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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Aha. Na gut.
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#77
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Hallole,
ich darf das Thema nochmal aufgreifen, weil ich offensichtlich die Antwort auf meine Frage überlesen habe, oder einfach zu doof bin um sie zu finden. ![]() Die Frage die mich beschäftigt lautet: Muss ich für ein gebrauchtes Boot aus England heute Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen, oder nicht? Das Boot wäre zwar länger als 3 Jahre außerhalb der EU, aber es wurde ja bereits in der EU die Umsatzsteuer abgeführt... Oder anders gefragt: Wenn ich ein gebrauchtes Boot in England kaufe, welche Kosten kommen bei der Einfuhr nach Deutschland zusätzlich auf mich zu? ![]() Hat da jemand eine belastbare Antwort darauf? Vielen lieben Dank. ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#78
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Das ist wie wenn du mit deiner Day über 3 Jahre ins nicht EU Ausland fährst und dann zurückkommst... Dann zahlt du auch MwSt obwohl dir das Boot vorher schon gehört hat. Inwieweit eine CE fällig ist .... Ist eine gute Frage da das Boot ja damals in der EU in Verkehr gebracht wurde als England nicht in der EU war ... Und es geht um die erste in Verkehr Beringung im der EU und die war ja während der Zeit in England... Man kann auch mal direkt beim Zoll Anfragen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#79
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Danke Volker, dass du immer so schnell antwortest.
![]() Nutzt mir erstmal gar nichts, aber vielleicht hat ja irgend jemand schon Erfahrungen gemacht. ... beim Zoll nachfragen ist natürlich ein super Tipp. Da wäre ich jetzt nicht allein drauf gekommen ![]() ![]() Vielen Dank ![]() P.S. jetzt ist mir auch wieder klar wie du auf 39000 Beiträge kommst ![]() (nicht böse gemeint ![]()
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#80
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Wenn du was falsches findest in meinem Beitrag sag es mir.
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#81
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![]() Zitat:
Ich kann mit meinem Schiff doch machen was ich will.....Weltumsegelung. Das versteuer ich net nochmal. Soviel ist sicher. |
#82
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![]() Zitat:
![]() Gruß Totti
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#83
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![]() Zitat:
zoll anrufen Google nutzen https://skipper.adac.de/steuer-zoll/...kware%E2%80%9C. Zitat: Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie „Rückware“. Es dürfen dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.
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#84
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Natürlich ist nichts falsch an deinem Beitrag. Allerdings weiß ich auch wie Internet geht und kann die Gesetzeslage durchkauen.
Das war aber nicht meine Frage. Hat jemand in letzter Zeit schon ein gebrauchtes Boot in England gekauft? Wenn ja, welche Kosten waren zu entrichten? Möglicherweise gibt es ja irgendwo eine Möglichkeit, wo man eben nicht nochmal die Umsatzsteuer zahlt. ![]()
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#85
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Moin moin,
Zitat:
-bei einem Import gebrauchter Waren aus UK ist in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer fällig, die drei Jahre sind dafür nicht mal relevant (die zählen nur bei einer Wieder-Einfuhr durch den EU-Eigentümer) -sofern die Waren zollpflichtig sind (bei Booten ist das längenabhängig, größere seegängige Boote sind beim Import in die Union generell zollfrei) ist auch dieser fällig Oder in anderen Worten: mit dem Wirksamwerden des Brexit sind in exakt diesem Moment alle Waren, die sich physisch im UK befanden und nicht im Eigentum eines Unionsbürger standen zu Nicht-Unionswaren geworden, für die der Einfuhrprozeß vollständig zu durchlaufen ist (das Gleiche gilt im Übrigen auch andersrum - also wer mit dem eigenen Boot zwischen UK und EU oder andersrum fährt muß beim Erreichen des jeweiligen Auslandes die Zollflagge setzen und Boot und alle mitgeführten Waren gestellen, und zwar unaufgefordert). lg, justme
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#86
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#87
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![]() Zitat:
Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie „Rückware“. Es dürfen dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden. Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können. Wenn die mir bei der Einreise Zoll verlangen wollen, müßen die mir bei der "Ausreise" die USt zurück erstatten. Sonst komm ich in der Zeitung. ![]() ![]() ![]() |
#88
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![]() Zitat:
In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein in Europa stationiertes Boot nicht gelegentlich mal den Hafen eines EU-Landes anläuft. Dies könnten Sie durch eine Eintragung in das Logbuch (Stempel vom Hafenamt) belegen. einfach das ganze etwas "türken" und schon kann man das ganze umgehen... (bei einer Weltumsegelung eher schwierig).. du kannst auch gern den Beitra von Justme vor deinem nochmal uberdenken... da steht im prinzip das gleiche wie bei mir... und da UK schon länger als 3 Jahre außerhalb der EU ist.....
