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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo
wir suchen eine Person mit einem Sportbootführerschein Binnen zur Mitfahrt (Überführung) unserer neuen/gebrauchten gekauften Stahlyacht (ca. 13 m) von Lahr (Schwarzwald) nach Emmerich (NRW). Die Überführung ist über Ostern oder den ersten Mai geplant und sollte in 5-6 Tagen erledigt sein. Wir freuen uns über jede Nachricht. |
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#2
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Moin wird Emmerich euer Heimathafen oder ist das eine Zwischenstation?
Wir liegen auch in Emmerich. Wie alt ist das Boot wie ist der Wartungsstand und die Ausrüstung?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
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#3
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Hallo
Emmerich ist eine Zwischenstation, bis hier bräuchten wir jemanden mit Führerschein. Das Boot ist von 1986, Wartungsstand und Ausrüstung alles aktuell und vorhanden. |
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#4
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Zitat:
Um noch genauer zu sein (Klugscheissermodus), bis zur "Spyckschen Fähre"
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#5
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Ich wäre da vorsichtig, immerhin ist die WSP in Emmerich stationiert und die besuchen auch regelmäßig den Yachthafen.
Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#6
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Zitat:
Wo solls denn final hingehen?
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(Wasser)sportliche Grüße, Pete |
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#7
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Nur um Missverständnissen vorzubeugen, was darf das denn kosten?
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
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#8
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Zitat:
Ich liege in Lahr und kann Dir bei Bedarf gerne auch mal zur Hand gehen.
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Gruß Martin Ein Kleiderschrank ist ein Möbelstück in dem Frauen die nichts anzuziehen haben ihre Kleider aufbewahren. |
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#9
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Suchst Du jemanden mit SBF als "Alibi-Skipper"? - oder mangelt es Dir auch an Erfahrung? Bei ersterem - bis Ostern kann man den SBF in der Tasche haben......
bis denne, Rainer
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#10
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Klingt gut, mal eben mitfahren vom Schwarzwald bis zur Grenze NL.
Aber das Ganze ist nicht ohne. Fahre ich als "Alibischipper" mit, trage ich die volle Verantwortung. Fahre ich als "entscheidender" Schipper mit, trage ich ebenfalls die volle Verantwortung. Der Unterschied ist, dass ich im ersten Fall auch für die Entscheidungen des in dieser Konstruktion autonom handelnden Rudergängers hafte. Im zweiten Fall nur für mein eigenes Fehlverhalten. Würde ich mich versucht fühlen, den Törn mitzumachen, dann nur unter den Konditionen des zweiten Szenarios. Und dann gegen Reisekosten, Verpflegung und -da persönlich nicht bekannt- moderate Entlohnung. Plus vorab aufgestellter schriftlicher Vereinbarung, wer auf dem Rhein das Sagen hat. Wenn der Eigner dann An/Ablegen will, gerne... Auch wenn das ganze hier wahrscheinlich auf besserem Niveau ablaufen wird möchte ich in diesem Zusammenhang an die Havarie im letzten Herbst erinnern, wo genau die erste o.g Konstruktion auslösend war dafür, dass ein schrottreifer Kahn am Mittelrhein auf die Kribbe gesetzt wurde und der Streit losging, wer denn letztlich der verantwortliche Schiffsführer war. Früher hatte ich so´n Ding ohne nachzudenken mitgemacht. Heute (leider?...) nicht mehr
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#11
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genau darum fragte ich ja....
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#12
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Moin in die Runde!
Die Rechtslage dürfte eindeutig sein. Der einzige SBF-Inhaber an Bord hat die alleinige Verantwortung, auch wenn er nicht der Eigner ist - Stichwort "verantwortlicher Schiffsführer". Schlau ist es natürlich, den Eigner als Rudergänger einzuteilen, der dann unter Aufsicht des verantwortlichen Schiffsführers die Manöver durchführt. Gerade, wenn der Eigner (noch) nicht über den erforderlichen Schein verfügt. So kann er Erfahrungen im Umgang mit seinem Boot sammeln. Auf etwas anderes würde ich mich persönlich nicht einlassen. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieso man sich einen 13-Meter-Stahlverdränger zulegt, ohne den SBF zu haben. Sollte ich da was überlesen haben? Gruß Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem. |
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#13
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Naja - man kann auch ohne SBF Erfahrungen sammeln - das geht in NL sogar ganz gut. Darum schrieb ich ja auch #9. Mit ausreichend Erfahrung ist es ja auch kein Problem bis Ostern oder eben Mai mal schnell den SBF zu machen.
Ohne ausreichend Erfahrug ist natürlich der für die Überführung angeheuerte Skipper dert Verantwortliche. Nur der TE hat sich dazu bis jetzt noch nicht geäußert. Er fragte ja nach "Mitfahrt", das klingt nicht nach "Ich suche nen verantwortlichen Skipper" bis denne, Rainer |
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#14
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Zitat:
Weil er meint, den in NL nicht zu brauchen?
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Beste Grüße, Alex
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#15
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Genau das ist oft der Denkfehler. Klar braucht man in NL auf den meisten Gewässern keinen Schein, aber auf einigen dann doch. Ijsselmeer, Waal, Leek usw. Ohne die entsprechenden Scheine (z.B. See auf dem Ijsselmeer) ist man ganz schön eingeschränkt.
Gruß Achim |
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#16
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falsch - bis 15m brauchst Du auch dort keinen Schein....
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#17
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Ich denke auch er hat keinen SBF und will Ihn auch nicht machen, weil er nur in den Niederlanden fahren will. Außerdem ist das Boot schon 40 Jahre alt, die Strecke ca.570km und er will es in 5-6 Tagen machen. Und jetzt braucht er einen der das mitmacht. Viel Spaß.
Gruß Bernd
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#18
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Gilt das auch für ein Boot unter deutscher Flagge?
Gruß Totti
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#19
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Ja - auch unter D-Flagge. Allerdings würde ich es mit der Versicherung abklären, bzw. das Kleingedruckte sehr genau lesen.
Bis denne, Rainer
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#20
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Zitat:
Danke für die Info. Wenn sich das rumspricht, haben wir in Holland bald Berliner Verhältnisse. Grüße Totti
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#21
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Das ist nicht korrekt. Das Ijsselmeer ist auch unter 15 m Führerschein pflichtig, das ist laut Gesetz ein Seerevier.
Gruß Achim
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#22
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Habe ich auch schon mal behauptet und geschrieben und habe dafür erhebliche Schelte erhalten, weil es angeblich falsch sei.
Gruß Totti
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#23
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Zitat:
Ijsselmeer ist bis <15m und <20km/h führerscheinfrei zu befahren. Allerdings reicht darüberhinaus nicht Vaarbewijs 1, sondern es gilt Vaarbewijs2, was in etwa der deutschen Küstenbefähigung entspricht. Und damit nicht nur ich das sage: https://www.vaarbewijs.nl/varen-op-het-ijsselmeer.html Sinnvoll ist diese Regel m.M.n nicht, aber "is eben so"... Frei Brezeln darf man da übrigens auch nicht, es gelten diverse Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#24
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Zitat:
Bis denne, Rainer
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#25
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Zitat:
Aber die Funke auf dem Ijsellmeer nicht auf Seefunk stellen, da gilt Binnenfunk mit Atis, genau wie im Wattenmeer in Nl. Aber bitte beachten, Charterer brauchen in der Regel eine Erlaubnis vom Vercharterer zum Befahren des IJ-Meers.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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