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  #26  
Alt 10.01.2020, 08:04
Fozzi-Bear Fozzi-Bear ist offline
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Eigentlich, theoretisch, rechtmäßig.

Oder eben praktisch. Hirn an und einfach machen.

Hier bin ich raus. Schönes Wochenende.
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  #27  
Alt 10.01.2020, 08:14
Der_Stefan Der_Stefan ist offline
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Vor dem gleichen Problem stand ich auch mal. Den Trailer innerhalb der Niederlande bis zu Deutsch-Niederländischen Grenze zu bekommen, wäre kein Problem gewesen.
Ihn aber ab Grenze in Deutschland bewegen zu können, war nahezu unmöglich. (trotz mehrerer Polizeibeamte im Freundeskreis, die alle legalen Schlupflöcher gekannt hätten)

Zitat:
In dem Fall bis zur Grenze mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges und ab Grenze mit Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen gibt es - wie auch schon andere öfter hier geschrieben haben - nur mit Papieren und deutschem TÜV. Ist ein wenig wie beim Hauptmann von Köpenick. Ohne TÜV kein Kennzeichen - und ohne Kennzeichen kommt man nicht zum TÜV.

Wenn es wirklich ein Trailer ohne Boot ist - dann ist die brauchbarste Lösung schon genannt worden: in Deutschland einen Anhänger zur PKW-Beförderung mieten, in den Niederlanden den Trailer auf den anderen und ab nach Hause.

Bei mir war es ein Trailer mit Boot ... er Verkäufer hat mir das Boot am Ende ohne Trailer verkauft (den hat separat einzeln weiterverkauft), ich habe in Deutschland einen Trailer gekauft, zugelassen und bin damit in Holland das Boot abholen gefahren.

Geändert von Der_Stefan (10.01.2020 um 08:27 Uhr)
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  #28  
Alt 10.01.2020, 08:29
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
das würde ja bedeuten ich kann auch in D kein privat gekauftes Fahrzeug gekauftes Fahrzeug, das abgemeldet ist und keinen TÜV hat auf eigenen Achsen vorwärts bewegen?
Absolut korrekt. Wenn man keinen Händler oder Werkstatt im eigenen Dunstkreis mit roten Schildern hat, ist man echt aufgeschmissen.
Hatte ich auch, Opa's alten BMW 15 Jahre aufgehoben, den ich vor 2 Jahren wieder auf die Strasse bringen wollte.
Ging nur mit geliehenen roten Kennzeichen und direktem Verbringen in die Werkstatt, die haben dann da TÜV fertig gemacht und ich konnte anschliessend normal zulassen und dann im Nachgang noch H-Kennzeichen machen, dann erneut ummelden.

Grüße

Totti
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  #29  
Alt 10.01.2020, 08:39
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schwinge schwinge ist offline
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Wenn ich D Papiere habe und im gleichen Zulassungsbezirk bleibe gibbet ja noch "Vorab-Kennzeichen" - also das künftige Kennzeichen ohne Stempel.

greift hier ja aber alles nicht. Bei uns im Verein haben einige Jollen aus NL gekauft (mit Trailer). Da war das "über die Grenze bringen" das geringste Problem - irgendwie waren die Trailer plötzlich da. Die Probleme finden dann allerdings erst an, denn nicht alles was in NL als Trailer fahren darf, darf das hier auch so - sprich die Probleme entstanden bei der Zulassung in D.

Gruß, Rainer
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  #30  
Alt 10.01.2020, 08:43
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Wenn ich D Papiere habe und im gleichen Zulassungsbezirk bleibe gibbet ja noch "Vorab-Kennzeichen" - also das künftige Kennzeichen ohne Stempel.

greift hier ja aber alles nicht. Bei uns im Verein haben einige Jollen aus NL gekauft (mit Trailer). Da war das "über die Grenze bringen" das geringste Problem - irgendwie waren die Trailer plötzlich da. Die Probleme finden dann allerdings erst an, denn nicht alles was in NL als Trailer fahren darf, darf das hier auch so - sprich die Probleme entstanden bei der Zulassung in D.

Gruß, Rainer
Vorabkennzeichen gibt es nicht.

