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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #101  
Alt 01.07.2025, 06:30
Saeldric Saeldric ist offline
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Was hast Du erwartet? Die werden sich hüten dir eine Antwort zu geben, die, auch nur in kleinster Form, den Anschein einer Rechtsverbindlichkeit hat.
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  #102  
Alt 01.07.2025, 06:56
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Was hast Du erwartet? Die werden sich hüten dir eine Antwort zu geben, die, auch nur in kleinster Form, den Anschein einer Rechtsverbindlichkeit hat.
zumindest haben sie gleich zwei (hier schon lange bekannte aber trotzdem noch angezweifelte) Publikationen mitgeschickt in der eine Bundesbehörde es recht eindeutig geschrieben hat...
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  #103  
Alt 01.07.2025, 07:50
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Die Eindeutigkeit wird mehrfach angezweifelt.

Wenn is es richtig verstanden habe, wurde das WSA um eine Meinung gebeten. Bis dahin zweifel ich die Eindeutigkeit weiter an.
ich frag mich immer noch, was an der Eindeutigkeit zweifelhaft sein soll?

Der Satz in der BinSchStrO ist eine ziemlich klare Aufzählung:

"Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter
- in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung
- und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen."

Wenn sich die aufgezählten Eigenschaften auf beide Verordnungen hätten beziehen sollen müsste der Satz in korrekter Grammatik heißen

"Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke
- sowohl den Bestimmungen dieser Verordnung
- als auch den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen."

Aus 7.05 ES-TRIN ergibt sich quasi nur eine einzige Anforderung - Signalleuchten auf Booten müssen das Zulassungszeichen 'Wheelmark' aus der Richtlinie 96/98/EG tragen, Leuchten ohne dieses sind für keinen Verwendungszweck auf einem Boot zulässig. Das ist auch die vom BSH als zuständige Behörde in Deutschland dauerhaft vertretene und kommunizierte Rechtsauffassung (Altbestand mit Bestandsschutz mal außen vor gelassen)...

lg, justme
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  #104  
Alt 01.07.2025, 08:19
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich versteh eure langatmige Diskussion nicht. Rein mit dem LED Leuchtmittel und fertig.

Ich hatte mal ein Gespräch mit der Waschpo über das Thema LED Einsatz im normalen Ankerlicht. Der Schiffsführer der Waschpo sagte zu mir: "Ich bin froh das sie ein Ankerlicht haben und es Nachts anschalten. Was da drin ein Licht erzeugt ist mir egal."
die Diskussion geht ja genau um die im OP gestellte Frage - und das war nicht 'kann/sollte man ein LED-Leuchtmittel im Ankerlicht verwenden' sondern 'gibt es zugelassene LED-Leuchtmittel für das Ankerlicht [als Ersatz für eine Glühlampe]'.
Und letzteres muß man halt ganz klar verneinen - völlig unabhängig von der Tatsache, daß natürlich eine Leuchte mit LED-Leuchtmittel als Licht beim Stilliegen sehr viel besser ist als gar kein Licht, in den allermeisten Fällen niemandem auffallen wird und selbst wenn sie auffällt von der Exekutive nicht weiter verfolgt werden wird, weil die natürlich pragmatisch die von Dir oben bereits angeführte Meinung vertreten.

Nur wenn schon jemand explizit nach Zulässigkeit fragt, dann sollte man auch genau diesen Punkt diskutieren, sonst kommt am Ende raus daß jemand unwissentlich gegen Vorschriften verstößt wie neulich der Kollege mit dem Schlauchboot auf See, dem die versteckte Ausrüstungsvorschrift in der SeeSchStrO unbekannt war. Was man dann daraus macht bleibt ja jedem selbst überlassen...

lg, justme
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  #105  
Alt 01.07.2025, 08:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
sag ich ja die ganze Zeit.. ich hoffe du glaubst es jetzt...

