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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.06.2002, 22:48
Harry Harry ist offline
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Standard Überführung Trailerboot D nach A

Hallo allerseits
Da ich vom Flachland in die Berge umgezogen bin und mein Nußschälchen endlich bei mir haben möchte habe ich an euch folgende Frage.
Was gibt es zu beachten, wenn ich das Boot von Deutschland nach Österreich überführen möchte.
Problem dabei....der Trailer (Bj.77) ist nicht Tüv abgenommen.
Böötchen ist eine Jolle Typ Spanker, also kein Schwertransport.
Was sollte ich beim Transport dabeihaben?
Reicht ein rotes Überführungskennzeichen?
Was kommt in Österreich noch an Amtswegen auf mich zu?

schonmal vielen Dank für eure Tips und Anregungen

gruß Harry
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  #2  
Alt 27.06.2002, 12:51
Benutzerbild von coronet
coronet coronet ist offline
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Standard

Hallo!
Bezüglich des Trailers kann ich Dir auch keine Antwort geben.
Behördenwege:
Bei Deiner Landesregierung um Überprüfung und Zulassung ansuchen. Informationen sind auch dort (und im Netz) erhältlich, wie z.B. die Vorschriften. U.A. Benzinabsperrhahn bei Innenboardern ausserhalb des Motorraumes ebenso wie Batteriehauptschalter, u.v.m.
Mit CE-Zulassung wird es einfacher.
Von der LR kommt dann ein Sachverständiger zum Boot zur Überprüfung. Ist alles i.O. bekommst Du Deine Zulassung und Nummer.
Good Luck!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #3  
Alt 27.06.2002, 18:04
Teddy Teddy ist offline
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Hallo Harry,

beim TÜV müßte eine Vollabnahme funktionieren, vorausgesetzt der Trailer ist zulassungsfähig. War bei meinen Trailer nötig, der über 1 Jahr abgemedet war. Eine normale Hauptuntersuchung §29 hat zum Anmelden nicht gereicht.

Gruß Bodo
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  #4  
Alt 27.06.2002, 18:52
Harry Harry ist offline
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Hallo coronet und Bodo.
Danke für eure Antworten.
Geplant hatte ich eigentlich, Boot samt Trailer nach Österreich zu überführen. die Frage ist nun, reicht dazu ein rotes Überführungskennzeichen (auch für die Strecke in Österreich)? Was sagt der liebe Zoll dazu?
Der Trailer hat eine relativ neue Kupplung und die Beleuchtungsanlage funktioniert ebenfalls. Nach Rücksprache mit dem TÜV (ist schon einige Zeit her), habe ich die Reifen von Schlauch auf schlauchlos geändert. Eigentlich soweit in Ordnung, nur optisch sieht der Slip-Trailer nicht so dolle aus, also Oberflächen-Rost. Die Restaurierung wollte ich hier in Österreich machen.
Motor ist keiner am Boot und wenn, dann kommt auch nur ein kleiner Außenborder dran. (Jolle=Van de Stadt 19 LxB=5,75mx1,90m 300Kg)
Also nochmal:
Rotes Kennzeichen: reicht das in Deutschland und Österreich? >>> wenn nicht, was ist sonst noch nötig?
Was sagt der Zoll? (Papiere vorhanden: Kaufvertrag und Beschreibungen)
TÜV gibts ja in Österreich nicht in der Form, wie in Deutschland. Wie melde ich den Trailer in Österreich an?
Boots-, bzw. Segelnummer in Austria?
Weiß jemand, bei welchen Stellen/Ämtern ich dazu Auskunft bekomme?

Einige Dinge werden hier in Österreich anders gehandhabt und ich möchte möglichst die richtigen Schritte unternehmen, ohne über Hinz und Kunz geschickt zu werden.
Nochmals danke an euch beiden und ich harre noch ein wenig der Dinge, die mir weiterhelfen werden

gruß Harry
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  #5  
Alt 28.06.2002, 07:58
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Harry
Also nochmal:
Rotes Kennzeichen: reicht das in Deutschland und Österreich? >>> wenn nicht, was ist sonst noch nötig?
Ein ehrliches "Weiß ich nicht", aber es gibt ja in Deutschland die sogenannten Zollkennzeichen (schwarz auf weiß, gelbes Feld am Rand mit Gültigkeitsdatum), die müssen ja für irgendwas gut sein ... und in Spanien sehe ich dann und wann deutsche Zollkennzeichen, aber noch nie ein rotes Überführungskennzeichen ... könnte bedeuten, dass auch für das EU-Ausland ein Zollkennzeichen erforderlich ist.

Frag deswegen doch mal ein Straßenverkehrsamt Deines Vertrauens. Achtung: irgendein Betrüger schaltet in D 0190-8-Nummern, die im Telefonbuch unter Straßenverkehrsamt-Hotline eingetragen sind!

Guckst Du bspw. hier:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/strasse/
(Achtung: von 28.06. mittags bis 30. wg. Serverumzug offline)

Und jetzt kommts:
http://www.muenchen.de/referat/kvr/s...lass/kfz09.htm
Ruf die mal an, die dürften wg. der Nähe zu Euch bestimmt Bescheid wissen.
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  #6  
Alt 28.06.2002, 08:33
Benutzerbild von Sven
Sven Sven ist offline
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Standard Rotes Kennzeichen im Ausland...

... gilt dort nicht!

Im Prinzip ist es wurscht, da solange der Trailer mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, Versicherungsschutz über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges besteht... Ohne TÜV-Abnahme sehe ich aber schwarz wenn was passiert... man wird versuchen Dir Vorsatz zu unterstellen... und führt zum Verlust des VErsicherungsschutzes...

