boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 78Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 78
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 16.06.2007, 21:13
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
@Volker, meine Abzüge sind da schon etwas höher,
Ich meine auch nicht deine Abzüge, sondern deinen persönlichen Steuersatz. Der steht im übrigen nahezu zum Schluss deines Steuerbescheides.

Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
. Wenn Du nach deiner Einkommensversteuerung dein versteuertes Geld ausgibst, zahlst Du ja weiter munter weitere Steuerformen...Reche dann mal aus, welchen %Satz wir in Deutschland haben.
Auch das ändert nichts an deinem Einkommenssteuersatz. Im übrigen ist dies bei einem Arbeitnehmer mit Dienstwagen und allen anderen ohne Dienstwagen gleich.

Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
Ich konnte mir ja meine Wagen aussuchen, doch viele fahren einen Wagen, den sie privat nie kaufen würden und dann kaufen ja auch nicht alle einen neuen Wagen.
Das ist nun wirklich Augenwischerei. Du kannst ja eine Privatnutzung deines Dienstwagens ablehnen. Ich frage mich nur wieso das kaum einer macht?
Vielleicht weil eine Dienstwagenversteuerung mit 1% so unattraktiv ist?
Es gibt genügend Steuertips die darauf hinweisen, das eine private Dienstwagennutzung für den Arbeitnehmer erheblich günstiger ist, als eine bare Gehaltserhöhung in Höhe des 1 % Vorteils.
Nochmals zur Verdeutlichung: mit aufs Jahr gerechnet 12 % des Listenpreises (multipliziert mit deinem persönlichen Steuersatz) sind alle Kosten wie Kaufpreis, Sprit, Steuern, Versicherungen, Inspektionen, Reparaturen und alles andere abgegolten. Das rechnet sich für fast jeden, der ein Auto fährt.
Wenn du mir nicht glaubst, kann ich dir nur raten: rechne selber mal nach, was ein Auto im Jahr tatsächlich kostet.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker

Geändert von Volker Sch (16.06.2007 um 21:20 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 16.06.2007, 21:22
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.08.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 608
Boot: Stingray 240Cs 5.0 MPI
4.860 Danke in 1.379 Beiträgen
Standard

ich meckere ja auch nicht über meinen Dienstwagen. Ist ja auch mein Zugfahrzeug fürs Boot. Mich ärgert nur die Versteuerung auf Listenpreis und deine Aussage, dass ich dem Staat noch danken soll (täglich sehen wir doch wie unsere Volksvertreter unser Geld rausschmeißen(auch die steuerfreie Kostenpauschal ohne Nachweis))....und warum nutzt niemand das Fahrtenbuch...weil wir alle zu faul sind...

sava
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 16.06.2007, 21:29
Benutzerbild von chris-b
chris-b chris-b ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.02.2002
Ort: Ruhrgebiet. 30qm-Binnenkieler
Beiträge: 386
22 Danke in 10 Beiträgen
Standard

Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu.

für die private Nutzung (nicht Fahrt zur Arbeit, sondern alle anderen Privatfahrten) muß man 1% vom Bruttolistenpreis versteuern.

Für die Fahrten zur Arbeit muß an 0,03% vom Bruttolistenpreis pro Entfernungskilometer versteuern.

Letztlich ist der Firmenwagen eineForm der Entlohnung durch Sachbezug. Daher der Ansatz. Je nach Steuerklasse ist der finanzielle Vorteil so doll nicht. Es gibt ihn, ja. Aber man sollte das nicht überbewerten, denn i.d.R. hat die Firma eine "Car policy" die auf bestimmte Autos eingrenzt, also vom Typ und der Ausstattung her die Richtung vorgibt. Wenn einem das paßt- fein.

