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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #126  
Alt 09.09.2025, 10:36
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Man unterscheidet Seerecht und Küstenrecht.
Nur letzteres ist eine rein nationale Sache.
auf Hoher See außerhalb von Hoheitsgebieten gilt im Prinzip gar kein Recht...
da kein Staat hier Vorschriften machen darf... nur auf deinem Boot gilt dann deutsches Recht... aber schon im Wasser nicht mehr...
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  #127  
Alt 09.09.2025, 10:37
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Zitat:
Zitat von DM7 Beitrag anzeigen
das in (kroatischen Binnengewässern) oder einen kroatischen Hafen

Hier steht nichts von Binnenhafen. Somit interpretiere ich, dass alle Häfen gemeint sind.
die Regel steht aber im Binnenrecht wie man lesen kann (in der deutschen Binnenschiffahrtrassenordnung steht auch was vom Hafen... trotzdem gilt diese nicht in Seehäfen)
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  #128  
Alt 09.09.2025, 10:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Regel steht aber im Binnenrecht wie man lesen kann (in der deutschen Binnenschiffahrtrassenordnung steht auch was vom Hafen... trotzdem gilt diese nicht in Seehäfen)
Jap hast Recht.
Zitat:
Binnengewässer-Verordnung
.

Na gut, dann stehen wir doch wieder ohne Ergebnis da
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  #129  
Alt 09.09.2025, 10:43
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Zitat:
Zitat von DM7 Beitrag anzeigen
Jap hast Recht. .

Na gut, dann stehen wir doch wieder ohne Ergebnis da
im Prinzip stehen wir mit dem Ergebnis da das der Beamte nicht das Recht hate eine Gebühr zu verlangen.
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  #130  
Alt 09.09.2025, 10:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
im Prinzip stehen wir mit dem Ergebnis da das der Beamte nicht das Recht hate eine Gebühr zu verlangen.
Er hat die Gebühr nur erwähnt und mich fahren lassen nachdem wir die deutsche Flagge demontiert hatten.

Das schreiende Baby welches er mit dem Gehupe geweckt hat und die im 6ten Monat schwangere Mitfahrerin haben mich scheinbar vor der Fortführung der Kontrolle bewahrt.
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Gruß Dennis
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  #131  
Alt 09.09.2025, 10:52
skibo skibo ist offline
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Der "Zeitungsartikel" ist ein Polzeibericht.
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #132  
Alt 09.09.2025, 10:55
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen

Quellen dazu:
1. Das Amtsblatt „Narodne novine“ Nr. 52 vom 21. März 2025 ist relativ neu und enthält div. neue Vorschriften jedoch keine zur Gastlandflagge.
Wir sind uns (fast) alle einig, dass ein solches Gesetz in Kroatien nicht existiert, denn niemand kann ein solches Gesetz zitieren. Es wurden schon abenteuerliche Vermutungen angestellt, die die Existenz oder Abwesenheit eines solchen Gesetzes belegen soll. Eine der lustigsten ist, die Nichtexistenz des Gesetzes mit dem Fehlen der Erwahnung in einem bestimmten der weit ueber 100 Amtsblaetter eines Jahres belegen zu wollen.


Zur Information: Das Amtsblatt Narodne novine“ (Amtsblatt Kroatiens) erscheint etwa drei Mal pro Woche, und enthaelt Gesetze, die vom Parlament beschlossen wurden, Verordnungen und Dekrete der Regierung und Präsidentenerlasse, die seit dem letzten Amtsblatt beschlossen wurden.
Erst mit der Veröffentlichung wird ein Gesetz oder eine Verordnung rechtsverbindlich.

Die genannte Veroeffentlichung ist als keine Quelle dafuer, dass es ein solches Gesetz nicht gibt, sondern ein Beleg dafuer, dass am 19., 20. und am 21. Maerz 2025 ein solches Gesetz nicht verabschiedet wurde.

Lesen alleine hilft nicht, man sollte das gelesene ansatzweise verstehen und einordnen koennen.
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  #133  
Alt 09.09.2025, 11:44
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
KLuGscHeixxEr!
Das Blatt Nr.52 ist die aktuelle Änderung von Vorschriften zu den Küstengewässern in Kroatien und wird derzeit oft genannt zum Thema "Verschärfung von Vorschriften" für Touristen.
Deshalb habe ich das gecheckt und hier aufgeführt.
Nein.

Es enthaelt die Gesetze und Verordnungen, die zwischen dem 20. 3. 2025, dem Datum der Ausgabe 21/2025, und dem 21. 3. 2025 veroeffentlicht wurden, und damit Rechtskraft erlangt haben.

