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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Lieblingsthema Funk
Hi,
ich habe da mal ein sehr bescheidenes Problem: Wir übernehmen in der nächsten Woche unser neues Boot, welches wir sehr kurzfristig und ungeplant erworben haben. Dieses Boot verfügt über folgende Dokumente, welche wir auch sehr gut finden: - Schiffsregister - Messbrief - Schiffsfunkanlage Binnen/See mit Frequenzzuteiung bei der Bundesnetzagentur und MMSI Nr. Durch das Schiffsregister wird ein Notar tätig, dieser übernimmt auch gleich die Änderung bei der Bundesnetzagentur. Für uns halt einfach und schnell. Jetzt kommt das Problem, beide verfügen wir nicht über ein UBI/SRC, wir werden das nachholen, allerdings sind derzeit weder Lehrgänge, geschweige denn Prüfungen im näheren Umfeld möglich (beginnende Ferienzeit, Sommersaison etc.), jedoch könnten wir zumindest den Lehrgang kurzfristig buchen, jedoch ohne Prüfung kein Zeugnis. Ein Ausbau der Funkanlage ist nicht so einfach, das diese im NMEA-System mit AIS eingebunden ist und durch die verdeckte Installation nur durch einen Bootsbauer erfolgen kann. Das einzigste, was wir machen könnten, wäre das Sprechgerät demontieren bis die Zeugnisse vorhanden sind. Und nein, es geht uns nicht um die Umgehung der Funkzeugnisse, nur wo keine Gelegenheit, ist der Wille noch lange nicht möglich. Wenn ich die bisherigen Beiträge so verfolge, würde das im Umkehrschluss heissen, das wir das Boot bis zur sehr teuren Demontage, bzw. Erlangung der Funkzeugnisse nicht fahren dürften? Einen Anruf bei der Wasserschutz und WSV werde ich morgen mal starten, denn diese Regelung kann in meinen Augen nicht der Stein der Weisen sein. Wir wollen ja den UBI/SRC machen, am besten sofort, aber keine Chance auf die Prüfung. Nur am Rande, ich habe mit meinem Unternehmen auch die Zulassung für Betriebsfunk und Digitalfunk, alles von der BNetzA genehmigt, nur an diesem blöden Funkzeugnis beisse ich mir gerade terminlich die Zähne aus. Wie ist Eure Meinung? |
#2
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Tja, so wirds nach meinem Kenntnisstand wohl aber kommen: Ausbau. Oder darauf hoffen, dass niemand kontrollieren kommt.
Gruß Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem. |
#3
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wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest würde ich die Funke ausbauen,
oder wenigstens die Antenne ab, Micro ab, Sicherung raus, dann ist die Funke nicht mehr Betriebsbereit
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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ausbauen ist derzeit keine Option, für 4 Wochen die Kosten von ca. 1000 Euro für die Demontage und Neumontage? Ich glaube kaum, das es dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz entspricht.
Es läßt sich ja das Bedienten demontieren, was kann ich dazu, das es keine Prüfungstermine gibt? Dann müssen sich die Behörden halt verlässliche Partner suchen, welche nicht aus Geldgier nur sehr wenige Prüfungstermine anbieten. Ich warte mal ab, was morgen die Telefonate bringen.... |
#5
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Nachfrage: müsst ihr mit Eintragung ins Schiffsregister inkl. Funkzeichen nicht immer funkbereit fahren (also kein Ausbau möglich ohne vorherige Löschung des Funkzeichens).
Bei ausrüstungspflichtigen Schiffen klar, aber auch bei freiwilligem Eintrag. Ob der Eigner oder sein Onkel morgen Prüfungstermine findet ist unerheblich. Das Prüfungsausschuss Berlin macht meines Wissens aber wöchentlich SRC/UBI Prüfungen, auch in den Ferien.
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#6
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Zitat:
zu 2: der PA Berlin des DMYV 24. April 2022 Caputh Funk LRC/ SRC/ UBI 14. Mai 2022 Klitten Funk LRC/ SRC/ UBI 19. Mai 2022 Meißen Funk LRC/ SRC/ UBI 29. Mai 2022 Caputh Funk LRC/ SRC/ UBI weitere Termine nicht angegeben, auch das werde ich später mal recherchieren. |
#7
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#8
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Zitat:
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#9
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Moin
Außerbetriebnahme heißt, das die Anlage nicht mit wenigen Handgriffen außer Betrieb genommen werden kann. Also Stromversorgung ab. Antenne ab und diese auch demontieren. Das Bediengerät, soweit möglich auch entfernen. Mehr geht wohl nicht. Ansonsten wäre das ohnehin eine Owi und erklärt man den kontrollierenden Beamten den Sachverhalt, hat der sehr viel Ermessensspielraum.