Der Arbeitgeber kann übrigens eine Zuzahlung verlangen. Z.B. als Benzinkostenanteil, oder für Sonderausstattung, oder .... Die Zuzahlung wird vom zu versteuernden Betrag vor der Versteurung abgezogen.

gruß
Christoph
__________________
"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 16.06.2007, 21:45
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
Mich ärgert nur die Versteuerung auf Listenpreis und deine Aussage, dass ich dem Staat noch danken soll ....und warum nutzt niemand das Fahrtenbuch...weil wir alle zu faul sind...
Ich bleib aber bei meiner Aussage. Wenn du nicht die 1% zu versteuern hättest, sondern über das Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten wäre das nicht in wenigen Fällen mehr als 1% des Listenpreises.
Die tatsächlichen Kosten eines Autos stellt z.B. der ADAC auch öfters dar. Danach kostet solch ein Auto pro Monat 775 €. Du versteuerst nur 650 €. Das sind bei einem nahezu Höchstsatz von 50 % ( und da ist nun wirklich alles drin) nur 325 €
Du hast mit diesem Dienstwagen also 450 € pro Monat gespart.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 16.06.2007, 21:58
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Hallo Christoph,

Zitat:
Zitat von chris-b Beitrag anzeigen
Letztlich ist der Firmenwagen eine Form der Entlohnung durch Sachbezug. Daher der Ansatz. Je nach Steuerklasse ist der finanzielle Vorteil so doll nicht.
auch die Entlohnung durch Sachbezug ist eine Subvention.
Nicht umsonst wird regelmäßig darüber nachgedacht, ob die Versteuerung von Sachbezügen nach dem Fremdvergleich zu erfolgen hat. Das würde in diesem Fall zu bedeuten haben, dass der Betrag zu versteuern wäre, den ein Nichtarbeitnehmer für die Miete des PKW zu bezahlen hätte.

Zitat:
Zitat von chris-b Beitrag anzeigen
Je nach Steuerklasse ist der finanzielle Vorteil so doll nicht. Es gibt ihn, ja. Aber man sollte das nicht überbewerten, denn i.d.R. hat die Firma eine "Car policy" die auf bestimmte Autos eingrenzt, also vom Typ und der Ausstattung her die Richtung vorgibt.
Auch das empfinde ich als Augenwischerei. Ein Arbeitnehmer der einen 5er BMW gestellt kriegt, fährt privat nicht einen VW Lupo. Und ein Arbeitnehmer der einen Ford Focus gestellt kriegt, aber privat eine S-Klasse fahren möchte, nimmt seinen Dienstwagen nicht zum Privatgebrauch. Dann brauchen wir uns darüber nicht zu unterhalten, weil er ja keine 1% versteuert.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 17.06.2007, 10:40
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.671
2.854 Danke in 1.268 Beiträgen
Standard

In dem Zusammenhang noch ein Tipp: kauft Euch einen top-restaurierten Oldtimer. Der darf dann ruhig 30k Euro oder mehr kosten. Der Kaufpreis ist für die Abschreibung anzusetzen, der geldwerte Vorteil jedoch nach dem letzten aktuellen Listenpreis.
Naja, und 1975 hat 'ne S-Klasse oder ein Jaguar wie viel gekostet

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 19.06.2007, 14:49
Benutzerbild von Tomahawk
Tomahawk Tomahawk ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Holzwickede
Beiträge: 102
144 Danke in 88 Beiträgen
Standard

Die Versteuerung des geltwerten Vorteils ist ja eine Sache, die herausnahme nach der Abschreibung aus den Büchern, eine weitere, da muss leider oft noch etwas gezahlt werden, da ja der Restwert nur sehr selten Null ist.

Jeder sollte für sich durchrechnen, ob es nicht günstiger ist und darum geht es ja in diesem Trött, Steuern zu zahlen, wenn ihr euren PKW privat kauft und dann eurer Firma eine Rechnung über die gefahren KM-Kosten schreibt.

Rechnet es einmal durch und fragt euren Steuerberater! (Er wird übrigens in den aller meisten Fällen nach Bilanzsumme bezahlt und findet es immer gut, wenn ihr Anlagegüter kauft).

Einige von euch werden deutlich billiger bei weg kommen.