Ob es an dem Tag Verordnungen oder Gesetze … zum Thema “Verschaerfung von Vorschriften fuer Touristen” gab, spielt gar keine Rolle.

Nochmals, zu Deinem Verstaendnis: Blatt 52 enthaelt nicht die aktuellen Aenderungen, sondern die aktuellen Aenderungen zum 21. 3. 2025.

Du kannst die Narodne novine mit dem deutschen Bundesgesetzblatt vergleichen. Die letzte Ausgabe von gestern enthaelt z.B. nichts zur Schiffahrt, dazu ist die letzte Veroeffentlichung vom 20.8.25, aber eben nur zur Schiffbarmachung der Mosel. Auch in Deutschland kann man die Nichtexistenz eine Gesetzes oder einer Verordnung nicht mit dem Fehlen in einem Bestimmten Bundesgesetzblatt belegen, das macht man eher, indem man den “Schoenfelder” benutzt. In Kroatien gibt es dafuer den Zbirka zakona i propisa.

Um es noch deutlicher zu machen: Die Gesetzessammlungen, in Deutschland wie in Kroatien, basieren auf den gesammelten Veroeffentlichungen der Amtsblaetter.

Was Du versuchst, ist wie aus dem Schoenfelder eine Seite herauszureissen, und mit dem Text der Seite das Vorhandensein eines Gesetzes zu belegen.


Ich denke, fast alle hier haben das verstanden.
Du immer noch nicht?
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  #134  
Alt 09.09.2025, 13:05
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich bereue es mich zu dem Thema des TO mit einer eigenen Recherche und Quellen
geäußert zu haben.
Es ist unerträglich welcher Ton hier inzwischen tägliche Praxis ist.
Du hast Recht, ich haette nicht fragen sollen, ob Du meine Ausfuehrungen noch nicht verstanden hast.

Ich habe verstanden, dass Du auf Deine Recherche stolz bist, aber bitte lege doch dar, warum Deine Gedankenkonstruktion eine (!) recht alte Veroeffentlichung im Amtsblatt eine aktuelle Quelle zur derzeitigen Rechtslage sein koennte.

Alternativ bitte ich, Fehler in meiner Argumentation aufzuzeigen.

Ich vermute, dass wir an einen Punkt kommen könnten, an dem eine Seite ohne neue Belege oder Erklärungen aufgibt. Ich würde gerne gemeinsam prüfen, ob wir zu einem fundierten Ergebnis kommen können.
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  #135  
Alt 09.09.2025, 13:58
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Wir sind uns (fast) alle einig, dass ein solches Gesetz in Kroatien nicht existiert, denn niemand kann ein solches Gesetz zitieren.
ich wär mir da nicht ganz so sicher - zum Einen ist kroatisches Flaggenrecht tatsächlich offenbar extrem kompliziert und umfassend (das Verbot, eine verschmutzte oder beschädigte kroatische Flagge zu hissen steht samt Strafandrohung in nicht unbedeutender Höhe direkt in dem Gesetz, mit dem diese Flagge und die Nationalhymne bestimmt werden), zum Anderen hat Klaus in seinem leider gelöschten Beitrag einen ganz guten Ansatzpunkt zur Suche geliefert. Mit "Pomorski zakonik" als Suchbegriff findet man das in den Amtsblättern 181/2004, 76/2007, 146/2008, 61/2011, 56/2013, 26/2015, 17/2019 veröffentliche kroatische Seerecht, und in dem gibt es den schönen Artikel 66:
Zitat:
Članak 66.

(1) Plovni objekt, osim brodice i jahte, koji dolazi iz inozemstva ne smije prometovati s drugim brodovima, tijelima, organizacijama i osobama na obali prije nego što od nadležne ustrojbene jedinice Ministarstva dobije odobrenje za slobodan promet s obalom.

(2) Strani brod, strani ratni brod i strana jahta, kao i strana brodica dužni su viti zastavu svoje državne pripadnosti i zastavu Republike Hrvatske dok se nalaze u teritorijalnom moru i unutarnjim morskim vodama Republike Hrvatske, osim dok su u neškodljivom prolazu.
Und zumindest Google Translate übersetzt mit den mangels eigener kroatischer Sprachkenntnisse wie folgt:

Zitat:
Artikel 66.

(1) Ein aus dem Ausland kommendes Schiff (mit Ausnahme von Booten und Jachten) darf erst dann mit anderen Schiffen, Körperschaften, Organisationen und Personen an der Küste Handel treiben, wenn es von der zuständigen Organisationseinheit des Ministeriums die Genehmigung zum freien Verkehr mit der Küste erhält.

