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#51
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Wenn es keinen dedizierten Binnenfunkschein in UK gibt, also nur den SRC und der in UK auch binnen Gültigkeit besitzt, wird er den auch in Deutschland als Besucher binnen benutzen dürfen auf seinem Boot.
Meine Theorie, so ist das ja auch bei vielen anderen Dingen grenzübergreifend. Gruß Totti
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#52
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Zitat:
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#53
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Zitat:
Ich meine gelesen zu haben, dass UK das entsprehende Abkommen nicht unterzeichnet hat. ...und es muss ja nicht das deutsche UBI sein (z.B. Marcom A - NL ginge ja auch). Gruß, Rainer |
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#54
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Zitat:
Ich glaube in diesem jetzigen Fall, wenn er einen britischen SRC hat (und weil es offenbar keinen britischen UBI gibt), wird er damit auch in Deutschland binnen funken dürfen. Zumal englisch sowieso jeder versteht. Garantiert aber alle die Stellen, die den Binnen-Funk (in Berlin) sowieso abhören müssen. Grüße Totti
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#55
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@Matthias
Hier wird viel spekuliert und geredet. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig: In Deutschland muss ein britischer Staatsangehöriger, der am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchte, das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen. Ein im Ausland erworbenes Funkzeugnis (hier:analog UBI) kann unter bestimmten Bedingungen von der Bundesnetzagentur anerkannt werden. Da es jedoch in GB kein UBI gibt, gibt es diese Anerkennung nicht. Somit: Der Brite muss in Deutschland einen deutschen UBI besitzen. Zur Praxis: Für die Durchfahrt auf der Innenstadt Spree (zu den funkpflichtigen Zeiten) empfiehlt es sich einen Funklotsen an Bord zu nehmen, da wie dir bekannt ist, nicht nach Lehrbuch und in Dialekt gefunkt wird. Zur Funksprache: ist in Deutschland im Bereich UBI eindeutig Deutsch. Ausländische Schiffsführer sind gehalten in Deutsch zu funken. Ob ein Schleusenbediener auch Polnisch, Russisch oder Englisch, Französisch sprechen und verstehen kann, ist nicht relevant.
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KlausNur weil ich nichts schreibe, heißt das noch lange nicht, daß ich nichts zu schreiben hätte.
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#56
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Ja, das sehe ich alles ganz genauso!
Matthias |
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#57
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Ich fang mal mit der „Paragrafenreiterei“ an.
Die mir bekannten Schleusen in und um Berlin werden vom WSA betrieben, das Schleusenpersonal ist beim WSA angestellt. Das WSA ist eine Behörde und damit an die Amtssprache gebunden…auch die Mitarbeiter. Sollte es Schleusen geben, die nicht vom WSA oder anderen Behörden betrieben werden kann es natürlich anders sein. Um in Deutschland im Bereich Binnen funken zu dürfen benötigt man das UBI oder einen gleichwertigen anerkannten Schein (den es meiner kenntnis ebenfalls nicht aus GB gibt). Dennoch ist in Deutschland im Bereich Binnen die Funksprache Deutsch…es ist keine weitere Sprache erlaubt. Und nun aus meiner Erfahrung: Ich selbst hab es in Berlin und Umgebung tatsächlich nie erlebt, dass Funkverkehr zu Schleusen oder Revierzenzreale in einer anderen Sprache als Deutsch erfolgt ist…wenn auch manchmal stark gebrochen und wirklich schwer zu verstehen. Dann hat aber auch das Schleusenpersonal immer sehr langsam und deutlich geantwortet. Funkverkehr Schiff-Schiff natürlich in anderen tlw. für mich nicht erkennbaren Sprachen. Das hier ansässige Schleusenpersonal stammt oft auch noch aus Zeiten, wo die Standard Fremdsprache ohnehin russisch war…ich vermute, dass man mit Englisch demzufolge eh nicht weit kommen wird. Und wie oben geschrieben ist es per Gesetz (Binnenfunk, Amssprache) auch gar nicht notwendig andere Sprachen zu können. Ich hab es aber auch noch nie erlebt, dass man es am Ende nicht doch irgendwie geschafft hat sich zu „verstehen“. Und wenn es über die Sprache nicht ging, dann auch mal mit Handzeichen, Pfeifen, Winken usw innerhalb der Schleuse. Die Schleuse selbst ist ja irgendwie selbsterklärend…grüne Ampel, rote Ampel…der „größte“ fährt zuerst rein… Also in der Praxis würde man es sicherlich hinbekommen, als Engländer ohne Deutschkenntnisse durch Berlin zu fahren..wenn auch mit gewissem Risiko zu den Hochzeiten. Empfehlenswert ist es nicht. Und soweit ich es einschätze wäre aus nicht legal. Ich empfehle, dass jemand mit Deutschkenntnissen und UBI an Bord ist und das Funkgerät bedient.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (06.11.2025 um 09:58 Uhr) |
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#58
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Sory - kann ich nicht erkennen. Die Rechtslage ist doch klar, kommt auch hier in den Beiträgen raus....
