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#1151
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Wir liegen ja im Winter in Emmerich am Rhein und ich fahre den jedes Jahr Stromab und Stromauf zum Sommerliegeplatz in Friesland, aber da machen die meisten Frachter bis auf die Herkules kaum spürbare Wellen.
Vielleicht liegt es ja auch am Boot und wir haben Porzellan und Gläser an Bord. Kleine Gleiter machen uns aber jetzt auch nicht nervös. Auf der Ostsee irgendwo zwischen Dänemark und Rügen hat uns auch mal so eine Welle getroffen die wir nicht gesehen haben und es war kein Schiff in der Umgebung. Die hat mich fast vom Steuerschätzung gerissen, und das schlimmste wir konnten keinen Schuldigen beschimpfen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() Geändert von Stephan123 (09.11.2025 um 12:11 Uhr) |
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#1152
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Zitat:
Seit einigen Jahren keine Verluste mehr ( trotz herkules und verhaven).. einfach anders eingeräumt.. Auf keinen Fall kommt uns Plastik Geschirr an bord
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1153
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Zitat:
Ich sehe gern MINIMAX zu... und hab mich manchmal schon etwas gewundert, das deren Boot so empfindlich auf Wellen reagiert. Ich konnte mit der kleinen Hille noch nie auch nur annähernd gefährliche Wellen bemerken wenn ein grösserer in Gleitfahrt nahe vorbeikahm auf Scharmützel oder Storkower.... Ich bin gespannt, wie die Polaris reagiert... Allerdings steht bei uns in Fahrt auch keine Kaffeekanne auf einem Gartentisch......
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#1154
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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#1155
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Aber Einsicht und Rücksichtnahme ist das Eine und Ich-Bezogenheit, das Andere.
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Der liebe Gott hat allen Menschen ein Gehirn gegeben, nur einigen hat er vergessen, die Bedienungsanleitung beizulegen. (Dieter Hallervorden,2022) Lady on Tour Bin hier zu finden, wenn ich dort bin : Inoffizielle Boote-Forum Map; Reise 2023: Niederlande
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#1156
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Genau das kannst du dir auf dem Rhein aber nicht aussuchen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#1157
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Da wird auch keiner auf die Idee kommen seine Kaffeekanne unbeaufsichtigt auf einem Klapptisch stehen zu lassen
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#1158
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Zitat:
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen Geändert von coffeemuc (11.11.2025 um 12:49 Uhr) Grund: Tippfehler
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#1159
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Auf die Idee würde ich aber auf der Müritz auch nicht kommen. Hier gilt im Übrigen meines Wissens ebenso die 25km/h Regel. Das haben wir ja nun schon x-fach diskutiert und drehen uns im Kreis. Bei erlaubten 25km/h ist die Welle noch größer als bei nicht erlaubten 35km/h. Der Punkt "da gilt aber eine Geschwindigkeitsbeschränkung" ist also kein Argument. Man muss auch auf der Müritz jederzeit mit einer Halbgleiter-Welle rechnen. Und dass der Kollege zu dicht dran vorbei gefahren ist, kann man ihm glaube ich nicht vorhalten. Die Müritz ist bekanntlich recht flach, wer weiß, welche Unterwasser-Landschaft hier die Welle ggf. stärker als erwartet oder "normal" verstärkt bzw. komprimiert hat.
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Viele Grüße, Matthias
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#1160
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Moin moin,
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Tut ein Boot das nicht heißt das ganz einfach, daß es deutlich langsamer zu fahren hat, und zwar so langsam, daß es gerade eben keine derartige Wellen erzeugt. Ja, das heißt für ein 6m-Boot dann eben Höchstgeschwindigkeit von 8 oder 9 km/h, so what? NIEMAND hat mit Halbgleiterwellen von rücksichtslosen Gleiterfahrern zu rechnen, die nicht verstehen, daß ihre Boote in Binnenrevieren eben nunmal nur in reiner Verdrängerfahrt zu betreiben sind. lg, justme
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#1161
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Doch, jeder hat das. Wer mitten auf nem See nicht mit Wellen rechnet, der wird öfter mal überrascht.
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#1162
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Tja - eben - wir drehen uns im Kreis, aber das ist genau zu dem Thema (Gleiter - Verdränger) im Forum ja nix neues........
