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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Was hast du denn für ein Problem?
Ansonsten gilt besonders für dich meine Signatur Meine Meinung: Das Ding ist ne Anordnung, und damit genau so gültig wie ein mündlich erteilter Platzverweis. Und den kann jeder Polizist erteilen. Begründung steht auf dem Zettel. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#27
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Ich hoffe der nette Charterer landet auf der schwarzen Liste wegen dieser Aktion!
Wenn man ein Problem sieht, meldet man es dem Stuetzpunktleiter! Ich habe schon Gasanlagen gesehen, da rollt es Dir die Fussnaegel ein bei der Optik, technisch ist dagegen alles 100%. Aber auch umgekehrt!
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#28
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Zitat:
Aber was soll man von jemanden halten, der sich selbst als Provinzidiot bezeichnet? Aber Schluss jetzt, wir haben uns ja ausgetauscht |
#29
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Hallo,
Zitat:
Bis dann Dominic |
#30
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Nur mal so auf die Schnelle:
Ungeachtet der Rechtmäßigkeit ist der Adressat zunächst an die Anordnung gebunden. Mit der Einlegung von Rechtsmitteln kann er die Anordnung jedoch anfechten und eine rechtliche Überprüfung erreichen. Von da kopiert: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anordnung_(Recht) Und an die, die meinen das Ding zu ignorieren oder gar zu verbrennen: Kommt ihr mit euren Vermögen für eventuelle Strafzahlungen auf? Immer dran denken, die Geschichte ist gewerblich. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#31
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Die Seite existiert nicht schon mal ganz cool.
abgesehen von allem, wer den ersten Beitrag gelesen hat, derjenige ist klar im Vorteil, da geht es nämlich um eine voll abgenommene Gasanlage in 2016/2017....... merkst was? Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#32
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Dann klick halt auf den ersten Link...Warum der kopierte Link nicht funzt, keine Ahnung.
Ansonsten macht was ihr wollt, ich bin raus. Ich lass mich hier nicht anmotzen. Frank, es ging hier von meiner Seite nie darum dich klein oder anzumachen, im Gegenteil, ich bewundere deine Arbeit. Ich wollte nur was zum nachdenken beisteuern. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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#33
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Es geht nicht um anmotzen, das liegt mir völlig fern, aber es geht um eine Anlage, welche erst vor Kurzem abgenommen wurde, da kann doch kein normaler Mensch anfangen, und einen Fehler finden.
Das ist doch genau so wie aktuell bei unseren Dieselfahrzeugen, da fängt einer an irgend etwas kleines zu suchen, und auf einmal ist es ein riesen Skandal, laut Medien, obwohl es gar kein Skandal ist..... es sind und bleiben Dieselfahrzeuge.....und die laufen Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#34
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Hallo,
oh, einen Absatz aus Wikipedia aus dem Zusammenhang gerissen und nach dem "Pipi-Langstrumpf-Prinzip (Ich mach mir die Welt, w w wie...)" kopiert. Dann vergesse ich mal ganz schnell meine Ausbildung und mein Wissen im Schifffahrtspolizei- und Verwaltungsrecht und gebe Dir vollumfängich recht. Ich schreibe demnächst auch nur noch Verfügungen auf Bierdeckel, kontrolliere Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr und schreibe die Mängel, wie fehlendes Warndreieck oder Verbandkasten in den Vordruck für Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen. Soweit dazu; alternativ zum Verbrennen könnte der Betroffenen auch einfach mal bei der PI Brandenburg nachfragen, was ihm dieser "Zettel" genau sagen soll, oder ob da vielleicht jmd. evtl. illegaler Weise deren Vordrucke missbraucht. Bis dann Dominic |
#35
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Da sit die abschließende Klammer von der Forumssoftware "ausgeklammert" worden.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anordnung_%28Recht%29 https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anordnung_(Recht)
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Liebe Grüße Mattze
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#36
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Ich finde ja, angesichts der heutzutage allgegenwärtigen und umfassenden Kompetenzen, die man im Zweifelsfall auch überall rund-um-die-Uhr mit Wikipedia auffrischen kann, sollte langsam jeder Bürger das Recht haben, auch bei noch so unbegründeten Verdachtsfällen ein formloses Organmandat oder zumindest eine Weisung zur amtlichen Vorführung ausstellen zu dürfen
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Cheers, Ingo |
#37
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Aber nur, wenn die Anordnung auch zur Vorführung des Fahrzeuges auf den örtlich zuständigen Amtsveterinär verweist.
