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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Eigentlich, theoretisch, rechtmäßig.
Oder eben praktisch. Hirn an und einfach machen. Hier bin ich raus. Schönes Wochenende. |
#27
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Vor dem gleichen Problem stand ich auch mal. Den Trailer innerhalb der Niederlande bis zu Deutsch-Niederländischen Grenze zu bekommen, wäre kein Problem gewesen.
Ihn aber ab Grenze in Deutschland bewegen zu können, war nahezu unmöglich. (trotz mehrerer Polizeibeamte im Freundeskreis, die alle legalen Schlupflöcher gekannt hätten) Zitat:
Wenn es wirklich ein Trailer ohne Boot ist - dann ist die brauchbarste Lösung schon genannt worden: in Deutschland einen Anhänger zur PKW-Beförderung mieten, in den Niederlanden den Trailer auf den anderen und ab nach Hause. Bei mir war es ein Trailer mit Boot ... er Verkäufer hat mir das Boot am Ende ohne Trailer verkauft (den hat separat einzeln weiterverkauft), ich habe in Deutschland einen Trailer gekauft, zugelassen und bin damit in Holland das Boot abholen gefahren. Geändert von Der_Stefan (10.01.2020 um 08:27 Uhr) |
#28
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![]() Zitat:
Hatte ich auch, Opa's alten BMW 15 Jahre aufgehoben, den ich vor 2 Jahren wieder auf die Strasse bringen wollte. Ging nur mit geliehenen roten Kennzeichen und direktem Verbringen in die Werkstatt, die haben dann da TÜV fertig gemacht und ich konnte anschliessend normal zulassen und dann im Nachgang noch H-Kennzeichen machen, dann erneut ummelden. Grüße Totti
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#29
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Wenn ich D Papiere habe und im gleichen Zulassungsbezirk bleibe gibbet ja noch "Vorab-Kennzeichen" - also das künftige Kennzeichen ohne Stempel.
greift hier ja aber alles nicht. Bei uns im Verein haben einige Jollen aus NL gekauft (mit Trailer). Da war das "über die Grenze bringen" das geringste Problem - irgendwie waren die Trailer plötzlich da. Die Probleme finden dann allerdings erst an, denn nicht alles was in NL als Trailer fahren darf, darf das hier auch so - sprich die Probleme entstanden bei der Zulassung in D. Gruß, Rainer |
#30
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![]() Zitat:
Es gibt aber Fahrten mit umgestempelten Kennzeichen, die sind legal. Dafür muss das Kennzeichen aber dem Fahrzeug bereits früher zugeteilt gewesen sein. Das ist hier nicht der Fall. Ein Wunschkennzeichen ist kein zugeteiltes Kennzeichen! Gruß Totti
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#31
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das meine ich - und das hat wohl auch Fozzi-Bear gemeint.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-zulassung/ runterscrollen auf "Sonderfall - Fahrt zum TÜV" |
#32
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![]() Zitat:
![]() Grüße Totti
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#33
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Moin moin,
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lg, justme |
#34
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darum ja auch mein "greift hier aber nicht"
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#35
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Nimm doch einfach einen NL- Leihwagen, mach das Kennzeichen des NL- Leihwagens an den Trailer und fahr ihn damit zu Dir nach Hause oder zu einer deutschen Prüfstelle für die HU Prüfung.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#36
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Das ist natürlich nicht zulässig! Die Anhänger haben ein zusätzliches Kennzeichen.
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#37
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In NL? - das wäre mir neu......
Oder ist das ein Rießenteil? |
#38
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Ich nehm immer das Kennzeichen von meinem Pferdeanhänger für alles.
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's... |
#39
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Anhänger ab 751 kg zGM sind in NL zulassungspflichtig und benötigen das sogenannte W-Kennzeichen, bis 750 kg reicht ein Wiederholungskennzeichen aus.
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#40
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ok - aber dann müsste das doch mit einem Ausfuhrkennzeichen/NL klappen. Oder über einen netten NL'er nochmal zulassen und dann überführen... Oder lieg ich wieder falsch?
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#41
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Hallo Burnoutbrother (ohne Namen
![]() als ich mich vor 4 Jahren ein gebrauchtes Boot in den Niederlanden gekauft habe, hatte der Hänger auch kein Kennzeichen. Ich bin dann zur niederländischen Zulassungsstelle und habe mit den Hängerpapieren eine Kurzzeitzulassung beantragt. Die Nummer bekommen, auf ein Stück Pappe geschrieben und an den Hänger montiert. Damit bin ich von den Niederlanden bis nach Südwestdeutschland gefahren. Viele Grüße Jörg (mit Namen ist es etwas persönlicher und einfacher zu antworten) ![]() |
#42
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So habe ich meinen neuen Trailer in D abgeholt und in die Schweiz gebracht.
