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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.12.2014, 17:04
Maasmann25 Maasmann25 ist offline
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872 Danke in 439 Beiträgen
Standard Muss ich ein Schlauchboot registrieren lassen.

Hallo: Ich habe mir zu meinem Verdränger ein Schlauboot gekauft .im Winter will
Einen 9P AB fit machen .Muss ich das Schlauchboot registrieren lassen.
Fahrgebiet NL u.D Führerschein vorhanden
Gruß
Uli
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  #2  
Alt 12.12.2014, 17:06
Benutzerbild von monster_energy
monster_energy monster_energy ist offline
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Standard

Hallo,

ja auch das Schlauchboot musst du zulassen lassen

LG
__________________
Gruß, Tjerk

Mein Projekt...
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  #3  
Alt 12.12.2014, 17:08
Benutzerbild von runni58
runni58 runni58 ist offline
Commander
 
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658 Danke in 233 Beiträgen
Standard

selbstverständlich.

und ein Kennzeichen nach der üblichen Norm brauchst Du auch.

und in NL selbstverständlich eine Versicherung


Gruß

Rudolf
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  #4  
Alt 12.12.2014, 18:31
alexhb alexhb ist offline
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Moin,

sofern es im Binnenbereich verwendet wird: ja.

Beste Grüße
Alex
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  #5  
Alt 12.12.2014, 19:15
iak iak ist offline
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Die Frage hatte ich auch gerade für meinen Tender .
Habe erst für hier (Rhein - Mosel) beim WSA Köln nachgefragt und die Info bekommen das ich es NICHT registrieren lassen muss wenn es ausschließlich als Tender zum Hauptboot genutzt wird .
Keine Touren oder Spassfahrten !
Aktionsradius Sichtweite etwa . Kennzeichnung "Tender to ...XY..." oder die Reg.Nr. des Hauptbootes . Das gleiche gilt auch für HR .
Ganz streng genommen darf es nicht mit einer Leine hinterhergezogen werden sondern muß einen Platz auf dem Boot finden .
Versicherungstechnisch ist es mit in der Haftpflicht des Hauptbootes und eine Vollkasko kostet unter 10 Euro im Jahr . Dies für meinen Tender mit 3 PS Motor . Versicherungswert des ganzen etwa 800 Euro .
Nun weiß ich jedoch nicht wie es in NL geregelt sein muß .
__________________
Gruß Peter .
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  #6  
Alt 12.12.2014, 19:15
Benutzerbild von Mr-Flopppy
Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Boot: 9m Stahlsegler "SY RAN"
8.862 Danke in 1.926 Beiträgen
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gab es da nicht mal eine Variante das Beiboot mit "Tender To : (Kennzeichen des Mutterschiffes) " zu beschriften ?

Gruß Hubert
__________________
Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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  #7  
Alt 12.12.2014, 19:26
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von iak Beitrag anzeigen
D
Aktionsradius Sichtweite etwa . Kennzeichnung "Tender to ...XY..." oder die Reg.Nr. des Hauptbootes . Das gleiche gilt auch für HR .
[...]
Dies für meinen Tender mit 3 PS Motor . Versicherungswert des ganzen etwa 800 Euro .
Die Regelungen für HR oder NL kenne ich nicht, aber in Deutschland brauchst du für 3PS weder eine Registrierung noch eine Kennzeichnung des Schlauchbootes und kannst es einsetzen wie du magst.

Denn es heisst:

"Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennung."

Maasmann25 betreibt hingen ein Fahrzeug mit 9PS und muss entsprechend regstieren. Mein Beiboot hat 2PS und ist entsprechend auch ohne Kennzeichnungspflicht.

Beste Grüße
Alex

Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/
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  #8  
Alt 12.12.2014, 19:27
iak iak ist offline
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Das weiß ich nicht . Bei mir kommt Tender to ... und die Regnr. mache ich noch zusätzlich .
__________________
Gruß Peter .
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  #9  
Alt 12.12.2014, 19:36
Benutzerbild von GoldWing
GoldWing GoldWing ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Die Regelungen für HR oder NL kenne ich nicht,
In NL ist es einfach so, das ein Schlauchboot genauso wie jedes andere Sportboot welches schneller als 20 km/h fahren kann zugelassen werden muss.

Dann ist auch eine Registrierungsnummer auf dem Boot zu führen.
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #10  
Alt 12.12.2014, 21:30
achim1 achim1 ist offline
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
In NL ist es einfach so, das ein Schlauchboot genauso wie jedes andere Sportboot welches schneller als 20 km/h fahren kann zugelassen werden muss.