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
#10
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Und vor allem die Zuteilungsurkunde zurückgeben...... Bedienteil abnehmen und Antenne abbauen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#11
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Zitat:
Machen div. Charterfirmen übrigens auch so, wenn sie ein Boot mit Funkgerät haben aber der Mieter keinen UBI. Ich denke dass eure Ausgangslage durchaus schlüssig einem Beamten erklärbar ist. Eine Abmeldung bei der BDA und eine erneute Anmeldungist da auch nicht zielführend aus meiner Sicht. In eurem Fall habt ihr die Buchungsbestätigung des Kurses und ggf sogar die Anmeldung zur Prüfung ebenfalls dabei…dann kann man mit den Beamten der WaSchPo auch ganz gut ins Gespräch kommen - falls es pberhaupt zu einer Kontrolle kommt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (27.06.2022 um 09:54 Uhr)
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#12
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Zitat:
Einfach jemanden an Bord einsetzen und mitnehmen, der über die relevanten Funkzeugnisse verfügt. Ist wohl die leichteste Übung. Ansonsten ist das Boot liegenzulassen, bis die Befähigungen zum rechtmäßigen Führen vorhanden sind. Die Polizei wird auch keinen anderen Rat geben, aber eindringlich warnen. Gesetzeslage ist Gesetzeslage, ob sie einem gefällt oder passt oder nicht. Gruß Tott
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#13
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Wurde hier schon mal zitiert, aber es gibt eben eine ganze Menge User hier, die Fakten ignorieren, um ihre falschen Besserwissereien weiterverbeiten zu können. Die WSV hat bereits 2016 auf Anfrage klargestellt
Zitat:
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#14
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und wie isses bei Schiffen mit Registereintrag inkl. Funkkennung wie hier?
Ich weiß das aus dem Kopf nicht, sonst jemand?
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#15
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Zitat:
Wenn man es mit wenig Energie wieder zum Einsatz bringen kann, dann gilt es wie eingebaut. Zudem ist ja die MMSI vergeben, damit sollte das Boot erreichbar sein. Wenn es im Schiffsregister eingetragen ist, dann ist es vermutlich auch kein Kleinfahrzeug, verbindlich ist das erst ab 15m. Der einzige Weg, so schnell wie möglich den SRC erwerben, bei mir war es ein SRC/UBI/FN-Crashkurs an einem Wochenende incl. Prüfung, mit ca. 2 Wochen Lernen davor. Zu dem Kurs sind auch Teilnehmer relativ weit angereist, Prüfungstermine sind schwierig zu bekommen. |
#16
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Zitat:
2. binnen > 10 t, Länge egal |
#17
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"... was kann ich dazu ..." ist immer eine schlechte Argumentationsgrundlage, wenn es um Gesetze geht. Niemand zwingt einen zum Kauf oder Bewegen eines Bootes mit Funkanlage, wenn man nicht die erforderlichen Befähigungszeugnisse hat.
Meiner Kenntnis nach geben die Verordnungen in diesem Bereich auch keine Ausnahmegenehmigungen her (wie es im Straßenverkehr in vielen Bereichen möglich wäre), weswegen das WSA, die WSP oder die BNetzA auch keinerlei befristete oder unbefristete Genehmigungen erteilen könnten. Ich würde im vorliegenden Fall die einfach zu demontierenden Teile abbauen und es dann drauf ankommen lassen. Sollte tatsächlich eine Kontrolle stattfinden und der kontrollierende Beamte die Erklärung nur schulterzuckend hinnehmen und trotzdem eine "Strafe" erteilen wollen, dann wäre es halt so. Hier würde mich dann die Rechtsgrundlage interessieren. Ich denke (rein persönliche Vermutung), dass eine nicht betriebsbereite Funkanlage auf einem nicht ausrüstungspflichtigen Fahrzeug "günstiger" strafbewehrt ist als eine solche Funkanlage ohne erforderliches Befähigungszeugnis in Betrieb zu nehmen. Nachtrag: Beides ist mit 55 € Verwarngeld belegt. Ist nun zu überlegen: Basteln und auf einen gnädigen Kontrolleur hoffen oder den Vorteil des Funks nutzen und eben in den sauren Apfel beißen. Geändert von Pepper (27.06.2022 um 11:26 Uhr) |
#18
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Zitat:
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#19
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Und was sagt das WSA?
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#20
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Zitat:
Gruß Totti
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#21
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das Schiffsregister ist nur eine sehr gute Form des Eigentumsnachweises und hat somit mit der Funkanlage so ziemlich gar nichts zu tun. Dort ist auch nicht die MMSI hinterlegt.
Im weiteren, wurden heute mehrere Anrufe getätigt. Wasserschutz: Man würde mir empfehlen, z.B. die Bedieneinheit zu demontieren und ausserhalb des Bootes (z.B. Zuhause) bis zum Vorliegen des Funkzeugnisses zu verwahren. Wenn die Möglichkeit besteht, zudem noch die Sicherung entfernen. Das würde reichen. WSV: Trotz unzähliger Versuche war dort heute offensichtlich hitzefrei bei den entsprechenden Ansprechpartnern, das versuche ich morgen nochmals. Rechtsanwalt: Der sieht das so ähnlich wie die WasPo, das, was einfach zu demontieren ist, diese Gegenstände woanders verwahren, damit ist die Anlage nicht betriebsfähig. Denn eine Funkanlage besteht aus einer Sende-/Empfangseinrichtung, einem Mikrofon und einer Antenne. Alle Teile sind zwingend für den Betrieb notwendig, fehlt es an einem, in diesem Fall die Bedienungseinheit mit Mikrofon, dann ist diese nicht betriebsfähig. Z.B. würde auch durchaus die Demontage der Antenne reichen, sofern diese nicht im Boot mitgeführt wird. Lehrgang: Wurde heute bereits für Freitag/Samstag gebucht (das nur mal als Hinweis an die wenigen, die jedem unterstellen, das man sich davor drücken will). Prüfung: Wird am Freitag gleich beim Lehrgang besprochen. Nur am Rande, ein fehlendes Funkzeugnis ist nicht gleich ein Fahrverbot für das Boot oder den Eigner. Ich weiß gar nicht, wer solch einen Blödsinn hier so öffentlich raushaut und was man damit bezweckt.
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