Gruß

Michael
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 19.06.2007, 17:37
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.873
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.712 Danke in 2.051 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von chris-b Beitrag anzeigen
Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu.

für die private Nutzung (nicht Fahrt zur Arbeit, sondern alle anderen Privatfahrten) muß man 1% vom Bruttolistenpreis versteuern.

Für die Fahrten zur Arbeit muß an 0,03% vom Bruttolistenpreis pro Entfernungskilometer versteuern.

[...]

Der Arbeitgeber kann übrigens eine Zuzahlung verlangen. Z.B. als Benzinkostenanteil, oder für Sonderausstattung, oder .... Die Zuzahlung wird vom zu versteuernden Betrag vor der Versteurung abgezogen.

gruß
Christoph
Hast Du eine Quelle dafür?
Ich habe meine Firmenwagen anders, nämlich wie eingangs erläutert, versteuert (1% vom Bruttolistenpreis + 0,03% vom Bruttolistenpreis pro km, Fahrten zur Arbeit dann wieder ganz normal geltend gemacht [Pendlerpauschale]).

Mit der Zuzahlung ist richtig - bei einem anderen Arbeitgeber (bei dem ich kein Auto hatte) kostete das Auto 1% vom Bruttolistenpreis Zuschuss an den AG - damit war der geldwerte Vorteil = 0, da der Zuschuss genau so groß war wie dieser geldwerte Vorteil.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 19.06.2007, 17:44
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Ich habe meine Firmenwagen anders, nämlich wie eingangs erläutert, versteuert ....
Hallo Andreas,

ich habe Christophs Aussage so interpretiert, wie du es versteuert hast.
Anders ausgedrückt, ich glaube ihr meint das gleiche.

Im übrigen ist deine Versteuerung auch richtig.

Viele Grüße

Volker
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 19.06.2007, 18:22
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.873
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.712 Danke in 2.051 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,

ich habe Christophs Aussage so interpretiert, wie du es versteuert hast.
Anders ausgedrückt, ich glaube ihr meint das gleiche.

Im übrigen ist deine Versteuerung auch richtig.

Viele Grüße

Volker
Hmm ... habs nochmal mit offenen Augen und ein bisschen Hirn gelesen, und ich glaube, Du (und damit Christoph und damit ich und eigentlich alle) hast Recht ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 19.06.2007, 21:24
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.464
Boot: Cranchi 50 HT
7.669 Danke in 4.515 Beiträgen
Standard

Jetzt noch mal . Seit wann gibt es die Regelung , daß ausser den 1% noch die 0,03% für die km dazukommen???? Hab heute meinen Steuer.....zur Rede gestellt und der meinte, das wäre neu seit 1.1.07 ....das glaube ich ihm aber nicht
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 19.06.2007, 22:02
Offshore_Ralf Offshore_Ralf ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 28.07.2006
Beiträge: 30
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Das stimmt nicht, ich hab meinen FW seit Februar 05 und da war es auch schon so!
Viele Grüße
Ralf
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 20.06.2007, 07:07
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.08.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 608
Boot: Stingray 240Cs 5.0 MPI
4.860 Danke in 1.379 Beiträgen
Standard

ab wann diese Regelung gilt, weiß ich nicht. Aber wo sie steht:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__8.html

