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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.03.2007, 10:24
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Hallo!
Habt Ihr das Urteil über Forenbetreiber mitgekriegt?
Hoffe doch das sich alle hier in Zukunft noch besser benehmen ,damit Bernd keinen Ärger kriegt.
Was ich allerdings echt nicht verstehen kann, ist, dass jemand den Forenbetreiber verklagen kann, weil er sich beleidigt fühlt. So jemand ist ja noch nichtmal Kindergartenreif.
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Gruß Karl-Heinz

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  #2  
Alt 28.03.2007, 11:20
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Tja das ist so,
und es geht viel schlimmer, ich hatte vor einer Woche ne Schulung in AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt)
Wenn eine Stellenbeschreibung so formuliert wird " SUchen männlich oder weiblich, suchen Mitarbeiter bis 30 Jahre, suche Sekräterin, dann kannst damit rechnem daß Du ne klage wegen UNgleichbehandlung bekommst, und zwar mit Erfolg,
es gibt ne Menge Leute die keine Stelle suchen, aber Stellen lesen, und bei passenden Stellen zuschlagen, es reicht nur eine Verwechslung, eine Ungleichbehandlung und die Anwälte fangen an
Viel Grosse Firmen zahlen dann damit sie keine Pressarbeit bekommen

Ja ja , die Eu zieht durch

Geändert von glumpo (28.03.2007 um 11:25 Uhr)
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  #3  
Alt 28.03.2007, 11:24
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Hie rkann man auch nen kleinen Vorgeschmack auf das oben geschriebene bekommen,
es ist wirklich ernst zu nehmen



Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18.
August 2006 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsfristen!
Die Auswirkungen werden alle Bereiche des Arbeitsrechts
radikal ändern. Gleichzeitig werden (verschuldensunabhängige)
Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche eingeführt.
Dabei wird das Schmerzensgeld in das Ermessen des
Richters gelegt. Es muss allerdings ein „abschreckendes“
Schmerzensgeld sein, um Wiederholungen zu verhindern (so
die EU Vorgabe).
In Deutschland ist damit zu rechnen, dass
jede zweite Kündigungsschutzklage eine Antidiskriminierungsklage
nach sich zieht. Schadensersatzforderungen werden
hier auf mind.
e 30.000,- pro Klage geschätzt!

Jede Einstellung, jede Beförderung, letztlich jede Maßnahme
durch die ein Arbeitnehmer besser oder schlechter gestellt
wird, kann angegriffen werden. Besonders gefährlich dabei:
Der Arbeitnehmer muss eine Diskriminierung nur glaubhaft
machen. Anschließend hat der Arbeitgeber zu beweisen, keine
der geschützten Gruppen diskriminiert zu haben. Geschützt
sind die Beschäftigten vor Benachteiligung wegen:
n
vermeintlicher Rasse

n
ethnischer Herkunft

n
Religion und Weltanschauung

n
Behinderung

n
Alter

n
sexueller Identität

n
Geschlecht
Geschützt sind nicht nur die Arbeitnehmer und Bewerber,
sondern auch Leiharbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Selbständige
und Selbständige allgemein in beschränktem Ausmaß.
Selbst wenn der Arbeitgeber jede Diskriminierung unterlässt,
haftet er immer noch für Vorgesetzte und andere Arbeitnehmer
und sogar für Dritte (z.B. Kunden).
Eine Prozesslawine, insbesondere bei Einstellungen, Beförderungen
und Entlassungen, wird von vielen erwartet. Aber
auch Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
sind gefährdet. Viele Regelungen sind mit dem AGG
unvereinbar. Unterrichten Sie sich rechtzeitig und beugen Sie
hohen Schadensersatzforderungen vor.

Gem. § 12 Abs. 1 AGG müssen Arbeitgeber die erforderlichen
Maßnahmen treffen, um Mitarbeiter vor Diskriminierung zu
schützen. Hat der Arbeitgeber die Mitarbeiter in "geeigneter
Weise" geschult, hat er die Schutzpflicht erfüllt. Nur dann
ist er von der Haftung für Diskriminierung und diskriminierendes
Mobbing der Mitarbeiter untereinander befreit, § 12
Abs. 2 S. 2 AGG
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  #4  
Alt 28.03.2007, 11:28
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Diese Entwicklung heutzutage ist so albern, da mag ich nicht mal drüber nachdenken.
Aber wobei ist hier jetzt die Ungleichbehandlung?
Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
" SUchen männlich oder weiblich,...
In dem "oder", weil es Leute gibt, die eventuell beides sind.

Gruß
Norman
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  #5  
Alt 28.03.2007, 11:29
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Diese Entwicklung heutzutage ist so albern, da mag ich nicht mal drüber nachdenken.
Aber wobei ist hier jetzt die Ungleichbehandlung?

In dem "oder", weil es Leute gibt, die eventuell beides sind.

Gruß
Norman

Ich meinte wenn eine Ausschreibung nach Männlich oder Weibliuch formuliert wird,

wenn Männlich können Frauen dagegen klabgen,
oder adersrum
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  #6  
Alt 28.03.2007, 11:31
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Ich bin schon einen Schritt weiter. Warte bei der Entwicklung mal noch ein bißchen, dann stimmt auch das.
Wärer doch nur die logische Konsequenz.

Gruß
Norman
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  #7  
Alt 28.03.2007, 11:33
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Wahrscheinlich kommts so weit dass man nicht mal die Anforderung schreiben darf
Denn dann fühlt sich einer der der Stelle nicht gewachsen ist auch diskriminiert
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  #8  
Alt 28.03.2007, 11:39
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Wer will kann sich ja hier noch reinlesen

http://www3.fff-online.com/Personalw...c0193df.0.html
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  #9  
Alt 28.03.2007, 11:42
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich kommts so weit dass man nicht mal die Anforderung schreiben darf
Denn dann fühlt sich einer/oder eine der/die der Stelle nicht gewachsen ist auch diskriminiert
Habe Deinen Text ausnahmsweise nochmal gesetzeskonform korrigiert. Aber reiß Dich bitte beim nächsten Mal zusammen.

Gruß
Norman
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  #10  
Alt 28.03.2007, 11:59
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Habe Deinen Text ausnahmsweise nochmal gesetzeskonform korrigiert. Aber reiß Dich bitte beim nächsten Mal zusammen.

Gruß
Norman
Mache ich versprochen
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  #11  
Alt 28.03.2007, 16:59
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.......fühle mir von Euch diskriminalisiert.........nu verklach ich Euch....
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  #12  
Alt 28.03.2007, 17:12
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Das führt zum Stillstand - oder Schwarzarbeit - da brauchst'e keinen einstellen...

Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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