![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Hallo!
Habt Ihr das Urteil über Forenbetreiber mitgekriegt? Hoffe doch das sich alle hier in Zukunft noch besser benehmen ,damit Bernd keinen Ärger kriegt. ![]() ![]() Was ich allerdings echt nicht verstehen kann, ist, dass jemand den Forenbetreiber verklagen kann, weil er sich beleidigt fühlt. ![]() ![]()
__________________
Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
|
#2
|
||||
|
||||
![]()
Tja das ist so,
und es geht viel schlimmer, ich hatte vor einer Woche ne Schulung in AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt) Wenn eine Stellenbeschreibung so formuliert wird " SUchen männlich oder weiblich, suchen Mitarbeiter bis 30 Jahre, suche Sekräterin, dann kannst damit rechnem daß Du ne klage wegen UNgleichbehandlung bekommst, und zwar mit Erfolg, es gibt ne Menge Leute die keine Stelle suchen, aber Stellen lesen, und bei passenden Stellen zuschlagen, es reicht nur eine Verwechslung, eine Ungleichbehandlung und die Anwälte fangen an ![]() Viel Grosse Firmen zahlen dann damit sie keine Pressarbeit bekommen ![]() Ja ja , die Eu zieht durch ![]() ![]() ![]() Geändert von glumpo (28.03.2007 um 11:25 Uhr) |
#3
|
||||
|
||||
![]()
Hie rkann man auch nen kleinen Vorgeschmack auf das oben geschriebene bekommen,
es ist wirklich ernst zu nehmen ![]() ![]() Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsfristen! Die Auswirkungen werden alle Bereiche des Arbeitsrechts radikal ändern. Gleichzeitig werden (verschuldensunabhängige) Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche eingeführt. Dabei wird das Schmerzensgeld in das Ermessen des Richters gelegt. Es muss allerdings ein „abschreckendes“ Schmerzensgeld sein, um Wiederholungen zu verhindern (so die EU Vorgabe). In Deutschland ist damit zu rechnen, dass jede zweite Kündigungsschutzklage eine Antidiskriminierungsklage nach sich zieht. Schadensersatzforderungen werden hier auf mind. e 30.000,- pro Klage geschätzt! Jede Einstellung, jede Beförderung, letztlich jede Maßnahme durch die ein Arbeitnehmer besser oder schlechter gestellt wird, kann angegriffen werden. Besonders gefährlich dabei: Der Arbeitnehmer muss eine Diskriminierung nur glaubhaft machen. Anschließend hat der Arbeitgeber zu beweisen, keine der geschützten Gruppen diskriminiert zu haben. Geschützt sind die Beschäftigten vor Benachteiligung wegen: n vermeintlicher Rasse n ethnischer Herkunft n Religion und Weltanschauung n Behinderung n Alter n sexueller Identität n Geschlecht Geschützt sind nicht nur die Arbeitnehmer und Bewerber, sondern auch Leiharbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Selbständige und Selbständige allgemein in beschränktem Ausmaß. Selbst wenn der Arbeitgeber jede Diskriminierung unterlässt, haftet er immer noch für Vorgesetzte und andere Arbeitnehmer und sogar für Dritte (z.B. Kunden). Eine Prozesslawine, insbesondere bei Einstellungen, Beförderungen und Entlassungen, wird von vielen erwartet. Aber auch Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sind gefährdet. Viele Regelungen sind mit dem AGG unvereinbar. Unterrichten Sie sich rechtzeitig und beugen Sie hohen Schadensersatzforderungen vor. Gem. § 12 Abs. 1 AGG müssen Arbeitgeber die erforderlichen
Maßnahmen treffen, um Mitarbeiter vor Diskriminierung zu schützen. Hat der Arbeitgeber die Mitarbeiter in "geeigneter Weise" geschult, hat er die Schutzpflicht erfüllt. Nur dann ist er von der Haftung für Diskriminierung und diskriminierendes Mobbing der Mitarbeiter untereinander befreit, § 12 Abs. 2 S. 2 AGG |
#4
|
||||
|
||||
![]()
Diese Entwicklung heutzutage ist so albern, da mag ich nicht mal drüber nachdenken.
![]() Aber wobei ist hier jetzt die Ungleichbehandlung? In dem "oder", weil es Leute gibt, die eventuell beides sind. ![]() Gruß Norman ![]()
|
#5
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Ich meinte wenn eine Ausschreibung nach Männlich oder Weibliuch formuliert wird, wenn Männlich können Frauen dagegen klabgen, oder adersrum ![]() |
#6
|
||||
|
||||
![]()
Ich bin schon einen Schritt weiter. Warte bei der Entwicklung mal noch ein bißchen, dann stimmt auch das.
![]() Wärer doch nur die logische Konsequenz. Gruß Norman ![]()
|
#7
|
||||
|
||||
![]()
Wahrscheinlich kommts so weit dass man nicht mal die Anforderung schreiben darf
![]() Denn dann fühlt sich einer der der Stelle nicht gewachsen ist auch diskriminiert ![]()
|
#8
|
||||
|
||||
![]() |
#9
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() ![]() Gruß Norman ![]()
|
#10
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]()
|
#11
|
|||
|
|||
![]() ![]() ![]() |
#12
|
||||
|
||||
![]()
Das führt zum Stillstand - oder Schwarzarbeit - da brauchst'e keinen einstellen...
Bernd. ![]()
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
![]() |
|
|