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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Ohne CE hätte ich keine Registrierung in HR bekommen. Und wenn du es eh alles weist, warum fragst du dann hier? Was du vorhast habe ich schon hinter mir Meine Frau ist auch kroatische Staatsbürger und war jedesmal bei der Registrierung unserer Boote in den letzten 20 Jahren dabei.
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Grüße Jan
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#27
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Ich frage aus Neugier, ob jemand damit Erfahrung hat, da mir alle Verkäufer nur einen Kaufvertrag anbieten und keine Abmeldung vom Schiffsregister.
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#28
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In Deutschland gibt es kein einheitliches Schiffsregistet, wie in Kroatien.
Es gibt mehrere Stellen, wie Wsv, ADAC usw. Die sind aber alle nicht miteinander verbunden. In Deutschland könnte man sein Boot mehrfach anmelden. sollte man nicht aber wäre möglich. Wenn du privat in Deutschlande kaufst wird dir keiner den Motor vorher austragen. Da das nicht üblich ist. Es ist auch nicht so streng wie in Kroatien. Aber du weist ja sicher, selbst wenn ihr Autos importiert aus Deutschland, ist das nicht so einfach. Ich habe 4 Boote und einmal einen Aussenborder von Deutschland nach Kroatien gebracht und dort registriert, daher weis ich wovon ich spreche.
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Grüße Jan |
#29
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Moin moin,
Zitat:
NUR auf den bundeseigenen Binnengewässern (Bundeswasserstraßen) herrscht überhaupt generell Kennzeichnungspflicht - wer mit seinem Boot nicht auf diesen oder sonstigen, einer örtlich bestimmten Kennzeichnungspflicht unterliegenden Gewässern unterwegs ist braucht erstmal überhaupt kein Kennzeichen und keine Anmeldung, sofern sein Boot nicht die Mindesgröße für die Eintragung im Seeschiffsregister erreicht (15m Länge). Wer also ein kleines Sportboot mit Außenborder nur im Seebereich benutzt, der hat u.U. überhaupt kein entsprechendes Dokument - und selbst wer eins hat, die üblichen Kennzeichen-Registrierungsdokumente (IBS oder der Kleinfahrzeug-Ausweis, den die Wasser- und Schiffahrtsämter ausstellen) werden alle ohne jegliche Überprüfung der gemachten Angaben ausgestellt (sprich, da kann man auch eine völige Phantasienummer für Motor und Antrieb angeben...) lg, justme
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#30
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Der IBS ist an ein Boot gebunden ist, nicht an einen Motor und der IBS muss bei Verkauf des Bootes durch den Eigentümer des Bootes an den Aussteller des IBS (ADAC, DMYV usw.) im Original zurückgesendet werden.
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#31
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Danke Leute, aber da gab es wohl ein Missverständnis. Google Translate funktioniert nicht besonders gut. Es ist kein Problem, Autos, Traktoren, Kombajs, Anhänger und alles andere aus EU-Ländern zu importieren. Schiffe werden in Kroatien jedoch als Immobilien behandelt, daher sind sie beim Import sehr anspruchsvoll. Schiffe und Schiffsmotoren sind sehr schwer zu importieren.
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#32
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halt Dich an Jan (bilderfuerst)....der weiss wie es geht.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon ![]() Bier im Glas ![]()
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#33
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So viel ich weiss, werden in Kroatien alle Wasserfahrzeuge ueber 2,5 m oder 5 kw (?) in ein Bootsregister eingetragen, fuer Schiffe und Yachten, abhaengig von Groesse und Nutzung, aber eine Eintragung beim Ministerium fuer Meer, Verkehr und Infrastruktur notwendig ist. Vielleicht reicht es, wenn man den Behoerden klar machen kann, dass es sich nicht um “Schiffe” handelt, die auch in Deutschland in einem dem Grundbuch aehnlichen Register eingetragen sind, sondern um Boote wie aus dem kroatischen Bootsregister? ![]() Wahrscheinlich hast Du das aber schon vor Ort geklaert! ![]()
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#34
