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  #1  
Alt 21.02.2024, 14:00
schniietz schniietz ist offline
 
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Standard Gesetzliche Liegevorschriften in Berlin und Brandenburg

Haallo Mitschaukler,

wir wollen uns in diesem Jahr ein Hausboot mit Motor kaufen. Irgendwie finde ich nichts zu den gesetzlichen Vorschriften, wo wir in Brandenburg länger mal Ankern können, und ob wir das Boot auch mal ein paar Tage allein lassen können, ohne einen offiziellen Liegeplatz zu benutzen.
In Berlin ist wohl das Ankern irgendwo nur erlaubt, wenn ständig wer da ist. Aber wie ist es in Brandenburg? Genauso?
Wir würden uns sehr über Aufklärung freuen.

HG Karsten
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  #2  
Alt 21.02.2024, 14:53
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Moin Karsten und willkommen im boote-forum.de mit deinem ersten Beitrag!
Schön, dass du da bist.

Schau dich erst mal im Forum um, bring dich mit Beiträgen in passende Themen ein,
so wird dir bei deiner Frage gerne geholfen.

Wenn du Lust hast und Interesse an unserer Gemeinschaft im boote-forum.de,
kannst du dich hier auch vorstellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=52595

Klaus, Moderator
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Geändert von Fronmobil (21.02.2024 um 15:37 Uhr)
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  #3  
Alt 21.02.2024, 15:06
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Moin Karsten.
Nach R. mit der Potsdamer WSP ist, gem. ihrer Auslegung nach, das Ankern bis zu 24h ohne „Ankerwache/Aufsicht“ für Kleinfahzeuge erlaubt. Alle Vorkehrungen gegen ein Vertreiben müssen natürlich getroffen werden. Sie bitten in dem Fall auch um Info per Mail über Ort, Zeitraum der unbesetzten Zeit und Kontaktdaten im Falle eines Falles.
Das mag die Berliner WSP möglicherweise anders auffassen.
So habe ich aber letzten Sommer im Bereich Werder eine Woche geankert, war tagsüber arbeiten, und abends wieder zurück.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
__________________
Beste Grüße,
Phil
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  #4  
Alt 21.02.2024, 15:42
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Grundsätzlich ist das Ankern überall erlaubt, wo es nicht verboten ist.

Ankern ohne Ankerwache ist unter bestimmten Bedingungen möglich, siehe
Posting von Phil. Da gibt es grundsätzlich keine Unterscheidung nach
Berlin oder Brandenburg.
Aber Achtung: für Bundeswasserstraßen gelten u.U. andere
Vorschriften als bei Landesgewässern. Wo genau wollt ihr ankern?

Grundsätzlich ist davon abzuraten ein Boot zu kaufen ohne Aussicht auf einen
festen Liegeplatz zu haben. Das gilt besonders für den Großraum Berlin-Brandenburg.

Klaus, der viel Erfolg bei der Umsetzung wünscht
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  #5  
Alt 21.02.2024, 15:50
Neck Neck ist offline
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Gesetzliche Liegevorschriften in Berlin und Brandenburg,

so schreibt der Einsteller und fragt nach Liegemöglichkeiten,
dann aber möchte er in und um Berlin Ankern.
"Liegeplatz" und "Ankern" sind zwei Grundverschiede Übernachtungsmöglichkeiten.

Gruß Manfred
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  #6  
Alt 21.02.2024, 16:53
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caveman caveman ist offline
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Karsten, um hier noch mal etwas tiefer einzusteigen:
In der Binnenschifffahrtsstrassenordnung Teil 2 findest du die besonderen Bestimmungen auf den unterschiedlichen Wasserstraßen. Da sind dann auch die Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge enthalten. Für mein genanntes Beispiel gilt das Kapitel 22, Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal, und hier der Paragraf § 22.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge.
Da steht dann unter Absatz 6.:
„Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf der Unteren Havel-Wasserstraße von km 0,00 bis km 4,00.“

Die WSP Potsdam setzt „Ankern“ mit „Stilliegen“ bei Kleinfahrzeugen gleich.

Lies dich mal ein.
Hier ist der link zum Teil 2:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...Teil-node.html

Grundsätzlich ist anzumerken, das sich viele Antworten auf eventuelle Fragen durch das auswerten der Binnenschifffahrtsstrassenordnung finden lassen.
__________________
Beste Grüße,
Phil
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  #7  
Alt 21.02.2024, 17:23
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Ich weiß nicht , ob mir der Gedanke gefällt…..
Da liegt jetzt über mehrere Tage ( Wochen ) ein Hausboot an Km 1 .
Keiner drauf.
Wenn dann nachts der Wind dreht , ist das ganze Päckchen wach und fährt Manöver…..
So wie ich das jetzt lese ist das ja nicht die Ausnahme , das wird ja schon so geplant…..
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

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  #8  
Alt 21.02.2024, 17:26
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Ehrlich gesagt liest sich die Trööteröffnung auch ein wenig wie die Suche nach dem berühmten Schlupfloch mit vorheriger Gutsegnung.
__________________
Gruss, Dirk
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  #9  
Alt 22.02.2024, 05:18
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von caveman Beitrag anzeigen
Die WSP Potsdam setzt „Ankern“ mit „Stilliegen“ bei Kleinfahrzeugen gleich.
Das tut die BinSchStrO auch.
Zitat:
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
22. „stillliegend”:ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist;
Und in dem von Dir zitierten §22.24 steht auch:
Zitat:
4. Einem Kleinfahrzeug ist das Stillliegen ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen gestattet.
Heißt für mich: Mit Besatzung darf man in der UHW maximal 3 Tage an der selben Stelle ankern - unbemannt nur einen Tag. Ähnliche Regelungen gibt es für SOW, HOW, OHW, etc..