Grüsse

Sven
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  #7  
Alt 28.06.2002, 10:04
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Dirk Dirk ist offline
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Standard Trailer

Hallo,
ich hatte vor einiger Teit ein Problem mit einem alten Hänger den ich zum Hafentrailer umbauen wollte. Daher weiß ich: ohne gültigen TÜV bekommst du kein Kennzeichen :
-rotes Kennzeichen gibt es nur für Händler ( du müßtest dir eines bei einem Händler borgen, wird der aber nie machen )
-Saison- bzw. Kurzzeitkennzeichen wären genau richtig ( gibt es für mindestens drei Tage )

Wenn es also möglich ist, TÜV für Trailer besorgen, Kurzeitkennzeichen ran und deine Versicherung informieren ( Haftpflicht des Zugfahrzeuges)

Da ich für den alten Hänger ( der stand im Garten ) kein TÜV bekam, nutzte ich folgende " Grauzone" die mir der Amtsleiter der Zulassungs-stelle empfahl: Versicherung für den Transport besorgt, Kurzeitkennzeichen organisiert, Traktor+Fahrer gemietet und mit max. 6 Km/h zur Marina gekrochen, hinter dem Hänger ein Begleitfahrzeug wegen dem fehlenden Licht am Hänger. Hat geklappt, war aber nicht ganz astrein. Für Arbeitsmaschinen bis 6 Km/h braucht man keinen TÜV, die Polizei ist da aber oft anderer Meinung, so daß man oft Ärger bekommt wenn die ein antreffen. Diverse Bootsfreunde mußten nach der "Wende" hohe Strafen ( 2000 DM ) bezahlen, da sie wie immer mit Eigenbautrailern mal schnell vom Hafen zum Winterlager getuckert sind. Manchmal nur 50 Meter öffentliche Straße, aber da kennen die " Wachmeister's " keine Verwandten.


Na dann, viel Glück


Gruss aus dem kalten Meck-Pomm, Dirk
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  #8  
Alt 28.06.2002, 10:44
tboat tboat ist offline
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Die einzige Strecke, die man ohne TÜV zurücklegen kann ist die -----> ZUM TÜV.
So lautet die Aussage eines TÜV´lers auf meine Frage:
Mein Anhänger muss zum TÜV, ich kann aber momentan nicht fahren (keine Zeit usw.) ??
Antwort: Dann lassen Sie in halt im Winterlager stehen bis Sie wieder fahren wollen, dann aber nur zu uns (TÜV) und wenn die "Wachtmeister" kommen, kann Ihnen passieren, dass die hinterherfahren bis zum TÜV.

gruß tboat
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  #9  
Alt 28.06.2002, 10:52
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,
vielleicht solltest Du Dir einen Anhänger für PKW Transport leihen. z.B.:
http://www.motorrad-anhaenger.de/Anh...sportanh_.html

Boot mit Deinem Trailer da drauf und fertig. Ist event. billiger als alles andere.
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Charly
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  #10  
Alt 28.06.2002, 11:08
Benutzerbild von Dirk
Dirk Dirk ist offline
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Standard TÜV

Zitat:
Die einzige Strecke, die man ohne TÜV zurücklegen kann ist die -----> ZUM TÜV
....dacht ich auch, stimmt aber nicht! Ohne TÜV keine Teilnahme am öffentlichen Straßenvekehr. Das haben mir die "Wachmeisters" ins Gesicht gesagt und mir gleich die Alternative genannt: " besorgen Sie sich ein Kran und ein Transportfahrzeug, sollten wir Sie mit dem Hänger im öffentlichen Straßenverkehr antreffen, wird's sehr teuer!"


Sie haben mich aber nicht angetroffen, ich war schneller und da war ja noch der Leiter der Zulassungsstelle, der hat gesagt.....

Übrings: ich wollte den alten Hänger auch mit meinem Kumpels per Hand ziehen, ist auch verboten!


Gruss aus Meck-Pomm, der "Beamer"-Dirk
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SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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  #11  
Alt 28.06.2002, 13:14
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coronet coronet ist offline
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Hallo!
Also nochmal zur Bootszulassung und Kennzeichen: in A bei der zuständigen Landesregierung.

Versicherungsschutz: für Hänger eigene Haftpflichtversicherung nötig

Hängerüberprüfung: analog zum deutschen TÜV gibt es bei uns eine Überprüfung (auch für Hänger nötig). Entweder in autorisierter Werkstätte oder einem der Autofahrerclubs.

Hängeranmeldung:Mit Überprüfungsbefund über eine Versicherung oder direkt am zuständigen verkehrsamt anmelden (bei direkter Anmeldung versicherungsbestätigung nötig siehe Punkt Versicherungsschutz)

Zoll: dürfte mit Rechnung aus einem EU-Land kein Problem sein.

Überstellungskennzeichen: keine Ahnung

Hoffe Dir trotzdem geholfen zu haben.
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Johann
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  #12  
Alt 28.06.2002, 16:38
Harry Harry ist offline
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Erst einmal herzlichen Dank für eure Beiträge.
Da ist doch einiges an Ideen und Tips für mein Problemchen dabei....finde ich super.
Ich denke, ich werde mich mal mit diesem Wissen bei meinem Versicherungsfachmann (Zulassungsstelle) schlau machen wegen der Überführung. Vielleicht weiß der Genaueres, >>> schließlich hantiert der ja mit den Kennzeichen.

...wenn ich den optimalen Weg gefunden habe, dann erhalte ich diesen hier für die Nachwelt.

danke nochmals euch allen

gruß Harry
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