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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Ich werde den KV abwarten und dann zum Anwalt gehen. Habe Autos und RSV bei der selben Gesellschaft.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#27
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....12 Jahre zurückgestuft....?!
Ich kann pro Jahr 1x bumsen....zahl ich mehr-mehrmals...ohne Erhöhung... Das wird doch sicher auch in NRW-dem Sündenpfuhl- gehen... Glück Auf ! Gunar |
#28
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Lasse der Versicherung diesen Fall klären, du wirst so oder so dagegen und auch nichts dafür machen können, solch eine blöde Sache habe auch ich schon erlebt, wie auch manch anderer hier im Forum Wahrscheinlich. Es gibt immer Leute die aus irgend etwas Profit schlagen wollen werden usw... Vergiss die Sache einfach und ärgere dich nicht darüber! Irgendwann im Leben kommt alles zurück!
Grüße Christoph
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph-----
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#29
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Zitat:
Du kannst jedes Jahr einen Verkehrsunfall schuldhaft verursachen und bleibst in der gleichen SF-Klasse ?
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#30
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Interessant wie der gleiche Sachverhalt in einem anderen Forum aussehen könnte: Da fährt mir ein **** gegen das Auto, beschädigt das Kennzeichen und verkratzt die Stoßstange und zeigt mich auch noch wegen Versicherungsbetrug an um sich vor dem Schadenersatz zu drücken. Dass die Leute nicht einfach wenn sie einen Unfall bauen den Schaden begleichen und immer alles versuchen sich darum zu drücken.
Gerade auf nassem silber sind Kratzer auf den ersten Blick oft kaum zu sehen. Einer der Gründe warum silber gerade bei Firmenwagen gerne genommen wird. |
#31
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Und das geht manchmal schneller als man denkt.
Ein Bekannter von mir wurde beschuldigt, beim ausparken den Wagen dahinter beschädigt und sich dann entfernt zu haben (Unfallflucht). Er beteuerte seine Unschuld, an seinem Fahrzeug war nichts. Der Sachverständige stellte die beiden Fahrzeuge gegenüber - der Schaden am anderen Fahrzeug konnte so nicht passiert sein und war augenscheinlich älter. Aufgrund der Einlassungen der Fahrerin des anderen Wagen bekam diese dann eine Anzeige wegen Betrugsversuchs mit falscher Aussage sowie wegen wiederholten Fahrens mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug. Wurde recht teuer. Da folgte die Strafe stehenden Fußes
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Gruß Ewald |
#32
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Zitat:
Das nutze ich natürlich nicht aus....und war mir bis vor....auch nicht klar... Glück Auf ! Gunar
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#33
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Zitat:
Kostet aber extra.
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Grüße Richard
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#34
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Zitat:
B.) es gibt keine Beschädigung - schrieb ich auch schon. Wir haben den Stoßfänger mit nem Tempo trocken und sauber gemacht an der Stelle - nichts zu sehen C.). Ich habe SF 40 - sollte ich da was beschädigt haben, dann wäre mir das sowas von egal... D.) Hauptsache was schreiben, ohne vorher gelesen zu haben ist schon klasse E.) wenn ich hier ein Bild von dem Kennzeichen posten würde, wären solche schlauen Sprüche durch - geht natürlich nicht - schon klar oder? F.) Stress hin oder her, ich lasse solche Betrugsversuche nicht einfach im Raum stehen.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#35
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Zitat:
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#36
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Klaus, bin ja schon da...