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#89
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Billi,
wenn ich ein Boot in England kaufe liegt der Fall doch klar. Aber ich versteuer (verzolle) doch mein bereits versteuertes Boot nicht nochmal. Es ist aber auch wurscht. Der Fall ist doch A.) eh hypothetisch. Ich komme mit einem in D angemeldeten Boot nach D zurück. Hält mich doch keiner an und fragt wie lange ich weg war. B.) geh ich eh net länger weit fort, wo ich den Fernsehturm net sehen kann ![]() |
#90
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![]() Zitat:
Dass Boote kommend aus der Nicht-EU schon von weitem beobachtet werden, ist bekannt. Wir hatten doch erst kürzlich im Forum so einen Fall angesprochen, ich meine das Boot kam auf dem Seeweg ursprünglich aus Norwegen. Und wurde dann in Holland im ersten Hafen kontrolliert. Auch gab es kürzlich den Fall mit dem Schweizer, der sein Boot einfach über die Grenze gefahren hat und dann kontrolliert wurde. Die Weltreise ist nichts anderes und da die Boote alle über AIS und SM verfügen, kann sich der Zoll da ganz entspannt drauf einstellen, wann das Boot wo eintrifft. Grüße Totti
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#91
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![]() Zitat:
beim Einklariereren wird schon geschaut wo du herkommst...eventuell auch wie lange du weg warst... ein Vereinsmitglied war auch ein Paar Jahre unterwegs.. (immer ein Paar Monate auf dem Boot und dann wieder daheim...) seine Route ging von Germersheim über Breisach, Marseille, Porto, Tenerriffa, Cap Verden, st. Marten... dann 5 Jahre in der Karibik und dann wieder direkt von St. Marten nach Amsterdam... in Holland war dann Port of Entry inkl. aller Formalitäten... zu B.... wer will das hässliche ding schon sehen ![]() ![]()
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#92
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#93
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Nicht Norwegen, nicht Schweiz. Und dass man rundum den Bodensee (Schweiz) aggressiv kontrolliert liegt auf der Hand (das ist zum Teil ja kindisch). Weil die Schweiz noch genauer hinschaut. Ich bin schon (Boot auf dem Trailer) von den Schweizer Zöllnern kontrolliert worden. Auf der Durchreise von Frankreich nach D. Ein einmaliges Schauspiel ![]() |
#94
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![]() Zitat:
3 Jahre ausserhalb der EU am Stück und du bist beim Einklarieren in die EU fällig. Kannst dir dann noch überlegen, in welchem EU-Land es vielleicht günstiger wird. Grüße Totti
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#95
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Ich gehe davon aus er hat das Boot in Amsterdam verkauft... Und leider kann. Ich ihn nicht mehr Fragen
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#96
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![]() ![]() Ist ja aber OT. Also lassmer´s. |
#97
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Moiin moin,
Zitat:
Nochmal, das sind völlig normale Grundsätze des Warenverkehrs, wenn Du Waren für längere Zeit physisch aus einem Zoll- und Steuergebiet verbringst verlieren sie ihre Eigenschaft 'verzollt und versteuert'. Und das Procedere in Deinem Fall A ist genau andersherum - Du MUSST bei Einreise von außerhalb des Zollgebiets (im Fall von Deutschland ist das die Europäische Zollunion) unaufgefordert beim Zoll mitgeführte Waren gestellen, sobald sie die Freimengen überschreiten. Handelt es sich dabei um Rückwaren (d.h. Du bist mit den Waren aus dem Zollgebiet vorher ausgereist) bist Du dafür in der Nachweispflicht, d.h. Du brauchst das entsprechende Zollpapier, was Du bei der Ausreise vom Zoll entsprechend