P.S. Ausnahmen wie die Yellow Submarine bestätigen die Regel
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #10  
Alt 22.02.2024, 05:41
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So ist es. Aus dem Grund heraus habe ich ja dann auch den Dialog mit der WSP gesucht, mein Vorhaben erklärt um Ärger zu umgehen. Das abgesprochene Verfahren hatte ich ja schon beschrieben.
Und auch schon mal hier:
https://www.boote-forum.de/showthrea...=298385&page=3
Meine Erfahrung mit der WSP ist sehr positiv.
Eine sachliche Kommunikation auf Augenhöhe vermeidet Missverständnisse. Also: besten Dank noch mal an das Team.
__________________
Beste Grüße,
Phil
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  #11  
Alt 22.02.2024, 06:23
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Zitat:
Zitat von caveman Beitrag anzeigen
So ist es. Aus dem Grund heraus habe ich ja dann auch den Dialog mit der WSP gesucht, mein Vorhaben erklärt um Ärger zu umgehen.
Die WSP-Berlin hatte ich zur Ankerwache auch schon mal gefragt - hier die Antwort.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #12  
Alt 22.02.2024, 16:23
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Und bei Potsdam wurde meine Pathfinder sogar in den Streifenplan aufgenommen. :-)
So unterschiedlich können also die Sichtweisen sein…
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Beste Grüße,
Phil
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  #13  
Alt 25.02.2024, 20:17
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt liest sich die Trööteröffnung auch ein wenig wie die Suche nach dem berühmten Schlupfloch mit vorheriger Gutsegnung.
...will doch mal helfen : in der Bucht vor der WRSt. 26 der DLRG lag jahrelang jeweils ca. April - September die Yacht "Negation" ganz ordentlich vor Anker - ganz ruhig ohne 1 Bewegung an Bord. Besatzung war nie sichtbar. Unterm Strich also recht pflegeleicht. Gestört hats (pflegeleicht!) auch keinen. => versuchen ?
Grüße, Reinhard
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  #14  
Alt 26.02.2024, 05:11
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
... in der Bucht vor der WRSt. 26 der DLRG lag jahrelang jeweils ca. April - September die Yacht "Negation" ganz ordentlich vor Anker ... Gestört hats keinen.
In der Klaren Lanke liegt in der Saison doch ständig eine ganze Segler-Flotte vor Anker. Stört scheinbar auch niemand.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #15  
Alt 26.02.2024, 05:21
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Wilma Wilma ist offline
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
In der Klaren Lanke liegt in der Saison doch ständig eine ganze Segler-Flotte vor Anker. Stört scheinbar auch niemand.
Das ist doch ein genehmigtes Bojenfeld, Oder?
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Viele Grüße aus Berlin

Dirk
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  #16  
Alt 26.02.2024, 05:55
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von Wilma Beitrag anzeigen
Das ist doch ein genehmigtes Bojenfeld, Oder?
Das kann sein - dann wäre es ja ein "genehmigter Liegeplatz" nach BinSchStrO.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #17  
Alt 27.02.2024, 17:59
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Eines der letzten in Berlin. Früher gab es davon viele.
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Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
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  #18  
Alt 27.02.2024, 18:13
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Mein Vorschlag wäre, sich ein Hausboot zu kaufen und das Geld für einen Liegeplatz in einer Marina auch noch auszugeben. Ist komisch, dass die anderen das machen und jetzt einer kommt und denkt, er kennt eine Abkürzung. Entschuldigung für den etwas abgenervten Ton, aber Fragen dieser Art führen zu nix.... IMHO


P.S.: Für die Frage des Erwerbes des Hausbootes ist es völlig irrelevant, ob man mal ein paar Tage irgendwo ankern kann. Das kann man rauskriegen, wenn man den Kahn hat. Hier schwingt im Unterton irgendwie die Frage mit, ob man seinen Kahn kostengünstig irgendwo parken kann, wenn man mal gerade nicht da ist (ist übrigens die meiste Zeit bei Booten).
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (27.02.2024 um 18:28 Uhr)
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  #19  
Alt 27.02.2024, 19:22
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
In der Klaren Lanke liegt in der Saison doch ständig eine ganze Segler-Flotte vor Anker. Stört scheinbar auch niemand.
Meinst du die SV 03 Bucht neben der Ex WaPo? Ja, das ist deren Hafen
Maps gequält = ok
Grüße, Reinhard
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Alt 28.02.2024, 16:13
Saeldric Saeldric ist gerade online
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Moin

Eines der letzten in Berlin. Früher gab es davon viele.
Ja, sehr viele. Der Kahn von Eltern lag im SCO auch an der Boje.
Bis er eines nachts bei höherem Wasserstand festgestellt hat das der Auftrieb reicht um mit der Boje an der Kette auf Trebe zu gehen.
Der Zoll hat ihn dann in der Morgendämmerung gesichtet und eingefangen.
__________________
Gruß Mirko
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