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| Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo,
ich werde mir einen kleinen Traktor anschaffen und mein Boot dann selber rein und aus dem Wasser bringen. Weiss jemand ob es für einen Traktor auch ein grünes Nummernschild gibt wenn er ausschließlich dafür genutzt wird? |
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#2
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Meines wissens Nein, da Traktoren nur Steuerbefreit werden (Grüne Kennzeichen), wenn Sie auch Land- oder Forstwirtschaftlich genutzt werden und dieses nachgewiesen werden kann. Oder für Schaustellerbetrieb.
Für eine rein private Nutzung gibt es sie nicht. Im Zweifel einfach mal bei der örtlichen Zulassungsstelle nachfragen.
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Gruß Heinz, ![]()
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#3
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Frag mal nach was so ein traktor an Steuern kostet und ob der Aufwand lohnt den du reinstecken wegen grüner nummer
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#4
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Zitat:
"Oldtimer" Traktor ist relativ günstig in Versicherung und Steuer, verlangt aber ein Gutachten. Was (für mich) mehr zählt, hast Du dir mal den Markt für alte Traktoren angeschaut? Guterhaltene alte Trecker kosten, gerade wenn die Reifen nicht porös sein sollen, die letzte Erneuerung der Kupplung in Betriebsstunden nicht länger als 2000h zuvor geschehen ist, der Motor nicht aus dem Kurbelwellengehäuse bläst und die Bremsen zuverlässig sind. Da werden dann schnell mal 6-8000€ aufgerufen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man sich eine neue Baustelle an´s Knie tackert Oder schaust Du nach einem kleinen japanischen Minitrecker?...
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Gruss, Dirk |
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#5
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Oldi Steuer 190€ das ist schon nicht ohne.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#6
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LOF kennzeichen gibts auch in Schwarz(dann entfällt die Ackerpflicht). Je nach Gewicht fallen 11,25 Euro pro Jahr für jede angefangene 200 kg an. ab 2t werdens erst mehr.
Versicherung brauchst du ja ehh in beiden fällen. edit ergänzung: Gesamtgewicht in Kilogramm Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht bis zu 2.000 11,25 über 2.000 bis zu 3.000 12,02 über 3.000 bis zu 3.500 12,78
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? Geändert von Føx (19.02.2026 um 21:44 Uhr) |
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#7
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Habe kein grünes Kennzeichen.
Jahressteuer 355 €. LOF Zugmaschine Geräteträger. 2.482 ccm. 55 kW. Leermasse 6.275 kg. Zul. Gesamtmasse 9.000 kg.
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Beste Grüße, Alex
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#8
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Zitat:
Welche Masse muss bewegt werden?
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Beste Grüße, Alex
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#9
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Wir haben einen kleinen Iseki aus den 90ern. kostet ornal zugelassen ca. 350 eu im Jahr (Steuern und Vers.).
hat aber auch nur 3 Tonnen z.gg. Damit dar ich dann aber auch Sonntags Brötchen holen fahren.
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Liebe Grüße, Örni |
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#10
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html Du kannst auch nicht bei einem bereits steuerbefreiten Traktor einfach beim Gebrauchtkauf die Steuerbefreiung/grünen Kennzeichen übernehmen, da der Zoll als zuständige Steuerbehörde die Befreiung von der KFZ-Steuer/die Zulassung des grünen Kennzeichen nach der Ummeldung überprüft. Fährst du den Traktor ausschließlich auf Privatgrundstücken, brauchst du den nicht anmelden und kannst dir Kennzeichen in beliebiger Farbe mit beliebigen Text anschrauben - natürlich ohne Zulassungsplakette ...
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Viele Grüße Andreas |
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#11
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Grünes Kennzeichen, ca 2 to Steuerfrei und 28€ Haftpflicht.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#12
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Die Versicherung für nen Traktor ist preiswert ich bezahle ca75,- für 4,4t halt mit grüner Nummer und die Steuer für nenn Traktor ist aber nicht so schlim/ Traktoren mit H-Kennzeichen zahlen zb.eine pauschale Steuer von 191,73 €
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#13
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Mein Mercedes Sprinter hat auch ein grünes Kennzeichen. Hat nie jemand hinterfragt.
