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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#51
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Dann muss man für den Hänger extra eine Prüfstelle finden, die am Berg liegt?
Oder haben alle Prüfstellen einen "Prüfberg" auf ihren Prüfgelände? ![]()
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Viele Grüße Andreas ![]() |
#52
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Ja, sie haben einen "Prüfberg" . Entweder wird das ins Gelände integriert, oder eine Rampe gebaut.
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#53
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In der Praxis erfolgt die Überprüfung der Handbremse eines Anhängers nicht durch das Anfahren eines echten Hangs mit 15 % Steigung. Stattdessen wird die Funktionsfähigkeit der Handbremse durch folgende Methoden sichergestellt: Bremsenprüfstand: Hier wird die Bremskraft des Anhängers gemessen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sichtprüfung: Die Prüfer kontrollieren die Bremsanlage auf Verschleiß, Korrosion oder andere Mängel, die die Funktion beeinträchtigen könnten. Funktionstest: Anschließend wird die Handbremse betätigt, um zu überprüfen, ob der Anhänger auf einer ebenen Fläche sicher gehalten wird. ALs Grund wird Praktikabilität genannt. Eine echte Rampe mit genau 15–18 % Gefälle wäre platz- und genehmigungsaufwendig. Ein Prüfstand liefert objektive, reproduzierbare Messwerte (Bremskraft in kN). ![]() |
#54
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ja, ich bin leider ganz sicher. Woher hast du diesen Text von oben?
Ob es jetzt jeder Kanton gleich handhabt? Das kann ich dir nicht sagen. Im Kanton Zürich jedenfalls ist es so. Technisch macht es ja sogar Sinn. Im Alltag ist es halt anfällig für Zurückweisungen... Ob die Rampe jetzt ein Gutachten hat? Keine Ahnung. |
#55
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#56
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#57
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ich weiss ja nicht. Im Land, wo die international berühmten Achsen wie AlKo und andere erfunden wurden und produziert werden, wird ganz bestimmt das Wissen vorhanden sein, dass der TÜV rein gar nichts berechnen kann, wenn die Räder auf dem Kies blockieren. Jedenfalls kann kein Mensch der Welt berechnen, ob der Trailer auch mit 3T mehr drauf und sicher bremst, oder am Berg von der Trailerbremse gehalten werden kann.
Meine Vermutung ist eher, dass man in der Tradition des Vorführens in den Betrieben das Ganze praktikabel halten will. Und eine Änderung gar nicht über Nacht umsetzbar wäre. Ausserdem geht es ja auch so, im Alltag und normalen Gebrauch hilft ja das Auto noch beim Bremsen ... Die CH war da "schon immer" anders aufgestellt. Vorführen geht AUSSCHLIESSLICH nur in den staatlichen Prüfcentern. Also kann man bei den teuren Hallen und ebenso teuren Prüfern auch noch eine Rampe anbauen. Und bei einem Preis von 120.-- pro Prüfvorgang, bleibt dann wohl auch noch was fürs Weihnachtsessen übrig... Andere Länder andere Sitten... Dafür können wir mit jedem Trailer ohne nix dazu 100kmh fahren ätsch! Geändert von kurz (14.06.2025 um 18:53 Uhr)
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#58
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Wurde mir so von der LaPo erzählt als ich mit Nachfolgekennzeichen ohne die 3 Schilder das Boot meiner Eltern heimgezogen habe.
Hauptgrund der Kontrolle war aber daß die Kennzeichen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht überein gestimmt haben was dann rechtlich auch wieder nicht zulässig ist. Seit ich selber das Boot transportiere hat der Anhänger ein grünes Nummernschild da mir die 25 km/h einfach zu langsam sind. Gruß Christian ![]() |
#59
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#60
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Horstj, in Nr. 42 habe ich schonmal darueber nachgedacht...Die "Biegestelle" ist ja genau dort, wo die vorderen Stuetzen fuers Boot angeschweisst sind und auch die Stelle, wo der Rahmen seine "Verjuengung" nach vorne beginnt. Hoffe, man versteht was ich versuche zu erklaeren. Vielleicht kann man beim verbiegen des Rahmens auch Fehler machen?
Ganz sicher war der Trailer nicht ueberladen mit 1360 kg! Gruss Norbert |
#61
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![]() Habe bisher beim Pferdeanhänger und beim Bootsanhänger nur den Bremstest draußen aufm Hof machen dürfen (GTÜ und DEKRA).
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Viele Grüße Michael |
#62
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Das Foto gibt fast nichts her. Ich sehe ja viele Trailer, aber mir bleibt das noch unklar. Das Boot ist eine 22 Neptun Kielschwert? Also ca. 1,4 to real. Steht das Boot auf einem Kielbrett? D.h. war die Last im wesentlichen auf dem Kielbrett und zusätzlich etwas auf den seitlichen Stützen? Hatte das Kielbrett einen vorderen/hinteren Anschlagsteg? wie oben schon vermerkt - wenn das die ganzen Gurte waren - ist die Last nullkommagarnicht mit den Gurten gegen Verrutschen gesichert gewesen. Das hätte der Tüv aber auch sofort sehen müssen - vor dem Bremstest. Wenn dann das Boot beim Bremsen vorrutschte (und der Kiel vom Kielbrett) würden 1,4to über die vorderen Stützen auf den Rahmen drücken. Aber selbst diese Last müssten die beiden Rahmenbalken rechts/links (d.h. 1,4to/2) eigentlich halten können. Evtl. ist der Rahmen durch die Hebelwirkung der Stütze beim Verrutschen gebogen worden.