Ersatzweise kann auch der letzte Steuerbescheid als abzuänderndes Formular verwendet werden. Manchmal bin ich ja dafür, dass vor politischen Wahlen ein kurzer Test zur Wahlfähigkeit abgehalten wird, mit möglicher Nachschulung in einfachem Staatsrecht. Bis dann Dominic |
#38
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Wenn die WSP keine Zeit hat dann hilft die Landpolizei aus ( Amtshilfe) Wenn der Polizist kein Formular hat was für die Wasserfahrzeuge gedacht ist, dann nimmt er halt das für die KFZ. Was man dem Polizisten vorwerfen kann ist er hat sehr undeutlich geschrieben. Ob ein Kühlschrank mit Gasanlage auf einem Charterboot betrieben werden darf ist mir niicht bekannt, soll aber angeblich nicht erlaubt sein.
Gruß Bernd |
#39
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Zitat:
sonst führten infantile Verhaltensweisen bestimmt auch zur Entzug derselben, gelle... Zitat:
nach einer mängelfreien HU wegen erheblichen Sicherheitsmängeln dauerhaft stillgelegt worden sind... Warum auch nicht. Jeder Prüfer kann auch mal einen Mangel übersehen, der dann von einem anderen Fachkundigen entdeckt wird. Was sollte an einem solchen Vorkommnis per se denn so abwegig sein? Aber es ist wie in jeder Diskussion hier, jeder weiß es am "bestesten" und ist hier die einzig wahre Instanz für ein abschließendes Urteil. Schwank aus meiner Jugend gefällig? Im Jahre 1993 fand ich in meinem Briefkasten, auf einem abgerissen Stück Papier von einer Ankündigung für eine Altkleidersammlung, die handschriftliche Aufforderung, mich am Folgetag zur Zeugenvernehmung auf dem Kriminal- kommissariat in Andernach um 08:30 Uhr einzufinden... Witzig. Ja, kann man mit Humor nehmen, aber das Eigeninteresse gebietet es eigentlich, solche Vorgänge umgehend aufzuklären. Ein Ignorieren kann heutzutage immer mit blindem Aktionismus des "Übergangenen" enden. Oft genug ist dies dann weit ärgerlicher, zeitaufwändiger und teurer, selbst wenn es völlig unbegründet ist/war. Und ich glaube im gilt: Jeder darf seine Meinung haben und sie auch vertreten. Dumme Anmache zeugt nicht von Souveränität oder gar Fachkompetenz. Da sind mir Oberlehrer und Klugscheisser , die ihre Aussagen mit Gesetzeszitaten nebst Urteilen mit AZ zur gängigen Praxis belegen, weitaus lieber. Da kann man dann wenigstens etwas von lernen... Also äußert eure Meinung, aber lasst bitte meinen lieben snackmann in Ruhe!
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gregor Geändert von Dicke Lippe (17.08.2017 um 19:03 Uhr) |
#40
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Zitat:
Gruß |
#41
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@Gregor, das mit den KFZ ist nachvollziehbar, sicher jedoch wenn die recht alt sind, ein Neuwagen wird sicher nicht nach zwei Jahren wegen erheblicher Mängel stillgelegt. So meinte ich das auch mit der Gasanlage, die ist ja nicht nur vor Kurzem abgenommen worden, sondern auch erst zu dem Zeitpunkt neu installiert worden. Da meine ich, dass es da noch keine gravierenden Mängel geben sollte....
Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#42
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Zitat:
Nur auszuschließen ist das nicht. Es gibt sogar Rückrufaktionen, weil das sogar in der Großserie vorkommen kann.... Fehlerhafte Bremsassistenten, Airbagfehler, etc. . Bei einer HU alles Punkte, die zur Nichterteilung der Plakette führen würde. Hier ist es ein handwerklicher Einbau, wieso sollte man das also von vorneherein kategorisch ohne weitere Prüfung ausschließen.
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gregor |
#43
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Hallo,
das spielt aber letztendlich keine Rolle. Das eine Gasanlage auch kurz nach der Prüfung fehlerhaft sein kann wird ja nicht pauschal in Frage gestellt. Allerdings ist das Ausstellen einer Mängelkarte durch die Landespolizei in der Form rechtlich einfach nicht möglich. Grundlage für die Mängelkarte im Straßenverkehr ist §17 (1) der StVZO. Hier übernimmt die Polizei des jeweiligen Bundeslandes übertragene Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde als Verwaltungsbehörde und gibt dem Halter/Eigentümer die Möglichkeit einen Mangel in angemessener Frist abzustellen und das Fahrzeug nach Mängelbeseitigung vorzuführen. Sie kann also anstelle der kompletten Fahrzeugstillegung die Weiterfahrt unter Auflagen erlauben. Das auf dem Wasser die StVZO wohl keine Anwendung findet, sollte unstrittig sein. In diesem Fall gilt die BinSch-SportbootVermV, da es sich um ein vermietetes Sportboot handelt. Dieses benötigt für die Zulassung zum Verkehr eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit i.d.R. ein Bootszeugnis, welche über den Nachweis einer technische Abnahme beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erlangt wird. Bestandteil dieser Abnahme wäre auch die ordnungsgemäße Gasanlage, wenn vorhanden. Jetzt stellt die Landespolizei (egal ob WSP oder Schutzpolizei) bei einer Kontrolle fest, dass die Gasanlage nicht mehr dem ordnungsgemäßen Zustand wie zum o.g. Zeitpunkt der Abnahme entspricht. Die Landespolizei hat jetzt aber nicht die Möglichkeit eine Mängelkarte, wie im Straßenverkehr auszustellen, da die Rechtsgrundlage dafür in der BinSch-SportbootVermV nicht vorhanden ist. Auf dem Wasser sind keine Aufgaben als Verwaltungsbehörde (GDWS/WSV) zur Durchführung der BinSch-SportbootVermV an die Landespolizei übertragen, somit kann diese auch nicht die Weiterfahrt unter Auflagen gestatten. Damit bleibt der Landespolizei nur die Möglichkeit die Weiterfahrt im Rahmen der Gefahrenabwehr zu untersagen und das zuständige WSA zu verständigen. Dieses könnte dann im Rahmen einer schifffahrtspolizeilichen Genehmigung die Weiterfahrt z.B. unter der Auflage der Stilllegung der Gasanlage erlauben. Ein andere Möglichkeit geben die Rechtsgrundlagen einfach nicht her. Jeder staatliche Eingriff gegenüber dem Bürger muss durch Gesetze und nachgeordnete Rechtsverordnungen normiert sein. Eine Behörde, wozu die Landespolzei ja auch zählt, kann und darf nur innerhalb des ihr gegeben Rechtsrahmen agieren. Fehlt der Behörde also die Ermächtigung im einem Bereich, wären von ihr ausgesprochene Verwaltungsakte in diesem Bereich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz grundsätzlich nichtig. Auf den Bundeswasserstraßen beschränkt sich der Handlungsspielraum der Landespolizei "nur" auf die Strafverfolgung (da Landeshoheit) und den schifffahrtspolizeilichen Vollzug (Kontrolle, Ermittlung, Sofortmassnahmen der Gefahrenabwehr) im Auftrag der GDWS/WSV (nach Grundgesetz alleine zuständig). Diese Vollzugshilfe des Landes gegenüber dem Bund ist durch ein Abkommen mit dem jeweiligen Bundesland (außer in Thüringen) vereinbart. Bis dann Dominic
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#44
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Muss mich dann doch nochmal abschließend hier melden.