Ich versuche mich kurz zu fassen. Der Unfall: Unstreitig ist, dass du ihr rein gefahren bist. Du wurdest mündlich verwarnt. Der gegnerische Halter hat eine Zeugin. Du bist keiner, wenn dein Kfz auf dich zugelassen ist. Steht 1:0 für die Gegenseite. Die Streife hat einen Eintrag ins Tagebuch gefertigt. Mehr nicht. Der Umfang des Schadens: Nach unserem Recht steht dem Geschädigten der Ausgleich des entstanden Schadens zu. Es gibt ein Bereicherungsverbot des Geschädigten und eine Schadenminderungspflicht. Der angereichtete Schaden muss jedoch immer zu 100% kompensiert werden. Vermutlich umfasst der KV den Austausch der Schürze und die Lackierung zu. 1.600 ist da aus meiner Sicht ein normaler Preis. Reparatur in einer Fachwerkstatt zu marktüblichen Konditionenn. In diesem Falle stünde meiner Meinung nach nicht die Lackierung zu. Die war ja schon vorher beschädigt. Vorschäden muss sich der Geschädigte anrechnen lassen. Wie oben schon beschrieben, kann es sein, dass bei einem Minibums ein großer Schaden enststehen kann. Das hat der Gesamtverband der deutschen Schadenversicherer testen lassen. Polizisten sind keine Kfz-Gutachter. Die braucht man auch nicht weiter bemühen. Ich habe schon Gutachten über zig Tausend EUR gesehen, wo auf den Lichtbildern keine Schäden zu sehen waren. Speziell bei Heckschäden. Die Stoßstange sieht nur ein wenig usselig aus, weil sie wieder in die Ausgangsform zurück springt, aber der Träger dahinter hat die gesamte Heckwange des KFZ zerknautscht. Also kann alles sein, muss aber nicht. Der Versicherunsgbetrug: Ein Versicherunsgbetrug liegt dann vor, wenn man die eigene Versicherung betrügt. Z.B. bei einer Diebstahlmeldung des eigenen Kfz, obwohl man es nach Polen verkauft hat. Dennoch kann eine betrügerische Handlung vorliegen, wenn der Geschädigte vorsätzlich einen überzogenen KV eingereicht hat. Zu deinem Nachteil. Das ist der "normale" Betrug zum Nachteil eines Dritten. Diese Absicht muss jedoch nachgewiesen werden. Der Halter fährt in die Werkstatt und sagt, man wäre ihm vorn reingefahren. Die Werkstatt fertigt ein KV über eine Reparatur der Stoßstange an. Folglich unmöglich eine betrügerische Absicht nachzuweisen. Aaaaaber, man kann durchaus einen Hinweis an die zuständige Staatsanwaltschaft geben (s.o.). Dabei sollte man schreiben was passiert ist. Nur den Hinweis geben, dass das alles sehr komsich ist. Also nicht "die haben meiner Versicherung einen fingierten KV eingereicht". Das könnte wiederum andere Ermittlungen gegen dich veranlassen. Die Versicherung: Du kannst, wie du es schon gemacht hast, ein Regulierungsverbot aussprechen. Dieses Recht hat der Versicherungsnehmer. Natürlich wird deine Versicherung den Vorgang genau prüfen. Z.B. durch Einschaltung eines eigenen SV. Das würde ich zunächst abwarten. Anzeige kann man immer noch erstatten. Dann hätte man auch mehr Indizien. Rabattschutz: Hast du einen, dann gilt dieser i.d.R. nur für deine Gesellschaft. Wenn du später mal die Versicherung wechseln solltest, kommt der Schaden wieder in die Berechnung. Sollte der Schaden durch deine Gesellschaft klein gehalten werden, würde ich über einen Rückkauf nachdenken. Kann sich lohnen. Vlt wird ja sogra ganz abgelehnt... Ich würde die weitere Vorgehensweise vom Ausgang der Schadenbearbeitung deiner Versicherung abhängig machen. Vlt hast du Glück und sie können den Anspruch erfolgreich abwehren. Letzteres ist eben auch eine Funktion deiner Kfz-Haftpflicht. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ich hoffe, ich konnte helfen. Esse jetzt meine Weihnachtskekse weiter...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#37
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So eine Situation ist natürlich sehr ärgerlich, aber:
Wenn ich bedenke wieviele Macken das Auto meiner Frau beim Parken auf Parkplätzen während des Einkaufens hat, bis hin zum abgerissenen Spiegel, der grösste Schaden waren mal eben 3500 Euros,und keiner hat sich gemeldet. Da ist doch klar: wenn ich mal jemand erwische der mein Fahrzeug berührt, der Zahlt, so viel wie ich nur kriegen kann. Da lege ich alle Skrupel ab. Ein KV von einer ordentlichen Werkstatt wird von keiner Versicherung angezweifelt da sie alle über ein entsprechendes Programm verfügen wonach der Reparaturaufwand nach Herstellerangaben automatisch erstellt wird. Da ist es nicht verwunderlich das sich der Laie manchmal am Kopf kratzt. So ist es leider, aber man muss ja nicht alles verstehen..... Gruß Dieter der DEKRA-Mann i.R.
