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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich meine auch nicht deine Abzüge, sondern deinen persönlichen Steuersatz. Der steht im übrigen nahezu zum Schluss deines Steuerbescheides.
Zitat:
Zitat:
Vielleicht weil eine Dienstwagenversteuerung mit 1% so unattraktiv ist? Es gibt genügend Steuertips die darauf hinweisen, das eine private Dienstwagennutzung für den Arbeitnehmer erheblich günstiger ist, als eine bare Gehaltserhöhung in Höhe des 1 % Vorteils. Nochmals zur Verdeutlichung: mit aufs Jahr gerechnet 12 % des Listenpreises (multipliziert mit deinem persönlichen Steuersatz) sind alle Kosten wie Kaufpreis, Sprit, Steuern, Versicherungen, Inspektionen, Reparaturen und alles andere abgegolten. Das rechnet sich für fast jeden, der ein Auto fährt. Wenn du mir nicht glaubst, kann ich dir nur raten: rechne selber mal nach, was ein Auto im Jahr tatsächlich kostet. Viele Grüße Volker
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Gruß Volker Geändert von Volker Sch (16.06.2007 um 21:20 Uhr)
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#27
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ich meckere ja auch nicht über meinen Dienstwagen. Ist ja auch mein Zugfahrzeug fürs Boot. Mich ärgert nur die Versteuerung auf Listenpreis und deine Aussage, dass ich dem Staat noch danken soll (täglich sehen wir doch wie unsere Volksvertreter unser Geld rausschmeißen(auch die steuerfreie Kostenpauschal ohne Nachweis))....und warum nutzt niemand das Fahrtenbuch...weil wir alle zu faul sind...
sava
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#28
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Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu.
für die private Nutzung (nicht Fahrt zur Arbeit, sondern alle anderen Privatfahrten) muß man 1% vom Bruttolistenpreis versteuern. Für die Fahrten zur Arbeit muß an 0,03% vom Bruttolistenpreis pro Entfernungskilometer versteuern. Letztlich ist der Firmenwagen eineForm der Entlohnung durch Sachbezug. Daher der Ansatz. Je nach Steuerklasse ist der finanzielle Vorteil so doll nicht. Es gibt ihn, ja. Aber man sollte das nicht überbewerten, denn i.d.R. hat die Firma eine "Car policy" die auf bestimmte Autos eingrenzt, also vom Typ und der Ausstattung her die Richtung vorgibt. Wenn einem das paßt- fein. Der Arbeitgeber kann übrigens eine Zuzahlung verlangen. Z.B. als Benzinkostenanteil, oder für Sonderausstattung, oder .... Die Zuzahlung wird vom zu versteuernden Betrag vor der Versteurung abgezogen. gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#29
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Zitat:
Die tatsächlichen Kosten eines Autos stellt z.B. der ADAC auch öfters dar. Danach kostet solch ein Auto pro Monat 775 €. Du versteuerst nur 650 €. Das sind bei einem nahezu Höchstsatz von 50 % ( und da ist nun wirklich alles drin) nur 325 € Du hast mit diesem Dienstwagen also 450 € pro Monat gespart. Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#30
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Hallo Christoph,
Zitat:
Nicht umsonst wird regelmäßig darüber nachgedacht, ob die Versteuerung von Sachbezügen nach dem Fremdvergleich zu erfolgen hat. Das würde in diesem Fall zu bedeuten haben, dass der Betrag zu versteuern wäre, den ein Nichtarbeitnehmer für die Miete des PKW zu bezahlen hätte. Zitat:
Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#31
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In dem Zusammenhang noch ein Tipp: kauft Euch einen top-restaurierten Oldtimer. Der darf dann ruhig 30k Euro oder mehr kosten. Der Kaufpreis ist für die Abschreibung anzusetzen, der geldwerte Vorteil jedoch nach dem letzten aktuellen Listenpreis.
Naja, und 1975 hat 'ne S-Klasse oder ein Jaguar wie viel gekostet Grüße Matthias. |
#32
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Die Versteuerung des geltwerten Vorteils ist ja eine Sache, die herausnahme nach der Abschreibung aus den Büchern, eine weitere, da muss leider oft noch etwas gezahlt werden, da ja der Restwert nur sehr selten Null ist.
