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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#101
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Was hast Du erwartet? Die werden sich hüten dir eine Antwort zu geben, die, auch nur in kleinster Form, den Anschein einer Rechtsverbindlichkeit hat.
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Gruß Mirko |
#102
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zumindest haben sie gleich zwei (hier schon lange bekannte aber trotzdem noch angezweifelte) Publikationen mitgeschickt in der eine Bundesbehörde es recht eindeutig geschrieben hat...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#103
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Moin moin,
Zitat:
Der Satz in der BinSchStrO ist eine ziemlich klare Aufzählung: "Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter - in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung - und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen." Wenn sich die aufgezählten Eigenschaften auf beide Verordnungen hätten beziehen sollen müsste der Satz in korrekter Grammatik heißen "Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke - sowohl den Bestimmungen dieser Verordnung - als auch den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen." Aus 7.05 ES-TRIN ergibt sich quasi nur eine einzige Anforderung - Signalleuchten auf Booten müssen das Zulassungszeichen 'Wheelmark' aus der Richtlinie 96/98/EG tragen, Leuchten ohne dieses sind für keinen Verwendungszweck auf einem Boot zulässig. Das ist auch die vom BSH als zuständige Behörde in Deutschland dauerhaft vertretene und kommunizierte Rechtsauffassung (Altbestand mit Bestandsschutz mal außen vor gelassen)... lg, justme
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#104
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Moin moin,
Zitat:
Und letzteres muß man halt ganz klar verneinen - völlig unabhängig von der Tatsache, daß natürlich eine Leuchte mit LED-Leuchtmittel als Licht beim Stilliegen sehr viel besser ist als gar kein Licht, in den allermeisten Fällen niemandem auffallen wird und selbst wenn sie auffällt von der Exekutive nicht weiter verfolgt werden wird, weil die natürlich pragmatisch die von Dir oben bereits angeführte Meinung vertreten. Nur wenn schon jemand explizit nach Zulässigkeit fragt, dann sollte man auch genau diesen Punkt diskutieren, sonst kommt am Ende raus daß jemand unwissentlich gegen Vorschriften verstößt wie neulich der Kollege mit dem Schlauchboot auf See, dem die versteckte Ausrüstungsvorschrift in der SeeSchStrO unbekannt war. Was man dann daraus macht bleibt ja jedem selbst überlassen... lg, justme
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#105
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#106
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Genau das würde ich von so einem Amt erwarten.
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#107
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Naja, das ist beides so ziemlich dasselbe. Man hätte auch einfach schreiben können: "...gemäß ES TRIN 7.05 Abs 1 gekennzeichnet sind" oder "....Wheelmark tragen" oder einfach : "Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter - in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Darüber hinaus müssen die Lampen der 7.05 ES TRIN (wahlweise bestimmte Absätze) entsprechen." So bleibt es weiter uneindeutig oder zumindest handwerklich schlecht gemacht. Bei einem evtl. Bußgeldbescheid würde ich auf jeden Fall widersprechen. |
#108
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du bist bei Rot über die Ampel gefahren und dabei geblitzt worden.... ist das gleiche wie du bist bei Rot über die Ampel gefahren. darüber hinaus bist du geblitzt worden...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#109
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Ich nicht.
Das WSA kann sich doch nur auf die Gesetz/Verordnungslage beziehen/darauf hinweisen. Und interpretieren wird es diese nicht.
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Gruß Mirko
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#110
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Das WSA braucht auch nichts interpretieren. Das wird hier ja reichlich und belustigend gemacht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#111
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Gruß Mirko
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#112
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Nicht alles was hinkt, taugt zum Vergleich. Wie mehrfach geschrieben, kann "und" auch bedeuten, dass sich horizontale Ausrichtung, Farbe und Stärke auf beide Normen bezieht. Dass in 7.05 ES TRIN nix über Farbe etc. steht, tut dem keinen Abbruch. So wie auf der verlinkten Seite von dem Anwalt schon steht, erfüllt diese Vorschrift nicht die notwendigen Anforderungen an die Rechtsklarheit. Dem WSA Mann schien es auch nicht leicht zu fallen, meine einfache Frage Wheelmark verpflichtend oder nicht" mit einem einfachen ja oder nein zu beantworten.
