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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#126
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da kein Staat hier Vorschriften machen darf... nur auf deinem Boot gilt dann deutsches Recht... aber schon im Wasser nicht mehr...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#127
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die Regel steht aber im Binnenrecht wie man lesen kann (in der deutschen Binnenschiffahrtrassenordnung steht auch was vom Hafen... trotzdem gilt diese nicht in Seehäfen)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#128
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Na gut, dann stehen wir doch wieder ohne Ergebnis da ![]()
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Gruß Dennis ![]() |
#129
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im Prinzip stehen wir mit dem Ergebnis da das der Beamte nicht das Recht hate eine Gebühr zu verlangen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#130
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Das schreiende Baby welches er mit dem Gehupe geweckt hat und die im 6ten Monat schwangere Mitfahrerin haben mich scheinbar vor der Fortführung der Kontrolle bewahrt.
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Gruß Dennis ![]() |
#131
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Der "Zeitungsartikel" ist ein Polzeibericht.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#132
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Zur Information: Das Amtsblatt Narodne novine“ (Amtsblatt Kroatiens) erscheint etwa drei Mal pro Woche, und enthaelt Gesetze, die vom Parlament beschlossen wurden, Verordnungen und Dekrete der Regierung und Präsidentenerlasse, die seit dem letzten Amtsblatt beschlossen wurden. Erst mit der Veröffentlichung wird ein Gesetz oder eine Verordnung rechtsverbindlich. Die genannte Veroeffentlichung ist als keine Quelle dafuer, dass es ein solches Gesetz nicht gibt, sondern ein Beleg dafuer, dass am 19., 20. und am 21. Maerz 2025 ein solches Gesetz nicht verabschiedet wurde. Lesen alleine hilft nicht, man sollte das gelesene ansatzweise verstehen und einordnen koennen. ![]()
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#133
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Es enthaelt die Gesetze und Verordnungen, die zwischen dem 20. 3. 2025, dem Datum der Ausgabe 21/2025, und dem 21. 3. 2025 veroeffentlicht wurden, und damit Rechtskraft erlangt haben. Ob es an dem Tag Verordnungen oder Gesetze … zum Thema “Verschaerfung von Vorschriften fuer Touristen” gab, spielt gar keine Rolle. Nochmals, zu Deinem Verstaendnis: Blatt 52 enthaelt nicht die aktuellen Aenderungen, sondern die aktuellen Aenderungen zum 21. 3. 2025. Du kannst die Narodne novine mit dem deutschen Bundesgesetzblatt vergleichen. Die letzte Ausgabe von gestern enthaelt z.B. nichts zur Schiffahrt, dazu ist die letzte Veroeffentlichung vom 20.8.25, aber eben nur zur Schiffbarmachung der Mosel. Auch in Deutschland kann man die Nichtexistenz eine Gesetzes oder einer Verordnung nicht mit dem Fehlen in einem Bestimmten Bundesgesetzblatt belegen, das macht man eher, indem man den “Schoenfelder” benutzt. In Kroatien gibt es dafuer den Zbirka zakona i propisa. Um es noch deutlicher zu machen: Die Gesetzessammlungen, in Deutschland wie in Kroatien, basieren auf den gesammelten Veroeffentlichungen der Amtsblaetter. Was Du versuchst, ist wie aus dem Schoenfelder eine Seite herauszureissen, und mit dem Text der Seite das Vorhandensein eines Gesetzes zu belegen. Ich denke, fast alle hier haben das verstanden. Du immer noch nicht? ![]()
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#134
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Ich habe verstanden, dass Du auf Deine Recherche stolz bist, aber bitte lege doch dar, warum Deine Gedankenkonstruktion eine (!) recht alte Veroeffentlichung im Amtsblatt eine aktuelle Quelle zur derzeitigen Rechtslage sein koennte. Alternativ bitte ich, Fehler in meiner Argumentation aufzuzeigen. Ich vermute, dass wir an einen Punkt kommen könnten, an dem eine Seite ohne neue Belege oder Erklärungen aufgibt. Ich würde gerne gemeinsam prüfen, ob wir zu einem fundierten Ergebnis kommen können. |
#135
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Moin moin,
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Die Zuständigkeit für die Verfolgung (in erster Instanz die Kapitanja) und die Strafandrohung findet sich ebenfalls im gleichen Gesetz, ein Verstoß wird mit Geldstrafen zwischen 1000 und 10000 Kuna belegt. lg, justme |
#136
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Der Vorwurf moeglicher Behoerdenwillkuer ist damit entkraeftet. (Shade, dass sich die Leseschwaeche von Fronmobil weiter verschlimmert hat.) |
#137
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Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]() |
#138
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Hier sind doch einige dabei die schon Jahre, sogar Jahrzehnte, ihren Urlaub mit dem Boot in Kroatien verbringen.