(2) Ausländische Schiffe, ausländische Kriegsschiffe und ausländische Jachten sowie ausländische Boote sind verpflichtet, die Flagge ihres Staats und die Flagge der Republik Kroatien zu führen, während sie sich in den Küstenmeeren und Binnengewässern der Republik Kroatien befinden, außer während der friedlichen Durchfahrt.
Jetzt wäre die interessante Frage, was genau die Einschränkung "osim dok su u neškodljivom prolazu" denn nun wirklich bedeutet, aber generell würde ich diese Vorschrift (da insbesondere hier auch Yachten und Boote erwähnt sind) schon dergestalt interpretieren, daß in kroatischen Gewässern das Führen von Heimat-Nationaler UND Gastlandflagge verpflichtend ist.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung (in erster Instanz die Kapitanja) und die Strafandrohung findet sich ebenfalls im gleichen Gesetz, ein Verstoß wird mit Geldstrafen zwischen 1000 und 10000 Kuna belegt.

lg, justme
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  #136  
Alt 09.09.2025, 14:48
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ich wär mir da nicht ganz so sicher - zum Einen ist kroatisches Flaggenrecht tatsächlich offenbar extrem kompliziert und umfassend (das Verbot, eine verschmutzte oder beschädigte kroatische Flagge zu hissen steht samt Strafandrohung in nicht unbedeutender Höhe direkt in dem Gesetz, mit dem diese Flagge und die Nationalhymne bestimmt werden), zum Anderen hat Klaus in seinem leider gelöschten Beitrag einen ganz guten Ansatzpunkt zur Suche geliefert. Mit "Pomorski zakonik" als Suchbegriff findet man das in den Amtsblättern 181/2004, 76/2007, 146/2008, 61/2011, 56/2013, 26/2015, 17/2019 veröffentliche kroatische Seerecht, und in dem gibt es den schönen Artikel 66:


Und zumindest Google Translate übersetzt mit den mangels eigener kroatischer Sprachkenntnisse wie folgt:



Jetzt wäre die interessante Frage, was genau die Einschränkung "osim dok su u neškodljivom prolazu" denn nun wirklich bedeutet, aber generell würde ich diese Vorschrift (da insbesondere hier auch Yachten und Boote erwähnt sind) schon dergestalt interpretieren, daß in kroatischen Gewässern das Führen von Heimat-Nationaler UND Gastlandflagge verpflichtend ist.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung (in erster Instanz die Kapitanja) und die Strafandrohung findet sich ebenfalls im gleichen Gesetz, ein Verstoß wird mit Geldstrafen zwischen 1000 und 10000 Kuna belegt.

lg, justme
Damit hast Du m.E. den Beweis geliefert, dass die Fuehrung der Gastflagge in Kroatien gesetzlich vorgeschrieben ist (es sei denn es handelt sich um “friedliche Durchfahrt”).

Der Vorwurf moeglicher Behoerdenwillkuer ist damit entkraeftet.

(Shade, dass sich die Leseschwaeche von Fronmobil weiter verschlimmert hat.)
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  #137  
Alt 09.09.2025, 14:52
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Damit hast Du m.E. den Beweis geliefert, dass die Fuehrung der Gastflagge in Kroatien gesetzlich vorgeschrieben ist (es sei denn es handelt sich um “friedliche Durchfahrt”).

Der Vorwurf moeglicher Behoerdenwillkuer ist damit entkraeftet.

(Shade, dass sich die Leseschwaeche von Fronmobil weiter verschlimmert hat.)
Es wurde allerdings stattdessen gefordert, auch die deutsche Flagge zu entfernen (wenn keine Gastlandflagge vorhanden ist).

Gruß

Totti
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  #138  
Alt 09.09.2025, 15:04
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Hier sind doch einige dabei die schon Jahre, sogar Jahrzehnte, ihren Urlaub mit dem Boot in Kroatien verbringen.
Könnte nicht einer mal vor Ort bei einer zuständigen Stelle nach den rechtlichen Regelungen, und deren Quellen, fragen?
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Gruß Mirko
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  #139  
Alt 09.09.2025, 15:11
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Es wurde allerdings stattdessen gefordert, auch die deutsche Flagge zu entfernen (wenn keine Gastlandflagge vorhanden ist).

