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| Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#51
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Zitat:
Wie gesagt ich bin derzeit Alleinverdiener und überwiegend in Deutschland. Der Kapitän hat bemängelt das ich nur ein POTVRDA O PRIJAVI PRIVREMENOG BORAVKA REGISTRATION CERTIFCATE habe. Aber was anderes bekomme ich auch erst nachdem ich 5 Jahre in Kroatien gelebt habe. Also im Grundbuch (Katastar) wenn ich da über mein Haus Fahre stehe ich und meine Frau mit der dortigen Adresse drin: geoportal.dgu.hr/ Ime i prezime/Naziv Adresa: Udio MEIN NAME Straße und Hausnummer, Ort 52333 Podpićan, Hrvatska 4. Suvlasnički dio: 1/2 Name Meiner Frau Straße und hausnummer, Ort 52333 Podpićan, Hrvatska 5. Suvlasnički dio: 1/2 Muss ich dann einfach einen neuen Auszug holen und damit dann zum Kapitan? Weil auf dem alten noch die deutsche Adresse steht. Der Eintrag hat sich aber nach der Registrierung hier geändert. Zumindest in der aktuellen Version. Da ich Digital keine Kopie beantragen kann (e citizen) müsste ich das ja in Labin beim Finanzamt wo ich die OIB damals beantragt habe abholen? Oder bringt das auch nichts? Geändert von Entei1337 (17.02.2026 um 09:36 Uhr) |
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#52
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Es wird nach wie vor das Einfachste sein, du findest jemanden für die PUNOMOĆ PISMENA, die Postvollmacht. Das kann wirklich jeder sein, der seinen festen Wohnsitz in HR hat. Mit dieser Vollmacht kannst du auch mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland dein Boot unter HR-Flagge registrieren lassen.
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Saver 750 WA - Mercury F300V8 Sukošan (HR) |
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#53
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Da stimmt aber einiges nicht.
Erstens: Du hast noch gar keine befristete Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich eine Bescheinigung, dass Du die beantragt hast. Um eine (zunächst auf ein Jahr befristete) Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, die dann nach 5 Jahren in eine unbefristete umgewandelt wird, musst Du neben einem Wohnsitz (= eigene Immobilie oder unbefristeter Mietvertrag, beides geht) eine EU-Krankenversicherung nachweisen sowie - und das ist der Knackpunkt - ein gesichertes Einkommen. Das hast Du zwar, aber wie kannst Du denn länger als drei Monate ununterbrochen in Kroatien wohnen, wenn Du überwiegend in Deutschland arbeitest? Unter den von Dir geschilderten Umständen - Haus in Kroatien, Arbeitsplatz in Deutschland - wirst Du vermutlich keine Aufenthaltserlaubnis bekommen, separat für Frau und Kinder ohne eigenes Einkommen schon mal gar nicht. Was das Boot betrifft: wie schon gesagt, ohne kroatische Adresse geht da gar nichts. In dem upisni list (= Registrierungspapier) gibt es unten zwei Einträge, einmal für den vlasnik (= Eigentümer) und einmal für den korisnik (= Nutzer). Da muss für den Eigentümer eine rechtsverbindliche kroatische Adresse eingetragen sein, für den Nutzer eine x-beliebige. In meinen Papieren bin ich als Eigentümer mit meiner kroatischen Adresse eingetragen (= Standort des Bootes) und als Nutzer (weil ich die Post nach D haben möchte) mit meiner deutschen. Das geht. Und, wie schon mehrfach gesagt, eigentlich lohnt sich die Umregistrierung von D auf HR heute nur noch, wenn man tatsächlich dauerhaft in HR lebt. Theoretisch kann man zwar für jedes in HR registrierte Boot einen preiswerten Liegeplatz im Kommunalhafen bekommen, weil die Plätze aber knapp sind, hat man ohne Hauptwohnsitz vor Ort praktisch keine Chance darauf. Und dass die "echten" Einheimischen bei der Platzvergabe bevorzugt werden, finde ich absolut in Ordnung. Wo sollen die denn sonst hin? Nachtrag: gerade sehe ich, dass Dein Haus in Podpican liegt, ca. 20 km entfernt von Rabac im Landesinneren. Vergiss es, ohne Wohnsitz in Rabac kriegst Du da niemals einen Liegeplatz.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (17.02.2026 um 13:16 Uhr) |
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#54
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Heute war ich bei der kroatischen Finanzbehörde (Porezna uprava) und habe prüfen lassen, welche Adresse unter meiner OIB-Nummer hinterlegt ist. Dabei wurde bestätigt, dass meine kroatische Adresse im System eingetragen ist. Ich habe mir dies direkt schriftlich bestätigen und ausdrucken lassen.