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#113
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Solch eine korrintenkackerei klären keine Beamten im WSA, sondern Gerichte.
Da es aber quasi nie zu Kontrollen kommt, ist die Chance einen klagewütigen zu kontrollieren sehr gering.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#114
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Wenn das WSA einen Bußgeldbescheid erteilt, sollte es schon wissen, bei welchem Tatbestand gegen eine Norm verstoßen wurde.
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#115
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Die schicken dir weshalb sie Geld von dir wollen und wenn du dem widersprichst, gehts zum Anwalt/vor Gericht. Damit hat der Mitarbeiter(Sachbearbeiter denn mehr sind die nicht.) dann nix mehr am Hut.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#116
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also ich wüsste nicht das das WSA einen Busgeldbescheid erstellt... das macht die WSV
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#117
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![]() Zitat:
Irgendwie erinnert mich das Teil an dieses hier ![]() ![]() https://m.media-amazon.com/images/I/51gT0TcqUrL._AC_SY550_.jpg gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#118
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Eigentlich hätte man das Thema spätestens nach dem Beitrag von @justme beenden müssen.
![]() Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#119
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Dieter.....Ich kann nix für Deine "Fantasien"
![]() ![]() bin Gespannt was die WSP sagt wenn mit dem Ankerlicht liegst ![]() https://m.media-amazon.com/images/I/51gT0TcqUrL._AC_SY550_.jpg
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon ![]() Bier im Glas ![]() |
#120
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Moin moin,
Zitat:
Der Satz in der BinSchStrO beschreibt vor dem "und" die technischen Anforderungen, die Leuchten erfüllen müssen und danach den vorgeschriebenen Nachweis dafür (nämlich die Zulassung nach ES-TRIN - daß das derzeit das Wheelmark ist hat in der BinSchStrO nichts zu suchen, sonst muß man die ja auch ändern wenn sich die Vorschrift, auf die sie sich bezieht ändert). Wenn Du unbedingt Geld verbrennen willst kannst Du Dir das natürlich auch nochmal von einem Richter erklären lassen, aber da würde ich mal vermuten, Deine Chancen dürften nicht allzu gut stehen. lg, justme
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#121
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Hab am Wochenende mal ein bisschen auf die Beleuchtung der Boote unserer Rennleitung gachtet. Die "normalen" Positionslichter waren sicher was mit Stempel, bei den NordStar Booten richtige Laternen und bei dem grauen Ziviboot, das ne Weile neben mir gefahren ist waren augenscheinlich Aquasignal an den Seiten verbaut. Die Rundumlichter, beim NordStar wohl nur Ankerlicht, bei dem Zivi womöglich auch Hauptbeleuchtung, waren so kleine Böppel, sowas hab ich noch nicht mit Steuerrad gesehen.Ich wollt die Wapo jetzt nicht anhalten und deren Lampe kontrollieren, aber interssiert hätte es mich schon mal. Oder kennt jemand solche kleinen Rundumlichter mit Zulassung?
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#122
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![]() Zitat:
Was ist für dich ein Böppel? Hella Marine hat so etwas im Bestand. Oder so etwas.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#123
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Das auf der Nordstar sah tatsächlich so ähnlich aus wie das erste. Allerdings: warum sollten die ganz oben über allem ein weißes Blinklicht, ohne Steuerrad, haben? Ich gehe eher davon aus, dass diese Lampe ab Werk montiert war, denn auf Bildern von Nordstar 28 im Netz sind auch solche Dinger zu sehen. Der Zivikahn hatte aber eine andere, recht kleine Lampe auf nem Stab.
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#124
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Vielleicht war das ein blaues Funkellicht, das im ausgeschalteten Zustand farblos ist?
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#125
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Blaulichter hat die 2 Stück daneben, das Ding war genau über dem 225° Toplicht montiert. Kann eigentlich nix anderes als ein Ankerlicht gewesen sein. Die werden ja schließlich nicht irgendeinen Stab ranstecken, wenn sie nachts ankern müssen. Ich hätte sie ja gefragt, aber gemäß meiner Natur suche ich nicht ohne Not deren Nähe.
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