gruß sava
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 20.06.2007, 07:21
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.873
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.712 Danke in 2.051 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Jetzt noch mal . Seit wann gibt es die Regelung , daß ausser den 1% noch die 0,03% für die km dazukommen???? Hab heute meinen Steuer.....zur Rede gestellt und der meinte, das wäre neu seit 1.1.07 ....das glaube ich ihm aber nicht
Ich habe im Februar 1998 meinen ersten FW gekriegt, und da war das bereits "schon immer" so ... wirklich neu ist die Regelung auf keinen Fall. Hat Dein Steuerschätzer das "historische Abgabenblättchen" abonniert, oder woher bezieht er sein Fachwissen?
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 20.06.2007, 07:53
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.08.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 608
Boot: Stingray 240Cs 5.0 MPI
4.860 Danke in 1.379 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
zur Rede gestellt und der meinte, das wäre neu seit 1.1.07
Für Ihn war es bestimmt neu
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 24.06.2007, 20:12
zz69 zz69 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 31.05.2007
Beiträge: 346
49 Danke in 39 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Volker klar ist die 1% Regelung für viele gut, bei meinem Neufahrzeug komme ich da gut weg, aber wenn du ein 8Jahre altes Auto hast, das einen Listenpreis von 40000€ hatte, aber nur noch 5000€ wert ist, dann kannst du jeden Monat 400€ versteuern und dir bringt die Regelung nichts, da du keine teuere Leasingrate o.ä. gegenrechnen kannst, insofern finde ich die Regelung nach dem Neupreis ebenfalls bescheiden
Die Neupreisregelung hat schon ihren Sinn, die Wirtschaft sollte ja auch angekurbelt werden, es lohnt sich meist nicht nen gebrauchten als Firmenwagen einzusetzen. Aber alle 3-4 Jahre ein neuer ist doch Toll ;)

Ich hab das bei mir mal durchgerechnet.

NP 36t€

360 € + Arbeitsweg muss ich versteuern,
beim tanken spar ich 19% MwSt. bei der
Leasingrate ebenfalls.
Die Leasingrate mindert den Gewinn und somit
das zu versteurnde Einkommen (be mir ca40% Steuersatz)

Wenn ich die gesamte Ersparnis rechne habe ich
für mein 36T€ teures Auto unterm Strich ca 21 t€ bezahlt.
Und das könnte ich mir als normaler Arbeiter nie leisten
da würd ich mir nen gebrauchten Golf für 5000€ kaufen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 26.06.2007, 22:50
Benutzerbild von El.Almirante
El.Almirante El.Almirante ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.08.2004
Ort: Paradieshafen Rhein-km 749
Beiträge: 1.110
Boot: Glastron V184 "Blue Moon"
1.569 Danke in 858 Beiträgen
Standard

Nun mal ganz geschmeidig getrennt nach Anwendungsfällen:

Kollege 1 hat einen Firmenwagen und einen festen Arbeitsplatz in der Firma.
Er versteuert 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Arbeitsplatz.

Hier steht sich Kollege 1 besser, als seine Kollegen mit gleichwertigen Privatwagen.

Kollegen 2 und 3 haben einen Firmenwagen, fahren aber Außendienst.
Kollege 2 hat wechselnde Kunden, versteuert also 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Firmensitz.

Kollege 3 hat einen permanenten Kunden (länger als 3 Monate), er versteuert 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Kunde!

Und jetzt mal das Extrembeispiel überhaupt:

Mein Kollege und ich haben Firmenwagen. Wir haben eine Betriebsvereinbarung, die besagt, daß wir keinen Arbeitsplatz in der Firma haben, sondern unser Arbeitsplatz das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist. Jetzt kommt der staatliche Schwachsinn:

Mein Kollege fährt 3 Tage die Woche zum selben Kunden, wie ich, je einen Tag zu anderen Kunden oder in die Firma. Nennt sich steuerrechtlich Einsatzwechseltätigkeit, er versteuert 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Arbeitsplatz, wobei der Arbeitsplatz die eigene Wohnung ist, also effektiv 1% vom Listenpreis und Ende. Ich fahre zum selben Kunden, wie er, aber seit Jahren 5 Tage die Woche. Damit wird der Kunde zu meinem regelmäßigen Arbeitsplatz und ich versteuere 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Kunde!

Macht bei 120km Entfernung und entsprechendem Auto ein zusätzlich zu versteuerndes Einkommen von 1840 Euro!!! Im Monat!

Und da kann mir niemand sagen, daß das gerecht ist. Je weiter man für die Firma fährt (und je mehr Zeit man dafür auch noch aufwenden muß) desto höher wird die Steuerbelastung. Und mir kann auch niemand erzählen, daß jemand sich einen Job in dieser Entfernung privat sucht, da sind die Fahrkosten ja höher, als das Nettogehalt abzüglich Hartz IV, also lohnt sich die Tätigkeit wirtschaftlich nicht.

