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  #26  
Alt 27.08.2024, 16:59
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...
Fährt man ausschließlich auf See braucht man nur Schiffsname und Heimathafen anzubringen.
...
Kann und sollte man anbringen, muss man aber nicht - von Ausnahmen abgesehen.
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  #27  
Alt 27.08.2024, 20:12
Lohmi Lohmi ist offline
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Moin!

Ja, ich habe ein Flaggenzertifikat, da ich in 2022 von Deutschland über Binnenwasserstraßen durch Frankreich bis zum Mittelmeer mit einer Bayliner 2858 gefahren bin und 2023 wieder zurück. Die Franzosen haben irgendwo in ihren Vorschriften stehen, dass Sportboote, die den Adenauer am Heck führen, diese Berechtigung durch ein Flaggenzertifikat nachweisen müssen. Hat in Frankreich keiner kontrolliert.
Beim Antrag musste ich den Bootsnamen angeben und die Registrierung mit Bootskennzeichen, bei mir der IBS vom ADAC. Weiterhin Fotos von beiden Seiten des Bootes mit Bootsname darauf und Nachweis der geschlossenen Kajüte, sowie ein Foto vom Heck mit Kennzeichen und Heimathafen.

Gruß, Lohmi
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  #28  
Alt 27.08.2024, 21:18
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Kann und sollte man anbringen, muss man aber nicht - von Ausnahmen abgesehen.
nicht, wenn ein Flaggenzertifikat ausgestellt worden ist, siehe §9 Abs 2 FlaggRG oder wenn das Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist - in beiden Fällen MUSS Schiffsname, Heimat- bzw Registerhafen und im Falle der Registereintragung auch noch die IMO-Nummer geführt werden.

lg, justme
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  #29  
Alt 27.08.2024, 21:25
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
er hat ganz klar geschrieben das er eine Bavaria 38 in Kroatien fahren will...

selbst wenn es dann westlicher geht würde ich den IBS eher vorziehen...

dann ist aber auch die FRage .. braucht es dort überhaupt eines wird eines annerkannt ???
ist das wirklich so schwer zu verstehen? Der OP hat gefragt, OB und wenn ja WO er bei vorhandenem Flaggenzertifikat die Nummer dessen an seinem Boot anbringen muss - nicht ob es sinnvoll ist, ein Flaggenzertifikat zu besitzen, ob es evtl. Alternativen dazu gibt oder sonstiges. Und die Antwort darauf lautet nunmal 'in Deutschland nur binnen, ansonsten sind wie üblich die Vorschriften des entsprechenden Staates zu Rate zu ziehen'.
Im Übrigen ist das Flaggenzertifikat als amtliche Bestätigung so ziemlich das einzige Dokument abseits einer Schiffsregistereintragung, was ziemlich sicher überall auf der Welt anerkannt wird (im Gegensatz zu einem Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen, der eben gerade nicht aussagt daß es sich dabei auch um ein deutsches Schiff handelt, weil auch ausländische Fahrzeuge ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen führen müssen wenn sie sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden).

lg, justme
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  #30  
Alt 28.08.2024, 05:42
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ist das wirklich so schwer zu verstehen? Der OP hat gefragt, OB und wenn ja WO er bei vorhandenem Flaggenzertifikat die Nummer dessen an seinem Boot anbringen muss - nicht ob es sinnvoll ist, ein Flaggenzertifikat zu besitzen, ob es evtl. Alternativen dazu gibt oder sonstiges. Und die Antwort darauf lautet nunmal 'in Deutschland nur binnen, ansonsten sind wie üblich die Vorschriften des entsprechenden Staates zu Rate zu ziehen'.
Im Übrigen ist das Flaggenzertifikat als amtliche Bestätigung so ziemlich das einzige Dokument abseits einer Schiffsregistereintragung, was ziemlich sicher überall auf der Welt anerkannt wird (im Gegensatz zu einem Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen, der eben gerade nicht aussagt daß es sich dabei auch um ein deutsches Schiff handelt, weil auch ausländische Fahrzeuge ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen führen müssen wenn sie sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden).

lg, justme
und die Frage habe ich bereits in #2 Ausführlich beantwortet... und er fragt nochmal nach... dann habe ich dies nochmal beantwortet...#25

beidseitig Bug
Beidseitig Heck
oder am Spiegel

genau wie man es im Führerschein lernt....

hier nochmal ein Bild...
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Geändert von billi (28.08.2024 um 05:55 Uhr)
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  #31  
Alt 28.08.2024, 05:50
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Zitat:
Zitat von Lohmi Beitrag anzeigen
Moin!