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#63
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für mich wäre Interessant wie die Bruchstelle Aussieht....
sind da Schweißnähte ? war die Verzinkung inordnung ? vorallem Innen ? bei 40 Jahren muss man das Fragen ) den Bruch ausgelöst hat aber sicher das verrutschen des Bootes nach vorne.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon ![]() Bier im Glas ![]() |
#64
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Nunmal langsam, auf einer oeffentlichen Waage hatten Trailer und Boot 1360 kg. Basta!
Der vordere Gurt, Bruchlast 2000 Newton, war stark gespannt in einem rd. 45 Grad Winkel angebracht, vonwegen "Nullkommagarnix"! Und nochmal wie in post Nr. 42: Die Verbiegung des Rahmen lockert den Spanngurt und blockiert die Bremsen. RIP Trailer, ich freue mich schon auf Kroatien 2025! Gruss Norbert
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#65
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DEKRA hat bei mir draussen, als ich dran war, die Auflaufbremse geprüft und mich dann auf den Rollenprüfstand geholt.
Dort war der unterschied zwischen linker und rechter Bremse über x% (weiß den Wert nicht mehr) und der Trailer war durchgefallen. Das war dann der Scheidungsgrund von Trailer und mir, da wollte ich mich nicht mehr mit rum ärgern ...
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Viele Grüße Andreas ![]()
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#66
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hi,
@lapaloma: wenn die komische Reaktion von meinem Post ausgelöst wurde, täte es mir leid. War nullkommagarnix meine Intention. Ich möchte den Bruch nur verstehen, u.a. weil ich einiges an Trailern belade bzw. mithelfe. Also das Boot war Deiner Ansicht nach sogar noch leichter, eher unter 1to (Doppelachser mit ca. 360kg gerechnet) Kielschwerter auf Kielbrett stehend? D.h. du vermutest, das Verbiegen wurde nicht vom Verrutschen der Ladung ausgelöst? Sieht man am Rahmen irgendwelche Schäden? Wurde oben schon gefragt. Zum Abspannen: Die Winkel der beiden diagonalen Gurte müssten viel flacher sein (und zusätzlich zweimal nach unten), Trailerrahmen verwinden sich auch intakt immer leicht und auch ein Boot wippt/nickt/ist elastisch. Beispiel im Foto. Aber wie gesagt, wenn das Boot sicher nicht gerutscht ist oder kräftig nach vorne nickte, dann ist der Schaden für mich weiterhin völlig unerklärlich.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ Geändert von horstj (15.06.2025 um 17:13 Uhr) |
#67
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Grüße aus Regensburg Holger |
#68
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nein. gibt beides.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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Ich habe kein Trailer, sondern eine Zugfahrtzeug GAU.
Gestern festgestellt, dass die Anhängerkupplung nicht ausfährt. Habe alles mögliche versucht, ist bombenfest eingeschwenkt ![]() Morgen erstmal zur Niederlassung fahren. Am Mittwoch wollen wir nach HR fahren.
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#70
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Horstj, Nein, alles gut, ich war nur kurz genervt. Ich wuesste ja letztendlich auch gerne genau, warum er geknickt ist.
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#71
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Moin moin,
die rechtliche Grundlage ist §12 Abs 9 FZV i.V. mit §3 Abs 2 Satz 3 FZV und §4 Abs 2 Satz 3 FZV. In Kurzform: zulassungsfreie Anhänger, die ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke gebaut und eingesetzt werden brauchen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h gekennzeichnet sind kein eigenes Kennzeichen zu führen sondern stattdessen ein nicht gestempeltes Kennzeichen eines beliebigen Zugfahrzeugs des Halters. lg, justme |
#72
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
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Damals durfte ich den Trailer nur leer mit meinem PKW ziehen... Das Auto hatte eine Anhängerlast von max. 1200kg und der Trailer ein Leergewicht von 800kg Das Boot wurde mit einem Traktor geslippt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#74
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![]() Zitat:
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#75
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Moin moin,
Zitat:
Bei Deiner o.a. Kombination wäre das auch bei unserem TÜV möglich gewesen - IIRC sprachen sie von 200-250kg Beladung mit Prüfgewicht, die bereits ausreichen würden die Bremsenprüfung auf dem Bremsenprüfstand durchzuführen (was sie da genau machen kann ich nicht sagen, das Betreten der Prüfhalle ist bei unserem TÜV nicht gestattet, d.h. man gibt seinen Fahrzeugschlüssel an der Anmeldung ab und bekommt sein Fahrzeug/Gespann mit neuer Plakette (oder eben auch nicht) wieder auf den Hof gestellt). lg, justme |
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