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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.06.2007, 21:13
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Standard 1%Regelung bei Dienstwagen?

Kann mir jemand erklären ob es eine Änderung der 1% Regelung gibt, wenn Angestellten ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wird?
Bisher war es doch immer so, das 1% des Bruttolistenpreises als geltwerter Vorteil dem zu versteuernden Einkommen aufgerechnet wurden und das war alles, mein Steuerberater wollte mir heute erzählen, daß zusätzlich zu den 1% noch ein Aufschlag mit Berechnung der Entfernung Arbeitsstätte-Wohnung des Arbeitnehmers aufgerechnet wird mit Formel 0,3% von Listenpreis x km einfach, oder so ähnlich
Ist da was dran?

Im konkreten Fall ist das so: Ich habe für meinen Angestellten ein Auto geleast (Listenpreis ca 14500€) also wären 1% 145€ , jetzt kommen noch 125€ angeblich drauf, da er 22,5km von der Arbeit entfernt wohnt......der arme Kerl müsste somit 270€ mehr versteuern
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Gruß Jörg
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  #2  
Alt 14.06.2007, 21:22
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das ist korrekt (ist aber 0,03% und nicht 0,3%). ist aber schon länger so..

sava

Geändert von pasic (14.06.2007 um 21:26 Uhr)
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  #3  
Alt 14.06.2007, 21:28
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Meiner Meinung nach müssten es 0,03 % x Bruttowert x km sein.

mfG
Andi
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  #4  
Alt 14.06.2007, 21:28
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und mit etwas googeln...

Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für Privatfahrten zur Verfügung, haben Sie zwei Möglichkeiten, den steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil zu ermitteln:
  • monatlich 1 % des Bruttolistenpreises zuzüglich 0,03% des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (sog. Bruttolistenpreisregelung/1%-Methode) oder
  • Ansatz der auf die Privatfahrten entfallenden Kosten. Hierzu müssen die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten durch Belege und das Verhältnis der Privatfahrten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (sog. Fahrtenbuchmethode).
sava
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  #5  
Alt 14.06.2007, 21:31
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Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
das ist korrekt (ist aber 0,03% und nicht 0,3%). ist aber schon länger so..

sava
OK, danke für die schnelle Antwort, dann kriegt mein Steuerfuzzi morgen eins auf die Mütze, bei der Anfrage bevor wir das Auto geleast haben, hat er nur mit 1% gerechnet
Und wenn es dann soweit ist kommt immer noch was dazu
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Gruß Jörg
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  #6  
Alt 14.06.2007, 21:31
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Aber die größte Frechheit ist der anzusetzende Listenpreis...Bin selber Firmenwagenfahrer..Aber als ich meine Wohnung per Zwangsversteigerung kaufte mußte ich ja auch auf den Verkehrswert meine Gebühren bezahlen...Das ist für mich mal wieder staatlicher Diebstahl...

sava
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  #7  
Alt 14.06.2007, 21:34
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immer schriftliche Auskunft verlangen und dann soll er dann bitte auch dafür gerade stehen...

sava
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  #8  
Alt 14.06.2007, 21:38
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Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
Aber die größte Frechheit ist der anzusetzende Listenpreis...Bin selber Firmenwagenfahrer..Aber als ich meine Wohnung per Zwangsversteigerung kaufte mußte ich ja auch auf den Verkehrswert meine Gebühren bezahlen...Das ist für mich mal wieder staatlicher Diebstahl...

sava

Noch besserer staatlicher Diebstahl ist , wenn du deine Einkommenssteuererklärung 05 pünktlich zum 1.3.07 abgegeben hast und bis heute noch nicht den Bescheid hast weil der Sachbearbeiter überlastet ist , für jeden Tag bis du zahlen konntest zahlst du dann Zinsen obwohl du keine Frist überschritten hast und nur weil diese ...............sich ausstinken
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Gruß Jörg
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  #9  
Alt 14.06.2007, 21:41
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Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
immer schriftliche Auskunft verlangen und dann soll er dann bitte auch dafür gerade stehen...

sava
Die schriftliche Auskunft habe ich als Rechenbeispiel
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Gruß Jörg
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  #10  
Alt 14.06.2007, 21:47
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dann sollte es ihn dann auch peinlich sein...aber das heißt dann: "Ich wußte ja nicht wo Ihr neuer MA wohnt"

Sava
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  #11  
Alt 15.06.2007, 06:21
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Die Regelung gabe es schon vor 5 Jahren. Die nächste frechheit vom Finanzamt ist das Mein Dienstwagen ein gebrauchter ist. Ich muß aber jetzt statt 310€ 650€ versteuern . was solls dafür darf ich jetzt Audi A6 3,0TDI Quattro fahren
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Gruß Sven
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  #12  
Alt 15.06.2007, 06:34
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Tomahawk Tomahawk ist offline
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Auf Grund der Regelung kann aber der Entfernungskilometer in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Gruß