Jeder sollte für sich durchrechnen, ob es nicht günstiger ist und darum geht es ja in diesem Trött, Steuern zu zahlen, wenn ihr euren PKW privat kauft und dann eurer Firma eine Rechnung über die gefahren KM-Kosten schreibt. Rechnet es einmal durch und fragt euren Steuerberater! (Er wird übrigens in den aller meisten Fällen nach Bilanzsumme bezahlt und findet es immer gut, wenn ihr Anlagegüter kauft). Einige von euch werden deutlich billiger bei weg kommen. Gruß Michael |
#33
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Zitat:
Ich habe meine Firmenwagen anders, nämlich wie eingangs erläutert, versteuert (1% vom Bruttolistenpreis + 0,03% vom Bruttolistenpreis pro km, Fahrten zur Arbeit dann wieder ganz normal geltend gemacht [Pendlerpauschale]). Mit der Zuzahlung ist richtig - bei einem anderen Arbeitgeber (bei dem ich kein Auto hatte) kostete das Auto 1% vom Bruttolistenpreis Zuschuss an den AG - damit war der geldwerte Vorteil = 0, da der Zuschuss genau so groß war wie dieser geldwerte Vorteil.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#34
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Zitat:
ich habe Christophs Aussage so interpretiert, wie du es versteuert hast. Anders ausgedrückt, ich glaube ihr meint das gleiche. Im übrigen ist deine Versteuerung auch richtig. Viele Grüße Volker |
#35
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Hmm ... habs nochmal mit offenen Augen und ein bisschen Hirn gelesen, und ich glaube, Du (und damit Christoph und damit ich und eigentlich alle) hast Recht ...
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#36
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Jetzt noch mal . Seit wann gibt es die Regelung , daß ausser den 1% noch die 0,03% für die km dazukommen???? Hab heute meinen Steuer.....zur Rede gestellt und der meinte, das wäre neu seit 1.1.07 ....das glaube ich ihm aber nicht
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Gruß Jörg |
#38
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ab wann diese Regelung gilt, weiß ich nicht. Aber wo sie steht:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__8.html gruß sava
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#39
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Ich habe im Februar 1998 meinen ersten FW gekriegt, und da war das bereits "schon immer" so ... wirklich neu ist die Regelung auf keinen Fall. Hat Dein Steuerschätzer das "historische Abgabenblättchen" abonniert, oder woher bezieht er sein Fachwissen?
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#40
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Für Ihn war es bestimmt neu
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#41
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Zitat:
Ich hab das bei mir mal durchgerechnet. NP 36t€ 360 € + Arbeitsweg muss ich versteuern, beim tanken spar ich 19% MwSt. bei der Leasingrate ebenfalls. Die Leasingrate mindert den Gewinn und somit das zu versteurnde Einkommen (be mir ca40% Steuersatz) Wenn ich die gesamte Ersparnis rechne habe ich für mein 36T€ teures Auto unterm Strich ca 21 t€ bezahlt. Und das könnte ich mir als normaler Arbeiter nie leisten da würd ich mir nen gebrauchten Golf für 5000€ kaufen.
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#42
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Nun mal ganz geschmeidig getrennt nach Anwendungsfällen:
Kollege 1 hat einen Firmenwagen und einen festen Arbeitsplatz in der Firma. Er versteuert 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Arbeitsplatz. Hier steht sich Kollege 1 besser, als seine Kollegen mit gleichwertigen Privatwagen. Kollegen 2 und 3 haben einen Firmenwagen, fahren aber Außendienst. Kollege 2 hat wechselnde Kunden, versteuert also 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Firmensitz. Kollege 3 hat einen permanenten Kunden (länger als 3 Monate), er versteuert 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Kunde! Und jetzt mal das Extrembeispiel überhaupt: Mein Kollege und ich haben Firmenwagen. Wir haben eine Betriebsvereinbarung, die besagt, daß wir keinen Arbeitsplatz in der Firma haben, sondern unser Arbeitsplatz das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist. Jetzt kommt der staatliche Schwachsinn: Mein Kollege fährt 3 Tage die Woche zum selben Kunden, wie ich, je einen Tag zu anderen Kunden oder in die Firma. Nennt sich steuerrechtlich Einsatzwechseltätigkeit, er versteuert 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Arbeitsplatz, wobei der Arbeitsplatz die eigene Wohnung ist, also effektiv 1% vom Listenpreis und Ende. Ich fahre zum selben Kunden, wie er, aber seit Jahren 5 Tage die Woche. Damit wird der Kunde zu meinem regelmäßigen Arbeitsplatz und ich versteuere 1% des Listenpreises für Privatnutzung und 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Kunde! Macht bei 120km Entfernung und entsprechendem Auto ein zusätzlich zu versteuerndes Einkommen von 1840 Euro!!! Im Monat! Und da kann mir niemand sagen, daß das gerecht ist. Je weiter man für die Firma fährt (und je mehr Zeit man dafür auch noch aufwenden muß) desto höher wird die Steuerbelastung. Und mir kann auch niemand erzählen, daß jemand sich einen Job in dieser Entfernung privat sucht, da sind die Fahrkosten ja höher, als das Nettogehalt abzüglich Hartz IV, also lohnt sich die Tätigkeit wirtschaftlich nicht. Versteuerung der Entfernung zum normalen Arbeitgeber, OK. Aber im Außendienst bei solchen Entfernungen ist ein Firmenwagen kein Goodie mehr, sondern richtig teuer Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#43
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Ich glaube mich erinnern zu können, daß der "geldwerte Vorteil" für Firmenwagen vor etwa 15 Jahren vom Staat erfunden worden ist.