Allerdings scheint es gerade beim Funken ja ne abweichende Praxis zu geben. Denn wenn ich nen Funklotsen brauche weil das Schleusenppersonal dialekt spricht - entspricht das auch nicht der klaren Rechtslage. Oder hab ich Dich falsch verstanden? Zum UK-Bürger.... Wo steht, dass der das deutsche UBI braucht? Ein anerkanntes aus einem anderen EU-Staat müsste doch reichen (z.B. eben das Marcom A aus NL). bis denne, Rainer |
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#59
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Zitat:
Matthias |
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#60
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Zitat:
Bist du schon mal durch die Berliner Innenstadt gefahren? Es geht hier vorrangig nicht um den Funkverkehr "Schiff-Schleuse", sondern um den Funkverkehr "Schiff-Schiff", um Absprachen zum Durchfahren der Engstellen und Brücken zu treffen. Die Schleusenbediener in Berlin sprechen und verstehen Hochdeutsch.
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KlausNur weil ich nichts schreibe, heißt das noch lange nicht, daß ich nichts zu schreiben hätte. |
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#61
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Tausende LKW Fahrer in Deutschland können kein deutsch oder englisch oder oder.
Dafür wird keiner bestraft. Es gibt für jedes Smart Phone Translater einfach an die Funke halten.
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Gruß Albert |
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#62
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ok - dann hab ich das falsch verstanden.......
- dann brauch ich also einen Funklotsen weil der Schiff- Schiff - Verkehr nicht gem. BinSchStrO abläuft? Mal vom Inhalt der Diskussion abgesehen (da geht es zur Zeit um mindestens um 3 Fragestellungen, wovon eine Durchfahrt Berlin ist) - wenn ich bei einem mir unbekannten (vielleicht auch bekannten) Fahrtgebiet nach gründlicher Vorbereitung zu dem Ergebnis komme, dass ich überfordert bin - hätte ich keine Scheu mir Hilfe durch Rat, Lotse etc. zu holen. Das ist in meinen Augen keine Schwäche - sondern gute Seemannschaft. bis denne, Rainer |
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#63
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Zitat:
Theoeretisch sollte der Funkverkehr auf Deutshc stattfinden es steht aber nicht Hochdeutsch in der Verordnung und ob man den Berliner Dialekt als detusch bezeichnen kann... naja... lach.. zumindest sollte man grundzüge verstehen damit man nicht in kritische Situationen kommt... wobei die Abkürzungen dort ja schonmal komishc sind wenn der eine sagt ich fahr über dne Bürgersteig... usw..
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#64
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ist auch keine Pflicht das der LKW fahrer deutsch können muss.. oder sthe dazu was in der STVO
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#65
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Sag ich doch.
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Gruß Albert |
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#66
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Zitat:
Matthias
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#67
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stimmt verwechselt... radweg kommt...
