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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Auch wenn du ganz feste dran glaubst bist du auf dem Holzweg.
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#27
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Kannst du sehen, wie du willst. Ich hab mein Boot noch nie komplett leergeräumt und werd das auch in Zukunft nicht und ich kann dir versprechen, die Polente interessiert es nicht so lange das Gewicht passt.
Desweiteren ist ein Boot auch ein geschützter Bereich, somit dürfen die da gar nicht einfach so reingucken, ähnlich dem Kofferraum des Autos.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#28
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Ich versuche es mal so zu erklären wie ich es gelernt habe:
grünes Kennzeichen - steuerbefreit schwarze Kennzeichen - steuerpflichtig Die Versicherung bleibt davon unberührt. Ist der Anhänger mit einem grünen Kennzeichen versehen, weil es sich um ein Sportgerät handelt, ist mit diesem Anhänger alles zu transportieren was mit dem Sport zu tun hat. (Boot = Fahrräder, Zelt, Angeln, Tube, Bananaboot, etc) Transportierst Du damit einen Schrank, einen Heizkörper oder bringst Baumschnitt zum Wertstoffhof ist das nicht im Sinne des Sportgerätes und Du begibst dich in den Bereich Steuerhinterziehung. Paradebeispiel: Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen der zum Umzug genutzt wird Was Du für Versicherungen abschließt ist dem Finanzamt egal. Die Polizei sagt nichts, so lange es nicht überladen ist. Bekommt das Finanzamt dagegen Wind von der Sache hast Du ein Problem. zB der Tipp vom lieben Nachbarn
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Viele Grüße Olli |
#29
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Mit einer Ummeldung von "grün" auf "schwarz" ändert sich doch nicht der Verwendungszweck des Trailers.
![]() In der COC steht "Anhänger für Sportgeräte". In der Zulassungsbescheinigung steht z.B. bei J4: DC21. Das bedeutet, es ist ein Bootsträger. Und genau dafür ist dieser Anhänger zugelassen. M.M.n ist es deswegen auch mit schwarzen Kennzeichen nicht zulässig, mit diesem Trailer eine Betonmischmaschine zu transportieren. Das bedeutet, wenn der Transport von Campingmöbeln IM Boot mit grünen Kennzeichen unzulässig ist, weil der Trailer dafür nicht zugelassen ist, bleibt es beim schwarzen Kennzeichen doch auch unzulässig - eben weil der Trailer dafür nicht zugelassen ist . Dass beim grünen Kennzeichen bei festgestellter Unzulässigkeit dann noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen Steuervorschriften dazu kommt, ist ja bekannt. Das ist aber nur meine Einschätzung als Fahrer von Bootstrailern mit grünen Kennzeichen. Dazu würde mich mal interessieren, was bei Bootstrailern oder vor allem bei Pferdeanhängern (Spezialanhänger zur Beförderung von Tieren für Sportzwecke) in der Zulassungsbescheinigung steht, wenn ein schwarzes Kennzeichen beantragt und erteilt wurde. Denn auch hier: Ein Anhänger laut COC "Spezialanhänger zur Beförderung von von Tieren für Sportzwecke" wäre dann auch mit schwarzen Kennzeichen eigentlich nur das. Nachtrag: In #20 wurde ja bereits berichtet, dass in dem Fall der Pferde-Anhänger "umgeschlüsselt" wurde, das hatte ich überlesen.
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Viele Grüße Andreas ![]() Geändert von Pepper (04.09.2025 um 06:54 Uhr)
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#30
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Das ist schon richtig, aber man begeht dabei dann keine Steuerhinterziehung. Ne OWI ist weit weniger dramatisch als den Staat zu prellen.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#31
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Noch einmal:
Die Steuerbefreiung ermöglicht der Staat für zB Sportanhänger Auch Anhänger von Speditionen können unter Umständen steuerfrei sein Wenn Du aber der Meinung bist, dass ein Pferdeanhänger genau die Maße hat die Du brauchst und Du bezahlst dafür die Steuer kannst Du diesen auch für den Umzug nehmen. Niemand wird dich zwingen damit ein Pferd zu transportieren Das grüne Kennzeichen gibt lediglich eine Nutzungsbeschränkung vor
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Viele Grüße Olli |
#32
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#20 von Thomas lesen und auch mal glauben, wenn jemand schreibt der sich in der Sache auskennt.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#33
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#34
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Blöd nur das es stimmt.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#35
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Aber nur, weil du dieser Meinung bist.