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Immobilien habe ich auch in Kroatien, das ist auch nicht kompliziert, wenn die Papiere sauber sind. Ein Rechtsstreit habe ich da auch hinter mir. Dauert knapp 10 Jahre. Da muss man Zeit haben und den kroatischen Richter vertrauen. Aber zu deinem Problem: Wenn du einen Motor importierst, der nach 2005 gebaut wurde, brauchst du die CE vom Hersteller für deinen Motor. Die CE zählt in Kroatien wie ein KFZ Brief. Das ist der eigentliche Eigentumsnachweis in Kroatien. Dann mögen die Kroaten nicht, wenn was doppelt registriert ist, darum wollen die einen Nachweis, das er nirgendwo anders registriert ist. Das kann erfolgen mit der Austragung der Vorbesitzers und der Bestätigung des Ausstellers, wie Amt, ADAC usw. ( in Deutschland unüblich) Oder wenn es im Kaufvertrag steht. Der Kaufvertrag, muss vom Übersetzer in Kroatisch übersetzt und Bestätigt sein. Auch wie üblich bei allen Fahrzeugen in Kroatien muss der Kaufvertrag vom Notar bestätigt sein, das kennst du ja. Was du bisher gezeigt hast, an Boot und Motor, war ja aus dem letzten Jahrtausend ! Also Baujahr Boot und Motor 1997 und 1983 glaube ich. Da ga es noch keine CE und MwSt. Nachweis, darum interessiert es auch keinen in Kroatien. Ab 2005 Baujahr Boot und Motor sieht es anders aus, da ist die CE Pflicht. Und seit 2020 trägt dir Niemand mehr einen Motor in Kroatien ohne CE ein. Noch nicht einmal auf Susak! Wie du selber geschrieben hast, könnt ihr auch keine KFZ Motoren mehr marinisieten, weil ihr dafür keine CE habt ! Das ist der Grund. Ich will dich vor einem Fehler bewahren. Alte 2 Takter bekommt ihr ja eh nicht mehr neu eingetragen, deshalb gehe ich davon aus, dass der Motor nach 2005 ist. Gehe zu deinem Kapitän und sage ihm was du vor hast und was Du brauchst und bespreche das in Ruhe mit ihm. Die sind alle sehr nett, bei euch in Kroatien, wenn man vorher fragt und nicht danach ankommt mit fehlenden Papieren und will was eingetragen haben. Sei froh dass Kroatien erst später in die Eu kam, sonst hättet ihr den CE Nachweis schon ab 1998 gehabt. Und den MwSt Nachweis schon vor 2010. Wo Du Recht hast, das es bei der Registrierung und Import, in Kroatien noch schwerer wir ist ab Bootslängen von über 18 Meter, da braucht ihr in Kroatien auch einen anderen Führerschein. ( Nur Kroatische Staatsbürger)
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Grüße Jan
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#35
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also gehts den Kroatischen Hafenkapitän um die CE....?
welche Kategorie muss das Boot haben ? giebt ja zb. auch Kategorie D (Geschützte Gewässer ist für Wellen von 0,3 m und Wind bis zu 4 Windstärken ausgelegt) das schafft ein Baumstamm schon ![]() ![]() https://www.boat24.com/de/blog/ce-seetauglichkeitseinstufung-ce-kennzeichnung/ und klar ein selbst Marinisierter Motor hat auch keine CE dann müsste es ja Funktionieren wenn man ein Boot Baujahr vor 98 Kauft das braucht keine CE da müsste man dann ja auch einen Selbsmarinisierten Motor drin haben dürfen ?
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon ![]() Bier im Glas ![]() |
#36
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Da hast Du wohl etwas falsch verstanden. |
#37
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Hier geht es darum, wenn man ein Boot oder Motor in das Kroatische Schiffsregister einträgt, also in Zukunft mit Kroatischem Kennzeichen und Registrierung rum fahren möchte.
Es geht nicht darum, wenn das Boot in D zugelassen ist und man die Jahresvignette ( die ja keine Vignette mehr ist) kauft. Die CE ist wichtig in Kroatien, aber nur für das kroatische Schiffsregister, nicht für die Jahresvignette. Da nehmen die Kroaten an, das im Heimatland alle Papiere vorhanden sind. Bei der Jahresvignette hast du auch keinen TÜV, wie bei der Kroatischen Zulassung.
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Grüße Jan |
#38
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![]() Zitat:
Nicht um die Jahresvignette, die wir deutschen normal einmal im Jahr kaufen. Bei der CE sagt dir der Kapitän schon was du darfst. Ich habe ein Rib mit CE B und die wurde in Kroatien nur übernommen, weil ich einen ausreichenden Hilfsmotor habe. Keine Angst für die Jahresvignette gibt es die strengen Regeln nicht, da wird übernommen was in den Heimatpapieren steht.
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Grüße Jan |
#39
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![]() Die Aussage: “… Die CE zählt in Kroatien wie ein KFZ Brief. Das ist der eigentliche Eigentumsnachweis in Kroatien” halte ich fuer Unsinn. ![]() |
#40
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Naja da hast du zwar Recht, aber der Kapitän hat zu mir in Losinj gesagt, ohne CE trägt er nichts ein, weil ich sonst nicht nachweisen kann, dass es mir gehört.
Trotz notarischem Kaufvertrag. Ich hatte alle drei CE Bescheinigungen. Das war dann kein Problem. So kam ich drauf, dass es wie ein KFZ Brief gehandhabt wird.
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Grüße Jan |
#41
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Alles klar, Danke.