Michael
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  #13  
Alt 15.06.2007, 06:34
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Noch besserer staatlicher Diebstahl ist , wenn du deine Einkommenssteuererklärung 05 pünktlich zum 1.3.07 abgegeben hast und bis heute noch nicht den Bescheid hast weil der Sachbearbeiter überlastet ist , für jeden Tag bis du zahlen konntest zahlst du dann Zinsen obwohl du keine Frist überschritten hast und nur weil diese ...............sich ausstinken
Ich habe mein 06 am 01.03.07 abgegeben und diese Woche den Bescheid bekommen.
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Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #14  
Alt 15.06.2007, 07:18
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
[...]
daß zusätzlich zu den 1% noch ein Aufschlag mit Berechnung der Entfernung Arbeitsstätte-Wohnung des Arbeitnehmers aufgerechnet wird mit Formel 0,3% von Listenpreis x km einfach, oder so ähnlich
Ist da was dran?

Im konkreten Fall ist das so: Ich habe für meinen Angestellten ein Auto geleast (Listenpreis ca 14500€) also wären 1% 145€ , jetzt kommen noch 125€ angeblich drauf, da er 22,5km von der Arbeit entfernt wohnt......der arme Kerl müsste somit 270€ mehr versteuern
Das ist schon sehr lange so (zumindest habe ich meinen ersten FW 1999 bereits so versteuert). Es war sogar mal eine Erhöhung auf 1,5% im Gespräch.
Die Alternative ist ein Fahrtenbuch: wenn Dein Angestellter ein detailliertes Fahrtenbuch führt, versteuert er auf Wunsch "nur" die tatsächlichen Kosten (Vollkostenbasis: Leasingrate, Betriebsmittel, Versicherung, Steuer, Waschen, ...) zu dem Anteil, den die Privatfahrten ausmachen. Nutzt er das Auto also zu 95% für Dienstfahrten, kann das sehr wirtschaftlich sein (wenn auch lästig). Ist es eher ein Incentive und 80% privat genutzt (Fahrt zur Arbeit ist in diesem Sinne auch privat), kann er das vermutlich knicken.

Ich habe heute 79km zwischen Wohnort und Büro und bin damit langfristig ungefährdet, einen FW in Anspruch zu nehmen - das wären ca. 1.300 EUR zu versteuern ...

Die Buchstaben des Gesetzes sehen übrigens eigentlich vor, dass der MA 1% (und 0,03% x km) des Nettolistenpreises versteuert und 1% (0,03% x km) der MwSt. des Autos bezahlt - das ist in Summe ein bisschen mehr. So hat das auch ein Arbeitgeber von mir mal gemacht.
Es gibt aber eben eine Vereinfachungsregelung, dass "nur" der Bruttolistenpreis versteuert wird, den die meisten Arbeitgeber auch anwenden, denn es mindert die Steuerlast des Arbeitnehmers ohne irgendwelche Nachteile (von denen des Finanzamts mal abgesehen).

Da der Listenpreis herangezogen wird, sind individuelle Rabatte, Re-Importe, lange Leasinglaufzeiten etc. irrelevant für die Steuerlast.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #15  
Alt 16.06.2007, 18:08
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Ist es eher ein Incentive und 80% privat genutzt (Fahrt zur Arbeit ist in diesem Sinne auch privat), kann er das vermutlich knicken.
Das ist in der Tat richtig, denn das ist eine der wesentlichen Neuerungen in 2007. Bei Dienstfahrzeugen, die zu mehr als 50% privat genutzt werden, ist die 1%-Regelung ab sofort nicht mehr anzuwenden. Das gilt auch für Fahrzeuge von Selbstständigen.
Die 50%-Marke ist durch geeignete Mittel nachzuweisen, wenn man die Fahrzeugklasse nicht wechselt reicht ein einmaliger Nachweis (also ein Jahr Fahrtenbuch).
Fällt auch unter "Subventionsabbau", also erst denken, dann beschweren.

Grüße
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  #16  
Alt 16.06.2007, 18:29
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und ich habe 700m bis zur Arbeit...muß aber einen Kilometer versteuern

sava
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  #17  
Alt 16.06.2007, 19:47
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das ist in der Tat richtig, denn das ist eine der wesentlichen Neuerungen in 2007. Bei Dienstfahrzeugen, die zu mehr als 50% privat genutzt werden, ist die 1%-Regelung ab sofort nicht mehr anzuwenden. Das gilt auch für Fahrzeuge von Selbstständigen.
Die 50%-Marke ist durch geeignete Mittel nachzuweisen, wenn man die Fahrzeugklasse nicht wechselt reicht ein einmaliger Nachweis (also ein Jahr Fahrtenbuch).
Fällt auch unter "Subventionsabbau", also erst denken, dann beschweren.

