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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Landstromanschluss und Batterieladegerät
Hallo zusammen,
da ich öfters auf meinem Boot sitze und nicht fahre - dennoch Endverbraucher benutze - leidet meine Batteriekapazität darunter. Und da ich auch nicht ständig meinen AB laufen lassen und das Benzin inhalieren möchte (, denke ich über ein Landstromanschluss nach, allerdings ohne ein 230 V Bordnetz. Ich möchte mit dem Landabschluss lediglich ein an die Batterie dauerhaft angeschlossenes Ladegerät betreiben. Da ich aber kein Elektriker bin und es schließlich um 230 V geht, bin ich mir bei meiner Idee sehr unsicher. Idee: CEE - Landstromsteckdose (siehe Bild) in die Bordwand einbauen. Dann einen CEE zu Schuko Adapter (siehe Bild) mit der Landstromsteckdose verbinden. Nun das 12 V Batterieladegerät ganz normal in den Schuko Adapter stecken und mit der Batterie verbinden. Die Verbraucher müssten logischerweise an der Batterie angeschlossen bleiben. Bin ich lebensmüde oder könnte man das so umsetzen? Über eine Antwort (von einer Fachperson)/Vorschläge würde ich mich sehr freuen! Beste Grüße Max Geändert von Maxence (28.03.2024 um 20:14 Uhr) |
#2
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Kannste machen is aber nicht zulässig.
CEE auf Schuko is böse Magie das darf nich sein. CEE und dann im Boot ne CEE dose welchedirekt ans ladegerät geht(ohne schuko) wäre glaube ich io´er
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#3
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Lass das vorschriftsmäßig durch ein Eleckriker machen.
Das Landanschlusskabel muss auf beiden Seiten CE haben, das Null und Phase nicht vertauscht werden können. Im Boot muss ein Sicherungskasten sein ( Mit Sicherung und FI ). Von CE Landstromsteckdose von der Bordwand geht es dann mit festem Kabelanschluss in den Sicherungskasten. Erst dann geht es vom Sicherungakasten zu einer Schukosteckdose.
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Gruß vom Schrauber |
#4
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Nach der CEE Steckdose hast du ja freie Adern danach kommt eine allpolige Abschaltung als Absicherung am besten gleich ein FI danach kannst du einfach eine normal Steckdose für dein Ladegerät setzen ...
Es gibt noch einiges zu beachten würde hier schon 1000x beschrieben |
#5
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Es geht ganz einfach.
Schukosteckdose -> Kabeltrommel o. Verlängerungskabel -> Ladegerät. Mehr braucht es nicht um Batterien nachzuladen. |
#6
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Mal wieder auf Provokationskurs?
Genau so nicht! Mach (oder als Laie lass es machen) es richtig, der Aufwand ist überschaubar und dann bist Du auf der sicheren Seite. CEE auf beiden Kabelseiten 3x2,5 mit max. 25m Länge, dann FI/LS in einem Kleinverteiler, von dort dann weiter mit Schuko oder fester Verkabelung, wie Du es brauchst. Materialaufwand incl. Kabel ca. 100.- |
#7
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Wenn es dich nicht stört, ist die Lösung mit nem einfachen CEE-Verlängerungskabel ( gibts in jedem Baumarkt) die sicherste und preiswerteste Lösung. Und an dein Ladegerät machst du dir nen CEE Stecker dran...finito.
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#8
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Auch wenn das nicht sämtliche Normen erfüllt, funktioniert der angefragte Ansatz natürlich.
Auf meinem kleinen Boot habe ich es noch simpler: 20 Kabel (3 x 1,5 qmm), eine Seite CEE Stecker, andere Seite SchuKo Kupplung für's Ladegerät. Also ähnliches simples Prinzip ohne Landanschlussdose.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#9
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Das reicht vollkommen. Welche Normen erfüllt das so wie du es machst nicht? Das ist ja kein fest verbauter Anschluß.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#10
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Moin,
Wird langsam mein Lieblingstipp hier https://www.amazon.de/gp/product/B0B...?ie=UTF8&psc=1 (PaidLink) Kompletter abgesicherter Landanschluss in Form einer Kabeltrommel. Gibbet nix zum falsch machen BG
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Zuhause ist wo der Anker fällt.
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#11
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Wozu soll unbedingt ein CEE Stecker verwendet werden?
Den Stecker vom Ladegerät auf CEE umbauen macht auch keinen Sinn. |
#12
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Zitat:
Zudem kommt es drauf an: Ist der Landanschluss vorschriftsmässig ausgestattet (also u.a. mit 30mA-FI und <16A LS)? Wenn dann noch ein wasserresistentes Ladegerät (ab IP65) der Schutzklasse 2 verwendet wird, sehe ich kein reales Problem. Eventuelles Hauptproblem: Der Stegbetreiber hat etwas gegen die einseitig fliegende Leitung, weil halt nur feste, vorschriftsmässige Anschlüsse im Boot akzeptiert werden. Geändert von tritonnavi (29.03.2024 um 15:04 Uhr) |
#13
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Zitat:
Begründung: da ist ganz offensichtlich ein FI/RCD vom Typ "AC" verbaut der in D unzulässig ist. Aus dem einfachen Grund weil er nicht auf pulsierende Fehlerströme reagiert wie sie gerade bei Ladegeräten mit Schaltnetzteilen vorkommen können. Der FI/RCD würde dann NICHT auslösen. In D sind aus gutem Grund nur FI/RCDs mit Klasse "A" zugelassen (oder "B", "F" etc.)
