werner

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  #2  
Alt 12.06.2020, 23:24
Merduck Merduck ist offline
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Wird dann nicht mit dem Mwst Satz des Kaufdatums versteuert?
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Viele Grüße,
Carola
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  #3  
Alt 12.06.2020, 23:50
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von Merduck Beitrag anzeigen
Wird dann nicht mit dem Mwst Satz des Kaufdatums versteuert?
Gute Frage. Das wäre zu klären, ob bei einer freiwilligen Nachversteuerung der einstmalige oder der aktuelle Steuersatz gilt.

LG Werner

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  #4  
Alt 13.06.2020, 00:35
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martin.g martin.g ist offline
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Ich bin mir zu 99% sicher, dass das Kaufdatum relevant ist, denn mit Kauf wurde die Steuer zum damaligen Satz fällig.
Das gilt sowohl nach oben, als auch nach unten.
Im Zweifelsfall muss vermutlich der Käufer den Beweis des Kaufdatums erbringen.

Bei unserer 2005er SeaRay wäre es Wurst, weil bis 1.1.07 ja ohnehin noch 16% galten. Bin mir auch sicher, dass wir z.B. Anfang des Jahres auch nur 16% versteuern hätten müssen.

Wir haben einen Nachweis, mir daher erstmal egal.
Ich würde vorschlagen, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, denn das ist deren Verantwortung. Entweder kommt zügig meine vorherige Antwort oder es läuft den Dienstweg rauf und runter und Du bekommst in paar Wochen Bescheid.
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  #5  
Alt 13.06.2020, 01:09
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Zitat:
Zitat von martin.g Beitrag anzeigen
Ich bin mir zu 99% sicher, dass das Kaufdatum relevant ist, denn mit Kauf wurde die Steuer zum damaligen Satz fällig.
Das gilt sowohl nach oben, als auch nach unten.
Im Zweifelsfall muss vermutlich der Käufer den Beweis des Kaufdatums erbringen.

Bei unserer 2005er SeaRay wäre es Wurst, weil bis 1.1.07 ja ohnehin noch 16% galten. Bin mir auch sicher, dass wir z.B. Anfang des Jahres auch nur 16% versteuern hätten müssen.

Wir haben einen Nachweis, mir daher erstmal egal.
Ich würde vorschlagen, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, denn das ist deren Verantwortung. Entweder kommt zügig meine vorherige Antwort oder es läuft den Dienstweg rauf und runter und Du bekommst in paar Wochen Bescheid.
Ja, das werde ich auf jeden Fall machen. Wohl aber erst, wenn die neuen Steuersätze gesetzlich geregelt sind. Das Datum, wo ich das Boot gekauft habe, war Juni 2017. Aber da war es bereits etwa 28 Jahre alt, also Baujahr 1989. Und das war auch der Zeitraum, als es in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde.

Da es sich um einen Privatkauf handelte, wurde natürlich keine MwSt fällig, das bezieht sich ja auf den Kauf vom Händler. Da ist nichts mehr vorhanden und auch nichts mehr nachvollziehbar.

Und nun komme ich und will es nachversteuern. Auf welchen Zeitraum wird sich jetzt das Finanzamt beziehen, ab Datum der Inverkehrsbringung bei uns, 1989 oder 90 (welche MwSt hatten wir da nochmal)? Ab dem Datum, wann ich es gekauft habe, obwohl es ein Privatkauf war? Oder zum neuen, gesenkten Steuersatz, mit dem Argument, dass die Nachversteuerung ja freiwillig ist?

Nehmen wir mal an, auch Boote fallen unter die neuen Steuersätze, dann könnte ich mich hilfsweise auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beziehen, sofern der Gesetzgeber nicht ältere Boote ausdrücklich ausgeschlossen hat. Evtl. werde ich mich dazu sogar an einen Anwalt für Steuerrecht wenden.

LG Werner

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  #6  
Alt 13.06.2020, 04:54
skibo skibo ist offline
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Einem ausländischen Zoll geht die deutsche Mehrwertsteuer nichts an.
Erst wenn man es einführt und registriert im entsprechenden Land kann sich der ausländische Zoll um seine Steuer kümmern. Nicht wenn man nur Urlaub macht.

Man kann sich auch Probleme ausdenken...
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  #7  
Alt 13.06.2020, 07:21
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Es zählt das Leistungsdatum, ergo das Kaufdatum.

Z.B. Kaufdatum 30.06. und Rechnungsstellung am 01.07. fallen 19% an.
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Liebe Grüße
Stefan
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  #8  
Alt 13.06.2020, 07:25
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
... Evtl. werde ich mich dazu sogar an einen Anwalt für Steuerrecht wenden.

LG Werner

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Den frag man lieber auch, ob auf die erst jetzt gezahlte Steuer dann noch Zinsen ( 6% p.A.) erhoben werden.
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  #9  
Alt 13.06.2020, 08:47
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Zitat:
Zitat von stefgra Beitrag anzeigen
Es zählt das Leistungsdatum, ergo das Kaufdatum.