Grüße
... um die Sache zu "vereinfachen": Das gilt bei Angestellten offenbar nur, wenn das Auto auf den Mitarbeiter zugelassen wird. Wenn der Arbeitgeber Halter und Eigentümer ist, bleibt alles beim alten.
Gruß
Jürgen
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  #18  
Alt 16.06.2007, 20:09
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
OK, danke für die schnelle Antwort, dann kriegt mein Steuerfuzzi morgen eins auf die Mütze, bei der Anfrage bevor wir das Auto geleast haben, hat er nur mit 1% gerechnet
Und wenn es dann soweit ist kommt immer noch was dazu
Hey Jörg,

bei Steuerberatern kommt es sehr auf die präzise Fragestellung an:
Bei der Gehaltsabrechnung MUSS der geldwerte Vorteil in Abzug gebracht werden. Wenn Du also die Frage nach der steuerlichen Belastung in der Gehaltsabrechnung gefragt hast, so war diese Antwort so richtig.

Die Steuer für die Fahrten von Wohn- zur Arbeitsstätte werden ausschließlich in der Lohn- bzw. Einkommenssteuer angegeben, da sich die tatsächliche Belastung nach der jeweiligen Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage (je nach Jahr, Urlaubsabzug, Krankheitstagen, etc.) ergibt.

Gleichwohl hat ein guter Steuerberater natürlich alle korrespondierenden steuerlichen Belastungen zu nennen. Dafür ist er übrigens haftbar! Allerdings nur dann, wenn Du die Angaben schriftlich inklusve der entsprechenden Fragestellung erhalten hast.

Deswegen stellen wir unsere Fragen immer mindestens per mail. Die Antworten dauern dann wegen der Absicherung zwar manchmal länger, aber dafür habe ich die Antwort bindend und mit Regress-Anspruch.

Das von Dir genannte Thema gehört jedenfalls zum Basiswissen eines jeden Steuerfachgehilfen ... !

Ergo: den Steuerberater würde ich sofort wechseln!

Gruß
Ray
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An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
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  #19  
Alt 16.06.2007, 20:25
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray Beitrag anzeigen
Hey Jörg,

bei Steuerberatern kommt es sehr auf die präzise Fragestellung an:
Bei der Gehaltsabrechnung MUSS der geldwerte Vorteil in Abzug gebracht werden. Wenn Du also die Frage nach der steuerlichen Belastung in der Gehaltsabrechnung gefragt hast, so war diese Antwort so richtig.

Die Steuer für die Fahrten von Wohn- zur Arbeitsstätte werden ausschließlich in der Lohn- bzw. Einkommenssteuer angegeben, da sich die tatsächliche Belastung nach der jeweiligen Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage (je nach Jahr, Urlaubsabzug, Krankheitstagen, etc.) ergibt.


Ray
Jetzt bin ich ganz verwirrt: der Steuerberater hat erzählt die Entfernungs-km müsssen in der Lohnabrechnung als geltwerter Vorteil in Abzug gebracht werden, dafür könne mein Miotarbeiter beim Jahressteuerausgleich wieder km zur Arbeit geltend machen

Den Berater zu wechseln ist ne gute Idee, jedoch habe ich erst vor 2 Jahren gewechselt, weil der alte offenbar senil und nie erreichbar war
Der jetzige hat irgendwie keine Ahnung und erzählt mir ne Menge Müll, bin mal gespannt wenn ich das erste mal vom FA eine auf den Deckel bekomme weil der Mist gebaut hat
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Gruß Jörg
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  #20  
Alt 16.06.2007, 20:28
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Zitat:
Zitat von pasic Beitrag anzeigen
Aber die größte Frechheit ist der anzusetzende Listenpreis...Bin selber Firmenwagenfahrer..Aber als ich meine Wohnung per Zwangsversteigerung kaufte mußte ich ja auch auf den Verkehrswert meine Gebühren bezahlen...Das ist für mich mal wieder staatlicher Diebstahl...
Hallo,

dies ist keine Frechheit, sondern eine Wohltat des Gesetzesgebers.
Denk mal daran was es dich Kosten würde ein derartiges Fahrzeug selber zu kaufen und zu unterhalten. Dann Vergleich das mal mit deinen Kosten die du versteuerst.
So billlig wie mit der 1% Regelung kann nie jemand ein eigenes Auto unterhalten.
Wir haben das spasseshalber mal durchgerechnet, und kamen bei diversen Autos auf einen Ansatz von 25 %, d.h. das dich die 1% Regelung nur 25 % der Kosten eines eigenen Autos kostet.
Bedenke schließlich, das du die 1 % nicht bezahlst, sondern versteuerst, d.h. du zahlst nur 1% mal eigenem Steuersatz, der bekanntlich mittlerweile unter 50 % liegt. Ein duchschnittlicher Arbeitnehmer hat einen Stzeuersatz von 20 -25 % des zu versteuernden Einkommens.
Wer sich darüber noch beschwert muss meiner Meinung nach eine Strafsteuer zusätzlich zahlen.