Das war m.M. unter anderem eine Reaktion auf die "Gehaltserhöhung" per Dienstwagen. Zu Dieser Zeit hatte ich das Gefühl, dass jeder statt einer Gehaltserhöhung ein Firmenwagen bekommen hat. Das schlimme für mich als Steuer-Laie und einfacher Bürger ist, dass ja inzwischen sehr viel unter dem Aspekt "geldwerter Vorteil" gesehen wird. Wir haben uns daran gewöhnt - und wer fragt noch nach der MwSt.-Erhöhung? Der Staat hat dadurch zusätzliche sehr hohe Steuereinnahmen und es reicht trotzdem nicht. Von irgendwelchen Erleichterungen ist bei mir noch nichts angekommen.
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Gruss, Peter --------------
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#44
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Zitat:
Hi Michael, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit der Situation umzugehen: A) Der Firmenwagen darf nicht mehr arbeitsvertrag privat genutzt werden. Wenn es Dir Dein Arbeitgeber aber erlaubt, ihn ab und an zu nutzen, dann muß Fahrtenbuch geführt und die privaten Fahrten entsprechend versteuert werden. B) Per Dienstanweisung mußt Du morgens zur Einsatzbesprechung in die Firma C) Du fährst Privatwagen und rechnest mit dem Arbeitgeber ab D) Es bleibt wie es ist, Du wirfst aber ins Kalkül, dass Du Werbungskosten durch den Quark hast Viele Grüße Andreas |
#45
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Zitat:
Der von dir geschilderte Fall ist ein solcher Härtefall. Aber mal ehrlich, wieviele Leute in Deutschland gibt es, die auf Dauer immer zum gleichen Kunden fahren. Ich glaube nicht sehr viele, zumal es eine Lösung für den Fall gibt. Nach erreichen der Zeit, bei der ein "Kundenbesuch" zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird, muss nur eine gewisse Zeit der Unterbrechung folgen, auf das die Zeit bei dem ersten Kunden wieder von vorne beginnt. Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#46
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Zitat:
Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#47
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Wir die Fahrbereitschaft des Bundestages eigentlich auch mit 1% versteuert??
Sava
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#48
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Jetz ist noch einige Fragen aufgetaucht:
-Die 1% + km vom Wohnort zur Arbeit sind jetzt klar, angeblich kann aber dafür mein Mitarbeiter bei der Einkommensteuererklärung die Wegegeldpauschale ab dem 21.km trotzdem geltend machen, stimmt das wirklich? -Sind die laufenden Kosten als Betriebsausgabe voll absetzbar auch wenn der Mitarbeiter das Auto weniger als 50% geschäftlich nutzt? Bei der 1% Regelung des Selbständigen muß ja eine mind. 50% geschäftliche Nutzung nachgewiesen werden
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Gruß Jörg |
#49
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Zitat:
Uneingeschränkt ja zu 2. ich Glaube ja, die Regelung für Selbstständige soll nur verhindern dass "Privat" Autos in die Firma gelangen. Das gilt eigentlich nicht für Arbeitnehmer. Viele Grüße Volker |
#50
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Ist zwar erfreulich das man wieder was bekommt ,aber so ne bekloppte Regelung ist wieder mal typisch für unsere Politiker , erst wird man bestraft wenn man weniger als 20km vom Wohnort wegwohnt und das nicht zu knapp und dann setzt wieder das Belohnungsprinzip in umgekehrter Reihenfolge ein
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Gruß Jörg |
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