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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.04.2010, 14:37
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lebch lebch ist offline
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Standard MwSt-Rückerstattung bei Gebraucht-Boot-Kauf von Deutschland in die Schweiz

Hallo Zusammen

Ich würde gerne ein gebrauchtes Boot in Deutschland kaufen und in die Schweiz einführen. Die zentrale Frage ist, wird die in Deutschland bezahlte MwSt zurückerstattet?

Ich habe im Forum schon gesucht, einige Beiträge mit sollte und könnte gefunden, aber nichts konkretes.
Hat da jemand konkrete Erfahrung?

Als Beispiel:
  • Ein Boot wurde vor 5 Jahren für EUR 100'000 als neu von einer Deutschen Person gekauft und eingelöst, die MwSt wurde in Deutschland bezahlt, auf dem Kaufbeleg ausgewiesen.
  • Eine Werft bietet diese Boot nun als gebraucht für EUR 60'000 zum Kauf an. Die Werft hat das Boot vom privaten Besitzer in Zahlung genommen oder angekauft. Als Verkäufer tritt die Werft auf. Die Werft besitzt die Kopie vom Kaufbeleg mit ausgewiesener MwSt.
  • Ich als Privat-Person kaufe dieses gebrauchte Boot bei dieser Werft.

Und jetzt die Gretchen-Fragen:
  • wird die MwSt zurückerstattet bei der Ausfuhr in die Schweiz?
  • wem wird die MwSt zurückerstattet, der Werft oder mir?
  • ab welcher Basis wird die MwSt-Rückerstattung berechnet, vom Neupreis (wahrscheinlich nicht) oder vom Gebraucht-Preis?

Ich bedanke mich jetzt schon für eine substanzielle Antwort.

Viele Grüsse aus der Schweiz

Richard
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  #2  
Alt 18.04.2010, 14:45
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Guten Tag Richard,

um eine qualifizierte Antwort zu erhalten würde ich mich mit den deutschen Finanzbehörden ins Benehmen setzen, mich ganz bestimmt nicht auf eine Auskunft aus einem Internetforum verlassen.

Ich habe vor vielen Jahren übrigens eine gebrauchte Segelyacht in Schweden erworben. Von den schwedischen Finanzbehörden gab es keine Erstattung. Ich habe das seinerzeit vor Ort in Stockholm beforscht.
__________________
Gruß
Uwe
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  #3  
Alt 18.04.2010, 14:55
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Gruss Uwe

Danke für Deinen Feedback. In diesem Forum tummeln sich so viele kompetente Personen. Und wenn jemand schon konkret diese Erfahrung gemacht hat, kann man nur profitieren.

Wegen Deinem Beispiel, Schweden gehört doch zur EU, ist für mich also nachvollziehbar. Die Schweiz gehört nicht zur EU (hey ... bitte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn von einem EU-Beitritt )

Danke

Richard
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  #4  
Alt 18.04.2010, 15:11
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Zitat:
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... Schweden gehört doch zur EU, ...
... das stimmt heute, damals aber war Schweden noch nicht Mitglied. Genau deshalb habe ich es ja versucht.
__________________
Gruß
Uwe
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  #5  
Alt 19.04.2010, 08:18
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Wenn Du Neuware kaufst, brauchst Du für die MwSt. Rückerstattung ein Formular, welches Du an der Grenze abgobst und dann bekommst Du die 19% Ust ausbezahlt. Und zahlst dann an der schweizer Grenze wieder 7%.

Wie das mit gebrauchten Artikeln ist, keine Ahnung. Ruf doch mal beim Zoll in D an. Die sind meist sehr freundlich.

Wenn Du aus der Schweiz was kaufst ist es bei gebrauchten Artikeln so:
Man bekommt von der Schweiz keine USt Rückerstattung. Also keine 7% Du musst aber dann an der Grenze nach D 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.

Kann mir gut vorstellen, dass es anderrum, so wie in Deinem Fall, ebenso ist.

Gruß
Andy
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  #6  
Alt 19.04.2010, 08:48
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen


Und jetzt die Gretchen-Fragen:
  • wird die MwSt zurückerstattet bei der Ausfuhr in die Schweiz?
  • wem wird die MwSt zurückerstattet, der Werft oder mir?
  • ab welcher Basis wird die MwSt-Rückerstattung berechnet, vom Neupreis (wahrscheinlich nicht) oder vom Gebraucht-Preis?



Richard
Die Umsatzsteuer auf Deiner Rechnung wird Dir bei Ausfuhr des Bootes zurückerstattet. Wenn Du den Export selbst abwickeln willst, solltest Du Dich unbedingt vorher beim deutschen Zoll erkundigen (www.Zoll.de) , leichter gehts wohl wenn das Boot von einer Spedition ausgeführt wird, die den Papierkram für Dich erledigt.
__________________
Gruß, Jörg!
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  #7  
Alt 19.04.2010, 08:55
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Hallo Richard,

ich behaupte mal es gibt keine USt-Erstattung.
Um vorne anzufangen, frage bitte den Verkäufer ob er Dir für diesen !!!!! Verkauf eines gebrauchten Bootes eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gibt.