abstempeln lassen hast (das wäre in der Europäischen Union z.B. ein T2L für Waren). Du bist doch in der Automobilindustrie tätig - bist Du noch nie mit Meßmitteln etc. zu einem Kunden außerhalb der Europäischen Zollunion gereist? Wir machen genau das Spielchen jedes Jahr, wenn wir zur USA-Erprobung fliegen - da ist auf dem T2L entsprechend jedes einzelnen Kabel aufgeführt, was da mitgenommen wird, und das nicht für den US-Zoll (denen ist das größtenteils völlig egal was man handcarry so mit sich herumträgt), sondern für die Wieder-Einreise nach Deutschland (wo dann Laptops und Meßmittel durchaus schon mal genauer unter die Lupe genommen werden, ob sie mit den aufgeführten Gegenständen übereinstimmen). lg, justme
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#98
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![]() Zitat:
![]() ![]() Also für´s Boot: Dann lässt man sich halt ein T2L beim Ausklarieren abstempeln. "Ein Stück Boot komplett" ![]() ![]() Und das kommt dann zurück. Nochmal, das berühmte Notebook. Auch das hab ich schon durch mit unseren Schweizer Freunden. Ich habe die Rechnung natürlich nicht am Flughafen zur Hand. Aber ich habe sie, und kann sie nachreichen. Ich verzolle das Ding im Leben nie nochmal. Dasselbe für mich beim Boot. Selbst wenn man an T2L nicht gedacht hat beim ausklarieren. Aber beim Ausklarieren hat man ja mit einem Boot ausklariert. Und das ist dokumentiert (man ist ja nicht mit Schwimmflügeln Kurs Amerika aufgebrochen) und das kommt zurück. Nochmal, so ist mein Verständnis. -Mussja nix heissen- . Aber dafür würde ich kämpfen. Bevor ich zahlen würde würde das Finanzministerium brennen. Schwabe halt ![]() ![]() Geändert von Fraenkie (27.11.2024 um 11:19 Uhr) |
#99
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Moin moin,
Zitat:
Und dann kommt das grundsätzliche Thema: wann immer Du irgendwas für länger (d.h. länger als drei Jahre) aus dem Unionsgebiet verbringst verliert es diese Eigenschaft endgültig - dann ist es endgültig aus der Union verbracht. Und eine Wiedereinfuhr wird dann exakt genauso behandelt wie eine erstmalige Einfuhr, d.h. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll werden erneut fällig. Und weil das schon immer so war kümmert man sich, wenn man derartiges vorhat idR darum, daß dieser Dreijahreszeitraum niemals verstreicht, sprich, man sorgt dafür daß man innerhalb der Dreijahresfrist die Ware einmal wieder zurück in Unionsgebiet bringt (beim Boot dadurch, daß man einen Unionshafen anläuft) - ab dem Moment läuft die Frist wieder von Neuem. das ist übrigens auch genau der Grund, warum die ewige Diskussion über eine Originalrechnung als Nachweis der gezahlten Umsatzsteuer für ein Boot in der Union vollkommen sinnlos ist - eine solche Rechnung war noch nie ein ausreichender Nachweis für den Status als Unionsware, weil jede Ware den eben auch wieder verlieren kann. Ob vor 15 Jahren mal irgendwer Umsatzsteuer in der Union bezahlt hat ist für die Frage, ob mein Boot jetzt und hier den Status als Unionsware hat nur dann von Belang wenn ich zusätzlich auch nachweisen kann, daß es niemals die Union für länger als drei Jahre verlassen hat. lg, justme lg, justme
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#100
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Irre.
![]() Ich glaub das erst, wenn ich´s mit eigenen Augen gesehen hätte. ![]() Was aber eh nie passiert. Also, wir können es gut sein lassen. Franky, der in Zukunft Angst hat auf dem Bodensee nach nem längeren Ausflug in die Schweiz nachweisen zu müßen wie lange er dort war (wir klarieren da Völkerechtswidrig net ein und aus) ![]() ![]() Geändert von Fraenkie (27.11.2024 um 13:12 Uhr) |
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