Gruß

Totti
Richtig, diese Frage ist damit nicht geklaert. Hier kann vorerst noch weiter spekuliert werden. Ich spekuliere, dass es dafuer keine gesetzliche Grunlage gibt, aber ich kann auch zwei Mal falsch spekulieren.
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  #140  
Alt 09.09.2025, 15:12
skibo skibo ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Hier sind doch einige dabei die schon Jahre, sogar Jahrzehnte, ihren Urlaub mit dem Boot in Kroatien verbringen.
Könnte nicht einer mal vor Ort bei einer zuständigen Stelle nach den rechtlichen Regelungen, und deren Quellen, fragen?
Was soll denn der Scheiß?
"zuständigen Stelle nach den rechtlichen Regelungen, und deren Quellen,"
Die zuständige Stelle ist dann auch gleich die Quelle

Hast Du es immernoch nicht gerafft?

Warum fragst Du nicht selbst bei den zuständigen Stellen nach?
An dieser Stelle könnte die Erklärung stehen....
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August

Geändert von skibo (09.09.2025 um 15:23 Uhr)
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  #141  
Alt 09.09.2025, 15:18
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Es wurde allerdings stattdessen gefordert, auch die deutsche Flagge zu entfernen (wenn keine Gastlandflagge vorhanden ist).

Gruß

Totti
Ja weil der TE nicht in Einheimische Gewässer unterwegs war. Wie kommt man nur auf den Gedanken nur mit der Deutschen in HR umher zu gondeln?
Was ist da so schwer jetzt?

Das Post von @justme reicht doch jetzt.

Oder was kann jetzt noch alles kommen. Manche sollten lieber auf ihren Rinnsale bleiben und mit 8 Km/h die Gewässer unsicher machen.
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Gruß Helmut.
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  #142  
Alt 09.09.2025, 15:19
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Richtig, diese Frage ist damit nicht geklaert. Hier kann vorerst noch weiter spekuliert werden. Ich spekuliere, dass es dafuer keine gesetzliche Grunlage gibt, aber ich kann auch zwei Mal falsch spekulieren.
ich würde ebenfalls vermuten, daß es dafür keinerlei echte gesetzliche Grundlage gibt - wenn eine Kapetanja allerdings, statt die im Gesetz für das Fehlen der kroatischen Flagge vorgesehene Strafe zu verhängen stattdessen lediglich zur Entfernung der alleine geführten ausländischen Nationalen an einem offenbar kleinen Boot auffordert würde ich dem vorbehaltlos zustimmen - wenn die offenbar bestehende Kränkung des Nationalstolzes auf diese Weise am Einfachsten beseitigt werden kann ist das doch der Weg des geringsten Widerstands, oder nicht?

lg, justme
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  #143  
Alt 09.09.2025, 16:00
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
… wenn die offenbar bestehende Kränkung des Nationalstolzes auf diese Weise am Einfachsten beseitigt werden kann ist das doch der Weg des geringsten Widerstands, oder nicht? …
Selbstverstaendlich. Selbst wenn (!) es sich um einen Fall von Behoerdenwillkuer handeln sollte, muss ich nichts dagegen unternehmen. In diesem, konkreten Fall sehe ich die Aufforderung, ob durch Gesetz gedeckt oder nicht, sogar als freunliche Geste, und meine Folgeleistung ist auch ein Zeichen von Dankbarkeit und Respekt dafuer.
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  #144  
Alt 09.09.2025, 17:49
diri diri ist offline
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Einer meiner Lehrmeister hatte einen einfachen Satz bei unklaren Sachen der da lautete " Wo steht das geschrieben".
Also bei der nächsten Kontrolle auch mal fragen,

Als einer, der seit 1968 regelmäßig in diese Land fährt, hat man gelernt, das schon zu Jugo und auch Kroazeiten oftmals von irgendwelchen Leuten und Komunen eigene Regeln erstellt wurden die sich einen Scheiß darum kümmerten, ob das nun richtig war oder nicht,


gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE

Geändert von diri (09.09.2025 um 18:04 Uhr)
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  #145  
Alt 09.09.2025, 19:05
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
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ich wär mir da nicht ganz so sicher - zum Einen ist kroatisches Flaggenrecht tatsächlich offenbar extrem kompliziert und umfassend (das Verbot, eine verschmutzte oder beschädigte kroatische Flagge zu hissen steht samt Strafandrohung in nicht unbedeutender Höhe direkt in dem Gesetz, mit dem diese Flagge und die Nationalhymne bestimmt werden), zum Anderen hat Klaus in seinem leider gelöschten Beitrag einen ganz guten Ansatzpunkt zur Suche geliefert. Mit "Pomorski zakonik" als Suchbegriff findet man das in den Amtsblättern 181/2004, 76/2007, 146/2008, 61/2011, 56/2013, 26/2015, 17/2019 veröffentliche kroatische Seerecht, und in dem gibt es den schönen Artikel 66:
Und zumindest Google Translate übersetzt mit den mangels eigener kroatischer Sprachkenntnisse wie folgt:

Jetzt wäre die interessante Frage, was genau die Einschränkung "osim dok su u neškodljivom prolazu" denn nun wirklich bedeutet, aber generell würde ich diese Vorschrift (da insbesondere hier auch Yachten und Boote erwähnt sind) schon dergestalt interpretieren, daß in kroatischen Gewässern das Führen von Heimat-Nationaler UND Gastlandflagge verpflichtend ist.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung (in erster Instanz die Kapitanja) und die Strafandrohung findet sich ebenfalls im gleichen Gesetz, ein Verstoß wird mit Geldstrafen zwischen 1000 und 10000 Kuna belegt.
Danke für deinen Beitrag!

Genau darüber bin ich auch noch gestolpert und habe deshalb meinen ursprüngliches Posting dazu gelöscht, weil ich dort den falschen Schluss
gezogen habe. Ich hatte aber zur Mittagszeit keine Zeit mehr weiter zu recherchieren.

Wie du schreibst führt das Pomorski zakonik der Republik Kroatien folgendes in Art. 66 Absatz 2 aus:

"Ausländische Schiffe, ausländische Kriegsschiffe und ausländische Yachten sowie ausländische Motorboote sind verpflichtet, die Flagge ihres Herkunftsstaates und die Flagge der Republik Kroatien zu führen, solange sie sich im Territorialmeer oder in den Binnenmeeresgewässern Kroatiens aufhalten, es sei denn, sie befinden sich im unschädlichen Durchgang."

Der unschädliche Durchgang muss aufgrund UNCLOS (United Nations Convention on the Law of the Sea) gewärt werden. Hier kann der Kroatische Staat keine Vorschriften für den Durchgangsverkehr machen. Ich denke damit ist der Durchgangsverkehr gemeint, der nicht
in Kroatien einklarieren möchte (z.B. von Italien nach Albanien unterwegs) und nicht aus einem kroatischen Hafen kommt.

Nun ist noch spannend was als "Territorialmeer" und "Binnenmeeresgewässer" definiert wird ...

Definitionen im Seerechtsgesetz

Binnenmeeresgewässer (Unutarnja morska voda):

Diese Gewässer befinden sich innerhalb der Küstenlinie oder zwischen Inseln und sind vollständig von kroatischem Hoheitsgebiet umschlossen. Sie unterliegen der vollen Souveränität Kroatiens.

Territorialmeer (Teritorijalno more):

Dies ist die Meereszone, die bis zu 12 Seemeilen von der Basislinie (Küste) reicht. Kroatien übt in dieser Zone souveräne Rechte aus, behält sich jedoch bestimmte Durchfahrtsrechte für Schiffe anderer Staaten vor.

Schlussfolgerung demnach für den TO:
Zum Führen einer Gastlandflagge in den Küstengewässern (=Binnenseegewässer/Teritorialmeer) von Kroatien
gibt es gesetzlichen Vorschriften.
Ausländische (Sport-)Boote müssen dort ihre Landesflagge zeigen.


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Klaus

Nur weil ich nichts schreibe, heißt das noch lange nicht, daß ich nichts zu schreiben hätte.

Geändert von Fronmobil (09.09.2025 um 19:24 Uhr)
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Alt 10.09.2025, 04:16
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Ich habe hier durchgefegt.
Wer hier weiter seine persönlichen Animositäten verbreitet, bekommt eine Auszeit.
Versprochen.
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Gruß Heinz,


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Alt 10.09.2025, 19:37
Panta Rhei Panta Rhei ist offline
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen
.. hatte eher einen guten Tag, kann schön EUR kosten.
Hafenkapitän in Punat sagte mir vor wenigen Tagen ganz klar: € 200,--
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Grüße vom Sportboot

Michael
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Alt 10.09.2025, 20:42
skibo skibo ist offline
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Zitat von Panta Rhei Beitrag anzeigen
Hafenkapitän in Punat sagte mir vor wenigen Tagen ganz klar: € 200,--
jetzt sollte das Thema endlich geschlossen werden.
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Gruß Klaus

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Lustig wurde es ja zu Jugozeiten wenn die Flagge falschrum flatterte, Spitze des Sterns nach unten, das ging garnicht, richtig war Spitze nach oben, frei nach Erich H., aufwärts immer abwärts nimmer.

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #150  
Alt 15.09.2025, 12:38
Thomas S Thomas S ist offline
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Unfassbar ! 6 Seiten für das Nichtführenwollen einer Gastlandflagge .Das sollte doch selbstverständlich sein.
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Gruß Thomas S

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