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  #26  
Alt 25.07.2025, 20:53
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Schon wieder ein neues Wort gelehrt bekommen.
Ja ja, hier lernt man was….
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Gruß - Georg
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  #27  
Alt 26.07.2025, 07:39
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Ich frage mich allerdings ob man hier das Richtige lernt.
__________________
Gruß Mirko
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  #28  
Alt 29.07.2025, 12:43
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ein Bootsname ist nicht vorgeschrieben, weil entweder Kennzeichnung nach a. oder b. erforderlich.

In b ist kein Bootsname gefordert und auch in a. heißt es: In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ...

Gruß Lutz
Dann würde da auch oder in der Vorschrift stehen. Vorgeschrieben ist Bootsname und Halterdaten im/am Boot.
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Gruß, Jörg!
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  #29  
Alt Gestern, 11:33
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ein Bootsname ist nicht vorgeschrieben, weil entweder Kennzeichnung nach a. oder b. erforderlich.

In b ist kein Bootsname gefordert und auch in a. heißt es: In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ...

Gruß Lutz
wo steht da ein 'oder' zwischen den beiden Sätzen? Die ganze Kennzeichnung nach §2.02 ist schon eine Ausnahmeregelung zur Kennzeichnungspflicht (über die normalerweise sowohl ein Schiff als auch dessen Eigner eindeutig identifiziert werden könne); ist kein Kennzeichen vorgeschrieben ist sowohl ein eindeutiger Name des Fahrzeugs als auch Name und Anschrift des Eigners anzugeben.

Der Satz mit 'In Ermangelung eines Namens' geht im übrigen weiter mit "ist entweder der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, im Falle mehrerer Fahrzeuge der Organisation gefolgt von einer Nummer in arabischen Ziffern, anzugeben."
Sprich, das nicht kennzeichnungspflichtige (§3 Nr 1/2 KlFzKV-Bin) Feuerwehrboot darf mit 'FW X-Stadt' gekennzeichnet sein, im Falle mehrerer Fahrzeuge mit 'FW X-Stadt 1', 'FW X-Stadt 2' o.Ä. (so kennzeichnet tatsächlich die DLRG bei uns ihre Boote).


lg, justme
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  #30  
Alt Heute, 10:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Da steht kein oder dazwischen somit ist es meiner Meinung nach mit beidem zu kennzeichnen...
Da steht aber auch kein und dazwischen.

Wenn der Gesetzgeber zwingend beides wollte, warum dann in a und b unterteilen und nicht einfach in einem Absatz beides fordern

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #31  
Alt Heute, 11:07
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da steht aber auch kein und dazwischen.

Wenn der Gesetzgeber zwingend beides wollte, warum dann in a und b unterteilen und nicht einfach in einem Absatz beides fordern

Gruß Lutz
weil es für den ersten Teil (mit dem Namen oder der Devise des Schiffes) eben noch die in dem Absatz aufgeführten Ausnahmen gibt, für den zweiten Teil jedoch nicht. Gegenfrage: wenn der Verordnungsgeber beides als Alternativen hätte angeben wollen, warum dann nicht eindeutig mit "entweder a) oder b)" dieses deutlich machen? Ohne weiteres ist so eine Aufzählung erstmal eine UND-Verknüpfung, sprich, alle Bedingungen sind zu erfüllen.

lg, justme
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Alt Heute, 13:45
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Ich frage mich allerdings ob man hier das Richtige lernt.
Sorgfältiges Lesen zu lernen kann niemals falsch sein.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #33  
Alt Heute, 13:48
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
War mein Sarkasmus tatsächlich nicht verständlich??? ☹️
Bitte immer kennzeichnen, das wird hier oft nicht verstanden. Dito Ironie.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #34  
Alt Heute, 13:51
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Wenn der Gesetzgeber zwingend beides wollte, warum dann in a und b unterteilen und nicht einfach in einem Absatz beides fordern
Weil bei Vorschriften gerne mit Listen gearbeitet wird, weil das die Lesbarkeit erhöht.

Würdest du bei einer Liste vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände das auch als "oder" interpretieren?
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Gruß Richard

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  #35  
Alt Heute, 17:09
Thomas69 Thomas69 ist gerade online
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Die Darstellung im Gesetz ist eine Auflistung für a UND b. Ist rein juristisch schon eindeutig aber auch bei etwas Nachdenken: wenn von dem Kleinfahrzeug ein Dutzend im Gebrauch ist, müssen da 12 unterschiedliche Namen vergeben werden UND Name/Adresse des Eigentümers.

Nur beides ZUSAMMEN machen das Kleinfahrzeug EINDEUTIG erkennbar denn Namen wie "Hüpfer" gibt es wie Sand am Meer.
__________________
Grüße in die Runde!
Thomas
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  #36  
Alt Heute, 18:30
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Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
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Geil, 35 Beiträge um die Kennzeichnung einer Luftmatratze....
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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Alt Heute, 19:05
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Geil, 35 Beiträge um die Kennzeichnung einer Luftmatratze....
Ist ja auch eine Steilvorlage für Normenknutscher
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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