Da mir dies keine Ruhe gelassen hat hab ich mal bei der Entenpolizei angerufen, den Sachverhalt geschildert und zur Antwort bekommen das diese Anordnung erst mal zu befolgen ist. Es können danach rechtliche Schritte eingeleitet werden, doch das steht auf einen anderen Blatt. Und vom Prinzip her kann JEDER Polizist eine Anordnung aussprechen. Auf die Form kommt es gar nicht an. Auch ein "Straßenpolizist" auf dem Wasser (zumal in diesen Fall sogar ein Gutachter dabei gewesen war). So, habe fertig. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#45
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bin mal gespannt, wann Frank schreibt wie es ausgegangen ist, im Prinzip braucht er doch nur eine neue Gasprüfung bei seinem eigenen Fachmann machen zulassen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#46
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Moin,
unabhängig von den formalen Dingen, muss/sollte Frank mit diesem speziellen Kunden besonnen umgehen. Sie neigen zu Hasskommentaren im Internet. Die gilt es zu vermeiden. Aus meiner Praxis als Vermieter von Ferienwohnungen weiß man um diese Klientel. Ich gehe mal davon aus, dass die Anlage techn. OK ist. dazu mein Vorschlag: Es dürfte bekannt sein, wann das Floß wieder am Stützpunkt ankommt. Zu diesem Zeitpunkt ist Frank nebst seinem Gasanlagen-Abnahme-Spezialisten vor Ort. Man fragt nach dem Problem und lässt den Kunden erst einmal erzählen, wie es sich aus seiner Sicht dargestellt hat. Dann geht der Fachmann gemeinsam mit dem Kunden die noralgischen Anlage Punkt für Punkt durch. ... und dabei immer ruhig, freundlich und besonnen bleiben. Wenn sich wider Erwarten ein von dir (Frank) zu vertretender Fehler zeigen sollte, dann solltest Du diesen eingestehhen und dem Kunden gegenüber kulant sein. Es gibt auch "spezielle Kunden", die z.B. die Ferienwohnung vollmüllen und dann wegen der verdreckten Wohnung den vollen Mietpreis wieder zurück haben wollen. Oder Dinge werden kaputt gemacht. oder oder oder Allen Fällen gemeinsam sind... - Vorfall für Vermieter nicht anders als o.g. erklärbar - überzogene Rückforderungen, die zudem hartnäckig durchgesetzt werden - fehlende Kompromissbereitschaft seitens des Kunden In solchen Fällen habe ich den Kunden direkt ins Gesicht gesagt, dass es immer wieder mal Kunden gibt, die man nicht zufrieden stellen kann, weil sie es einfach nicht möchten oder ihr Anspruchsdenken nicht zur gebuchten Dienstleistung passt. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
#47
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Zitat:
Ach, und der Dorfpolizist ist ein "Fachkundiger"??? Klar. Fassen wir zusammen... Im zuge der "Amtshilfe" kontrolliert der Streifenpolizist ein Boot (wovon er grundsätzlich mal keine bis wenig Ahnung hat, aufgrund fehlender Ausbildung auf diesem Gebiet), und stellt einen erheblichen Mangel an der Gasanlage fest (wovon er, mangels Ausbildung, noch weniger Ahnung hat), den der Abnehmende Ingenieur (der genau dafür Ausgebildet ist, und die entsprechenden Vorschriften und Prüfverfahren kennt) übersehen hat.
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#48
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Zitat:
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#49
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Zitat:
Fassen wir zusammen: Du hast von einem ganz anderen Fall gelesen.... Zitat:
Und Herr Augennadel ist zumindest für Zitat:
vor Ort hinzugezogen.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (20.08.2017 um 07:59 Uhr) |
#50
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dann ist doch alles gut,
für Prüfungen an Booten braucht der Gutachter aber eine andere Sachkunde Prüfung
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