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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 03.02.2025, 17:17
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mba_muc mba_muc ist offline
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Ergänzend, warum ich mir darüber Gedanken mache: Boot und Trailer werden voraussichtlich auf dem Außen-Gelände eines (ehemaligen) Bauernhofes in Oberbayern gelagert. Dort stehen auch mehrere andere Hänger verschiedenen Typs, z.B. Wohnanhänger. Der Bauernhof befindet sich in Alleinlage bzw. am Rande einer ländlichen kleinen Ortschaft. Das Gelände ist aber eben nicht umzäunt! Dafür gab es wohl auch noch nie den Bedarf.
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  #27  
Alt 03.02.2025, 18:59
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Bei den Versicherungsbedingungen der Helvetia steht unter Geltungsbereich folgendes:

Während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An- Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf- und Abtakeln oder während einer Reparatur / Inspektion / Überholung.

Da steht nichts von einem eingezäunten Gelände.

Wenn dort Wohnwagen oder ähnliches stehen und der Trailer gesichert ist sollte es reichen.
Auch leistet ein GPS Trecker in so einem Fall gute Dienste.
Gute Erfahrungen habe ich mit der Fa. PAJ Tracker gemacht.

Im Zweifel würde ich mich bei einer Vesicherung erkundigen ob der Stellplatz (Winterlager)nach den Gegebenheiten für
den Versicherungsschutz ausreicht.

Gruß Reiner

Geändert von rg3226 (03.02.2025 um 19:10 Uhr)
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  #28  
Alt 03.02.2025, 19:21
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Bei den Versicherungsbedingungen der Helvetia steht unter Geltungsbereich folgendes:

Während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An- Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf- und Abtakeln oder während einer Reparatur / Inspektion / Überholung.

Da steht nichts von einem eingezäunten Gelände.

Wenn dort Wohnwagen oder ähnliches stehen und der Trailer gesichert ist sollte es reichen.
Auch leistet ein GPS Trecker in so einem Fall gute Dienste.
Gute Erfahrungen habe ich mit der Fa. PAJ Tracker gemacht.

Im Zweifel würde ich mich bei einer Vesicherung erkundigen ob der Stellplatz (Winterlager)nach den Gegebenheiten für
den Versicherungsschutz ausreicht.

Gruß Reiner
Ja, manchmal einfach fragen. Dieses versicherungsdeutsch ist schon nicht einfach zu verstehen.
Ja, man soll sich alles gut durchlesen und schriftlich haben, aber mal ehrlich, wer erkennt alle Fallstricke, wenn man sich nicht für eine juristischen Studiengang entschieden hat?
__________________
Viele Grüße

Sven

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  #29  
Alt 03.02.2025, 19:59
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mba_muc mba_muc ist offline
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Hallo Reiner!

Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Bei den Versicherungsbedingungen der Helvetia steht unter Geltungsbereich folgendes:

Während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An- Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf- und Abtakeln oder während einer Reparatur / Inspektion / Überholung.

Da steht nichts von einem eingezäunten Gelände.
Da das steht in einem separaten Abschnitt Nr. 13 "Herbeiführung des Versicherungsfalls", und dort der Punkt 13.2. Zumindest in den aktuellen AVB.

Ich hatte erst gar nicht geglaubt, dass dies rechtssicher möglich sei, wenn man dies nur im Kleingedruckten hat. Aber tatsächlich steht auch im gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblatt wörtlich: "Gibt es Deckungsbeschränkungen? [...] Schäden infolge des Diebstahls nicht gesicherter Trailer und Außenbordmotoren. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften zur Abstellung der versicherten Sachen an Land."

Ich denke das ist tatsächlich so gemeint wie es da steht.

Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Auch leistet ein GPS Trecker in so einem Fall gute Dienste.
Gute Erfahrungen habe ich mit der Fa. PAJ Tracker gemacht.
Ja, GPS Tracker wird auf jeden Fall auch eine Anschaffung sein. Danke für den Hersteller-Tipp, habe ich mir mal notiert.

Viele Grüße,
Matthias
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  #30  
Alt 03.02.2025, 20:12
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Bei den Versicherungsbedingungen der Helvetia steht unter Geltungsbereich folgendes:

Während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An- Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf- und Abtakeln oder während einer Reparatur / Inspektion / Überholung.

Da steht nichts von einem eingezäunten Gelände.

Wenn dort Wohnwagen oder ähnliches stehen und der Trailer gesichert ist sollte es reichen.
Auch leistet ein GPS Trecker in so einem Fall gute Dienste.
Gute Erfahrungen habe ich mit der Fa. PAJ Tracker gemacht.