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#1163
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In §6.20 der BinSchStrO heißt es: Ein Fahrzeug muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass Wellenschlag oder Sogwirkungen, die Schäden an einem stillliegenden oder einem in Fahrt befindlichen Fahrzeug oder Schwimmkörper oder an einer Anlage verursachen können, vermieden werden. Ohne Rasen gutheißen zu wollen, aber Schaukeln und Schäden sind dann halt doch noch zwei paar Schuhe. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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#1164
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#1165
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#1166
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Zitat:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...6-20-node.html
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Viele Grüße, Matthias |
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#1167
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BinSchStrO § 24.04 Satz 5: Abweichend von Nummer 1, 2 Satz 1 und Nummer 3 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Sportfahrzeug mit Maschinenantrieb auf einem See oder einer seeartigen Erweiterung mit jeweils einer Gewässerbreite von mehr als 250,00 m außerhalb des ufernahen Schutzstreifens 25 km/h. Als ufernaher Schutzstreifen gilt eine 100,00 m breite parallel zur Uferlinie (Land-Wasser-Übergang) verlaufende Wasserfläche. Weder hier noch irgendwo anders in der BinSchStrO steht irgend etwas, dass dies nur für Fahrzeuge in Gleitfahrt gilt! Keine Ahnung wo Du das her hast. Es gibt lediglich den weiteren Abschnitt über Sog- und Wellenschlag vermeiden, der hier auch schon zitiert wurde. Dieser gilt aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen, und nicht allgemein, und schon gar nicht auf einem offenen See, es sei denn, dort findet man ein Fahrzeug vor, welches als "schutzbedürftig" gekennzeichnet ist.
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Viele Grüße, Matthias |
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#1168
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Übrigens steht in dem §6.20, wo es um Sog- und Wellenschlag vermeiden geht, noch ein interessanter Punkt, der mir so auch nicht bewusst war.
Hier nochmal der Link: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...6-20-node.html Dort steht: "2. Gegenüber einem Kleinfahrzeug besteht die Verpflichtung nach Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b und c nicht; § 1.04 bleibt unberührt.". Buchstabe b und c beziehen sich auf festgemachte oder auf Liegestellen stillliegende Fahrzeuge. Da ich mir nicht ganz sicher war, wie der Satz 2 zu interpretieren ist, habe ich Google KI befragt, die dazu meint: "Die Aussage besagt, dass die Pflichten zur Geschwindigkeitsreduzierung wegen Sog und Wellenschlag nicht für Kleinfahrzeuge gelten, die bestimmten anderen Fahrzeugen begegnen. Dies betrifft die Verpflichtungen gemäß Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b und c, die spezifisch in den entsprechenden Vorschriften definiert sind (wie in der BinSchStrO oder der Donauschiffahrtspolizeiverordnung). Die Regelung § 1.04 bleibt davon unberührt. Verpflichtung: Ein Kleinfahrzeug ist von der Pflicht ausgenommen, die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn es an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt, das die unter den Nummern 1. Satz 2, Buchstabe b und c beschriebenen Bedingungen erfüllt. Kontext: Diese Regelung ist Teil der Vorschriften zur Vermeidung von Sog- und Wellenschlag, wie beispielsweise in § 6.20 der BinSchStrO (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) oder in der Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung. Ausnahme: Kleinfahrzeuge, die eine Länge von weniger als 20 Metern haben, werden als Kleinfahrzeuge im Sinne der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung betrachtet. Unberührte Regelung: Die allgemeine Regelung § 1.04 bleibt auch nach dieser Ausnahme gültig. " Das heißt ja, dass ein (Halb-)Gleiter nichtmal bei Vorbeifahrt an stillliegenden Fahrzeugen seine Fahrt verringern müsste, insofern er seine allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1.04 beachtet, und also keine Menschenleben gefährdet, keine Schäden an Fahrzeugen auslöst (nicht an Kaffeekannen!), die Schifffahrt nicht behindert, und keine Umweltsauerei provoziert (ausgelaufener Kaffee zählt auch da nicht dazu).