Viele Grüße

Volker
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Gruß
Volker
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  #21  
Alt 16.06.2007, 20:30
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Jetzt bin ich ganz verwirrt: der Steuerberater hat erzählt die Entfernungs-km müsssen in der Lohnabrechnung als geltwerter Vorteil in Abzug gebracht werden, dafür könne mein Miotarbeiter beim Jahressteuerausgleich wieder km zur Arbeit geltend machen
Hallo,

das ist grundsätzlich richtig, wenn du mit dem Satz "die Entfernungs-km müssen in der Lohnabrechnung als geltwerter Vorteil in Abzug gebracht werden" meinst, dass sie dort der Lohnsteuer unterworfen werden.

Viele Grüße

Volker
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Gruß
Volker
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  #22  
Alt 16.06.2007, 20:36
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Hallo,

dies ist keine Frechheit, sondern eine Wohltat des Gesetzesgebers.
Denk mal daran was es dich Kosten würde ein derartiges Fahrzeug selber zu kaufen und zu unterhalten. Dann Vergleich das mal mit deinen Kosten die du versteuerst.
So billlig wie mit der 1% Regelung kann nie jemand ein eigenes Auto unterhalten.
Wir haben das spasseshalber mal durchgerechnet, und kamen bei diversen Autos auf einen Ansatz von 25 %, d.h. das dich die 1% Regelung nur 25 % der Kosten eines eigenen Autos kostet.
Bedenke schließlich, das du die 1 % nicht bezahlst, sondern versteuerst, d.h. du zahlst nur 1% mal eigenem Steuersatz, der bekanntlich mittlerweile unter 50 % liegt. Ein duchschnittlicher Arbeitnehmer hat einen Stzeuersatz von 20 -25 % des zu versteuernden Einkommens.
Wer sich darüber noch beschwert muss meiner Meinung nach eine Strafsteuer zusätzlich zahlen.

Viele Grüße

Volker
Volker klar ist die 1% Regelung für viele gut, bei meinem Neufahrzeug komme ich da gut weg, aber wenn du ein 8Jahre altes Auto hast, das einen Listenpreis von 40000€ hatte, aber nur noch 5000€ wert ist, dann kannst du jeden Monat 400€ versteuern und dir bringt die Regelung nichts, da du keine teuere Leasingrate o.ä. gegenrechnen kannst, insofern finde ich die Regelung nach dem Neupreis ebenfalls bescheiden
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Gruß Jörg
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  #23  
Alt 16.06.2007, 20:38
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Hallo,

das ist grundsätzlich richtig, wenn du mit dem Satz "die Entfernungs-km müssen in der Lohnabrechnung als geltwerter Vorteil in Abzug gebracht werden" meinst, dass sie dort der Lohnsteuer unterworfen werden.

Viele Grüße

Volker
Aber Ray hatte geschrieben, das die km nur im Jahresausgleich auftauchen, deswegen meine Verwirrtheit
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Gruß Jörg
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  #24  
Alt 16.06.2007, 20:40
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@Volker, meine Abzüge sind da schon etwas höher, aber mit deinen Angaben bist Du da doch leider ziemlich blauäugig. Wenn Du nach deiner Einkommensversteuerung dein versteuertes Geld ausgibst, zahlst Du ja weiter munter weitere Steuerformen...Reche dann mal aus, welchen %Satz wir in Deutschland haben. Ich konnte mir ja meine Wagen aussuchen, doch viele fahren einen Wagen, den sie privat nie kaufen würden und dann kaufen ja auch nicht alle einen neuen Wagen. Im besten Fall hast Du eine 10 Jahre alte Kiste..nicht dein Style...Stimmt dann noch Deine Rechnung...

sava
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  #25  
Alt 16.06.2007, 20:53
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Bedenke schließlich, das du die 1 % nicht bezahlst, sondern versteuerst, d.h. du zahlst nur 1% mal eigenem Steuersatz, der bekanntlich mittlerweile unter 50 % liegt. Ein duchschnittlicher Arbeitnehmer hat einen Stzeuersatz von 20 -25 % des zu versteuernden Einkommens.
Wer sich darüber noch beschwert muss meiner Meinung nach eine Strafsteuer zusätzlich zahlen.
Und du zahlst die Sozialabgaben ebenfalls, also Steuersatz plus Rente, Kranken, Arbeitslosigkeit, Soli usw. und dann sieht das nämlich schon mal wieder ganz anders aus!

Gruß von einem der betroffen ist und es genießt!
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Gruß Gregor



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