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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.05.2025, 09:42
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Standard Bei Kauf in UK wird MwSt fällig?

Nur noch mal zur Gewissheit. Beim Kauf eines Bootes in UK muss ich bei der Einfuhr in die EU Zoll und MwSt entrichten. Korrekt?
hat das schonmal jemand gemacht? Also so aus der Praxis...
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Micha


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  #2  
Alt 21.05.2025, 09:51
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Ja, ausser es war vorm Brexit nachweislich EU versteuert und ist danach nachweislich alle 3 (glaube ich) Jahre in der EU gewesen, dann könnte man argumetieren das es den Status nicht verloren hat.

In der Praxis, wenn es mal EU Ware war = vorm Brexit in die EU eingeführt (Nachweis) könnte man einfach eine Deutsche Nationale dran pappen und es auf dem Wasserweg direkt nach Deutschland bringen
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Hendrik
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  #3  
Alt 21.05.2025, 09:52
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Ja, das ist richtig. Dein örtliches Finanzamt und/oder der Zoll geben Dir relevante Infos.

Grüße

Matthias.
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  #4  
Alt 21.05.2025, 10:19
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Bei so Sachen fragt man direckt beim ZOLL nach.
Auf Glauben und Denken im Forum würde ich mich da nicht verlassen.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
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  #5  
Alt 21.05.2025, 10:23
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ja, ausser es war vorm Brexit nachweislich EU versteuert und ist danach nachweislich alle 3 (glaube ich) Jahre in der EU gewesen, dann könnte man argumetieren das es den Status nicht verloren hat.
nach Auskunft des zuständigen Hauptzollamts ist das nicht der Fall - mit dem Stichtag 31.01.2020 (Wirksamwerden des Brexit) haben alle physikalisch sich im Gebiet des UK befindlichen Waren und Gegenstände die Eigenschaft als Unionsware verloren, sofern es sich nicht um Rückwaren handelt. Rückwaren wiederum sind ausschließlich Waren, die von Unionsbürgern bei Reisen in Nicht-Unionsgebiet aus der Union aus- und innerhalb von drei Jahren wieder eingeführt werden - da Einwohner des UK keine Unionsbürger mehr sind können Waren in deren Besitz auch keine Rückwaren mehr sein.
Die einzige Ausnahme von der Pflicht zur (idR erneuten) Versteuerung besteht für Waren im Besitz von UK-Bürgern, die sich durchgängig in Unionsgebiet befinden (d.h. ein Boot unter UK-Flagge, welches seinen regelmäßigen Liegeplatz z.B. in Frankreich oder den Niederlanden hat ist weiterhin Unionsware - der Eigner muß dann aber in UK die Zollbestimmungen beachten).

Von daher: ja, idR wird nach dem Kauf eines Bootes in UK in jedem Fall die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einreise in Unionsgebiet (und zwar die des ersten angelaufenen Mitgliedslands bei Seeeinfuhr!) fällig, plus ggf. Zoll sofern das Boot nicht die entsprechende Größe überschreitet (wobei der Zolltarif auch bei kleinen Booten nur 1,7% beträgt)

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
In der Praxis, wenn es mal EU Ware war = vorm Brexit in die EU eingeführt (Nachweis) könnte man einfach eine Deutsche Nationale dran pappen und es auf dem Wasserweg direkt nach Deutschland bringen
Könnte man, macht man sich aber der Steuerhinterziehung schuldig. Und insbesondere in den typischen Anlaufhäfen für Reisen aus dem UK guckt der Zoll vielleicht doch mal etwas genauer hin, ob das Boot wirklich Unionsware ist (und wenn man dann z.B. UK-Steckdosen im Boot findet hat der Zoll ein paar gute Hinweise darauf, eine genauere Untersuchung durchzuführen).

lg, justme
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  #6  
Alt 21.05.2025, 10:54
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Das ist nur halb richtig. Es gab eine Übergangsfrist
bis zum 31.12 2020. Erst danach kam Zoll und MwSt.

Hatte da eine eingehende Prüfung dazu. Unser Import
war im Okt. 2020.