die zweite Broschüre habe ich dir ja die Tabelle schon eingestellt... da hast du noch geschrieben.... was interessiert mich eine Publikation....

im ersten link steht es deutlich auf Seite 37
Zitat: Im Binnenbereich müssen Positionslichter mit EU-Zulassung (Steuerrad) verwendet werden. Für bereits eingebaute
Leuchten sind Leuchten mit dem Ankersymbol weiterhin zulässig. Diese sind durch das Symbol eines Ankers, einen der nachstehenden Buchstaben (D, NL, B, F, CH, L) sowie eine mehrstellige Zahl gekennzeichnet
Eine Broschüre ist aber kein Gesetz. Im umgekehrten Falle könntest du dich auch schlecht auf was berufen, was in einer Broschüre und sei es vom BSH steht. Klar ist, wenn man auf der sicheren Seite sein, will, kommt man um Wheelmark kaum rum. Trotzdem bleibt weiterhin die Unklarheit, ob man den einschlägigen Vorschriften tatsächlich so eine Verpflichtung entnehmen kann. Der Herr vom WSA scheint auch nur was vom BSH oder aus einem Fahrschulbuch rauskopiert zu haben, denn er schrieb ja was von Wheelmark für Lampen von vor 2011 und ansonsten BSH Stempel.
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  #106  
Alt 01.07.2025, 08:31
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Was hast Du erwartet? Die werden sich hüten dir eine Antwort zu geben, die, auch nur in kleinster Form, den Anschein einer Rechtsverbindlichkeit hat.
Genau das würde ich von so einem Amt erwarten.
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  #107  
Alt 01.07.2025, 08:41
Sealord37 Sealord37 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
"Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter
- in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung
- und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen."

Wenn sich die aufgezählten Eigenschaften auf beide Verordnungen hätten beziehen sollen müsste der Satz in korrekter Grammatik heißen

"Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke
- sowohl den Bestimmungen dieser Verordnung
- als auch den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen."

Naja, das ist beides so ziemlich dasselbe. Man hätte auch einfach schreiben können: "...gemäß ES TRIN 7.05 Abs 1 gekennzeichnet sind" oder "....Wheelmark tragen" oder einfach :

"Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter
- in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Darüber hinaus müssen die Lampen der 7.05 ES TRIN (wahlweise bestimmte Absätze) entsprechen."

So bleibt es weiter uneindeutig oder zumindest handwerklich schlecht gemacht. Bei einem evtl. Bußgeldbescheid würde ich auf jeden Fall widersprechen.
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  #108  
Alt 01.07.2025, 08:45
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Naja, das ist beides so ziemlich dasselbe. Man hätte auch einfach schreiben können: "...gemäß ES TRIN 7.05 Abs 1 gekennzeichnet sind" oder "....Wheelmark tragen" oder einfach :

"Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter
- in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Darüber hinaus müssen die Lampen der 7.05 ES TRIN (wahlweise bestimmte Absätze) entsprechen."

So bleibt es weiter uneindeutig oder zumindest handwerklich schlecht gemacht. Bei einem evtl. Bußgeldbescheid würde ich auf jeden Fall widersprechen.
ich weis nicht was an dem wort "und" unklar ist....

du bist bei Rot über die Ampel gefahren und dabei geblitzt worden....
ist das gleiche wie
du bist bei Rot über die Ampel gefahren. darüber hinaus bist du geblitzt worden...
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  #109  
Alt 01.07.2025, 09:19
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Genau das würde ich von so einem Amt erwarten.
Ich nicht.