Es gibt aber Fahrten mit umgestempelten Kennzeichen, die sind legal. Dafür muss das Kennzeichen aber dem Fahrzeug bereits früher zugeteilt gewesen sein.
Das ist hier nicht der Fall. Ein Wunschkennzeichen ist kein zugeteiltes Kennzeichen!

Gruß

Totti
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  #31  
Alt 10.01.2020, 08:48
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das meine ich - und das hat wohl auch Fozzi-Bear gemeint.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-zulassung/

runterscrollen auf "Sonderfall - Fahrt zum TÜV"
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  #32  
Alt 10.01.2020, 08:52
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
das meine ich - und das hat wohl auch Fozzi-Bear gemeint.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-zulassung/

runterscrollen auf "Sonderfall - Fahrt zum TÜV"
Das nutzt dem TE aber nicht, er hat ja keine lokalen Kennzeichen, auf die der Anhänger registriert war. Der ist in Holland zugelassen.

Grüße

Totti
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  #33  
Alt 10.01.2020, 08:53
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
das würde ja bedeuten ich kann auch in D kein privat gekauftes Fahrzeug gekauftes Fahrzeug, das abgemeldet ist und keinen TÜV hat auf eigenen Achsen vorwärts bewegen?
exakt dieses zu verhindern war die Intention der entsprechenden Gesetzesänderung. Erlaubterweise geht sowas tatsächlich nur noch mittels PKW-Transporter oder -Transportanhänger.

lg, justme
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  #34  
Alt 10.01.2020, 08:54
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darum ja auch mein "greift hier aber nicht"
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  #35  
Alt 10.01.2020, 09:13
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Was ist das denn für ein Trailer, dass der in NL angemeldet war? Dachte bislang Trailer in NL sind nicht angemeldet und haben das Kennzeichen des Zugfahrzeugs.

In dem Fall bis zur Grenze mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges

Bis denne, Rainer
Das würde ich aber auch nur mit einem in NL zugelassenen Zugfahrzeug machen, oder zumindest vorab diese Vorgehensweise von der deutschen KFZ- Haftpflichtversicherung des deutschen Zugfahrzeuges bestätigen lassen.

Nimm doch einfach einen NL- Leihwagen, mach das Kennzeichen des NL- Leihwagens an den Trailer und fahr ihn damit zu Dir nach Hause oder zu einer deutschen Prüfstelle für die HU Prüfung.
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Jörg

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  #36  
Alt 10.01.2020, 09:15
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Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
Nimm doch einfach einen NL- Leihwagen, mach das Kennzeichen des NL- Leihwagens an den Trailer und fahr ihn damit zu Dir nach Hause oder zu einer deutschen Prüfstelle für die HU Prüfung.
Das ist natürlich nicht zulässig! Die Anhänger haben ein zusätzliches Kennzeichen.
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  #37  
Alt 10.01.2020, 09:47
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In NL? - das wäre mir neu......

Oder ist das ein Rießenteil?
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  #38  
Alt 10.01.2020, 10:27
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Akki Akki ist offline
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Ich nehm immer das Kennzeichen von meinem Pferdeanhänger für alles.
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  #39  
Alt 10.01.2020, 12:01
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
In NL? - das wäre mir neu......

Oder ist das ein Rießenteil?
Anhänger ab 751 kg zGM sind in NL zulassungspflichtig und benötigen das sogenannte W-Kennzeichen, bis 750 kg reicht ein Wiederholungskennzeichen aus.
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  #40  
Alt 10.01.2020, 12:06
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ok - aber dann müsste das doch mit einem Ausfuhrkennzeichen/NL klappen. Oder über einen netten NL'er nochmal zulassen und dann überführen... Oder lieg ich wieder falsch?
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  #41  
Alt 10.01.2020, 12:07
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Hallo Burnoutbrother (ohne Namen),

als ich mich vor 4 Jahren ein gebrauchtes Boot in den Niederlanden gekauft habe, hatte der Hänger auch kein Kennzeichen.