![]() Artikel 13 des Grundgesetzes schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, was bedeutet, dass staatliche Eingriffe wie Durchsuchungen oder Überwachungen grundsätzlich nur mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzuge durch andere Organe erfolgen dürfen, um einen schweren Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen. Der Schutz der Wohnung ist ein wichtiges Freiheitsrecht, das nur unter strengen Voraussetzungen und nach bestimmten gesetzlichen Regeln, wie sie in den Absätzen 3 bis 7 des Artikels genannt werden, eingeschränkt werden kann, beispielsweise zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Gefahrenabwehr. Und nun erläuterst du bitte, wie ein Trailerboot ein Wohnsitz sein kann, ich bin gespannt.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#36
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Ein Kumpel hat während Corona sein Boot als Zweitwohnsitz angemeldet. Das ging nach einigem Hickhack, denn:
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. |
#37
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Nach all den Kommentaren bin ich genauso schlau wie vorher, haha
![]() Also mir geht es um Grunde darum, ob ich den Campingtisch, den Gaskocher, die 4 Stühle und vielleicht 1-2 Koffer im Boot transportieren darf bei grünem Kennzeichen. Meiner Recherche nach darf ich das nicht, denn sonst wäre es streng genommen Steuerhinterziehung, da mein Anhänger zweckentfremdet wird. Ich liebe Deutschland. Nicht. ![]() |
#38
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Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]() |
#39
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Das mag sein, macht aber nix, so bin ich wenigstens auf der sicheren Seite, wenn ich NICHT versuche, einen Kleiderschrank auf einem Bootsanhänger zu transportieren, egal ob grüne oder schwarze Kennzeichen.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#40
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Zitat:
Ohne besonderen Anlass darf die Polizei gar nichts von dir durchsuchen. Weder Rucksack, Auto noch Wohnung/Wohnwagen/Boot. Natürlich kannst du es denen freiwillig gewähren, sollte man halt nicht. Um aufs Thema zurückzukommen, folgt daraus das sie nicht wissen können was du Transportierst, wenn du nicht Mist gebaut hast oder sie nachgucken lässt...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#41
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Ne, zufällig habe ich da beruflich mit zu tun. 😉
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Viele Grüße Olli |
#42
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Hallo zusammen,
es ist nicht nur ein Steurthema, sondern es ist auch ein Zulassungsthema. Schaut man in § 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung, findet man dort den Grundsatz, dass Fahrzeuge grundsätzlich zugelassen werden müssen. Hiervon gibt es Ausnahmen u. a. für "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke oder von Rettungsbooten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Zivil- und Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden" (§ 3 Abs. 3 Nr. 2e FZV). Wird der Trailer zweckentfremdet und er wurde nicht freiwillig zugelassen (§ 3 Abs. 4 FZV), liegt bereits ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor. Die Steuerbefreiung hängt nach § 3 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz in diesem Fall an der oben erwähnten Zulassungspflicht: "Von der Steuer befreit ist das Halten von 1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;[...]" Gruß Andreas
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Lautlos unterwegs mit dem Takacat 420 LX und dem Epropulsion Spirit 1.0
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#43
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![]() Zitat:
Wenn es ein 4m-Ruderboot mit 3PS Außenborder zum Angeln ist, darfst du das nicht mit grünen Kennzeichen. Dann ist es (wie schon geschrieben, insbesondere mit dem Dachzelt auf dem Auto) Ausrüstung, die du offebsichtlich zum Camping auf den Zeltplatz benötigst. Wenn es ein Kajütboot ist auf dem du den Urlaub verbringst darfst du das (dann kann man das als Ausstattung ubd Gepäck für dennUrlaub auf dem Boot deklarieren - damit ist es Bootszubehör)
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#44
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Es ist ein (ca.) 5m x 2m Konsolenboot mit 60PS Aussenborder...
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#45
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Dann wechsle auf ein schwarzes Kennzeichen.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#46
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Das Boot darf mit dem Bootsüblichen Kram beladen sein.
Wenn das Boot eine Kabine hat dürfen da auch Klamotten drin sein, das Bordfahrrad oder der der Kocher. Koffer, Vorzelt vom WoMo etc wird schwierig. Wenn das Boot mit einer Ganzplane abgedeckt ist, ist das Risiko relativ gering Aber die Polizei kann jederzeit unter die Plane schauen, die haben bei Fahrzeugen immer das Argument der Überprüfung der Ladungssicherung.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#47
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Ich frage mich ernsthaft warum wir hier so rummachen.
Der TE soll ein steuerpflichtiges Kennzeichen beantragen und alles ist gut. Dann kann er im Rahmen des Gesetzes transportieren was er will.
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Viele Grüße Olli
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#48
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Die Polizei st eigentlich gar nicht das „Problem“. Denen dürfte das ziemlich egal sein…wenn dann interessiert die eher das Gewicht und die Ladungssicherung…wie hier schon mehrfach gesagt wurde.
Der Zoll kann (und darf) im Verdachtsfall alles auseinandernehmen. Speziell bei einem Grenzübertritt. Und wenn sie dann doch schon dabei sind…welche Behörde zieht in Deutschland die KFZ-Steuern ein..? Der Zoll!
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#49
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Und wenn das hier noch weiter breitgetreten wird was man alles im Boot verstecken kann weil ne Plane drüber gezogen ist werden demnächst alle deren Boot mit ner Plane abgedeckt ist kontrolliert ob die Ladungssicherheit ordentlich ist.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#50
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Ich kenne jemanden, der die Zusatzversicherung des Trailers bereits in Anspruch genommen hat.
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Der deutsche Italiener - häufig in Italien und nicht so gerne in Deutschland ![]() http://fs5.directupload.net/images/1...p/jghdub9j.jpg |
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