![]() |
|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]()
Ergänzend, warum ich mir darüber Gedanken mache: Boot und Trailer werden voraussichtlich auf dem Außen-Gelände eines (ehemaligen) Bauernhofes in Oberbayern gelagert. Dort stehen auch mehrere andere Hänger verschiedenen Typs, z.B. Wohnanhänger. Der Bauernhof befindet sich in Alleinlage bzw. am Rande einer ländlichen kleinen Ortschaft. Das Gelände ist aber eben nicht umzäunt! Dafür gab es wohl auch noch nie den Bedarf.
|
#27
|
||||
|
||||
![]()
Bei den Versicherungsbedingungen der Helvetia steht unter Geltungsbereich folgendes:
Während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An- Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf- und Abtakeln oder während einer Reparatur / Inspektion / Überholung. Da steht nichts von einem eingezäunten Gelände. Wenn dort Wohnwagen oder ähnliches stehen und der Trailer gesichert ist sollte es reichen. Auch leistet ein GPS Trecker in so einem Fall gute Dienste. Gute Erfahrungen habe ich mit der Fa. PAJ Tracker gemacht. Im Zweifel würde ich mich bei einer Vesicherung erkundigen ob der Stellplatz (Winterlager)nach den Gegebenheiten für den Versicherungsschutz ausreicht. Gruß Reiner Geändert von rg3226 (03.02.2025 um 19:10 Uhr)
|
#28
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Ja, man soll sich alles gut durchlesen und schriftlich haben, aber mal ehrlich, wer erkennt alle Fallstricke, wenn man sich nicht für eine juristischen Studiengang entschieden hat?
__________________
Viele Grüße Sven ![]()
|
#29
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Reiner!
Zitat:
Ich hatte erst gar nicht geglaubt, dass dies rechtssicher möglich sei, wenn man dies nur im Kleingedruckten hat. Aber tatsächlich steht auch im gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblatt wörtlich: "Gibt es Deckungsbeschränkungen? [...] Schäden infolge des Diebstahls nicht gesicherter Trailer und Außenbordmotoren. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften zur Abstellung der versicherten Sachen an Land." Ich denke das ist tatsächlich so gemeint wie es da steht. Zitat:
Viele Grüße, Matthias |
#30
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Das Schlupfloch für die Versicherung wäre hier "an einem für Yachten üblichen Liegeplatz" Im Fall der Fälle wird da hart drüber gestritten werden ob ein nicht eingezäunter ehemaliger Bauernhof in Oberbayern ein für Yachten üblicher Stellplatz ist. Welche Auflistungen daraus folgen ist doch klar, Yachten stehen üblicherweise auf Clubgeländen, oder auf dem Werftgelände, auf dem Hafengelände, ab und zu auf dem Tüvgelände usw.
__________________
Gruß Jan
|
#31
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#32
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
als Anfänger hatte ich mich damals bei Neubacher Marine beraten lassen. (bin ich Heute noch) Insbesondere die Sicherungsmaßnahmen an Land und im Wasser wurden mir eindeutig erklärt. Mein Motor ist mit einer Sicherungslösung welche meine Bootswerkstatt montiert hat gesichert. Ist auf der Rechnung der Werkstatt aufgeführt. Den Trailer sichere ich mit Kastenschloss und Parkkralle. Meinen Trailer habe ich extra versichert, also mit schwarzen Kennzeichen. Kostet nicht viel und hin und wieder fahre ich damit auch lange Bretter usw. Ein Sicherheitsgefühl gibt mir die Tatsache, dass ich meine Maßnahmen mit Text inkl Rechnungskopie und Bild dokumentiert und der Versicherung zur Verfügung gestellt habe. Habe daraufhin die Rückmeldung erhalten dass das so passt und versichert ist. Hin und wieder mache ich Fotos mitn Handy von meinen Sicherungsmaßnahmen um belegen zu können, dass ich diese auch immer anwende. Dauert nicht lange und man kann belegen, dass man es anwendet. Gruß Marco
|
#33
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
__________________
Gruss vom Bodensee Lutz |
#34
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Und wenn so ein Stall dann alle vorraussetzungen erfüllt und aus der Landwirtschaft herausgenommen wurde usw. dann passt das doch. Bis etwas passiert, dann haben die Versicherungen doch eh pauschal etwas zu nölen.
__________________
Gruß Jan |
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kasko-Versicherung für Schlauchsegler? | Quox | Kleinkreuzer und Trailerboote | 1 | 09.09.2019 10:23 |
Kasko Versicherung wie hoch? | mrt066 | Allgemeines zum Boot | 8 | 02.02.2008 19:19 |
Suche Kasko Versicherung | MarkusB | Allgemeines zum Boot | 71 | 30.07.2004 15:01 |
Kasko Versicherung für Einhandsegler gesucht | munzi2 | Allgemeines zum Boot | 3 | 21.11.2003 18:58 |
Versicherung: Wrackbeseitigung ohne Kasko? | Dirk_S | Allgemeines zum Boot | 27 | 12.04.2003 13:17 |