Ich bin dann zur niederländischen Zulassungsstelle und habe mit den Hängerpapieren eine Kurzzeitzulassung beantragt. Die Nummer bekommen, auf ein Stück Pappe geschrieben und an den Hänger montiert. Damit bin ich von den Niederlanden bis nach Südwestdeutschland gefahren.

Viele Grüße Jörg (mit Namen ist es etwas persönlicher und einfacher zu antworten)
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  #42  
Alt 10.01.2020, 12:29
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lebch lebch ist offline
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So habe ich meinen neuen Trailer in D abgeholt und in die Schweiz gebracht.



Die Trailer-Miete hat CHF 70.00 pauschal für den ganzen Tag gekostet.

Ein D Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) wäre mit allen Gebühren teurer gewesen, ist nicht gratis, kostet einiges.







.
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Richard

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  #43  
Alt 10.01.2020, 13:02
Pepone Pepone ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich nehm immer das Kennzeichen von meinem Pferdeanhänger für alles.
Ich gehe mal davon aus, Du hast die Smileys vergessen.

Ansonsten lies Dir mal § 22 StVG durch.


Die andere Variante wäre ja die Kennzeichen vom Auto des Nachbarn. (das ist natürlich ironisch gemeint)
__________________
Gruß

Dieter
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  #44  
Alt 10.01.2020, 13:10
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich nehm immer das Kennzeichen von meinem Pferdeanhänger für alles.
Rot und grün sind ja eh fast das Selbe
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  #45  
Alt 10.01.2020, 13:17
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Nicht mit Kurzzeitkennzeichen verwechseln. Ausfuhrkennzeichen sind nur für den Export vorgesehen und natürlich - anders als mit wenigen Ausnahmen Kurzzeitkennzeichen - im Ausland, also auch in D zulässig (genau dafür sind sie ja vorgesehen) und haben eine Mindestgültigkeit von 14 Tagen...

Ich habe die nicht mit Kurzzeitkennzeichen verwechselt. Sonst hätte ich ja Kurzzeitkennzeichen geschrieben und nicht Ausfuhrkennzeichen

Ich hatte nur nicht mehr die Dauer in Erinnerung, da es bei mir schon einige Jahre her ist und sich ja ab und an auch mal etwas ändert. Kann auch sein, dass es 14 Tage waren. Das wäre für den TE ja noch besser
Er wollte ja beim RDW anrufen, da werden sie ihm schon die richtige Dauer nennen.

Ich habe meine Ausfuhrkennzeichen aber nicht direkt beim RDW geholt, sondern bei einem Bank- mit/oder Tabakladen weiß ich auch nicht mehr so genau, da der Verkäufer das alles gemacht hat - ich habe nur dabei gestanden, einmal unterschrieben und meinen Ausweis vorgelegt)

In diesem Fall rate ich auch zum legalen Weg der Ausfuhrkennzeichen, da die Kosten dafür so gering sind, dass es keinen Sinn macht das Risiko einzugehen.
__________________
Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (10.01.2020 um 13:22 Uhr)
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  #46  
Alt 10.01.2020, 13:56
ichnunmal ichnunmal ist offline
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Standard Ausfuhrkennzeichen

Hallo zusammen.
Genau das gleiche Thema hatte ich vor 6 Wochen.
Boot stand auf einem Trailer in Holland.
Als erstes zum RDW (niederländischer TÜV) und Trailer abmelden (10€), dann im Nachbargebäude Transitkennzeichen beantragen. Ist ein weißes Nummernschild mit Siegel und schwarzen Zahlen / Nummer. Dieses ist dann 14 Tage gültig und eine grüne Versichertenkarte ist dabei. Damit kannst du dich dann frei in ganz Europa bewegen, halt nur 14 Tage.
Alle anderen Spielchen hatten wir auch durchgeplant mit rechtlicher Hilfe der einzelnen Breiche. Zoll, Bundesgrenzschutz, Zulassungsbehörde etc. Es gibt faktisch kein deutsches Kennzeichen welches du mit nach NL nehmen kannst um dort etwas auszuführen.
Letztendlich kauft man sich ein Boot für viele tausend € und meint am letzten 100er zu sparen? Das Transitkennzeichen kostet 112€. Dann ist man aber auf der sicheren Seite.