Im Zweifel würde ich mich bei einer Vesicherung erkundigen ob der Stellplatz (Winterlager)nach den Gegebenheiten für
den Versicherungsschutz ausreicht.

Gruß Reiner
Das würde ich mir dann schriftlich bestätigen lassen!
Das Schlupfloch für die Versicherung wäre hier "an einem für Yachten üblichen Liegeplatz"
Im Fall der Fälle wird da hart drüber gestritten werden ob ein nicht eingezäunter ehemaliger Bauernhof in Oberbayern ein für Yachten üblicher Stellplatz ist.
Welche Auflistungen daraus folgen ist doch klar, Yachten stehen üblicherweise auf Clubgeländen, oder auf dem Werftgelände, auf dem Hafengelände, ab und zu auf dem Tüvgelände usw.
__________________
Gruß Jan
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  #31  
Alt 04.02.2025, 09:17
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Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Inwiefern? Findest Du es irrelevant bzw. "Kindergarten", sich vor Eintritt eines Schadensfalls und und vor Abschluss einer Versicherung Gedanken darüber zu machen, ob die Versicherung im Schadensfall überhaupt zahlt, oder ggf. aufgrund der AVB einen Grund hat, die Zahlung zu verweigern? Wenn der Makler bei dieser Frage mit den Augen rollen würde, würde ich bei ihm ganz sicher keine Versicherung abschließen. Oder verstehe ich hier was falsch?
Dich meinte ich mit meiner Aussage nicht. Das du dich informierst ist schon ok.
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Gruß Uli07

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  #32  
Alt 04.02.2025, 20:11
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Hallo,
als Anfänger hatte ich mich damals bei Neubacher Marine beraten lassen. (bin ich Heute noch)

Insbesondere die Sicherungsmaßnahmen an Land und im Wasser wurden mir eindeutig erklärt. Mein Motor ist mit einer Sicherungslösung welche meine Bootswerkstatt montiert hat gesichert. Ist auf der Rechnung der Werkstatt aufgeführt.

Den Trailer sichere ich mit Kastenschloss und Parkkralle.

Meinen Trailer habe ich extra versichert, also mit schwarzen Kennzeichen. Kostet nicht viel und hin und wieder fahre ich damit auch lange Bretter usw.

Ein Sicherheitsgefühl gibt mir die Tatsache, dass ich meine Maßnahmen mit Text inkl Rechnungskopie und Bild dokumentiert und der Versicherung zur Verfügung gestellt habe. Habe daraufhin die Rückmeldung erhalten dass das so passt und versichert ist.

Hin und wieder mache ich Fotos mitn Handy von meinen Sicherungsmaßnahmen um belegen zu können, dass ich diese auch immer anwende. Dauert nicht lange und man kann belegen, dass man es anwendet.

Gruß Marco
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  #33  
Alt 04.02.2025, 21:11
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Das würde ich mir dann schriftlich bestätigen lassen!
Das Schlupfloch für die Versicherung wäre hier "an einem für Yachten üblichen Liegeplatz"
Im Fall der Fälle wird da hart drüber gestritten werden ob ein nicht eingezäunter ehemaliger Bauernhof in Oberbayern ein für Yachten üblicher Stellplatz ist.
Welche Auflistungen daraus folgen ist doch klar, Yachten stehen üblicherweise auf Clubgeländen, oder auf dem Werftgelände, auf dem Hafengelände, ab und zu auf dem Tüvgelände usw.
Im Umkreis des Bodensees ist zur Winterzeit ein ehemaliger Stall durchaus ein "üblicher" Stellplatz für Boote. Auf drei verschiedenen Höfen war unser Boot nicht das einzige im Stall...
__________________
Gruss vom Bodensee
Lutz
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  #34  
Alt 04.02.2025, 22:38
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Zitat:
Zitat von oliver67 Beitrag anzeigen
Im Umkreis des Bodensees ist zur Winterzeit ein ehemaliger Stall durchaus ein "üblicher" Stellplatz für Boote. Auf drei verschiedenen Höfen war unser Boot nicht das einzige im Stall...
Na das ist doch Super wenn sich deine Versicherung damit zufrieden gibt, vielleicht hast Du ja auch keine schwammige Einschränkung in deinen AVB.
Und wenn so ein Stall dann alle vorraussetzungen erfüllt und aus der Landwirtschaft herausgenommen wurde usw. dann passt das doch.
Bis etwas passiert, dann haben die Versicherungen doch eh pauschal etwas zu nölen.
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Gruß Jan
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