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| Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#26
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@Akki
Ich kenne selbst viele, die das genau so handhaben wie du. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und solang nichts passiert fragt auch niemand nach. Dennoch wird die Unwissenheit dich im Ernstfall nicht vor einer Strafe schützen. Ausreichend Stichworte hast du bekommen, um dich zu informieren…wenn du es denn überhaupt möchtest.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (21.02.2026 um 10:14 Uhr) |
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#27
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Zitat:
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#29
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Kauf dir nenn Radlader, steuerfrei, keinen TÜV,kein Nummernschild und nur Haftpflicht/ billiger wie Traktor.
Gruß Ralf |
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#30
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Zitat:
Dein Urteil zeigt aber auch auf, wie wenig es braucht, um aus einem sog. öffentlichen Verkehrsraum wirklich ein Privatgelände zu machen. Nämlich nur ein kleines Schild, und das haben wir hier... Zitat:
Von Zaun steht da nix...
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.. Akki ![]() .. wo gegoogelt wird, fallen Späne...
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#31
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Wenn der Traktor nur zum slippen gebraucht wird, dann technisch auf 6 km/h begrenzen. Damit wäre alles vom Tisch.
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Gruß Holger
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#32
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Zitat:
Das wäre aber schon eine ausgefeilte Drosselung, nur die Geschwindigkeit, aber nicht Drehmoment, Leistung und Drehzahl zu begrenzen.
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Beste Grüße, Alex
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#33
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Zitat:
Zum Slippen eines Sportbootes reicht das dann allemal...
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Gruss, Dirk
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#34
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Hey Dirk,
da hatte ich eine Denkklemme ... Sowohl mein JD als auch mein JCB sind Hydrostaten.
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Beste Grüße, Alex
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#35
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Zitat:
Zitat:
(edit: Es wird explizit von Verbotsschildern geredet...ich mutmaße, dass damit Verbotsschilder im Sinne der STVO / ISO / ASR gemeint sind.) Aber wie gesagt...ich bin kein Jurist...und wie oben bereits geschrieben kenne ich viele Leute, die ihren Grund auch nicht absperren...dahin verirrt sich aber auch niemand...schon allein weil man ohne Traktor (Geländewagen, Panzer ö ä.) dort eh nicht hinkommt. Solang nix passiert interessierts auch niemanden.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (Heute um 11:06 Uhr) |
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#36
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![]() Gruß Berni
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#37
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Was ist denn nun wieder genau der Unterschied zwischen Privatgelände am Arsch der Welt und Privatgelände am Hafen?
Auf dem Campingplatz fahren alle Gärtner Pritschen, Traktoren, Rasenmäher ohne Kennzeichen. Die Schranke ist nur nachts geschlossen.
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.. Akki ![]() .. wo gegoogelt wird, fallen Späne...
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#38
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Rein rechtlich gibt es keinen.
In Bezug auf eine Risikoabschätzung ist es im Hafen wahrscheinlicher, dass ein Ortsunkundiger sich dorthin verirrt, währenddessen es beim Gehöfft "am Arsch der Welt" sher unwahrscheinlich ist, dass sich ein Ortsunkundiger dort hin verirrt (erst recht wenn der Weg dort hin nur "Spezialfahrzeugen" vorenthalten ist). Die Benutzung der nicht zugelassenen Pritschen auf einem Campingplatz KANN durchaus zu Problemen führen im Ernstfall. Soo...nun ist das aber meinerseits der letzte Beitrag zum Thema öffentlicher Verkehrsraum.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
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#39
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Zitat:
nur noch provozieren weiß ich jetzt nicht, ob mein Text reine Zeitverschwendung ist.Aber ich unterstelle einfach mal, du bist wirklich interessiert - oder aber andere Mitleser. Deswegen noch eine weitere kurze Erläuterung: Ich hatte in meiner Verlinkung darauf hingewiesen, dass es in dem Urteil Verweise auf andere Urteile gibt. Das macht es manchmal etwas schwierig, in dem zu Grunde liegenden Urteil die für einen selbst wichtigen Merkmale herauszufinden. Du hast nun für dich einen Satz (eine Zusammenfassung) aus einen Folgeurteil hervorgehoben. Das zu Grunde liegende Urteil hat aber einen umfangreicheren Wortlaut: https://www.bundesgerichtshof.de/Sha...tR_377-03.pdf? "So kann sich etwa aus einer entsprechenden Beschilderung als "Privat-/Werksgelände", einer Einfriedung des Geländes und einer Zugangsbeschränkung in Gestalt einer Einlaßkontrolle ergeben, daß der Verfügungsberechtigte die Allgemeinheit von der Benutzung des Geländes ausschließen will ... " Im Urteilszusammenhang ist das keine Entweder/Oder-Möglichkeit, sondern es gehört zusammen - also nur das Schild alleine reicht nicht. "Wenn aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis wie den Betriebsangehörigen, wie mit einem besonderen Ausweis ausgestatteten Personen oder wie individuell zugelassenen Lieferanten und Abholern Zutritt zu dem Betriebsgelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche. In diesen Fällen ist der Kreis der Berechtigten so eng umschrieben, daß er "deutlich aus einer unbestimmten Vielheit möglicher Benutzer ausgesondert ist". Alleine in diesem Text waren 4 weitere Verknüpfungen zu anderen Urteilen, in denen es Erläuterungen zum Thema gibt - die habe ich aus Gründen der Übersichtlichkeit entfernt. "Ist dagegen ein Betriebsgelände der Allgemeinheit, d.h. einem nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis, zugänglich, sind die darauf befindlichen Verkehrsflächen öffentlicher Verkehrsraum ..." Zusammengefasst: Ein Schild alleine reicht nicht, um nichtöffentlichen Verkehrsraum herszustellen, da nur durch das Schild alleine nicht erkennbar ist, wer das Gelände betreten darf und wer nicht.
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Viele Grüße Andreas
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#40
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Lasse Dir von einem Händler mit 6km/h anbieten, das ist im Regelfall die beste Lösung.
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Was i mog is mei Boot und der Unimog
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#41
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Ja gut, dann hat das ja mit den nicht angemeldeten Hafentrailern ohne Tüv und Versicherung endlich ein Ende
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#42
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Meine da war was, dass fürauf 6km/h gedrosselte Fahrzeuge nur noch Bestandschtuz gilt. Nur wo hab ich es gelesen?
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#43
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Zitat:
ZitaT: Eine neue Drosselung auf 6 km/h ist seit etwa 2003 kaum noch möglich, da die Regelung stark eingeschränkt wurde. Bestehende Eintragungen in den Papieren genießen jedoch Bestandsschutz.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#45
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Zitat:
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#46
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Meine beiden fahren mit 20iger Schild (oder wars 25iger) und Folgekennzeichen ganz legal hinterm PKW.
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