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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Guten Abend zusammen
Ich weiß nicht wie ich mich genau verhalten soll Ich habe einen nierderländischen Trailer gekauft dieser trägt aktuell ein niederländisches Kennzeichen - ist in den Niederlanden bereits abgemeldet und darf dort laut RDw noch bewegt werden Versichert ist der Trailer bereits über meine Kasko Wenn er am Auto hängt übers Auto Der Trailer hat leider keine eg Nummer - ich kann diesen somit nicht einfach in Deutschland zulassen - Thema ist aber zukünftig erledigt... Somit fällt auch das kurzzeitkennzeichen weg ! Ich möchte aber den Trailer von den Niederlanden nach Deutschland überführen- und dann wieder in die Niederlande zum Hafen - danach zu einem Freund in Deutschland bringen . Was kann ich / muss ich machen ?! Gibt es ein Eu Kennzeichen ? Fur ein paar Tage - wenn alle Stricke reißen frage ich meinen Händler nach ner roten Nummer ?! Danke |
#2
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![]() Zitat:
Das ganze bitte noch einmal in verständlich. Schreibfaulheit rächt sich ...
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Beste Grüße, Alex ![]() Geändert von Ostfriesen (09.01.2020 um 20:47 Uhr) |
#3
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Stell ihn auf einen anderen Hänger
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#4
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![]() Klar, er fährt mit dem Trailer auf dem Hänger von NL nach D, dann wieder in den Hafen in NL und dann zu dem Freund in D ... Ich sehe, Du hast ihn besser verstanden als ich. ![]()
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#5
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Ich kann ja auch Fremdwörter gurgeln
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#6
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Rotes Kennzeichen für einen Überführung vom Ausland ins Inland ist eine sogenannte "Fernzulassung" und daher verboten.
Eine europäische Zulassung gibt es nicht. Zwei Alternativen: Aufladen wie hier schon beschrieben oder Ausfuhrkennzeichen in NL beantragen.
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#7
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Ausfuhrkennzeichen ?
Klingt gut ? Auch bei der Rdw -? Und damit kann ich in Deutschland fahren ? Weißt du wie lange ? - rotes Kennzeichen- wurde ich halt dann erst ab Grenze in brd drauf machen |
#8
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Es fällt mir sehr schwer deine Texte zu lesen!
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#9
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![]() Zitat:
Wenn er jetzt wirklich schon abgemeldet ist, dann geht es nur mit Ausfuhrkennzeichen. Seiner Zeit gab es unterschiedliche Dauern. Glaube von 3 - 7 Tage Gültigkeit.
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Viele Grüße Thomas |
#10
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Ja, darfst damit auch in D fahren. Kann man an allen "Verkaufsstellen" bekommen. Ist in NL ja etwas anders als bei uns. Teilweise beim Postamt, RDW, Tabakshop, etc. da wo man auch zulassen/abmelden kann.
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Viele Grüße Thomas |
#11
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Danke !!
Ich rufe morgen beim rdw an und Check das mal was alles erfüllt sein muss / Apk etc |
#12
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Wo bekommst du ein rotes Kennzeichen her?
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#13
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![]() Zitat:
Und um es gleich vorwegzunehmen, mit deutschen Kennzeichen egal welcher Art kann man kein Fahrzeug aus dem Ausland holen, also importieren. Es wäre immer eine unerlaubte Fernzulassung, weil es in die Hoheitsrechte (Zulassungsvorbehalt) eines anderen Staates eingreift. Im Übrigen ist es genauso unzulässig ein rotes Kennzeichen für Zwecke Dritter zu "verleihen". Wird man damit erwischt, hat das auch Folgen für den Verleiher, also den Händler. Er gilt dann als nicht mehr zuverlässig und das Kennzeichen wird eingezogen. Geändert von Mercurius (10.01.2020 um 06:02 Uhr) |
#14
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Irgendwie habe ich das Gefühl das sich immer mehr Leute Müll oder Probleme erkaufen und dann in einem Forum nachfragen wie sie den Schrott zusammen bekommen anstatt mal den eigenen Verstand einzuschalten.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#15
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Praktisch denken!
Um mir nix vorwerfen zu lassen: ICH würde aus meiner praktischen Erfahrung heraus hypothetisch: Kurzzeitkennzeichen besorgen, hinfahren, ranschrauben, losfahren. So einfach. Wenns auffliegt und man auf wirklich keinerlei Gnade hoffen kann (noch nie vorgekommen): Das Fahrzeug war versichert, kann nur noch als Zulassungsvergehen bestraft werden. Schwerst vorstellbar, in jedem Falle verkraftbar. Jeder wie er will. Und die ewigen Bedenkenträger auch mal ignorieren. |
#16
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Was ich nicht verstehe in dem Zusammenhang: Wie hast du es geschafft, einen ausländischen Anhänger ohne deutsche Zulassung in Deutschland zu versichern?
Das Ausfuhrkennzeichen dient der Ausfuhr und damit ist das Fahrzeug zukünftig gestrichen und so einfach auch nicht mehr in Holland in den Verkehr zu bringen. Es bleibt klar nur Aufladen auf einen anderen Anhänger. Selbst bei roten Kennzeichen, wenn der Hänger an die Grenze gefahren würde, muss der Hänger voll verkehrssicher sein. An eine Schrottmühle einfach ein rotes Kennzeichen zu hängen um damit legal zu fahren, ist die schlechteste Idee (auch wenn der Hänger vielleicht keine Schrottmühle ist). Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#17
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Bekommst aber nur mit gültigem deutschen TÜV.
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#18
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Gruß Totti
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#19
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Was ist das denn für ein Trailer, dass der in NL angemeldet war? Dachte bislang Trailer in NL sind nicht angemeldet und haben das Kennzeichen des Zugfahrzeugs.
In dem Fall bis zur Grenze mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges und ab Grenze mit Kurzzeitkennzeichen. Mangels Abnahme geht das aber erstmal nur bis zum nächsten TÜV (oder eben mit rot wenn Du an sowas ran legal kommst). Bis denne, Rainer |
#20
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#21
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Und wenn der Vorbesitzer den Anhänger in den Niederlanden wieder zu lässt ?
Darf ich als Deutscher damit fahren? Darf ich damit auch die Grenze legal passieren? Natürlich mit einem unterschriebenen Papier, dass ich den Anhänger legal ausgeliehen hab |
#22
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Ach ja Kurzkennzeichen könnte an den fehlenden deutschen Papieren scheitern.....
Im Grunde besteht das Problem ja erst ab Grenze. Kennt hier niemand jemanden mit Zugfahrzeug NL, der "dat Ding" über die Grenze fährt zur Abnahme? bis denne, Rainer |
#23
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Nun, dann gibt es hier in D noch Zusallungsstellen, die das praktischer handhaben. Bei mir zuletzt 09/19, nur mit Zulassungsbescheinigung Teil II und der vom Versicherer rantelefonierten eVB nen Gebrauchtwagen rangeholt.
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#24
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das würde ja bedeuten ich kann auch in D kein privat gekauftes Fahrzeug gekauftes Fahrzeug, das abgemeldet ist und keinen TÜV hat auf eigenen Achsen vorwärts bewegen?
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#25
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![]() Zitat:
Richtig...die Zeit ist vorbei, dass das noch geht. |
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