Gruss Roli
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  #7  
Alt 21.05.2025, 12:41
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Ok. Danke. Mehr muss ich jetzt nicht wissen. Klar ist, dass man vorher mit Zoll und Finanzamt spricht/anfragt. Wollte nur mal überlegen, wie es bei mir weitergeht.
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  #8  
Alt 21.05.2025, 12:56
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Bei so Sachen fragt man direckt beim ZOLL nach.
Auf Glauben und Denken im Forum würde ich mich da nicht verlassen.
Man kann sich im Forum durchaus mal ein paar Ideen abholen, bevor man beim Zoll anfragt.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #9  
Alt 21.05.2025, 13:02
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Nur noch mal zur Gewissheit. Beim Kauf eines Bootes in UK muss ich bei der Einfuhr in die EU Zoll und MwSt entrichten. Korrekt?
hat das schonmal jemand gemacht? Also so aus der Praxis...
neben der Zoll '(was ja geklärt ist) muss man ja auch mal nachdenken ... ist das Teil den eigentlich schon in der EU in verkehr gebracht worden ? also gilt diese in VErkehrbringung von "damals" noch oder ist das auch obsolet...

braucht man eine neue CE oder gilt die alte noch ..
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #10  
Alt 21.05.2025, 13:31
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

braucht man eine neue CE oder gilt die alte noch ..
Ich habe noch nie eine CE-Erklärung mit Verfallsdatum gesehen?
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  #11  
Alt 21.05.2025, 13:52
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Roli63 Beitrag anzeigen
Das ist nur halb richtig. Es gab eine Übergangsfrist
bis zum 31.12 2020. Erst danach kam Zoll und MwSt.

Hatte da eine eingehende Prüfung dazu. Unser Import
war im Okt. 2020.

Gruss Roli
Du hast völlig Recht, die Übergangsfrist hatte ich gerade total vergessen. Der entscheidende Stichtag ist also der 1.1.2021, hatte das HZA mir damals auch genau so geschrieben (meine Anfrage war nach diesem Datum, von daher war der genaue Tag für mich nicht mehr relevant). Auf jeden Fall funktioniert die Variante mit der Rückware in keinem Fall, um die Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen - entweder der Gegenstand ist noch Unionsware, weil er sich physikalisch zum damaligen Zeitpunkt in der Union befand und diese nie dauerhaft verlassen hat oder aber er war nicht in der Union, dann ist er auch keine Unionsware. Das Verlassen der Union durch den gesamten UK hat hier nicht dazu geführt, daß im UK befindliche Waren jetzt auf einmal durchgängig Rückwarencharakter hätten (=das Verlassen der Union durch ein ganzes Land ist keine Ausreise, die eine Rückwareneigenschaft begründen könnte).

lg, justme
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  #12  
Alt 21.05.2025, 18:56
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sporty sporty ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Man kann sich im Forum durchaus mal ein paar Ideen abholen, bevor man beim Zoll anfragt.
Hi
Dergleichen Vorgehen halte ich für falsch.
Wo sitzen die Leute, die Dir evtl. einen rechtsgültigen Bescheid erteilen?
Sicher nicht in einem Forum.
Sog. "Halbwissen" ist in den meisten Fällen nicht hilfreich.
Den Tip, vorab Entscheider zu fragen, kannst Du auch bei vielen anderen Themen in Foren anwenden.
Grüße aus OWL
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  #13  
Alt 21.05.2025, 19:25
skibo skibo ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Dergleichen Vorgehen halte ich für falsch.
Wo sitzen die Leute, die Dir evtl. einen rechtsgültigen Bescheid erteilen?
Sicher nicht in einem Forum.
Sog. "Halbwissen" ist in den meisten Fällen nicht hilfreich.
Den Tip, vorab Entscheider zu fragen, kannst Du auch bei vielen anderen Themen in Foren anwenden.
Grüße aus OWL
Danke Sporty. Du hast sowas von Recht. Leider gibt es hier zuviele Halbwisser welche denken aufgrund ihrer Anzahl "Danke" glauben die Weißheit mit dem Löffel gefressen zu haben. Gerade bei Rechtsfragen wo diese Halbwisser sich nicht zu ihrer "Ausbildung" äusern.
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  #14  
Alt 21.05.2025, 21:55
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nach Auskunft des zuständigen Hauptzollamts ist das nicht der Fall - mit dem Stichtag 31.01.2020 (Wirksamwerden des Brexit) haben alle physikalisch sich im Gebiet des UK befindlichen Waren und Gegenstände die Eigenschaft als Unionsware verloren, sofern es sich nicht um Rückwaren handelt. Rückwaren wiederum sind ausschließlich Waren, die von Unionsbürgern bei Reisen in Nicht-Unionsgebiet aus der Union aus- und innerhalb von drei Jahren wieder eingeführt werden - da Einwohner des UK keine Unionsbürger mehr sind können Waren in deren Besitz auch keine Rückwaren mehr sein.
Die einzige Ausnahme von der Pflicht zur (idR erneuten) Versteuerung besteht für Waren im Besitz von UK-Bürgern, die sich durchgängig in Unionsgebiet befinden (d.h. ein Boot unter UK-Flagge, welches seinen regelmäßigen Liegeplatz z.B. in Frankreich oder den Niederlanden hat ist weiterhin Unionsware - der Eigner muß dann aber in UK die Zollbestimmungen beachten).