Das WSA kann sich doch nur auf die Gesetz/Verordnungslage beziehen/darauf hinweisen. Und interpretieren wird es diese nicht.
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Gruß Mirko
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  #110  
Alt 01.07.2025, 09:26
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Und interpretieren wird es diese nicht.
Das WSA braucht auch nichts interpretieren. Das wird hier ja reichlich und belustigend gemacht.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #111  
Alt 01.07.2025, 09:32
Saeldric Saeldric ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Das WSA braucht auch nichts interpretieren. Das wird hier ja reichlich und belustigend gemacht.
Ich würde sagen belustigend überwiegt derzeit.
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  #112  
Alt 01.07.2025, 09:37
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich weis nicht was an dem wort "und" unklar ist....

du bist bei Rot über die Ampel gefahren und dabei geblitzt worden....
ist das gleiche wie
du bist bei Rot über die Ampel gefahren. darüber hinaus bist du geblitzt worden...
Nicht alles was hinkt, taugt zum Vergleich. Wie mehrfach geschrieben, kann "und" auch bedeuten, dass sich horizontale Ausrichtung, Farbe und Stärke auf beide Normen bezieht. Dass in 7.05 ES TRIN nix über Farbe etc. steht, tut dem keinen Abbruch. So wie auf der verlinkten Seite von dem Anwalt schon steht, erfüllt diese Vorschrift nicht die notwendigen Anforderungen an die Rechtsklarheit. Dem WSA Mann schien es auch nicht leicht zu fallen, meine einfache Frage Wheelmark verpflichtend oder nicht" mit einem einfachen ja oder nein zu beantworten.
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  #113  
Alt 01.07.2025, 09:41
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Solch eine korrintenkackerei klären keine Beamten im WSA, sondern Gerichte.

Da es aber quasi nie zu Kontrollen kommt, ist die Chance einen klagewütigen zu kontrollieren sehr gering.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #114  
Alt 01.07.2025, 09:43
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Ich nicht.

Das WSA kann sich doch nur auf die Gesetz/Verordnungslage beziehen/darauf hinweisen. Und interpretieren wird es diese nicht.
Wenn das WSA einen Bußgeldbescheid erteilt, sollte es schon wissen, bei welchem Tatbestand gegen eine Norm verstoßen wurde.
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  #115  
Alt 01.07.2025, 09:45
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Wenn das WSA einen Bußgeldbescheid erteilt, sollte es schon wissen, bei welchem Tatbestand gegen eine Norm verstoßen wurde.
Das tun sie doch auch. Ob du aber denkst das ein "und" oder "Darüber hinaus" oder sonstige Beschreibung "richtiger" wäre, entscheiden die nicht.

Die schicken dir weshalb sie Geld von dir wollen und wenn du dem widersprichst, gehts zum Anwalt/vor Gericht. Damit hat der Mitarbeiter(Sachbearbeiter denn mehr sind die nicht.) dann nix mehr am Hut.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #116  
Alt 01.07.2025, 09:48
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Wenn das WSA einen Bußgeldbescheid erteilt, sollte es schon wissen, bei welchem Tatbestand gegen eine Norm verstoßen wurde.
also ich wüsste nicht das das WSA einen Busgeldbescheid erstellt... das macht die WSV
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  #117  
Alt 01.07.2025, 09:57
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Zitat:
Zitat von kpn-hornblower Beitrag anzeigen
Ich hab als es noch garkeine LED Birnen zu Kaufen gab....selbst welche Gebaut ))
die haben alle bei mir Abgekupfert
damals gabs noch keine Warmweisse LEDs die konnte man noch "Erkennen" das es keine Zugelassene Ankerlaterne ist...
Bild 2 ist mit Warmweisse LEDs da sieht man keinen Unterschied mehr )

edit:und nen Dämmerungsschalter hatte Ich auch noch Eingebaut )


Irgendwie erinnert mich das Teil an dieses hier, vielleicht als Vorbild genommen,

https://m.media-amazon.com/images/I/51gT0TcqUrL._AC_SY550_.jpg

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
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  #118  
Alt 01.07.2025, 10:15
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Eigentlich hätte man das Thema spätestens nach dem Beitrag von @justme beenden müssen.