Ja, ich habe ein Flaggenzertifikat, da ich in 2022 von Deutschland über Binnenwasserstraßen durch Frankreich bis zum Mittelmeer mit einer Bayliner 2858 gefahren bin und 2023 wieder zurück. Die Franzosen haben irgendwo in ihren Vorschriften stehen, dass Sportboote, die den Adenauer am Heck führen, diese Berechtigung durch ein Flaggenzertifikat nachweisen müssen. Hat in Frankreich keiner kontrolliert.
Beim Antrag musste ich den Bootsnamen angeben und die Registrierung mit Bootskennzeichen, bei mir der IBS vom ADAC. Weiterhin Fotos von beiden Seiten des Bootes mit Bootsname darauf und Nachweis der geschlossenen Kajüte, sowie ein Foto vom Heck mit Kennzeichen und Heimathafen.

Gruß, Lohmi
genau das war früher der Fall... daher bekam mein altes Boot 2003 auch noch ein Flaggenzertifikat...(wäre damals auch nicht mehr nötig gewesen)

aber das hat sich geändert mit der degenseitigen Anerkennung der Amtlichen Kennzeichen innerhalb der EU.. damals hat sich die EU darauf verständigt das amtliche Kennzeichen gegenseitig anerkannt werden... hier wurde beim KFZ auf neue Einheitliche Nummernschilder eingeführt (mit dem Blauen Länderkennzeichen) und dies hatte auch Auswirkungen auf die Sportboote... und weitere Bereiche...

kein Flaggenzertifikat mehr in Frankreich, keine Schnellfahrnummer mehr in den Niederlanden (die brauchten deutsche Boote bis zu dem Zeitpunkt ja auch)...

In vielen Ländern steht noch etwas dazu im Gesetz aber übergeordnetes EU-Recht ist hier maßgebend...

ist wie in Hessen wo bis vor wenigen Jahren noch als Höchststrafe die Todesstrafe im Gesetz stand... obwohl dies durch Bundesrecht verboten ist...
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  #32  
Alt 28.08.2024, 07:42
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Zitat:
Zitat von ChrisCrazy Beitrag anzeigen
....und ich hab 8 Jahre Ruhe
Zitat:
Zitat von ChrisCrazy Beitrag anzeigen
Aber das IBS läuft bestimmt genau dann ab wenn man es am wenigsten brauchen kann.
Offensichtlich ist dir das Ablaufdatum wichtig.
Die WSA-Zulassung läuft nie ab (soweit ich weiß).
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #33  
Alt 28.08.2024, 07:46
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Offensichtlich ist dir das Ablaufdatum wichtig.
Die WSA-Zulassung läuft nie ab (soweit ich weiß).
Richtig... Und ich würde mich nicht wundern wenn es auch in anderen Teilen der Welt Anerkennung finden würde
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Alt 28.08.2024, 08:49
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Offensichtlich ist dir das Ablaufdatum wichtig.
Die WSA-Zulassung läuft nie ab (soweit ich weiß).
Hingegen der IBS international nach 2 Jahren, national nie.

Gruß

Totti
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  #35  
Alt 28.08.2024, 08:58
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Hingegen der IBS international nach 2 Jahren, national nie.

Gruß

Totti
beim IBS kann man aber die automatische Verlängerung einstellen... das wird dann regelmässig abgebucht und die Unterlagen zugeschickt...

beim FLaggenzertifikat ist es auch nur im Ausland ungültig.. mann muss aber selbst daran denken es zu verlängern...

beim WSA kennzeichen gibt es kein Ablaufdatum ...

die Frage ist ob man es anerkannt bekommt außerhalb der EU...

in manchen Ländern wird weder das IBS noch das Flaggenzertifikat akzeptiert...
in anderen Ländern braucht man davon gar nichts....

das müsste man je nach Land klären...
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