Z.B. Kaufdatum 30.06. und Rechnungsstellung am 01.07. fallen 19% an.
Ich gehe mal davon aus, dass du mit Leistungsdatum die Übergabe der Ware meinst. Dann ist das korrekt. Gerade letzte Woche mit unserem Steuerbüro durchgekaut. Wir sollen eigentlich unser neues Boot am 26. Juni erhalten. Ich möchte es aber anfang Juli abholen, damit wir die 16 Prozent mitnehmen können. Antwort vom Händler steht allerdings noch aus, ob wir die 16 Prozent auch bekommen. 😉
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Gruß, Benni
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  #10  
Alt 13.06.2020, 09:18
skibo skibo ist offline
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Zitat:
Zitat von Benni1305 Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, dass du mit Leistungsdatum die Übergabe der Ware meinst. Dann ist das korrekt. Gerade letzte Woche mit unserem Steuerbüro durchgekaut. Wir sollen eigentlich unser neues Boot am 26. Juni erhalten. Ich möchte es aber anfang Juli abholen, damit wir die 16 Prozent mitnehmen können. Antwort vom Händler steht allerdings noch aus, ob wir die 16 Prozent auch bekommen. 😉
Die 16% bekommst Du nicht. Die mußt Du zahlen

Der Händler soll die Rechnung auf den Juli ausstellen. Ganz einfach.
Er bekommt sowieso nur den Nettobetrag
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  #11  
Alt 13.06.2020, 09:44
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Einem ausländischen Zoll geht die deutsche Mehrwertsteuer nichts an.
Erst wenn man es einführt und registriert im entsprechenden Land kann sich der ausländische Zoll um seine Steuer kümmern. Nicht wenn man nur Urlaub macht.

Man kann sich auch Probleme ausdenken...
Von dieser Seite habe ich das noch gar nicht betrachtet, da hast Du wohl Recht.

Den deutschen Zoll/Fiskus geht es allerdings was an, und man hört ja, dass durchaus dann und wann mal ein paar Typen vom Zoll am Steg vorstellig werden und nach dem Nachweis der bezahlten MwSt fragen. Wobei ich mir ausdenke, dass die sich eher hochpreisige Schiffe ausgucken...

Nun gut, dann ist das jetzt ne rein akademische Diskussion.

LG Werner

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  #12  
Alt 13.06.2020, 09:48
Merduck Merduck ist offline
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Das ganze gilt auch nur, wenn das Boot aus dem Nicht-EU Ausland kommt, ist ja kein Neuwagen.
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  #13  
Alt 13.06.2020, 09:49
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Die 16% bekommst Du nicht. Die mußt Du zahlen

Der Händler soll die Rechnung auf den Juli ausstellen. Ganz einfach.
Er bekommt sowieso nur den Nettobetrag
Kein Händler, Privatkauf! Datum Juni 2017 auf dem Kaufvertrag. Aber wenn's so stimmt, hat man sich wohl geschnitten, zu glauben, man kriegt die Nachversteuerung zum günstigeren Tarif. Wär ja schön gewesen... :-/

LG Werner

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  #14  
Alt 13.06.2020, 09:50
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Zitat:
Zitat von Kanzler Beitrag anzeigen
Den frag man lieber auch, ob auf die erst jetzt gezahlte Steuer dann noch Zinsen ( 6% p.A.) erhoben werden.
Du meinst, der Fiskus erhebt tatsächlich Zinsen bei einer Nachversteuerung? Da habe ich noch nie was von gehört.

LG Werner

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  #15  
Alt 13.06.2020, 09:51
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Zitat:
Zitat von Merduck Beitrag anzeigen
Das ganze gilt auch nur, wenn das Boot aus dem Nicht-EU Ausland kommt, ist ja kein Neuwagen.
Ist eine Bayliner. Kommt aus den USA!

LG Werner

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  #16  
Alt 13.06.2020, 10:19
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Hallo Skipper,

es sind von uns ja viele unterwegs, die sich ein gebrauchtes Boot gekauft haben, bei dem kein Nachweis über die entrichtete MwSt dabei war. Es wird zwar immer wieder davon abgeraten, aber bei älteren Booten, die obendrein mehrere Vorbesitzer hatten und nur in Deutschland unterwegs sind, drückt man schonmal ein Auge zu. Vor allem, wenn man für das Boot mit diesem Nachweis locker mal eine vier- bis fünfstellige Summe mehr hinlegen muss.

Was aber, wenn man mal die Sauerkraut-Tour die Mosel rauf durch Frankreich machen will? Oder gar auf einen Törn ans Mittelmeer nach Italien, oder nach Skandinavien. Wenn da mal der Zoll an Bord kommt, steht man blöd da.

Auch ich habe so ein Boot. Und ich denke schon länger darüber nach, die MwSt nach Kaufwert an den Fiskus nachzuentrichten. Obwohl mir klar ist, dass die selbstverständlich damals entrichtet wurde, als das Boot bei uns in den Verkehr gebracht wurde. Nachweisen kann ich das bloß nicht, das ist das Problem.
Spätestens dann wird es relevant, wenn ich mit dem Boot auch anderswo unterwegs sein will als in den heimischen Gewässern.