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geht net gibbet net
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#38
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Zitat:
Würde mich schwarz ärgern, wenn das beglichen wird, so kein weiterer Schaden vorhanden ist, den man nicht sah. |
#39
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Ein ähnlich gearteten Fall hatte ich auch einmal.
Für mich nichts erkennbar, für den "Geschädigten" auch nicht, man trennte sich mit einem freundlichen Gruß und 4 Tage später kam über meine Versicherung der KV des Geschädigten in 4-stelliger Höhe. Meine Versicherung hat ohne Murren und ungeachtet meiner Einlassung gezahlt! Ich habe folgendes daraus gelernt: Aufregen lohnt sich nicht und scheinbar muss der Überschuss bei den KFZ-Versicherungen so immens hoch sein, dass die Versicherer es nicht nötig haben, "Bagatellfälle" zu hinterfragen. Merkwürdig ist nur, dass eben dann genau die Versicherer bei normalen Haftpflichtschäden, wie zum Beispiel Brandloch im Teppich oder sonstige Alltagsschäden, teilweise sehr genau den Anspruch des Geschädigten auf Rechtmäßigkeit prüfen.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." Geändert von hansenloewe (28.12.2020 um 06:12 Uhr)
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#40
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Zitat:
Bei der hohen Quote an vollkaskoversicherten Fahrzeugen ist es ohnehin nur eine Frage, aus welcher Kasse die Rechnung beglichen wird. Und da sind steigende Beiträge bei einer Pflichtversicherung besser, als bei einem optionalem Produkt. . Geändert von ferenc (28.12.2020 um 08:55 Uhr) |
#41
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Zitat:
Da die Versicherungen die Schäden untereinander ausgleichen und Deine Prämie steigt, brauchst Du von Deiner Versicherung keine Hilfe erwarten. Eine Anzeige bei der Pol. kostet nix (außer Zeit) passieren wird da aber kaum etwas. Wenn Du jetzt gegen den vermeintlichen Versicherungsbetrug (und den Dir dadurch entstandenen Schaden) vorgehen willst, musst Du erstmal selber Anwalt, Gutachter, Gerichtskosten. usw tragen. Ob sich dieser weite Weg dann noch auszahlt? Dauert ja auch ewig. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir aber auch sagen, wer rückwärts fährt hat Schuld...nur daß sich in meinem Fall der Unfallgegener noch für die Finanzierung seines Urlaubs bei mir bedankt hat. Aber bei ihm war auch der Kunststoffrahmen des Nummernschilds beschädigt.
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Gruß, Jörg!
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#42
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gerade Info von meiner Versicherung bekommen: haben sich bedankt für die Fotos und werden eigenen Gutachter schicken. Die haben also wahrscheinlich auch kein Interesse daran, einfach so zu zahlen.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#43
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Niemals klein beigeben auch wenn es nur um 10,- geht. Wer zu Gunsten seiner Bequemlichkeit darauf verzichtet Straftaten anzugehen der unterstützt die aktuelle Entwicklung der immer mehr Menschen zum Opfer fallen.
Draufhauen, ganz eindeutig!
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#44
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Um eine Strafanzeige zu stellen braucht man keinen Anwalt. Man sollte allerdings nicht erwarten, dass sich da die Staatsanwaltschaft ein Bein ausreißt für solch einen Fall.
Ansonsten ist das in der Tat so, dass Versicherungen ganz gerne mal vorschnell zahlen. Könnte was mit der Hochstufung zu tun haben. Rechtlich ist das ganze gar nicht so einfach. Der Geschädigte hat gegen die Versicherung einen eigenständigen Anspruch. Deshalb darf die Versicherung aus gegen den Willen des Versicherungsnehmers zahlen. Gruß Chris
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#45
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Ich bin immer wieder auf's Neue überrascht, wie viele Experten, vom Sachverständigen bis hin zum Richter, sich hier herumtümmeln.
