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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Seefunk und GPS
Moin
Ist diese Verordnung EN 301025 V2.2.1 schon "überall" bekannt ?
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#2
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Mir bisher nicht. Danke
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#3
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In das ganze Document gibt es kein einzigen mal das Wort GPS oder Position ...
Quelle: www.etsi.org Hoax ?
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#4
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Such mal nach GNSS (global navigation satellite system)
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#5
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Hallo zusammen .
Hallo Hermann, 1. Ja, kenne ich . 2. Was ist denn hier das Problem ? Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#6
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Macht ja auch Sinn. Drückst du die rote Taste ist es sinnvoll die Position mitzusenden. Wer hat schon ZEit das dann noch manuell einzugeben und dann erst die rote Taste zu drücken. (wie man es in manchen SRC Kursen lernt)....
das es so reguliert wird wußte ich nicht, bin aber klar dafür.
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Gruß |
#7
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Moin Herrmann
Der Text hat aber eine merkwürdige Schlussaussage.M.Ei ist die Gesetzeslage doch so,dass wenn sich ein einsatzfähiges UKW-Seefunkgerät an Bord befindet dann MUSS der Bootsführer mindestens ein SRC vorweisen können und zusätzlich muss eine Frequenzzuteilungsurkunde an Bord sein.Das ganze unabhängig da von ob das Gerät eine MMSI oder sonstwatt aussendet. Oder habe ich das alles falsch verstanden. gruss hein |
#8
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Zitat:
"Bei Kombianlagen wird nicht mehr grundsätzlich ATIS und MMSI vergeben. Der Betrieb ausschließlich mit ATIS-Kennung als reine Binnenfunkanlage ist somit Ordnung. Auch ohne das entsprechende Funkzeugnis kann (und sollte!) man auf See außerhalb der Zonen 1-4 auf Kanal 16 mithören, nur das Senden ist eine Ordnungswidrigkeit." |
#9
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Die Umsetzung macht Sinn.
Allerdings verwundert mich die Aussage, dass ein Gerät ohne MMSI Nummer und ATIS-Kennung ohne SRC benutzt werden darf. Benutzt heisst auch, senden. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#10
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Zitat:
Sollte nur jeder zusehen , dass beim Neukauf auch GPS drin ist . Der Sinn ist wohl , dass bei DSC Notruf kein Extra GPS nötig sein soll.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#11
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Zitat:
Auch ich betreibe ein inzwischen 45 Jahre altes Seefunkgerät ohne MMSI . Ist ja nicht vorgeschrieben . Und Atis im Seebereich auch nicht.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#12
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Zitat:
Es gibt nach wie vor Seefunkzeugnisse ohne DSC , die alten ASZ . Lebenslang gültig. Damit gibt's keine MMSI , da DSC verboten ist. Selbstverständlich gibt's eine F.Zuteilungdurkunde.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#13
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Korrekt, das ASZ hat weiter Gültigkeit. Allerdings dachte ich bislang immer dass Seefunkanlagen (vom Bestandschutz mal abgesehen) DSC-Fähig sein müssen. Bedeutet dann eine Funke ohne MMSI gilt als reine Binnenfunke - und darf ich damit dann mit dem ASZ auf See mehr als nur mithören? Die notwendigen Kanälen sind ja da.....?
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#14
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Moin moin,
DSC ist auf See (im Gegensatz zu ATIS binnen) bis heute nicht vorgeschrieben für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe - Du kannst Dir auch im Jahr 2019 noch ein reines Sprechfunkgerät für See neu zulassen. Dafür benötigt man natürlich auch kein SRC, sondern eines der nicht für GMDSS qualifizierenden Funkzeugnisse. Genau das sagt der letzte Satz des verlinkten Artikels auch aus - z.B. die ICOM-Geräte lassen sich so programmieren, daß DSC und wahlweise auch ATIS abgeschaltet (nicht nur keine Funkrufnummern programmiert!) sind, damit darf man die dann auch mit einem alten Zeugnis, was nicht zur Teilnahme am GMDSS berechtigt betreiben (ohne ATIS natürlich nicht binnen). lg, justme |
#15
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Moin moin,
Zitat:
nein, auf See muß der Schiffsführer das für die Benutzung der Funkanlage vorgeschriebene Funkzeugnis vorweisen können. Ist die Anlage GMDSS-fähig benötigt er das passende Funkzeugnis (z.B. ein SRC), ist sie es nicht kann er auch mit einem alten Sprechfunkzeugnis am Funkverkehr teilnehmen. Binnen braucht der Schiffsführer gar ken Sprechfunkzeugnis, solange irgendjemand an Bord ein für den Binnenschiffahrtsfunk qualifizierendes Zeugnis hat. lg, justme |
#16
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Zitat:
Ja Hermann, die Hersteller werben aber auch fleißig damit . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#17
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Frage : muss das Funkgerät eigenes GPS haben oder reicht auch ein Anschluss an einen Plotter, der GPS empfängt? Letztere Variante habe ich.
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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#18
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Moin moin,
Zitat:
wenn Du das hast reicht das in jedem Fall aus - die Direktive bezieht sich nur auf neu in die EU importierte bzw. in der EU in Verkehr gebrachte Geräte. Die müssen in der Tat einen eigenen GNSS-Receiver haben (und mindestens eine Möglichkeit, einen externen DSC-Controller anzuschließen), aber alles, was schon verbaut bzw. in der EU ist darf weiterhin benutzt und verkauft werden. Außerdem trifft das Ganze nur für Festeinbaugeräte zu - Handfunkgeräte brauchen da nichts von. lg, justme
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#19
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Hallo Uwe,
es kann schon ein riesen Vorteil sein für diejenigen, die kein Platz für z.B. einen Plotter im Boot haben . Ein weiterer Vorteil ist es unabhängige Systeme zu haben . Grüße : TOMMI
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#20
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Ich bin ",fast" geneigt zu sagen , .... Toaster brauchen auch kein GPS . 😁
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#21
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Das ganze mit einem Toaster abzuwerten finde ich nicht ideal Hermann .
Bedenke, dass in einem Notfall Menschen oft unter Stress stehen . Wenn ich dann im Seenotrettungskreuzer die exakte Position lesen kann, noch bevor über Funk weitere Einzelheiten nach u. nach bekannt werden, ist das doch ein riesen Gewinn . Und je nach Verletzung o. Erkrankungen sind Sekunden lebensentscheidend . Grüße : TOMMI
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#22
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MIr geht es nicht um nice to have, sondern ob eigener GPS Empfänger zukünftig sein muss. Eine Blackbox würde dann nur mit externe GPS Antenne funktionieren.
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#23
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Du selber musst noch nichts .
Es geht um die Hersteller, die in der EU vermarkten wollen. Glaube ich so zu verstehen. Grüße : TOMMI
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#24
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Reichen dann meine Scheine Binnenfunkzeugnis UBI und für See hab ich nur den Kroatischen inkl. Küstenpatent ❓
Mein Funkgerät hat auch DSC mit MMSI und ATIS programmiert, übern Plotter kommt die Positionsangabe GPS ins Funkgerät ✔️
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#25
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
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