Gruß
Florian
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  #47  
Alt 10.01.2020, 15:49
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Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.
Genau das gleiche Thema hatte ich vor 6 Wochen.
Boot stand auf einem Trailer in Holland.
Als erstes zum RDW (niederländischer TÜV) und Trailer abmelden (10€), dann im Nachbargebäude Transitkennzeichen beantragen. Ist ein weißes Nummernschild mit Siegel und schwarzen Zahlen / Nummer. Dieses ist dann 14 Tage gültig und eine grüne Versichertenkarte ist dabei. Damit kannst du dich dann frei in ganz Europa bewegen, halt nur 14 Tage.
Alle anderen Spielchen hatten wir auch durchgeplant mit rechtlicher Hilfe der einzelnen Breiche. Zoll, Bundesgrenzschutz, Zulassungsbehörde etc. Es gibt faktisch kein deutsches Kennzeichen welches du mit nach NL nehmen kannst um dort etwas auszuführen.
Letztendlich kauft man sich ein Boot für viele tausend € und meint am letzten 100er zu sparen? Das Transitkennzeichen kostet 112€. Dann ist man aber auf der sicheren Seite.

Gruß
Florian
Genau so sollte man es machen. Was bei allen anderen Varianten nämlich noch nicht bedacht wurde ist, dass die Zulassung in D möglicherweise erschwert ist, weil Du nochmal irgendwelche Papiere oder Bestätigungen aus NL besorgen mußt.

Mit einem Ausfuhrkennzeichen und den dafür ausgestellten Papieren importierte Fahrzeuge erkennt jede Zulassungsbehörde in D (oder anderen europäischen Ländern) problemlos an. Das ist auch der völlig legale Weg, ein Fahrzeug vom Ausland nach D auf eigener Achse (und genau darum geht es ja hier, wenngleich der Hänger selbst nicht fahren kann) zu importieren. Alles andere kann ganz schnell zu überraschenden Problemen führen.
__________________
Gruß Axel

* Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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  #48  
Alt 10.01.2020, 17:00
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Akki Akki ist offline
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Zitat von Pepone Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, Du hast die Smileys vergessen.

Ansonsten lies Dir mal § 22 StVG durch.


Die andere Variante wäre ja die Kennzeichen vom Auto des Nachbarn. (das ist natürlich ironisch gemeint)
Die Polizei möchte ein Kennzeichen sehen, also mach ich eins dran, ja mein Gott....

Ohne fällt man ja sofort auf
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Akki

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  #49  
Alt 11.01.2020, 08:17
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Mercurius Mercurius ist offline
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112 Euro für die legale, wenig aufwändige und vollkommen sorglose Variante

vs.

Urkundenfälschung (der relative milde 22 StVG greift bei gesiegelten Kennzeichen nicht), Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht und HU-Pflicht, Verbot der Weiterfahrt und Beseitigungspflicht, fehlender Versicherungsschutz im worst case, Anwalts und Gerichtskosten = summasumarum ein paar tausend Euro, Einträge ins Bundeszentralregister (Straftäter) und Verkehrszentralregister (Punkte) und viiiiiiel Lauferei sowie Schreiberei .... wenn man erwischt wird. Wie hoch wird die Wahrscheinlichkeit wohl sein, wenn man in Grenznähe mit einem leeren Trailer herumgurkt? Für die Polizei ist das keine so ganz sensationell neue Variante besonders schlauer Zeitgenossen. Die Überprüfung kostet den Beamten ein paar Klicks auf dem dienstlichen Smartphone / Tablet während der Vorbeifährt.

Ich wüsste, für welche Variante ich mich entscheiden würde, mein lieber Akki

Geändert von Mercurius (11.01.2020 um 09:10 Uhr)
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  #50  
Alt 11.01.2020, 23:08
Der_Stefan Der_Stefan ist offline
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Und für unglaubliche 30 EUR pro Tag leihe ich mir einen Autotransporter.

Dann kann ich den Trailer abholen, wenn ich Zeit habe, ohne auf Öffnungszeiten in den Niederlanden Rücksicht nehmen zu müssen.

z.B. den hier
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