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Viele Grüße, Matthias
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#1169
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Ohne KI, dafür aber im Versuch sinnerfassend zu lesen, würde ich Pkt.2 "Gegenüber einem Kleinfahrzeug besteht die Verpflichtung nach Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b und c nicht; § 1.04 bleibt unberührt." dahingehend interpretieren, dass Kleinfahrzeuge quasi nicht vor Sog und Wellenschlag geschützt werden, wenn sie am Ufer oder an einer üblichen Liegestelle festgemacht haben. Andernfalls müsste der Satz Pkt.2 "Für Kleinfahrzeuge besteht die Verpflichtung nach Nummer...nicht" lauten.
Allerdings gebe ich gerne zu, dass die grammatikalisch-semantische Herangehensweise österreichische Sprech- und Schreibweise und nicht jene des deutschen Gesetzgebers berücksichtigt. Darüber hinaus würde meine Interpretation der Verordnung eine gewissen Sinnwidrigkeiten verleihen. Fazit: Der Gesetzgeber ist gehalten sich verständlich auszudrücken um Spitzfindigkeiten hintanzuhalten.
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#1170
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Diese Aussage ist übrigens auch deshalb Blödsinn und maximal Wunschdenken, wenn man berücksichtigt, dass Binnen nicht nur Berlin, Brandenburg und MVP ist. In anderen Ländern gibt es nämlich durchaus auch Binnengewässer (Bundeswasserstraßen) ganz ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Zu nennen sind hier Beispielsweise Rhein, Main und Donau in weiten Teilen. Hier darf selbst ein Halbgleiter den Hebel auf den Tisch legen, solange er vor Hafeneinfahrten das Gas wegnimmt, und die allgemeine Sorgfaltspflicht berücksichtigt (die aber NICHT verlangt, dass er nur in Verdrängerfahrt unterwegs ist!).
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Viele Grüße, Matthias |
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#1171
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Moin
egal wo wie und wann, der hier gilt immer: § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht BinSchStrO Erster Teil Kapitel 1 Über die Anforderungen nach dieser Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschifffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere 1. die Gefährdung von Menschenleben zu vermeiden, 2. die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmk rper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern zu vermeiden, 3. die Behinderung der Schifffahrt zu vermeiden und 4. jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern. Damit ist alles gesagt und wenn sich alle daran halten würden bräuchten wir keine Geschwindigkeitsbeschränkungen. Leider ist das nun mal eben nicht so, denn sonst bräuchten wir auch diesen Thread nicht. Beste Grüße aus Berlin/Brandenburg von einem, der das an jedem Tag erleiden muss.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli |
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#1172
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Moin moin,
Zitat:
Die Regelung zur Höchstgeschwindigkeit ist Lex Specialis zu §1.04 BinSchStrO, ebenso wie in der StVO Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit Lex Specialis zu §1 StVO sind. Der Sinn hinter diesen Vorschriften ist in beiden Fällen der Gleiche - NUR wenn jegliche Beeinträchtigungen anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sind, DANN darf man mit der per Vorschrift erlaubten Höchstgeschwindigkeit fahren - ansonsten hat man entsprechend so viel langsamer zu fahren, daß eben jene Beeinträchtigungen sicher auszuschließen sind. Und da ein Boot in Halbgleitfahrt nunmal grundsätzlich durch die Bildung entsprechender Wellen vermeidbare Risiken von Schäden verursacht ist dieses grundsätzlich nicht gestattet, zumal Du als Führer eines solchen gar nicht feststellen kannst was die von Dir verursachten Wellen in ausreichender Entfernung mit einem anderen Boot anstellen. lg, justme
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#1173
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Moin moin,
Zitat:
Und wie Klaus schon angedeutet hat gehen die Überlegungen im Berliner Raum auch genau da hin - dann gibt's halt allgemeine 8 km/h oder 10km/h überall und auch die Leute, deren Boote 25 km/h ohne Beeinträchtigungen anderer Verkehrsteilnehmer fahren könnten dürfen das nicht mehr. lg, justme
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#1174
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Zitat:
Es ist eine Kent 28" und aus GFK, das sind 8,45m bei 4to. Verdrängung. Tatsächlich kenne ich das aber auch vom Rhein sporadisch. Meist irgendwelche Gleiter, die sich noch zwischen den Buhnen durchquetschen müssen. Das Schöne ist hier aber, der Rhein strömt stark und bügelt das Wasser schnell wieder glatt. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#1175
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Zitat:
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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