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  #76  
Alt 06.12.2022, 20:02
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So lange die Plakette im Boot ist ist alles ok... Da braucht es keinen Zettel...

Das sollte mittlerweile klar sein...
Schätze mal mit Plakette meinst du Aufkleber. Der ist ohne den „Zettel“ nichts. Und hast du eine CE (USA) gilt die hier mal gar nicht.
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  #77  
Alt 06.12.2022, 20:17
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Schätze mal mit Plakette meinst du Aufkleber. Der ist ohne den „Zettel“ nichts. Und hast du eine CE (USA) gilt die hier mal gar nicht.
CE USA?
CE ist die europäische Zulassung egal in welchem Land der Welt diese ausgestellt wurde... Sie muss nach EU Richtlinie sein...

UL ist die amerikanische Zulassung ...
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  #78  
Alt 07.12.2022, 06:32
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Schätze mal mit Plakette meinst du Aufkleber. Der ist ohne den „Zettel“ nichts. Und hast du eine CE (USA) gilt die hier mal gar nicht.
ich würde mir an deiner Stelle nochmal genau #56 anschauen... da sieht man sogar die Plakette... und diese ersetzt wohl den Zettel...wie man da lesen kann...

Geändert von billi (07.12.2022 um 07:08 Uhr)
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  #79  
Alt 07.12.2022, 07:04
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Schätze mal mit Plakette meinst du Aufkleber. Der ist ohne den „Zettel“ nichts. Und hast du eine CE (USA) gilt die hier mal gar nicht.
Ein US-Herstelle kann selbstverständlich sein Boot CE-zertifizieren, also ein CE-Konformitätserklärung erstellen, das Boot mit einer CE-Kennzeichnung versehen und ganz legal in der EU vertreiben.

Der Händler/Importeur (wenn Privat, dann auch die Privatperson) muss die CE-Konformitätserklärung 10 Jahre aufbewahren, die CE-Kennzeichnung am Boot hingegen muss dauerhaft, sichtbar und lesbar angebracht sein.

Eine Plakette erfüllt die Anforderungen da schon eher als ein Aufkleber und der Eigner braucht den "Zettel" nicht mitführen, nicht vorzeigen und auch nicht zu hause aufbewahren.

Ob die WSP jetzt eine Liste sämtlicher CE-Kennzeichnungen aller Boots- und Motoren-Hersteller hat

Ansonsten wäre ja die Kontrolle der CE-Kennzeichnung eigentlich sinnlos, denn So eine Plakette

macht Dir jeder Schilderfritze und ein paar Popnieten wird man wohl zur Hand haben

Gruß Lutz
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Alt 07.12.2022, 07:08
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Händler/Importeur (wenn Privat, dann auch die Privatperson) muss die CE-Konformitätserklärung 10 Jahre aufbewahren, die CE-Kennzeichnung am Boot hingegen muss dauerhaft, sichtbar und lesbar angebracht sein.
Damit wären wir wieder bei der Beantwortung der Frage des TO... Das Boot das er sich anschaut ist BJ.2002 und somit braucht er weder eine Bescheinigung (Zettel) noch muss er diese irgendwo vorweisen...

vorausgesetzt die Plakette ist im Boot...
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  #81  
Alt 07.12.2022, 07:10
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Natürlich wird die CE Konformitätserklärung in dem Fall von Chapparal Boats / Nashville USA ausgestellt worden sein.

Von wem denn sonst?

Auf deutsch hies das ja Anfangs sogar "Herstellererklärung", dass das Produkt mit den entsprechenden EU Standards konform ist.

Der "Importeur" ist im Zweifelsfall ja nur ein ganz einfacher Händler. Der kann nur schauen ob Betriebsanleitung und Papiere etc. dabei sind. Oder auch nicht.
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Geändert von Fraenkie (07.12.2022 um 07:19 Uhr)
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  #82  
Alt 07.12.2022, 07:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei der erst inverkehrbringung wird kontrolliert das hab ich nie bestritten ... Danach wird nicht mehr kontrolliert...
Der erstinverkehrbringer/Importeur ist für die Einhaltung verantwortlich...
Bei meinem Schlauchboot mit 15PS AB fehlte die Plakette, das Boot wurde auch nur im 1x im Jahr im Sommerurlaub benutzt ausserhalb der EU ohne Zulassung.
Die (erste) Anmeldung bei einem WSA durch mich war trotzdem natürlich gar kein Problem, ich habe den Umstand auch vorher mitgeteilt.

Dass Suzumar das Boot lizensiert hat, ist zweifelsohne der Fall. Bei einer Kontrolle hätte ich aber weder Plakette noch Wisch, ist mir auch egal.
Passiert eh nix.