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ja klar...das meinte Ich auch. er braucht die CE Konformitätserklärung
für Boote ab Bj.98 dann bekommt er das Boot oder den Motor dauerhaft in Kroatien Zugelassen. Ältere Boote (vor Bj.98) müsste aber ohne CE gehen. die können keine CE haben, weil es die CE erst ab 98 giebt. man kann sogar eine CE machen lassen wenn das Boot keine hat. Einzelabnahme ) Billig ist das sicher nicht....sie Schreiben nur Preis auf Anfrage ) https://gforce-marina.de/ce-zertifizierungen/
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon ![]() Bier im Glas ![]()
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#43
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Ich muss jemanden finden, der Deutsch spricht und Ihnen die Gesetze hier genau erklärt, denn ich sehe, dass alles falsch geschrieben ist. Das ist ein großes Missverständnis, insbesondere für mich, der Google Translate benutzt.
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#44
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Ich Spreche Deutsch... aber Kroatisch null ))
klar mit Google Translate ist das schwierig....
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#45
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Um einen Schiffs-/Außenbordmotor von Deutschland nach Kroatien einzuführen, benötigen Sie einen Nachweis, dass sich der Motor auf einem Schiff befand. Dieser Nachweis ist eine Schiffslizenz, auf der die Motornummer vermerkt ist. Diese Lizenz habe ich beigefügt. Ein deutscher Staatsbürger, der einen Motor verkauft, muss diesen aus der Schiffslizenz entfernen. Die Hafenbehörde muss ihm ein Dokument aushändigen, aus dem hervorgeht, dass der Motor aus der Schiffslizenz entfernt wurde. Die Motornummer ist somit nicht mehr in der deutschen Schiffslizenz enthalten. Der Motor ist zwar abgemeldet, dient dem kroatischen Kapitän bei der Hafenbehörde jedoch als Nachweis, dass der Motor in einem anderen Land registriert war. Wer keine Nummer in der Schiffslizenz hat, kann den Motor nicht nach Kroatien verkaufen. Denn es fehlt der Eigentumsnachweis. Nach Erhalt des Ausdrucks aus dem deutschen Schiffsregister muss dieser Ausdruck mit einer Apostille beglaubigt werden. Anschließend muss ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, der ebenfalls mit einer Apostille beglaubigt werden muss. Die Apostille dient dazu, sicherzustellen, dass der Motor frei von Belastungen ist, und der Eigentümer garantiert, dass der Motor frei verkäuflich ist.
Und der Motor ist verkaufsbereit. Wenn er in einem EU-Land zugelassen wurde, benötigt er kein CE-Zeichen. Wird jedoch ein neuer Motor in einem EU-Land gekauft, muss dieser über ein CE-Zertifikat verfügen. Kaufbeleg des Händlers und Herstellerzertifikat. |
#46
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das Verstehe Ich auch nicht....wirres durcheinander )
edit: das wird das sein was Jan sagt was Du brauchst. Zitat: aus Jans Beitrag 12 Geht der Motor an einen Kroatischen Bürger oder an ein Schiff, welches in Kroatien registriert ist, benötigt man folgende Dokumente: Kaufvertrag in Kroatischer Sprache, vom Notar bestätigt. (Apostille) Alte Zulassung und vorallem ganz wichtig das der Motor aus der alten Zulassung ausgetragen ist, die Bestätigung vom jeweiligem Amt / Zulassung. CE Zertifikat im Original ! MwSt. Nachweis, dass die Steuer in der Eu bezahlt wurde. Wenn der Motor jünger als 2005 ist ( glaube ich)
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon ![]() Bier im Glas ![]() Geändert von kpn-hornblower (11.06.2025 um 12:26 Uhr)
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#47
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Für die Einfuhr gebrauchter Außenbordmotoren nach Kroatien gelten strenge Vorschriften. Ich benötige einen Nachweis, dass der Motor bereits auf einem Boot zugelassen und im Bootsregister eingetragen war. Außerdem benötige ich eine Abmeldung vom Schiffsregister, also eine Löschungsbescheinigung. Dazu benötige ich einen Kaufvertrag mit Apostille – eine Bescheinigung, dass niemand Ansprüche auf den Motor erhebt und keine Zwangsvollstreckung gegen den Motor erfolgt – sowie eine Bescheinigung des Herstellers.
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#48
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@Komet 350.
Ich hätte einmal eine Grundsätzliche Frage? Warum muß ein Kroate im Ausland kaufen wenn ihr doch alle Möglichkeiten in euren Land habt. Wäre doch für dich Stressfrei und nema problema. Oder? Sind die Aussenborder so teuer bei euch? Weniger Auswahl? Ich frage nur aus reiner Neugierde.
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Gruß Helmut. ![]()
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#50
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Und die Auswahl ist größer.
In Kroatien wohnen nicht mal 4 Mio. Menschen. In Deutschland wohnen über 80 Mio. Also dürfte das Angebot rund 10x höher sein als in Kroatien.
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Grüße Jan |
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