Anschließend bin ich mit dieser Bestätigung zum Kapitän gegangen. Trotz des Nachweises bestand er zunächst weiterhin auf einer Postvollmacht und meinte, diese könne auch auf einen Anwalt ausgestellt werden. Er äußerte erneut die Sorge, dass es für ihn problematisch werden könnte, wenn bei einer Rückfrage durch die Polizei hinter meiner OIB eine im Ausland lebende Person hinterlegt sei. Daraufhin habe ich ihm erklärt, dass dies nicht zutrifft, da im OIB-System eindeutig meine kroatische Adresse registriert ist. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass es laut verschiedenen offiziellen Quellen und Erfahrungsberichten möglich sein muss, mit meinen vorgelegten Unterlagen (OIB mit kroatischer Adresse und gültiger Aufenthalt) die Anmeldung durchzuführen. Schließlich könne man nicht in ein anderes Land ziehen und dort ohne zusätzliche Postvollmacht nichts anmelden. Er kündigte an, die Angelegenheit nochmals zu prüfen und sich intern abzustimmen. Kurz darauf bestätigte er, dass er im System ebenfalls sehen könne, dass meine OIB mit einer kroatischen Adresse hinterlegt ist. Letztendlich hat er die Anmeldung akzeptiert und alles bearbeitet. Er hat kurz gefragt ob mit dem Boot alles OK ist, ich habe ja gesagt und das der Mann vom CRS sich das Boot angeschaut hat, sowie die Ausrüstung gesehen hat. Morgen kann ich die Unterlagen abholen und mit das Nummernschild drucken. |
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#55
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Zitat:
Mein Liegeplatz wird in Plomin sein... da gibt oft freie Plätze. Warum soll man nicht in Kroatien ohne einkommen leben können? Mann muss nur nachweisen das man Geld zum leben hat und Krankenversichert ist... da Eigentum auch vorhanden ist ist das 0 Problema... daher auch die "POTVRDA O PRIJAVI PRIVREMENOG BORAVKA" das ist die Aufenthaltserlaubnis! Ich selbst werde ja auch nur noch maximal 1 Jahr pendeln müssen... die vorhandene Aufenthaltsgenehmigung ist übrigens 10 Jahre gültig und nicht nur 1 Jahr. Kann sein das sich da die Gesetze zu unserem Gunsten gebessert haben. Ich kann auch Fühstens nach 5 Jahren erst einen Dauerhaften aufenthalt beantragen. Geändert von Entei1337 (17.02.2026 um 13:36 Uhr) |
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#56
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Du könntest Recht haben, angeblich haben sich die Vorschriften geändert, Stichwort EU-Freizügigkeit.
"Potvrda o prijavi privremenog boravka" habe ich noch nie gehört. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das lediglich ein Antrag (prijava) ist und noch keine Genehmigung. Wenn man tatsächlich eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, bekam man früher eine schriftliche "Dozvola za boravak" (= Aufenthaltserlaubnis), seit einigen Jahren einen richtigen Ausweis mit Personaldaten, Bild und Adresse - allerdings keinen Personalausweis (= Osobna Izkaznica), sondern einen Aufenthaltsausweis (= Boravišna Izkazsnica), und wenn man diesen Ausweis nicht hat, dann hat man auch keine Aufenthaltserlaubnis - so jedenfalls mein Wissensstand. Aber die kroatische Bürokratie lässt sich immer wieder was Neues einfallen... Ist ja auch egal, schließlich geht es nicht um die Aufenthaltserlaubnis, sondern um die Bootsregistrierung. Und das hat ja jetzt geklappt. Ende gut, alles gut.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
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