Grüße

Totti
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  #83  
Alt 07.12.2022, 07:23
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Bei meinem Schlauchboot mit 15PS AB fehlte die Plakette, das Boot wurde auch nur im 1x im Jahr im Sommerurlaub benutzt ausserhalb der EU ohne Zulassung.
Die (erste) Anmeldung bei einem WSA durch mich war trotzdem natürlich gar kein Problem, ich habe den Umstand auch vorher mitgeteilt.

Grüße

Totti
du hast das Teil sicher bei der ersten Inverkehrbringung ordentlich verzollt...
der zoll kontrolliert dort Stichprobenartig die CE ...
als Importeur bist du dafür verantwortlich das es eine hat...
siehe Eintrag von Lutz.
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  #84  
Alt 07.12.2022, 07:25
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Damit wären wir wieder bei der Beantwortung der Frage des TO... Das Boot das er sich anschaut ist BJ.2002 und somit braucht er weder eine Bescheinigung (Zettel) noch muss er diese irgendwo vorweisen...

vorausgesetzt die Plakette ist im Boot...
Und auch der Händler/ Importeur muss die CE-Erklärung (Zettel) nicht mehr vorhalten

Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar, es geht ja um die Produktsicherheit.

Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass wenn an einem Produkt 10 Jahre keine herstellerbedingten Sicherheitsmängel aufgetreten sind, das Produkt auch sicher ist.

Gruß Lutz
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  #85  
Alt 07.12.2022, 07:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast das Teil sicher bei der ersten Inverkehrbringung ordentlich verzollt...
der zoll kontrolliert dort Stichprobenartig die CE ...
als Importeur bist du dafür verantwortlich das es eine hat...
siehe Eintrag von Lutz.
Nein, habe ich nicht verzollt.

Unionsware ist Unionsware.



Grüße

Totti
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  #86  
Alt 07.12.2022, 07:37
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Es gibt keine "Lizenzierung", keine Homologation oder was auch immer (Autos mal ausgenommen).

Der Hersteller bestätigt (sich selber quasi) das lediglich.

Wie tief der in die Materie eingestiegen ist bleibt ihm selber überlassen.

Wenn was passiert, was nicht hätte passieren können wenn die "Regeln" eingehalten worden wären, muss halt der der verantwortlich unterschrieben hat vor Gericht antreten.
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Geändert von Fraenkie (07.12.2022 um 07:44 Uhr)
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  #87  
Alt 07.12.2022, 08:57
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Die Plakette ( bei nachträglich zertifizierten Booten ist es meist ein Aufkleber im Boot und eine Plakette am Heck mit der Zertifizierungsumner). Diese Plakette/Aufkleber ist ohne den "Zettel" wie ihr es nennt, also das Zertifikat NICHTS wert. Im Zertifikat ist alles aufgeführt auch die Rumpfnummer des Bootes. Sonst könntest du dir ja irgendeine Plakette des gleichen Herstellers, nehmen und sagen, dein Boot hat CE......
Wenn ein amerikanisches Boot z.B. direkt für den Gebrauch im europäischen Raum gefertigt und ausgeliefert wurde, hat es die gültige CE und es ist dementsprechend z.B. schon 230 V Netz vorhanden etc.
Ein gebrauchtes importiertes Boot aus Amerika muss nachzertifiziert werden weil dementsprechende Umbauten erfolgen müssen um die hier geltenden Vorschriften zu erfüllen.

Ich finde es erschreckend mit wie viel Überzeugung ihr irgendwelchen Blödsinn schreibt ohne überhaupt einen Plan davon zu haben. Deshalb bin ich jetzt hier raus.
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  #88  
Alt 07.12.2022, 09:01
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und das muss der Inverkehrbringer machen und nachweisen und diesen Nachweis 10 Jahre aufbewahren... der eventuelle Käufer bzw. Verkäufer (so lange dieser nicht der Inverkehrbringer ist) des Bootes hat da keine Pflichten...
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  #89  
Alt 07.12.2022, 09:24
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Das ist alles theoretisch geregelt.

Und wer kontrolliert es jetzt? Wie setzt die EU / die Bundesrepublik das durch?
Wer kontrolliert die Qualität der "Konformitätserklärung"?

Der einsame Zöllner, wenn was im Zoll hängt?

Das war´s dann aber auch.

Oder?

Das kommt mir vor wie bei meinem Kaminofen. 30 Jahre alt. Nach allen Regeln die ich kenne müßte der verboten sein.
Der Kaminfeger kehrt und schreibt Rechnung.
Im Gespräch:
"Keiner hat mir die Pflicht oder das Recht gegeben diesbezüglich zu kontrollieren und ggf. still zu legen. Ich wüßte nichtmal wo ich dich anzeigen könnte......das Ding ist sicher und jetzt sauber. Mein Job ist getan."
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