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#14
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Für ein Boot, das im Wasser liegt, gibt es keine Unterscheidung ob fest verbaut oder nicht, einzig relevant ist die entsprechende VDE Norm, aber das hatten wir schon so oft, da ist jedes Wort zu viel.
Wenn die Liegeplatzbetreiber mehr darauf achten würden, wäre das Thema auch hier schnell aus der Welt. Lies Dir mal den Thread hier durch, wo zum Schluß sogar noch die Norm genannt wurde, die einen FI Schalter für erforderlich erklärt, weil es ja Jeder besser gewußt hatte. Geändert von zooom (29.03.2024 um 15:43 Uhr) |
#15
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Zitat:
Das Batterieladegerät kann ich ohne Bedenken an meine 12V Batterie anschließen, auch wenn alle Endverbraucher an dieser Batterie hängen - Schäden an den Endverbrauchern können nicht entstehen? |
#16
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Zitat:
Aber frag nicht zuuu viel.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#17
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CEE deshalb weil an allen Anschlüssen am Steg die ich kenne CEE Buchsen verbaut sind. Man kann natürlich auch dort den Adapter hinbauen und ne normale Verlängerung nehmen. Könnte nur vielleicht Mecker geben von BWs.
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#18
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Zitat:
Da ist mir unser Campingkocher deutlich suspekter. BG
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Zuhause ist wo der Anker fällt.
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#19
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Zitat:
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#20
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Wenn man an einem zulässigen Landanschluss liegt (davon kann man sich ja vorher überzeugen) hat man sowohl eine zulässige Absicherung, als auch einen zulässigen FI.
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#21
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Genau, die Anderen müssen sich ja an die Normen halten, damit ich es nicht muss.
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#22
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Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen, deren Beachtung und Anwendung jedermann freisteht. Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.
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#23
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Es geht um elektrische Sicherheit an Bord, nicht darum, ob meine Badeente rot oder grün sein soll.
Was ist leichter, sicherer, und vernünftiger, es einmal korrekt zu machen um auf der richtigen Seite zu sein? Es geht ja nicht nur um Dich als Eigner, vielleicht Deine Kinder, Deine Frau, Deine Freunde? Eins ist allerdings klar: Wenn was passiert, dann argumentiere mal mit "unverbindlicher Empfehlung", viel Erfolg! Wie gesagt, wenn der Liegeplatzbetreiber seine Verpflichtungen ernst nimmt, verweist er jede Strom- oder Gasbastelei schon im Interesse der Nachbarlieger des Hafens. Dem erzählst Du dann mal was von Empfehlung, an die Du Dich nicht halten mußt Geändert von zooom (30.03.2024 um 11:34 Uhr) |
#24
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Zitat:
Zwei 30mA-FIs hintereinander bedeuten keine doppelte Sicherheit....bis kurz nach dem Einspeisepunkt am Schiff/Boot ist zudem ausschließlich der landseitige FI zuständig. Die Frage ist, ob die "Norm" bei einem landseitigen Anschluss mit 30mA-FI und maximal 16A LS, den direkten Anschluss eines Verbrauchers verbietet. Mein metallener E-Rasenmäher hat auch keine eigene Sicherung und FI......
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#25
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Das kann man auch anders sehen: bei der routinemäßigen Prüfung meiner E-Verteilungen im EFH habe ich letztens einen defekten RCD gefunden der vollkommen taub war, also im Gefahrenfall nicht mehr ausgelöst hätte. Markenprodukt von ABB, keine 8 Jahre alt.
DEINEN RCD kannst du regelmäßig testen und sicher sein daß alles i.O. ist. Der RCD des Landanschlusses ist oft genug nicht zugänglich oder ein Test würde andere Lieger stören (wobei das mit der "Testtaste" nicht getan ist). Also lieber einen zweiten RCD auf dem Schiff bei dem ich WEISS, daß er in Ordnung ist. Und JA, ich bin Elektriker und finde VDE Vorschriften gut weil dahinter viele Jahre Erfahrung stehen. Manchmal natürlich auch Lobbyarbeit (allerdings nicht bei echten Sicherheitsfragen, eher Querschnitte etc.) Als ehrenamtlicher Richter kann ich nur sagen: Wenn etwas passiert muß der Errichter nachweisen daß er gemäß den "anerkannten Regeln der Technik" gehandelt hat oder, ggf. mit Gutachten, beweisen daß "seine" Lösung ebenso gut war. Viel Spaß dabei. |
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