Dann ist auch eine Registrierungsnummer auf dem Boot zu führen.
In NL noch ganz wichtig:

Quickstop , nicht nur haben, sondern auch anlegen !

Schwimmwesten für jede Person an board

Verbandskasten

Feuerlöscher

Paddel

Zulassung, Versicherungsnachweis und Führerschein mitführen

Die Strafen bei Nichteinhaltung sind sehr hoch und es wird seit ein paar Jahren sehr viel und genau kontroliert.

Gruß Achim
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  #11  
Alt 13.12.2014, 07:10
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haluterix haluterix ist offline
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Laut Aussage WSP Berlin, alles mit mehr als 3 PS muß registriert werden, darunter sollte (Diebstahl), muß nicht.

Gruß Hubert
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  #12  
Alt 13.12.2014, 13:17
iak iak ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Die Regelungen für HR oder NL kenne ich nicht, aber in Deutschland brauchst du für 3PS weder eine Registrierung noch eine Kennzeichnung des Schlauchbootes und kannst es einsetzen wie du magst.

Denn es heisst:

"Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennung."

Maasmann25 betreibt hingen ein Fahrzeug mit 9PS und muss entsprechend regstieren. Mein Beiboot hat 2PS und ist entsprechend auch ohne Kennzeichnungspflicht.

Beste Grüße
Alex

Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/
Ui ... okay , das mit den 9 PS von ihm habe ich überlesen . Dann natürlich Kennzeichnungspflicht !
Ansonsten bis 3 PS alles easy so wie ich schon geschrieben hatte .
__________________
Gruß Peter .
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  #13  
Alt 20.12.2014, 15:11
Smolli Smolli ist offline
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Hier in Berlin ja!!!
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  #14  
Alt 20.12.2014, 16:15
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von iak Beitrag anzeigen
Ui ... okay , das mit den 9 PS von ihm habe ich überlesen . Dann natürlich Kennzeichnungspflicht !
Ansonsten bis 3 PS alles easy so wie ich schon geschrieben hatte .
KlFzKV-BinSch
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen
e) Beiboote.

Beiboot ist da aber ohne PS/ kW-Begrenzung genannt

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #15  
Alt 20.12.2014, 16:52
iak iak ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
KlFzKV-BinSch
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen
e) Beiboote.

Beiboot ist da aber ohne PS/ kW-Begrenzung genannt

Gruß Lutz
Ich kann nur von meinem 3 PS Motor reden und was das WSA mir dazu gesagt hat .
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Gruß Peter .
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  #16  
Alt 28.12.2014, 12:22
Wasserbueffel Wasserbueffel ist offline
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Ist in diesem Fall eine klare Kiste, egal ob NL oder D.

Durch die 9 PS (ob Tender oder nicht) ist unbedingt eine Registrierung erforderlich !

Einen guten Rutsch und im neuen Jahr immer die
"Handbreit Wasser unterm Kiel"

Hans aus Berlin
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  #17  
Alt 28.12.2014, 21:34
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coronet coronet ist offline
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Gilt für AT: ich habe mein Beiboot mit AB (8 PS) in den Papieren meines Großen eingetragen und brauche damit keine extra Registrierung (Tender to N....).
Gibt es so eine Möglichkeit in D nicht?
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #18  
Alt 29.12.2014, 07:56
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haluterix haluterix ist offline
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Das läuft vom Aufwand aber auf das gleiche raus. Man kann die Registrierung ja auch über den DMYV schriftlich machen.

Was mich an der Sache stört, dass man durch das Anbringen einer Kennung das BB ja "beschädigt".

Wenn ich dieses verkaufen möchte, bekomme ich wohl kaum die Kennung rückstandsfrei weg.

Gruß Hubert
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  #19  
Alt 29.12.2014, 10:55
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Seehexe Seehexe ist offline
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Doch, kriegst du


http://www.bootshop-online.de/Schlau...bar-::150.html

http://www.ebay.de/itm/Schlauchboot-...-/320941751843 (PaidLink)
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Gruß, Nicole
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  #20  
Alt 29.12.2014, 11:03
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haluterix haluterix ist offline
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Prima, ich danke Dir, habe mir schon überlegt die Nummer im Copyshop auf Folie drucken zu lassen und die dann irgendwie anzutüdeln.
Aber so ist einfacher!

Gruß Hubert
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  #21  
Alt 30.12.2014, 21:56
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coronet coronet ist offline
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Bei uns genügen befestigte Tafeln.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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