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  #1  
Alt 14.11.2021, 11:34
Benutzerbild von Schmitti
Schmitti Schmitti ist offline
Captain
 
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Boot: SK Kotter 1250 Sedan
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319 Danke in 135 Beiträgen
Standard Bootskauf in UK - wie ist das mit der Einfuhrumsatzsteuer

Hallo zusammen,

ich beabsichtige evtl. ein Boot in UK zu kaufen und bin mir über die Zollfromalitäten nicht ganz im klaren. Durch den Brexit ist die Sache jetzt nicht mehr ganz so einfach.
Der ursprüngliche Besitzer war ein Deutscher (das Boot lag auch in Deutschland) und hat das Boot im Juli 2019 an den jetzigen Besitzer nach UK verkauft. Damals, vor dem Brexit war alles easy. Eine Ursprungsrechnung von der Werft mit ausgewiesener und bezahlter Mehrwertsteuer ist vorhanden.
Wenn ich das Boot jetzt kaufe und nach Deutschland überführe (importiere) fällt dann die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% nochmals an? Hat jemand schon mal Erfahrung gemacht mit sogenannter Rückware?
Im Internet habe ich folgenden Hinweis gefunden:
werden Unionswaren vor dem Austrittsdatum von der EU-27 ins Vereinigte Königreich verbracht und werden diese Waren anschließend nach dem Austrittsdatum wieder in die EU-27 befördert, gelten diese Waren als Rückwaren, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Waren nicht mehr als 3 Jahre vor dem Austrittsdatum nach GB verbracht wurden (z. B. anhand eines Beförderungspapieres / Leasingvertrages etc.) und sich die Waren im unveränderten Zustand befinden. Eine Verlängerung der Dreijahresfrist, ausschließlich begründet mit dem Brexit, ist nicht möglich.

Wie kann ich den Beweis erbringen? Reicht der Kaufvertrag von 2019?

Danke schonmal für eure Tipps
__________________
Gruß Schmitti
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  #2  
Alt 14.11.2021, 11:41
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
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4.345 Danke in 2.603 Beiträgen
Standard

Hi Schmitti
Verbindliche Auskunft kann Dir die zuständige Dienststelle der Zollbehörde erteilen.
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  #3  
Alt 14.11.2021, 12:24
Benutzerbild von joebet
joebet joebet ist offline
Commander
 
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Boot: Quicksilver 855 Activ Weekend
1.138 Danke in 362 Beiträgen
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Meines Wissens muss die nur neu entrichtet werden wenn das Produkt, in dem Fall das Boot, länger als 3 Jahre die EU verlassen hatte.

Angabe ohne Gewähr!
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Gruß
Jörg
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Quicksilver 855 Activ Weekend
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  #4  
Alt 14.11.2021, 12:38
zooom zooom ist offline
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2.591 Danke in 1.242 Beiträgen
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Eigentlich sollte das mit den 3 Jahren auch nach dem Brexit noch gelten, sollte man meinen. Zoll fragen.
Schließlich war GB ja 2019 noch EU, es handelt sich also um damals innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
Haste die deutschen Registrierungsunterlagen noch?
Ich will hier keine Empfehlungen geben, aber ich wüßte, was ich mache...
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Gruß Thomas
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  #5  
Alt 14.11.2021, 14:21
Gemueselaster Gemueselaster ist offline
Cadet
 
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84 Danke in 22 Beiträgen
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Eine Befreiung von den Einfuhrabgaben ist m.M.n. abhängig von den verfügbaren Unterlagen:

Du musst belegen können, dass die Dreijahrefrist noch nicht überschritten ist

und, dass es sich technisch gesehen, um das selbe Boot handelt (also keine Veränderungen vorgenommen worden sind).

Das Ganze wird dir, wie schon empfohlen, das örtliche Zollamt genauer erläutern können. Für die Abwicklung brauchst Du auch Hilfe, da Du als Privatperson keinen Atlas Zugang hast.
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