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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.07.2004, 18:23
nordy nordy ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 08.07.2003
Beiträge: 20
1 Danke in 1 Beitrag
Standard Flaggenzertifikat für Sportboot (Länge < 15m)

Hallo,

mich interessiert mal eure Meinung zu Folgendem:

Ist auf den Seeschifffahrtsstrassen für die obige Bootsgattung ein Kennzeichen nach der BSchStrO oder ein Flaggenzertifikat vorgeschrieben ?

Darf ich also z. B. mit einem Schlauchboot ohne dies alles auf der Ostsee rumschippern ?

Gruss Nordy
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  #2  
Alt 22.07.2004, 18:42
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.968 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Hallo Nordy,
eine interessante Diskussion wurde mal hier geführt

http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...ifikat&start=0
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #3  
Alt 22.07.2004, 18:57
Benutzerbild von Andrée
Andrée Andrée ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.02.2002
Ort: Kiel / Alcudia
Beiträge: 1.770
Boot: Fairline Targa 28
740 Danke in 363 Beiträgen
Standard

Auf der Ostsee ist lediglich Bootsnamen und Heimathafen vorgeschrieben. ine Registrierung ist nicht er4forderlich. Ich glaube Größe und wo das angebracht werden muss ist auch vorgechrieben. Vielleicht findeste Du bei www.elwis.de was.
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BOAT=Blow out another thousand
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  #4  
Alt 22.07.2004, 21:08
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
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110 Danke in 63 Beiträgen
Standard Re: Flaggenzertifikat für Sportboot (Länge < 15m)

Zitat:
Zitat von nordy
Hallo,
Ist auf den Seeschifffahrtsstrassen für die obige Bootsgattung ein Kennzeichen nach der BSchStrO oder ein Flaggenzertifikat vorgeschrieben ?
Vorgeschrieben ist das Flaggenzertifikat so richtig nicht. Es ist eine der mög-
lichen Formen des Eigentumsnachweises an Deinem Schiff, neben dem
Registerauszug (Seeschiffsregister der Amtsgerichte) und dem Internatio-
nalen Bootsschein (IBS), der von DSV, DMYV und ADAC ausgestellt wird.

Unabhängig davon sind die Kennzeichnungspflichten. Beim Flaggenzertifikat
musst Du z.B. schon bei der Antragsstellung ein Foto vorlegen als Beleg,
dass "Schiffsname und Name des Heimathafens gut sichtbar und fest am
Schiff angebracht sind." Wenn Du das Flaggenzertifikat dann einmal hast,
kannst Du dessen Nummer mit dem Anhang "-F" als amtliches Kennzeichen
nehmen.

Nach meinem Kenntnisstand brauchst Du in Europa das Flaggenzertifikat
nur in französischen Seegewässern. Dort wird der IBS nicht anerkannt.

Mit Schlauchbootfragen fühle ich mich allerdings etwas überfordert

Belem
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