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#68
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Ist aber egal – ich bin davon überzeugt, dass dennoch alle verstehen würden, was gemeint ist.
Matthias |
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#69
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Da bin ich jetzt aber gespannt?
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#70
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Ist das echt nicht zu erschließen? Denken nur Berliner so bildhaft?
Also: damit ist gemeint, dass man als kleineres Fahrzeug die Möglichkeit nutzt, durch eine der weiteren Öffnungen einer Brücke zu fahren, und nicht durch die Mitte. Beispielsweise an der Moltkebrücke. Dadurch entlastet man das Verkehrsgeschehen enorm. Matthias |
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#71
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Aha - das ist schon in Ordnung, und nein - nicht nur Berliner denken bildhaft - dennoch muss auch diese "Sprache" gelernt sein - und sie ist fern von Funkvorschriften.....
Wogegen ich nichts habe - denke nur dieses "die Duldung vom Vorgeschriebenen abzuweichen" gilt dann nicht nur dafür..... bis denne, Rainer |
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#72
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Das ist aber eine notwendige Duldung.
Wenn da in Berlin richtig was los ist und jeder funkt wie man es beim UBI lernt, dann ist der Dampfer durch drei Brücken durchgefahren bis er fertig ist mit der Ankündigung der ersten Brücke. Und zudem wird der Kanal für alle anderen blockiert Deswegen gehts da eher so wie „Spreeprinzessin an der Marschallbrücke zu Berg“. Für mehr ist einfach keine Zeit. Und die Durchsagen kommen auch nicht langsam gesprochen, sondern zackig. Wenn du im Sommer mal in Berlin sein solltest, dann setzt dich mal ggü Hauptbahnhof am Ludwig-Erhardt-Ufer in eine der Strandbars ans Wasser…und überleg was passieren würde wenn jeder gemäß UBI-Regeln funkt…man erkennt schnell dass es nicht funktionieren kann.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (06.11.2025 um 14:53 Uhr) |
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#73
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Moin moin,
Zitat:
Das SRC hilft an dieser Stelle in keinster Weise weiter, das ist ein Funkzeugnis für den Seefunkdienst - genauso gut könnte man ein BOS-Sprechfunkzeugnis besitzen, für die Teilnahme am Schiffahrtsfunk sind beide völlig irrelevant. Wenn nun also ein Bewohner des UK irgendwo auf dem Kontinent im Geltungsbereich des RAINWAT-Abkommens an dem dort definierten Funkdienst teilnehmen will (ggf. weil er es muß -> Funkpflicht z.B. teilweise in NL oder auf der Innenstadt-Spree) muß er irgendein dafür qualifizierendes Funkzeugnis in einem der RAINWAT-Staaten erwerben und sinnvollerweise die notwendigsten Redewendungen in der Sprache des zu befahrenden Landes lernen, dafür finden sich z.B. Beispiele im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk. Ob er dann ggf. sogar auf englisch mit Schleusen oder anderen Schiffen kommunizieren kann ist dann erst die zweite Frage (unsere Haus- und Hofschleuse Anderten kann das und tut das auch, wenn da jemand im Anruf fragt 'do you speak english?), aber zuallererst benötigt derjenige ein für die Teilnahme am Funkdienst qualifizierendes Sprechfunkzeugnis. lg, justme
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#74
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Zitat:
Weisst du, ob es einen SBF Binnen in England gibt? Gruß Totti
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#75
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Moin moin,
nach dem, was ich von der RYA-Ausbildung kenne meine ich nein - da gibt es extra für die Nutzung außerhalb UK den "CEVNI test", mit dem man ein ICC basierend auf vorhandenen Kompetenzen (z.B. dem absolvierten 'Helmsman's training course' plus entsprechende Praxisausbildung) bekommen kann. Das wird dann auch mit Gültigkeit "IWM" ausgestellt, womit man z.B. in Deutschland der Führerscheinpflicht genüge tut. Infos dazu gibt es hier und hier. lg, justme Geändert von justme (06.11.2025 um 15:16 Uhr)
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