Könnte nicht einer mal vor Ort bei einer zuständigen Stelle nach den rechtlichen Regelungen, und deren Quellen, fragen?
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Gruß Mirko
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#139
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#140
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"zuständigen Stelle nach den rechtlichen Regelungen, und deren Quellen," Die zuständige Stelle ist dann auch gleich die Quelle Hast Du es immernoch nicht gerafft? Warum fragst Du nicht selbst bei den zuständigen Stellen nach? An dieser Stelle könnte die Erklärung stehen....
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August Geändert von skibo (09.09.2025 um 15:23 Uhr) |
#141
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Was ist da so schwer jetzt? Das Post von @justme reicht doch jetzt. Oder was kann jetzt noch alles kommen. Manche sollten lieber auf ihren Rinnsale bleiben und mit 8 Km/h die Gewässer unsicher machen.
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Gruß Helmut. ![]() |
#142
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Moin moin,
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lg, justme
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#143
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#144
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Einer meiner Lehrmeister hatte einen einfachen Satz bei unklaren Sachen der da lautete " Wo steht das geschrieben"
![]() Also bei der nächsten Kontrolle auch mal fragen ![]() Als einer, der seit 1968 regelmäßig in diese Land fährt, hat man gelernt, das schon zu Jugo und auch Kroazeiten oftmals von irgendwelchen Leuten und Komunen eigene Regeln erstellt wurden die sich einen Scheiß darum kümmerten, ob das nun richtig war oder nicht, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE Geändert von diri (09.09.2025 um 18:04 Uhr)
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#145
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![]() Zitat:
Genau darüber bin ich auch noch gestolpert und habe deshalb meinen ursprüngliches Posting dazu gelöscht, weil ich dort den falschen Schluss gezogen habe. Ich hatte aber zur Mittagszeit keine Zeit mehr weiter zu recherchieren. Wie du schreibst führt das Pomorski zakonik der Republik Kroatien folgendes in Art. 66 Absatz 2 aus: "Ausländische Schiffe, ausländische Kriegsschiffe und ausländische Yachten sowie ausländische Motorboote sind verpflichtet, die Flagge ihres Herkunftsstaates und die Flagge der Republik Kroatien zu führen, solange sie sich im Territorialmeer oder in den Binnenmeeresgewässern Kroatiens aufhalten, es sei denn, sie befinden sich im unschädlichen Durchgang." Der unschädliche Durchgang muss aufgrund UNCLOS (United Nations Convention on the Law of the Sea) gewärt werden. Hier kann der Kroatische Staat keine Vorschriften für den Durchgangsverkehr machen. Ich denke damit ist der Durchgangsverkehr gemeint, der nicht in Kroatien einklarieren möchte (z.B. von Italien nach Albanien unterwegs) und nicht aus einem kroatischen Hafen kommt. Nun ist noch spannend was als "Territorialmeer" und "Binnenmeeresgewässer" definiert wird ... Definitionen im Seerechtsgesetz Binnenmeeresgewässer (Unutarnja morska voda): Diese Gewässer befinden sich innerhalb der Küstenlinie oder zwischen Inseln und sind vollständig von kroatischem Hoheitsgebiet umschlossen. Sie unterliegen der vollen Souveränität Kroatiens. Territorialmeer (Teritorijalno more): Dies ist die Meereszone, die bis zu 12 Seemeilen von der Basislinie (Küste) reicht. Kroatien übt in dieser Zone souveräne Rechte aus, behält sich jedoch bestimmte Durchfahrtsrechte für Schiffe anderer Staaten vor. Schlussfolgerung demnach für den TO: Zum Führen einer Gastlandflagge in den Küstengewässern (=Binnenseegewässer/Teritorialmeer) von Kroatien gibt es gesetzlichen Vorschriften. Ausländische (Sport-)Boote müssen dort ihre Landesflagge zeigen.
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![]() Nur weil ich nichts schreibe, heißt das noch lange nicht, daß ich nichts zu schreiben hätte. Geändert von Fronmobil (09.09.2025 um 19:24 Uhr)
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#146
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Ich habe hier durchgefegt.
Wer hier weiter seine persönlichen Animositäten verbreitet, bekommt eine Auszeit. Versprochen. Kindergarten.
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Gruß Heinz, ![]()
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#147
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Hafenkapitän in Punat sagte mir vor wenigen Tagen ganz klar: € 200,--
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Grüße vom Sportboot Michael |
#148
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jetzt sollte das Thema endlich geschlossen werden.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#149
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Lustig wurde es ja zu Jugozeiten wenn die Flagge falschrum flatterte, Spitze des Sterns nach unten, das ging garnicht, richtig war Spitze nach oben, frei nach Erich H., aufwärts immer
![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#150
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Unfassbar ! 6 Seiten für das Nichtführenwollen einer Gastlandflagge .Das sollte doch selbstverständlich sein.
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