Lediglich auf Grund der Schilderungen des TO gleich einmal vorweg einen Versicherungsbetrug zu unterstellen, ist schon ziemlich vermessen, zumal es ja bedeuten würde, dass sich der von der Gegnerin beauftragte Gutachter schnell einmal der Beihilfe schuldig macht, so er denn unangemessene Kosten ansetzt. Nun kann man zwar sicher nicht ausschließen, dass es auch in diesem Berufsstand schwarze Schafe gibt. Dennoch wäre ich mit solchen Aussagen sehr vorsichtig, ohne nicht den genauen Inhalt des Gutachtens zu kennen. Augenscheinliche (bzw. nicht vorhandene) und tatsächliche Schäden können in der Realität sehr sehr weit auseinander liegen. Ich habe mehr als zehn Jahre lang in solchen Fällen im Versicherungsauftrag ermittelt und dabei festgestellt, dass a) Schädiger stets denken, dass sie eigentlich viel zu langsam dran waren, um einen Schaden anzurichten b) Geschädigte stets denken, dass der Schaden bei der gefühlten Heftigkeit des Aufpralls unbestritten ist Das schöne ist, dass es heute sehr wohl forensische Mittel und Wege gibt, solche Kausalitätsfragen eindeutig zu klären und die Aussagen aller Beteiligten zu verifizieren. Riechen Versicherungen einen Betrug, so sind sie in der Regel ohnehin die ersten, die darauf anspringen. Bis dahin sollte man sich (vor allem als Dritter) erst einmal davor hüten, Straftatbestände zu unterstellen. Davon wird diese Welt auch nicht friedlicher.
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Cheers, Ingo |
#46
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Zitat:
...wie so häufig in vergleichbaren Threads: Die ersten Äußerungen sind möglicherweise nicht die längsten, liegen in der Sache meistens aber vollkommen richtig, wie hier auch.
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#47
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Zitat:
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#48
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Zitat:
Allein daraus ergibt sich also eine gewisse Verpflichtung, den unfallkausalen Schadenumfang soweit wie möglich einzugrenzen oder zumindest auf die Möglichkeit mehrerer kausaler Schadenereignisse hinzuweisen sowie offenkundige Altschäden abzugrenzen. Alles andere würde nach Gefälligkeitsgutachten aussehen und Du hast scheinbar keine Vorstellung davon, wie schnell in so einem Fall die Kripo vor der Tür stehen kann. Ich schreibe das nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil ich in solchen Verfahren oft genug zur Überprüfung von Fremdgutachten herangezogen wurde.
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Cheers, Ingo
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#49
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Ich kann Ingo mit den letzten beiden Beiträgen nur bestätigen
Die anderen "Hobbysachverständigen" sollten sich lieber etwas zurückhalten.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#50
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Jeder Sachverständige arbeitet für den der ihn bezahlt. Das ist ganz einfach so und wird sich auch nicht groß ändern.
Wenn es ungefähr so ist wie der TE geschrieben hat kann es durchaus sein das "nur" das Nummernschild verbogen war und es ist durchaus möglich das zu dem "Schaden" was zugeschrieben wurde. Wenn die Verkleidung der Stoßstange im groben Bereich des Nummerschildes keine Risse in der Lackierung aufweist dürfte dahinter auch keine Beschädigung sein. Klar das es da auch Ausnahmen gibt. Wenn es dann der Fall sein sollte das die Stoßstange beschädigt worden ist muß der Gutachter die Verkleidung abschrauben. Ob er das gemacht hat weiß ich nicht aber eins ist sicher. Die Hände machen sich die Sachverständige selten dreckig und Werkzeug haben die auch selten. Wie ich das aus Werkstätten so kenne schreibt der Sachverständige bei Schäden am Nummernschild immer gleich die gesamte Stoßstange auf. Da ist wohl eine Nachfrage mit dem Hinweis auf nicht korrekte Schadensbegutachtung nicht mehr wie Recht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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