Von daher: ja, idR wird nach dem Kauf eines Bootes in UK in jedem Fall die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einreise in Unionsgebiet (und zwar die des ersten angelaufenen Mitgliedslands bei Seeeinfuhr!) fällig, plus ggf. Zoll sofern das Boot nicht die entsprechende Größe überschreitet (wobei der Zolltarif auch bei kleinen Booten nur 1,7% beträgt)



Könnte man, macht man sich aber der Steuerhinterziehung schuldig. Und insbesondere in den typischen Anlaufhäfen für Reisen aus dem UK guckt der Zoll vielleicht doch mal etwas genauer hin, ob das Boot wirklich Unionsware ist (und wenn man dann z.B. UK-Steckdosen im Boot findet hat der Zoll ein paar gute Hinweise darauf, eine genauere Untersuchung durchzuführen).

lg, justme
Danke für die Ausführliche Antwort.

Die Fälle die ich mitbekommen habe - englisches Markenforum - da waren die Boote der UK Eigner tatsächlich die ganze Zeit im Mittelmeer und somit in der EU

Und ja es wäre Steuerhinterziehung, Rout müsste natürlich sowas sein wie Uk, Hallig Hooge, Pelworm, Tönning, NOK, Kiel
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  #15  
Alt 21.05.2025, 22:21
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Man kann sich im Forum durchaus mal ein paar Ideen abholen, bevor man beim Zoll anfragt.
Ich denke, es waere sogar dumm, Informationsmoeglichkeiten nicht zu nutzen, Denkanstoesse nicht mitzunehmen, um moeglicherweise der “endgueltigen Autoritaet”, dem Zoll, auch die richtigen Fragen stellen zu koennen.

Ich bin immer gut damit gefahren. So hatte ich auch (aber immer noch nicht ausreichend) gehandelt, als ich mein Boot als Deutscher mit Wohnsitz Tuerkei in Frankreich gekauft hatte, bevor ich mit Zoll und Registergericht gesprochen habe. Es erspart oft, ein zweiten Mal den “Entscheidern” sprechen zu muessen.

(“Entscheider” ist jedoch ein schlechter Begriff, denn die Entscheidung treffen ich, ich fuehre aber selten Selbstgespraeche)
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  #16  
Alt 22.05.2025, 08:43
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ich denke, es waere sogar dumm, Informationsmoeglichkeiten nicht zu nutzen, Denkanstoesse nicht mitzunehmen, um moeglicherweise der “endgueltigen Autoritaet”, dem Zoll, auch die richtigen Fragen stellen zu koennen.

Ich bin immer gut damit gefahren. So hatte ich auch (aber immer noch nicht ausreichend) gehandelt, als ich mein Boot als Deutscher mit Wohnsitz Tuerkei in Frankreich gekauft hatte, bevor ich mit Zoll und Registergericht gesprochen habe. Es erspart oft, ein zweiten Mal den “Entscheidern” sprechen zu muessen.

(“Entscheider” ist jedoch ein schlechter Begriff, denn die Entscheidung treffen ich, ich fuehre aber selten Selbstgespraeche)
Du bringst es auf den Punkt!

Damit wären dann auch meine Fragen beantwortet und wir müssen hier nicht weiter diskutieren, wann man warum ein Forum fragt.

Vielen Dank an alle. Ich weiß jetzt, bzw habe bestätigt bekommen, wie ich am besten vorgehen muss.
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  #17  
Alt 22.05.2025, 09:05
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ich denke, es waere sogar dumm, Informationsmoeglichkeiten nicht zu nutzen, Denkanstoesse nicht mitzunehmen, um moeglicherweise der “endgueltigen Autoritaet”, dem Zoll, auch die richtigen Fragen stellen zu koennen.
Das war vom fachlichen her mein Gedanke. Ich würde aber Leute die anders vorgehen, nicht als "dumm" bezeichnen. "Ungeschickt" trifft es besser, finde ich.
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  #18  
Alt 22.05.2025, 09:19
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Das war vom fachlichen her mein Gedanke. Ich würde aber Leute die anders vorgehen, nicht als "dumm" bezeichnen. "Ungeschickt" trifft es besser, finde ich.
Ich habe nicht eine Person als “dumm” bezeichnet, sondern ein Verhalten.

Ich denke, wir alle handeln manchmal unklug, dennnoch bezeichnen wir uns nicht als dumm. Wer dummes Verhalten zeigt, kann dazulernen – eine "dumme Person" schließt diese Möglichkeit eher aus.
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