Versteuerung der Entfernung zum normalen Arbeitgeber, OK. Aber im Außendienst bei solchen Entfernungen ist ein Firmenwagen kein Goodie mehr, sondern richtig teuer

Michael
__________________
There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't!
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 27.06.2007, 17:00
Benutzerbild von Web-Runner
Web-Runner Web-Runner ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.07.2003
Ort: Zieverich (Bergheim)
Beiträge: 1.180
Boot: Broom 39
Rufzeichen oder MMSI: DF6256 / 211503070
603 Danke in 202 Beiträgen
Standard

Ich glaube mich erinnern zu können, daß der "geldwerte Vorteil" für Firmenwagen vor etwa 15 Jahren vom Staat erfunden worden ist.

Das war m.M. unter anderem eine Reaktion auf die "Gehaltserhöhung" per Dienstwagen. Zu Dieser Zeit hatte ich das Gefühl, dass jeder statt einer Gehaltserhöhung ein Firmenwagen bekommen hat.

Das schlimme für mich als Steuer-Laie und einfacher Bürger ist, dass ja inzwischen sehr viel unter dem Aspekt "geldwerter Vorteil" gesehen wird. Wir haben uns daran gewöhnt - und wer fragt noch nach der MwSt.-Erhöhung?
Der Staat hat dadurch zusätzliche sehr hohe Steuereinnahmen und es reicht trotzdem nicht.
Von irgendwelchen Erleichterungen ist bei mir noch nichts angekommen.
__________________
Gruss, Peter
--------------
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #44  
Alt 27.06.2007, 17:35
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.827
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Macht bei 120km Entfernung und entsprechendem Auto ein zusätzlich zu versteuerndes Einkommen von 1840 Euro!!! Im Monat!

Versteuerung der Entfernung zum normalen Arbeitgeber, OK. Aber im Außendienst bei solchen Entfernungen ist ein Firmenwagen kein Goodie mehr, sondern richtig teuer

Hi Michael,

da gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit der Situation umzugehen:

A) Der Firmenwagen darf nicht mehr arbeitsvertrag privat genutzt werden. Wenn es Dir Dein Arbeitgeber aber erlaubt, ihn ab und an zu nutzen, dann muß Fahrtenbuch geführt und die privaten Fahrten entsprechend versteuert werden.
B) Per Dienstanweisung mußt Du morgens zur Einsatzbesprechung in die Firma
C) Du fährst Privatwagen und rechnest mit dem Arbeitgeber ab
D) Es bleibt wie es ist, Du wirfst aber ins Kalkül, dass Du Werbungskosten durch den Quark hast

Viele Grüße

Andreas
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 27.06.2007, 17:43
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Versteuerung der Entfernung zum normalen Arbeitgeber, OK. Aber im Außendienst bei solchen Entfernungen ist ein Firmenwagen kein Goodie mehr, sondern richtig teuer
Das ist das grundlegende Problem von Gesetzen. Sind sie einfach, kann sie jeder verstehen, aber es gibt Härtefälle, die Aufgrund einer Fallkonstellation dann mehr Steuern zahlen als andere. Da gibt es dann zwei Möglichkeiten. Entweder wir sagen, derjenige mit dem Härtefall hat Pech gehabt, oder wir passen das Gesetz an den Härtefall an, und verfassen eine Ausnahmeregelung. Das Gesetz wird dann natürlich komplizierter. Das Problem ist, es gibt auch nach der Gesetzeskomplizierung wieder Leute die dann einen Härtefall darstellen. Da gibt es dann zwei Möglichkeiten. Entweder wir sagen, derjenige mit dem Härtefall hat Pech gehabt......und so weiter und so weiter. Zum Schluss beschweren sich dann die Leute, das das Gesetz zu kompliziert ist, und dass die Steuersätze zu hoch sind. Letzteres ist nämlich ein weiteres Problem. Der Staat braucht nun mal eine gewissen Betrag an Steuern. Je mehr Ausnahmeregelungen es gibt, umso weniger Steuern werden eingenommen. Da der Staat aber das Geld nun mal braucht, werden die Steuersätze erhöht.