Die Trailer-Miete hat CHF 70.00 pauschal für den ganzen Tag gekostet. Ein D Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) wäre mit allen Gebühren teurer gewesen, ist nicht gratis, kostet einiges. .
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#43
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Ich gehe mal davon aus, Du hast die Smileys vergessen.
![]() Ansonsten lies Dir mal § 22 StVG durch. ![]() Die andere Variante wäre ja die Kennzeichen vom Auto des Nachbarn. ![]()
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Gruß Dieter |
#44
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Rot und grün sind ja eh fast das Selbe
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#45
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![]() Zitat:
Ich habe die nicht mit Kurzzeitkennzeichen verwechselt. ![]() ![]() Ich hatte nur nicht mehr die Dauer in Erinnerung, da es bei mir schon einige Jahre her ist und sich ja ab und an auch mal etwas ändert. Kann auch sein, dass es 14 Tage waren. Das wäre für den TE ja noch besser ![]() Er wollte ja beim RDW anrufen, da werden sie ihm schon die richtige Dauer nennen. Ich habe meine Ausfuhrkennzeichen aber nicht direkt beim RDW geholt, sondern bei einem Bank- mit/oder Tabakladen weiß ich auch nicht mehr so genau, da der Verkäufer das alles gemacht hat - ich habe nur dabei gestanden, einmal unterschrieben und meinen Ausweis vorgelegt) ![]() In diesem Fall rate ich auch zum legalen Weg der Ausfuhrkennzeichen, da die Kosten dafür so gering sind, dass es keinen Sinn macht das Risiko einzugehen.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (10.01.2020 um 13:22 Uhr) |
#46
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Hallo zusammen.
Genau das gleiche Thema hatte ich vor 6 Wochen. Boot stand auf einem Trailer in Holland. Als erstes zum RDW (niederländischer TÜV) und Trailer abmelden (10€), dann im Nachbargebäude Transitkennzeichen beantragen. Ist ein weißes Nummernschild mit Siegel und schwarzen Zahlen / Nummer. Dieses ist dann 14 Tage gültig und eine grüne Versichertenkarte ist dabei. Damit kannst du dich dann frei in ganz Europa bewegen, halt nur 14 Tage. Alle anderen Spielchen hatten wir auch durchgeplant mit rechtlicher Hilfe der einzelnen Breiche. Zoll, Bundesgrenzschutz, Zulassungsbehörde etc. Es gibt faktisch kein deutsches Kennzeichen welches du mit nach NL nehmen kannst um dort etwas auszuführen. Letztendlich kauft man sich ein Boot für viele tausend € und meint am letzten 100er zu sparen? Das Transitkennzeichen kostet 112€. Dann ist man aber auf der sicheren Seite. Gruß Florian
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#47
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![]() Zitat:
Mit einem Ausfuhrkennzeichen und den dafür ausgestellten Papieren importierte Fahrzeuge erkennt jede Zulassungsbehörde in D (oder anderen europäischen Ländern) problemlos an. Das ist auch der völlig legale Weg, ein Fahrzeug vom Ausland nach D auf eigener Achse (und genau darum geht es ja hier, wenngleich der Hänger selbst nicht fahren kann) zu importieren. Alles andere kann ganz schnell zu überraschenden Problemen führen.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#48
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![]() Zitat:
Ohne fällt man ja sofort auf ![]()
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#49
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112 Euro für die legale, wenig aufwändige und vollkommen sorglose Variante
vs. Urkundenfälschung (der relative milde 22 StVG greift bei gesiegelten Kennzeichen nicht), Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht und HU-Pflicht, Verbot der Weiterfahrt und Beseitigungspflicht, fehlender Versicherungsschutz im worst case, Anwalts und Gerichtskosten = summasumarum ein paar tausend Euro, Einträge ins Bundeszentralregister (Straftäter) und Verkehrszentralregister (Punkte) und viiiiiiel Lauferei sowie Schreiberei .... wenn man erwischt wird. Wie hoch wird die Wahrscheinlichkeit wohl sein, wenn man in Grenznähe mit einem leeren Trailer herumgurkt? Für die Polizei ist das keine so ganz sensationell neue Variante besonders schlauer Zeitgenossen. Die Überprüfung kostet den Beamten ein paar Klicks auf dem dienstlichen Smartphone / Tablet während der Vorbeifährt. Ich wüsste, für welche Variante ich mich entscheiden würde, mein lieber Akki Geändert von Mercurius (11.01.2020 um 09:10 Uhr) |
#50
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Und für unglaubliche 30 EUR pro Tag leihe ich mir einen Autotransporter.
Dann kann ich den Trailer abholen, wenn ich Zeit habe, ohne auf Öffnungszeiten in den Niederlanden Rücksicht nehmen zu müssen. z.B. den hier |
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