Wenn dein Trecker nur auf dem Gelände fährt, brauchst du garnichts dran machen. Haftpflicht fänd ich aber schon gut...
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.. Akki ![]() .. wo gegoogelt wird, fallen Späne...
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#14
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Zitat:
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![]() Gruß Berni
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#15
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@Stephan123, der 22er Allgaier ist dann aber auf Land- oder Forstwirtschaft zugelassen? Bei uns in Sachsen-Anhalt muss ich fast jährlich gegenüber dem Finanzamt nachweisen, das meine Traktoren ausschließlich dem landwirtschaftlichen Erwerb dienen, z.B. durch Vorlage BWA, Flächennachweis usw., einschließlich einer Abmahnung da wir mit einem Winterdienst an der Tankstelle meiner Frau machen, die sind hier sehr pingelig..
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Alles wird gut
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#16
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Kennst du keinen, der einen Trecker hat? Hier bei mir auf dem Dorf, kostet mich das zweimal im Jahr eine Kiste Bier.
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Gruß Heiko
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#17
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Wie klein soll der gewünschte Traktor denn sein?
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
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#18
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Ja ab und an wollen die was, aber über 5 HA im Nebenerwerb geben die sich zufrieden hinterfragen das aber nicht wirklich. Wir haben auch nur 3 Schlepper angemeldet.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#19
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Zitat:
dann ist es vielleicht besser zu verstehen.
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.. Akki ![]() .. wo gegoogelt wird, fallen Späne...
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#20
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Bloß weil das Gelände „privat“ ist, ist es nicht vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt.
Um es vom öffentlichen Verkehrsraum abzutrennen benötigt man eine physische Abgrenzung (Tor, Schranke, Zaun, Kette, …). Ein Feldweg, der von der Bundesstraße auf deinen Privatacker abzweigt ohne dass dort eine Abgrenzung ist, gehört immer noch zum öffentlichenn Verkehrsraum. Selbst wenn du dort ein Schild stehen hast wo „Privatweg“ drauf steht. Und dort darfst du eben nicht einfach so ohne Kennzeichen/Zulassung/Versicherung/TÜV/… rumfahren.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (21.02.2026 um 09:37 Uhr)
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#21
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![]() Gruß Berni
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#22
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Zitat:
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.. Akki ![]() .. wo gegoogelt wird, fallen Späne...
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#23
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Ohne es vertiefen zu wollen:
"Nicht öffentlicher Verkehrsraum im Sinne der StVO ist ein abgesperrtes, nicht allgemein zugängliches Privatgelände (z.B. verschlossene Höfe, Werksgelände mit Kontrollen), auf dem die StVO grundsätzlich nicht gilt."
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![]() Gruß Berni
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#24
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Also mein Hof hat insgesamt drei Zufahrten, jeweils ohne Tor und Schranken und Pförtnerhäuschen und ich kann dir versichern, hier fahren einige Fahrzeuge ohne Kennzeichen drauf rum. Deshalb ist mir deine Regel noch Recht unbekannt.
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.. Akki ![]() .. wo gegoogelt wird, fallen Späne...
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#25
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Die Rechtsprechung würde deine Zustände durchaus als öffentlichen Verkehrsraum bezeichnen, mit den dort geltenden Vorschriften der StVO, StVZO etc. Da gibt es höchstrichterliche Urteile zu. Ich verlinke mal ein Urteil des BGH, in den zum einen auf andere Urteile verwiesen wird, was öffentlichen Verkehrsraum betrifft, und in dem selbst erklärt wird, dass es sich erst durch die geschlossene Schranke nicht mehr um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/12/4-527-12.php So lange auf deinem Hof nichts passiert, wird da aber niemand zwecks Kontrolle/Überwachung der StVO etc. auftauchen.
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Viele Grüße Andreas Geändert von Pepper (21.02.2026 um 09:42 Uhr)
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