Der von dir geschilderte Fall ist ein solcher Härtefall. Aber mal ehrlich, wieviele Leute in Deutschland gibt es, die auf Dauer immer zum gleichen Kunden fahren. Ich glaube nicht sehr viele, zumal es eine Lösung für den Fall gibt. Nach erreichen der Zeit, bei der ein "Kundenbesuch" zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird, muss nur eine gewisse Zeit der Unterbrechung folgen, auf das die Zeit bei dem ersten Kunden wieder von vorne beginnt.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 27.06.2007, 17:46
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Web-Runner Beitrag anzeigen
I
Das schlimme für mich als Steuer-Laie und einfacher Bürger ist, dass ja inzwischen sehr viel unter dem Aspekt "geldwerter Vorteil" gesehen wird. Wir haben uns daran gewöhnt - und wer fragt noch nach der MwSt.-Erhöhung?
Der Staat hat dadurch zusätzliche sehr hohe Steuereinnahmen und es reicht trotzdem nicht.
Von irgendwelchen Erleichterungen ist bei mir noch nichts angekommen.
Das verstehe ich nicht. Wie ich zuvor mal erläutert hatte, ist die Versteuerung des Firmenwagens nach dem geldwerten Vorteils bereits ein entgegenkommen des Staates.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 27.06.2007, 17:50
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.08.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 608
Boot: Stingray 240Cs 5.0 MPI
4.860 Danke in 1.379 Beiträgen
Standard

Wir die Fahrbereitschaft des Bundestages eigentlich auch mit 1% versteuert??

Sava
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 27.06.2007, 18:52
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.464
Boot: Cranchi 50 HT
7.669 Danke in 4.515 Beiträgen
Standard

Jetz ist noch einige Fragen aufgetaucht:
-Die 1% + km vom Wohnort zur Arbeit sind jetzt klar, angeblich kann aber dafür mein Mitarbeiter bei der Einkommensteuererklärung die Wegegeldpauschale ab dem 21.km trotzdem geltend machen, stimmt das wirklich?
-Sind die laufenden Kosten als Betriebsausgabe voll absetzbar auch wenn der Mitarbeiter das Auto weniger als 50% geschäftlich nutzt? Bei der 1% Regelung des Selbständigen muß ja eine mind. 50% geschäftliche Nutzung nachgewiesen werden
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 27.06.2007, 18:57
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Jetz ist noch einige Fragen aufgetaucht:
-Die 1% + km vom Wohnort zur Arbeit sind jetzt klar, angeblich kann aber dafür mein Mitarbeiter bei der Einkommensteuererklärung die Wegegeldpauschale ab dem 21.km trotzdem geltend machen, stimmt das wirklich?
-Sind die laufenden Kosten als Betriebsausgabe voll absetzbar auch wenn der Mitarbeiter das Auto weniger als 50% geschäftlich nutzt? Bei der 1% Regelung des Selbständigen muß ja eine mind. 50% geschäftliche Nutzung nachgewiesen werden
Zu 1.

Uneingeschränkt ja

zu 2.

ich Glaube ja, die Regelung für Selbstständige soll nur verhindern dass "Privat" Autos in die Firma gelangen. Das gilt eigentlich nicht für Arbeitnehmer.

Viele Grüße

Volker
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 27.06.2007, 19:02
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.464
Boot: Cranchi 50 HT
7.669 Danke in 4.515 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Zu 1.

Uneingeschränkt ja

Ist zwar erfreulich das man wieder was bekommt ,aber so ne bekloppte Regelung ist wieder mal typisch für unsere Politiker , erst wird man bestraft wenn man weniger als 20km vom Wohnort wegwohnt und das nicht zu knapp und dann setzt wieder das Belohnungsprinzip in umgekehrter Reihenfolge ein
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 78Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 78



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.