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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Und dazu auch keine Chance auf ein Wunschkennzeichen? Ich finde die Regelung in Deutschland gut. Grüße Totti
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#27
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Aber wozu das Material (inkl. des Autos) für nichts unnötig belasten? Ich mache es halt, wenn das Boot im Wasser ist. Wie es Andere machen, ist deren Sache. Der Prüfer kann immerhin keinen beladenen Hänger verlangen. Grüße Totti
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#28
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LG, Roland ![]() - Menschen mit Tiefgang laufen früher auf Grund! - |
#29
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Boot lag von März bis Oktober im Wasser... in der Zeit bin ich mit dem Kadett mit dem Trailer (2700kg) zur Prüfung... da gab es auch nie diskussion wegen mit Boot oder ohne... mit dem Kadett durfte ich den TRailer eh nur leer ziehen... ![]() ![]() ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#30
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#31
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Grüße Totti
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#32
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Die Diskussion hier erinnert mich an die vermeintlich guten alten Zeiten, als wir beim Kauf unseres ersten Bootes zur Abholung nach Holland mit einem Pappkarton gefahren sind und mit Filzstift das Kennzeichen des Zugfahrzeugs drauf gepinselt haben. Dann mit Bindfaden den Karton an den Trailer getüdelt und fertig war die Laube. Das war damals so vor 45 Jahren gang und gäbe und nach meiner Erinnerung als Folgekennzeichen sogar legal.
Beste Grüße Dieter
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#33
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Ist es auch heute noch - zumindest innerhalb von Deutschland
ABER nur wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird und 3 dieser 25er Schilder lesbar von rechts, links und hinten angebracht sind. Gruß Christian |
#34
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Ein falsches Kennzeichen an einem Anhänger ist strafbar. Das Anbringen eines Kennzeichens, das nicht für den Anhänger zugelassen ist, gilt als Kennzeichenmissbrauch und kann gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Den Führerschein kann es auch kosten. Also nicht so lapidar abwinken. Zitat:
Ich bin zwar öfter deiner Meinung, aber dieses Mal absolut nicht. Moralapostel ist auch nicht die richtige Bezeichnung für Leute, die andere auf eine Straftat hinweisen. Es denken wohl einige es ist eine Owi, dem ist aber nicht so.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#35
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Die rechtliche Grundlage lieferst du bestimmt noch, oder ?
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#36
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Klar, auf der BAB bei Fahrt in den Urlaub, Vollbremsung aus 80 km/h, wäre es vermutlich nicht so krass gewesen.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#37
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Ich hab ja keine Ahnung von Segelbooten, aber ist der Schwerpunkt da nicht weiter in der Mitte?
Meines Erachtens hätte der Radsatz einen Meter weiter nach vorn gemusst. Wieviel Kupplungsauflage hattest du denn?
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#38
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Bestimmt irgendwas um die 1963mm². Oder hättest Du lieber die Stützlast gewußt?
![]() ![]() mfg Martin btw: Das sieht in der Tat ziemlich merkwürdig aus, auch wenn er schrieb, daß das Boot nach vorne gerutscht sei. Bei der VirginWood mußte ich die Achsen bei Auslieferung des Trailers tatsächlich ein Stück nach vorn versetzen, da die Stützlast ansonsten zu hoch gewesen wäre. |
#39
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![]() Wenn du Unter Stützung brauchst, sag bescheid ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#40
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![]() Zitat:
![]() Grüße Totti
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#41
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wirklich interessant zu wissen wäre, wie der Trailer einfach "durchbrechen" kann, wenn die Angaben zum Gewicht nicht auf eine Überladung hinweisen?
40 Jahr ist kein Argument bei verzinktem Stahl.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#42
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]Ich hab ja keine Ahnung von Segelbooten, aber ist der Schwerpunkt da nicht weiter in der Mitte?
Meines Erachtens hätte der Radsatz einen Meter weiter nach vorn gemusst. Wieviel Kupplungsauflage hattest du denn? 90 kg auf der Anhaengerkupplung, das Boot ist um ca. 40 cm nach vorn gerutscht, vermutlich weil der Spanngurt aufgrund des gebogenen Trailerrahmens locker wurde. Gruss Norbert |
#44
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Das will hier aber niemand wissen.
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#45
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![]() Zitat:
In CH musst den Trailer immer voll beladen. Riesentheater natürlich, damit das mit dem Boot passt. Dann Bremsentest auf der Rolle, natürlich Betriebsbremse und Feststellbremse separat. Dann am Berg 15% parken, der Trailer muss alleine stehen. Dann noch ordentlicher Bremsversuch auf 0kmh, dann darf die Kupplung vorne nicht durchschlagen... Alles rel. heikel. Einmal zeigen kostet dann auch 120.-- Dafür brauchen wir für 100kmh am Trailer keine Stossdämpfer und Reifen können so alt sein wie sie wollen, Hauptsache ok noch. |
#46
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![]() Zitat:
Oder etwa einen anderen Anhänger, ob offen oder einen Kastenanhänger? Erst mit irgendeinem Krams vollladen? Soll doch wohl ein Witz sein... Grüße Totti
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#47
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Ehrlugherweise müsste man sagen, es ist ein Witz, die Trailerbremsen nicht zu testen. Jedes Land hat halt so seine Macken. |
#48
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Ich mache das sogar meist bei einer freien Werkstatt, da geht der Trailer gar nicht auf den Prüfstand. Handbremse anziehen und anfahren, dann müssen alle Räder blockieren. Dann einmal kurz beschleunigen und Vollbremsung, wegen Auflaufweg. Beleuchtung, Reifencheck, fertig... Grüße Totti
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#49
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Ist halt bequem und nett und praktisch.
Aber keinesfalls eine Überprüfung der Bremse. Aus der Sicht der technischen Sicherheit ein Witz. Aber gehen tut es auch.... |
#50
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![]() Zitat:
Wenn da etwas passiert wäre, hätte der TO teures Lehrgeld bezahlt, da bin ich bei Dir. Ist etwas passiert - nee Also Mund abwischen und weiter gehts ![]() Von daher ist sowas Vergangenheitsbewältigung. Ich denke heute auch manchmal an Dinge zurück die ich mal gemacht habe, die ich mir heute kneifen würde ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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