Grüße

Totti
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  #119  
Alt 01.07.2025, 11:01
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Dieter.....Ich kann nix für Deine "Fantasien" Ich hatte die nicht

bin Gespannt was die WSP sagt wenn mit dem Ankerlicht liegst

https://m.media-amazon.com/images/I/51gT0TcqUrL._AC_SY550_.jpg
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  #120  
Alt 01.07.2025, 13:09
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Naja, das ist beides so ziemlich dasselbe. Man hätte auch einfach schreiben können: "...gemäß ES TRIN 7.05 Abs 1 gekennzeichnet sind" oder "....Wheelmark tragen" oder einfach :

"Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter
- in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Darüber hinaus müssen die Lampen der 7.05 ES TRIN (wahlweise bestimmte Absätze) entsprechen."

So bleibt es weiter uneindeutig oder zumindest handwerklich schlecht gemacht. Bei einem evtl. Bußgeldbescheid würde ich auf jeden Fall widersprechen.
nein, das ist grammatikalisch gerade eben nicht dasselbe.
Der Satz in der BinSchStrO beschreibt vor dem "und" die technischen Anforderungen, die Leuchten erfüllen müssen und danach den vorgeschriebenen Nachweis dafür (nämlich die Zulassung nach ES-TRIN - daß das derzeit das Wheelmark ist hat in der BinSchStrO nichts zu suchen, sonst muß man die ja auch ändern wenn sich die Vorschrift, auf die sie sich bezieht ändert).
Wenn Du unbedingt Geld verbrennen willst kannst Du Dir das natürlich auch nochmal von einem Richter erklären lassen, aber da würde ich mal vermuten, Deine Chancen dürften nicht allzu gut stehen.

lg, justme
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  #121  
Alt 07.07.2025, 14:44
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Hab am Wochenende mal ein bisschen auf die Beleuchtung der Boote unserer Rennleitung gachtet. Die "normalen" Positionslichter waren sicher was mit Stempel, bei den NordStar Booten richtige Laternen und bei dem grauen Ziviboot, das ne Weile neben mir gefahren ist waren augenscheinlich Aquasignal an den Seiten verbaut. Die Rundumlichter, beim NordStar wohl nur Ankerlicht, bei dem Zivi womöglich auch Hauptbeleuchtung, waren so kleine Böppel, sowas hab ich noch nicht mit Steuerrad gesehen.Ich wollt die Wapo jetzt nicht anhalten und deren Lampe kontrollieren, aber interssiert hätte es mich schon mal. Oder kennt jemand solche kleinen Rundumlichter mit Zulassung?
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  #122  
Alt 07.07.2025, 15:21
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
...
waren so kleine Böppel
...
aber interssiert hätte es mich schon mal. Oder kennt jemand solche kleinen Rundumlichter mit Zulassung?

Was ist für dich ein Böppel?

Hella Marine hat so etwas im Bestand. Oder so etwas.
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Beste Grüße, Alex
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  #123  
Alt 07.07.2025, 15:38
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Das auf der Nordstar sah tatsächlich so ähnlich aus wie das erste. Allerdings: warum sollten die ganz oben über allem ein weißes Blinklicht, ohne Steuerrad, haben? Ich gehe eher davon aus, dass diese Lampe ab Werk montiert war, denn auf Bildern von Nordstar 28 im Netz sind auch solche Dinger zu sehen. Der Zivikahn hatte aber eine andere, recht kleine Lampe auf nem Stab.
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  #124  
Alt 07.07.2025, 15:48
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Vielleicht war das ein blaues Funkellicht, das im ausgeschalteten Zustand farblos ist?
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Beste Grüße, Alex
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  #125  
Alt 07.07.2025, 15:51
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Blaulichter hat die 2 Stück daneben, das Ding war genau über dem 225° Toplicht montiert. Kann eigentlich nix anderes als ein Ankerlicht gewesen sein. Die werden ja schließlich nicht irgendeinen Stab ranstecken, wenn sie nachts ankern müssen. Ich hätte sie ja gefragt, aber gemäß meiner Natur suche ich nicht ohne Not deren Nähe.
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