Jetzt mit der Corona-Krise senkt unsere Regierung die MwSt. zum Ende des Jahres. Ob das auch für Boote gilt, auch für gebrauchte Boote, die man nachversteuern will? Was meint ihr dazu? Wenn der gesenkte Satz auch für Boote gilt, wäre man doch mit dem Klammerbeutel gepudert, die Gelegenheit nicht zu nutzen.

Lies einfach mal:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=293469
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  #17  
Alt 13.06.2020, 10:59
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Ist eine Bayliner. Kommt aus den USA!

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Über Henry?
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Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #18  
Alt 13.06.2020, 11:35
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Über Henry?
Falls Du damit meinst, dass der Händler damals ein gewisser Henry Kissinger war, davon ist mir nichts bekannt.

LG Werner

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  #19  
Alt 13.06.2020, 12:04
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich las. Da waren interessante Ansätze dabei, besonders wie man nachträglich zu einer "Originalrechnung" mit MwSt-Nachweis kommt. Sehr kreativ.

In HR kann man sowas vorlegen, die können das eh nicht überprüfen. Hier bei uns würde ich mich das nicht trauen.

Ich glaube, das Thema kann abgehakt werden. Sollte ich einmal "Opfer" einer Zollkontrolle werden und die wollen tatsächlich den MwSt-Nachweis haben, dann zahle ich das eben nach. Was solls...

LG Werner

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  #20  
Alt 13.06.2020, 12:16
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen

Sollte ich einmal "Opfer" einer Zollkontrolle werden und die wollen tatsächlich den MwSt-Nachweis haben, dann zahle ich das eben nach. Was solls...
Genau, erst mal den Ball flach halten.
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  #21  
Alt 13.06.2020, 16:35
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Ich habe unsere Sea Ray gebraucht beim Pfister gekauft. Als ich nach MwSt Nachweis fragte, hat er mich angesehen wie ein Auto.
Hat mir aber versichert, dass er das Boot damals neu importiert hatte und dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Die Originalrechnung wollte er mir aber nicht geben/kopieren. Verstehe ich auch, so würde ich ja sehen, was er selbst für das Boot bezahlt hat.

Er hat mir daraufhin eine Bescheinigung ausgestellt, dass das Boot durch ihn importiert wurde und dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde.
Denke, das sollte reichen, oder?
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  #22  
Alt 13.06.2020, 16:57
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Zitat:
Zitat von martin.g Beitrag anzeigen
Ich habe unsere Sea Ray gebraucht beim Pfister gekauft. Als ich nach MwSt Nachweis fragte, hat er mich angesehen wie ein Auto.
Hat mir aber versichert, dass er das Boot damals neu importiert hatte und dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Die Originalrechnung wollte er mir aber nicht geben/kopieren. Verstehe ich auch, so würde ich ja sehen, was er selbst für das Boot bezahlt hat.

Er hat mir daraufhin eine Bescheinigung ausgestellt, dass das Boot durch ihn importiert wurde und dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde.
Denke, das sollte reichen, oder?
Schwer zu sagen. Ich bezweifle das, was ich bisher so darüber gehört und gelesen habe. Beruhigt wäre ich darüber jedenfalls nicht...

LG Werner

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  #23  
Alt 13.06.2020, 17:17
skibo skibo ist offline
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Werner, Du bist ein unverbesserlicher Pesimist.

gehört... gelesen.... Was soll das? Ohne Quellenangabe?

Vielleicht hörst Du auch das Gras wachsen?
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  #24  
Alt 13.06.2020, 18:09
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Werner, Du bist ein unverbesserlicher Pesimist.

gehört... gelesen.... Was soll das? Ohne Quellenangabe?

Vielleicht hörst Du auch das Gras wachsen?
Oh je, willst Du mir Arbeit machen? Vergiss es! Theoretisch könnte ich Quellen heraus suchen und hier posten, aber das wird mir zuviel. Deswegen habe ich das etwas abgekürzt mit 'gehört' und 'gelesen'. Muss reichen..!

LG Werner

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  #25  
Alt 14.06.2020, 07:37
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Ihr habt doch Bootspapiere bzw. eine in Deutschland registrierte Zulassung.
Damit hat das Ausland doch keine Argumentation Steuern zu verlangen.
Paralell dazu vergleicht es mit einem hier zugelassenem Pkw. Führt ihr da auch Kaufverträge mit euch?
Das interessiert auch für längere Boots- Urlaubsfahrten nicht.
Die Ausnahme ist allerdings, wenn ich das Boot dauerhaft z. B. in Kroatien liegen habe. Also ganzjährig, auch im Winterlager.
Dann könnte und wird das als Einfuhr angesehen und eine Versteuerung wird fällig. Und da interessiert es auch nicht, ob ihr in Deutschland Steuern gezahlt habt.
Von daher werden Kontrollen vermutl. nur bei nicht trailerbaren Booten durchgeführt, da man dabei von Dauerliegeplätzen ausgeht.
Meine Meinung, keine Rechtsberatung.

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