Grüße aus Schwerin

Thomas
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  #8  
Alt 19.04.2010, 09:11
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Eigentlich ist es gar nicht so schwer, ich mache das regelmässig mit meinen Kunden aus der Schweiz. Es gibt zwei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1 - Du übernimmst die Ware in Deutschland:
- Der Verkäufer stellt Dir eine Rechnung. Wenn er gewerblich handelt enthält diese Rechnung ausgewiesene MwSt., die Du auch bezahlen musst.
- An der deutschen Grenze führst Du die Ausfuhrdeklaration durch, dabei erhältst Du auf die Rechnung einen Ausfuhrstempel.
- An der schweizer Grenze führst Du die Ware ein, dabei wird schweizer Zoll und MwSt. fällig.
- das Original der Rechnung mit dem Ausfuhrstempel schickst Du an den Verkäufer, der dir daraufhin die MwSt. erstattet.
Das Problem dabei ist, dass nicht jeder deutsche Händler darauf eingerichtet ist, den letzten Punkt zu erledigen. Bitte kläre das auf jeden Fall vorher mit dem Händler!!

Fall 2: Der Händler liefert die Ware in die Schweiz:
In diesem Fall erhältst Du eine Rechnung ohne MwSt. da der Händler die Ware selbst ausführt. Du wirst von der Spedition kontaktiert, die die Zahlung von Zoll und MwSt mit Dir regelt - wenn Du kein Zollkonto hast wirst Du die bar bei Anlieferung bezahlen müssen, incl. der anfallenden Kosten für die Zollabwicklung.

Beides gilt natürlich nur, wenn für den Verkauf an Dich MwSt. fällig wird. Das ist der Fall, wenn Du von einem gewerblichen Händler kaufst und der die Ware nicht im Kundenauftrag anbietet. Bei Kauf von einem Privatmann wird die MwSt. nicht erhoben, damit gibt es auch keine Erstattung. Dass der private Besitzer irgendwann einmal MwSt bezahlt hat ist in diesem Fall unerheblich.
Schöne Grüße,

Jörg
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  #9  
Alt 19.04.2010, 09:20
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Das wäre mir neu, das ein Privatmann sein Fahrzeug nach einigen Jahren verkauft und der Verkäfer die gezahlte MWST erstattet bekommt.

Ich gehe stark davon aus, das Du zwar keine MWST wieder bekommst aber auf den Brutto Kaufpreis die schweizer Einfuhrabgaben leisten darfst.

Umsatzsteuerausweis geht m.E. nur bei gewerblichen Verkäufern mit UST ID etc.

Es gibt da eine nette Grenz Zollspedition, Zoll IMPEX, die könnten dir weiterhelfen, da Sie eine Büro auf Deutscher und eins auf Schweizer Seite haben. Siehe http://www.zollimpex.ch/

Trotzdem drücke ich Dir die Daumen, das es eine Lösung gibt.

Grüsse, Guido
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  #10  
Alt 19.04.2010, 09:33
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Moin Richard,
Zitat:
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Ich würde gerne ein gebrauchtes Boot in Deutschland kaufen und in die Schweiz einführen. Die zentrale Frage ist, wird die in Deutschland bezahlte MwSt zurückerstattet?
Das wird typischerweise bei gebrauchten Booten nicht anders ablaufen als bei gebrauchten Autos. Drei Varianten zur Auswahl:
  1. Wenn das Boot beim Erstbesitzer nicht zum Betriebsvermögen seiner Firma gehörte, hat er es an den Händler verkauft, ohne eine Rechnung zu schreiben, somit auch ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Für den Händler ist das ein Eigengeschäft nach §25a UStG. Er wird Dir das Boot zwar mit Rechnung, aber ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer verkaufen. Für den Händler fällt die Mehrwertsteuer ausschließlich auf die Differenz zwischen seinem Einkaufs- und dem Verkaufspreis an. (Deswegen auch "Differenzbesteuerung")
  2. Wenn das Boot einer Firma gehört hatte, verkauft diese es an den Händler mit ausgewiesener Steuer. In diesem Fall erhältst Du vom Händler entweder ebenfalls eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer und gehst dann vor wie schon weiter oben beschrieben, oder beauftragst eine erfahrene Spedition das alles für Dich abzuwickeln. In dem Fall wird der Händler eher geneigt sein, "netto" zu exportieren und Du mußt lediglich noch die Steuer für die Schweiz entrichten.
  3. Das Boot kam von Privat und der Händler handelt im Kundenauftrag. In dem Fall fällt keine MwSt an und es wird auch nichts erstattet. Was und wieviel an Zoll/Einfuhrumsatzsteuer in der Schweiz anfällt, sagt Dir am besten Deine örtliche Finanzbehörde.
Die auf den Neupreis von 100.000,-€ entrichtete MwSt ist für Deinen Fall völlig irrelevant und wird auf keinen Fall erstattet. Ich würde allerdings darauf bestehen, diese Rechnung mitzubekommen, wenn sie denn schon noch vorhanden ist. Und sei es nur als Nachweis, daß die MwSt in einem EU-Land schon bezahlt wurde, falls Du mal nach Frankreich oder sonstwo hinwillst.

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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